Gesetzliche Zahlungsmittel und Annahmezwang
Eine privatrechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung des deutschen und europäischen Rechts
Benjamin Beck
Im Währungsgebiet der sog. Eurozone gelten ausschließlich auf Euro lautende Banknoten und Münzen als gesetzliche Zahlungsmittel. Gemeinhin wird angenommen, dass gesetzliche Zahlungsmittel einem „Annahmezwang“ unterliegen. Es ist jedoch unklar, unter welchen Voraussetzungen ein Annahmezwang für Banknoten und Münzen, insbesondere im Privatverkehr, überhaupt bestehen kann. Aufgrund der im Grundgesetz verankerten allgemeinen Handlungsfreiheit steht es den Parteien eines privatrechtlichen Vertrags etwa frei, eine bargeldlose Zahlung zuzulassen oder als ausschließlich zu vereinbaren. Die Bedeutung, die der Bestimmung eines gesetzlichen Zahlungsmittels im Privatverkehr zukommt, rechtfertigt daher eine nähere Untersuchung.