Handbuch des Krankenversicherungsrechts
Jörg Adam, Maren C. Bedau, Winfried Boecken, Natalie Brall, Thomas Bristle, Philipp Franck, Ernst Hauck, Bernhard Kalis, Sebastian Kluckert, Wolfgang Kuhla, Udo von Langsdorff, Erika Lücking, Dirk Niggehoff, Kai Stefan Peick, Stephan Rixen, Nils Schaks, Rainer Schlegel, Arndt Schmehl, Frank Schramm, Marc Schüffner, Helge Sodan, Burkhard Tiemann, Markus Weidenbach, Katharina Wodarz, Karin Ziermann, Markus Zimmermann
Zum Werk
Von der Krankenversicherung sind praktisch sämtliche Bewohner der Bundesrepublik betroffen. Die häufigen gesetzlichen Änderungen, die zudem handwerklich oft Mängeln ausgesetzt sind, führen zunehmend zu Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits einen erheblichen Beratungsbedarf nach sich ziehen.
Das Handbuch bereitet die unterschiedlichen Materien des Krankenversicherungsrechts praxisorientiert und in kompakter Form auf, ohne dabei auf die erforderliche fachliche Tiefe zu verzichten.
Wegen der zahlreichen rechtlichen Verbindungslinien zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung werden dabei auch die Grundzüge des privaten Krankenversicherungsrechts dargestellt.
Inhaltlich bietet das Handbuch das notwendige Systemverständnis und schafft erforderliches Problembewusstsein, ohne sich jedoch zu sehr in eher wissenschaftliche Fragen zu vertiefen. Dazu wird die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung ausgewertet und bei der Darstellung berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blick
– Darstellung des Rechts der Gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in einem Band
– klare Ausrichtung an den Problemen der Praxis
– fachlich ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die die in der Zwischenzeit ergangenen Änderungsgesetze, wie das Patientenrechtegesetz und die Fortentwicklung in der Rechtsprechung.
Zielgruppe
Für Mitarbeiter von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, mit dem Krankenversicherungsrecht befassten Ministerien und anderen Behörden, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, für Rechtsanwälte, insbesondere für Fachanwälte für Sozial- und Medizinrecht, für Richter der Sozial-, Zivil- und Verfassungsgerichtsbarkeit.