Freizügigkeitsabkommen und Steuerrecht
Auslegung im Spannungsfeld von nationalem Recht, Unionsrecht und Völkerrecht
Martina Sunde
Macht der Bürger eines EU-Mitgliedstaats von seinen Freizügigkeitsrechten Gebrauch und erleidet dadurch steuerliche Nachteile, kann er sich gegenüber dem Fiskus auf die unionsrechtlich garantierte Freizügigkeit berufen. Gilt das Gleiche möglicherweise auch bei Sachverhalten mit Bezug zur Schweiz – obwohl die Schweiz weder Mitglied der EU, noch des EWR ist? Immerhin gelten auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens bestimmte Freizügigkeitsrechte auch im Verhältnis zur Schweiz. In dieser Arbeit wird untersucht, ob diese Rechte auf eine ähnliche Weise zu verstehen sind wie die Grundfreiheiten des Unionsrechts, ob somit die „Binnenmarktauslegung“ auf das Freizügigkeitsabkommen übertragen werden kann. Dazu werden Literatur und Rechtsprechung analysiert, wobei die Analyse nicht auf das Freizügigkeitsabkommen beschränkt ist, sondern auch andere Bereiche einbezieht, in denen sich die gleiche Frage stellt – wie dies insbesondere bei der „überschießenden Anwendung“ von Unionsrecht durch die Mitgliedstaaten oder dem „autonomen Nachvollzug“ von Unionsrecht durch die Schweiz der Fall ist.