Grenzüberschreitende Unternehmensverträge in Europa
Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Implikationen grenzüberschreitender Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge in Europa am Beispiel Deutschland - England
Stefan Lohn
Der Autor untersucht die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Implikationen grenzüberschreitender Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge in Europa am Beispiel Deutschland-England. Diese Implikationen ergeben sich insbesondere daraus, dass es bislang an einer europäischen Harmonisierung des Konzernrechts und des Unternehmenssteuerrechts fehlt. Ausgehend von der historischen Entwicklung der körperschaftssteuerlichen Organschaft in Deutschland und der damit verbundenen Entstehung der Unternehmensverträge werden die Zusammenhänge von Vertragskonzernrecht und körperschaftssteuerlicher Organschaft im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des EuGH seit der Rechtssache Marks & Spencer in Inbound- und Outbound-Konstellationen beleuchtet. Für die Inbound-Konstellation, also einer Konstellation mit ausländischer Muttergesellschaft und inländischer Tochtergesellschaft, ergibt sich, dass deutsches Sachrecht zwar der Begründung grenzüberschreitender Unternehmensverträge nicht entgegensteht, jedoch eine ausländische Muttergesellschaft steuerrechtlich nicht als Organträger in Betracht kommt. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache Marks & Spencer erscheint dieser Ausschluss ausländischer Muttergesellschaften als Organträger im Sinne der körperschaftssteuerlichen Organschaft europarechtlich unbedenklich. Bei der Untersuchung der Outbound-Konstellation werden die rechtlichen Verhältnisse zwischen deutschen Muttergesellschaften und englischen Tochtergesellschaften untersucht. Insbesondere wird die Vereinbarkeit von Unternehmensverträgen im Sinne des § 291 AktG mit dem englischen Gesellschaftsrecht vor und nach Inkrafttreten des Companies Act 2006 analysiert. Zwar sind organisationsrechtliche Unternehmensverträge dem englischen Gesellschaftsrecht unbekannt, seit Inkrafttreten des Companies Act 2006 ergeben sich jedoch gewisse Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Ausrichtung von Tochtergesellschaften am Konzerninteresse. Daher kann der Abschluss von Unternehmensverträgen jedenfalls nicht grundsätzlich als Verstoß gegen englisches Gesellschaftsrecht zu sehen sein. In steuerrechtlicher Hinsicht können allerdings die Wirkungen einer körperschaftssteuerlichen Organschaft nicht mit einer Tochtergesellschaft ausländischem Gesellschaftsstatus herbeigeführt werden. Im Lichte der jüngeren EuGH-Rechtsprechung seit der Rechtssache Marks & Spencer stellt sich die deutsche Regelung der körperschaftssteuerlichen Organschaft und der von dieser postulierten doppelten Inlandsanknüpfung auf Ebene der Tochtergesellschaft als europarechtswidrig dar. Abschließend wird ein Ausblick auf künftige Entwicklungen gegeben und die Reaktionsmöglichkeiten des deutschen Steuergesetzgebers zur europarechtskonformen Regelung der körperschaftssteuerlichen Organschaft erörtert. Zuletzt erfolgt eine summarische Untersuchung verschiedener aktueller Regelungsmodelle zur Schaffung eines europäischen Gruppenbesteuerungssystems und deren Auswirkungen auf das deutsche Vertragskonzernrecht.