Föderative Gleichheit.
Marcus C. F. Pleyer
Die lange Tradition des föderativen Gleichheitsgedankens und seine Aufnahme an zentralen Stellen heutiger Gesetzgebung und Rechtsprechung stehen im Kontrast zu seiner geringen Rezeption durch die deutsche Staatsrechtslehre der Gegenwart. Vor diesem Hintergrund entwickelt Marcus Pleyer ein rechtsdogmatisches Konzept, das ein wichtiges Strukturelement deutscher Bundesstaatlichkeit beschreibt und Verhaltenspflichten für Bund und Länder begründet.
Nach Einführung und historischem Abriß setzt sich der Autor mit den herkömmlichen Begründungen zur Gleichheit der Länder auseinander, bevor er seinen eigenen Ansatz vorstellt. Ausgehend von einer Typisierung gleichheitsrelevanter Verfassungsnormen analysiert er mit dem Ziel, das Konzept des Grundgesetzes zur Positionierung der Länder induktiv zu erfassen, die drei zentralen Bereiche der Bundesstaatlichkeit: die Zuständigkeitsverteilung, die Partizipation der Länder an Funktionen der Bundesebene und die Finanzverfassung. Auf dieser Basis begründet Pleyer die Geltung eines föderativen Gleichheitssatzes und entfaltet ein System zur inhaltlichen Konkretisierung, das mit dem allgemeinen und dem strengen föderativen Gleichheitssatz zwei Formen unterscheidet. Die dabei zu beachtenden Anforderungen bringt der Verfasser anhand einzelner Beispiele zur Anwendung, die von der Zusammensetzung der Bundesversammlung über die Berücksichtigung von Sonderbedarfen im Finanzausgleich bis zur Verteilung der Aufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe von 2002 reichen.
Der Autor beschreibt am Beispiel des deutschen Bundesstaates den Weg, auf dem sich auch für andere föderale Ordnungen wie die der Europäischen Union eine Dogmatik und ein System zur Gleichheit der Glieder entwickeln läßt.