Frankfurter Kommentar zum GlücksspielR
Glücksspielstaatsvertrag
Thomas Dünchheim
Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 läutet eine Zeitenwende ein. Während Online-Glücksspiel bislang verboten war und der aufsichtsbehördliche und strafbehördliche Vollzug nicht bewirken konnte, den Grau- und Schwarzmarkt wirksam einzudämmen, bewirkt dessen Legalisierung die Chance einer zielgenaueren staatlichen Überwachung.
Letztere wird gebündelt unter dem Dach einer neuen, als sogenannte Länder AöR ausgestalteten Glücksspielbehörde. Spielersperrdateien, Einsatzlimits, technische Schutzvorkehrungen gegen Manipulationsgefahren bilden die neuen Herausforderungen für Marktteilnehmer, Behörden und die rechtliche Wissenschaft und Praxis.
Den viel kritisierten Vollzug der Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages zu verbessern und zu erleichtern ist das Ziel dieses „Amtskommentars“, der sich in seiner Autorenschaft maßgeblich aus Vertreterinnen und Vertretern der für das Glücksspiel verantwortlichen Ministerien und Behörden aber auch aus erfahrenen Experten der universitären Lehre zusammensetzt.