100 Jahre Betriebsverfassungsrecht
Edith Gräfl, Stefan Lunk, Hartmut Oetker, Yvonne Trebinger
Zum Werk
Dass ein Gesetz und keine Person mit einer Festschrift gewürdigt wird, ist eine Ausnahme. Die Betriebsverfassung, erstmals vor 100 Jahren am 4. Februar 1920 durch das Betriebsrätegesetz kodifiziert, verdient diese Ausnahme. Denn in den vergangenen 100 Jahren hat es sich als ein, wenn nicht als das maßgebliche arbeitsrechtliche Gesetz erwiesen, welches die Arbeitsverfassung und das Zusammenwirken zwischen Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern durch verschiedene Zeiten im Wesentlichen unverändert geprägt und geregelt hat, vielfach auch befriedet. Es gibt wenige Gesetzeswerke, die dies von sich behaupten und zudem auf eine vergleichbar lange und bewegte Geschichte zurückblicken können. Zudem ist in Zeiten virtueller Betriebe, sich verändernder Belegschaftsstrukturen und neuer Herausforderungen durch eine Digitalisierung, die bekannte Strukturen überflüssig zu machen scheint, eine Würdigung der Betriebsverfassung geboten.
Die über 60 Beiträge zu dieser Festschrift arbeiten die historische Bedeutung auf, setzen sich mit aktuellen Fragestellungen auseinander und werfen einen Blick in die Zukunft der digitalisierten Arbeit und die Folgen für das kollektive Arbeitsrecht.
Zielgruppe
Für im Arbeitsrecht tätige Wissenschaftler, Verbandsvertreter und an der Entwicklung des Arbeitsrechts Interessierte.