Internationales Familienrecht
Marianne Andrae
Jede siebte Ehe weist Auslandsbezüge auf – keine Angst vor Auslandsmandaten!
Auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts hat sich in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung vollzogen. Die Zahl der Rechtsquellen hat sich enorm erhöht, die Abgrenzung wird immer unübersichtlicher und komplizierter. Angesichts der steigenden Anzahl von Fällen mit Auslandsbezug kann es verheerend sein, wenn der Berater und Rechtsanwender hier Schwächen zeigt, wie z. B. die für den Mandanten günstige Rechtsordnung und den möglichen Weg dorthin nicht erkennt.
Das große Praktikerhandbuch zum internationalen Familienrecht wird mit der höchst aktuellen 3. Auflage seinem hervorragenden Ruf gerecht:
vom konkreten familienrechtlichen Sachproblem aus (z.B. Eheschließung, Unterhalt, Abstammung von Kindern) führt es Schritt für Schritt von den Rechtsgrundlagen über die praktische Umsetzung zur Lösung.
Parallel dazu werden zahlreiche Fallbeispiele und -varianten durchgespielt, sodass die unterschiedlichen Ergebnisse und Konsequenzen nachvollziehbar sind und die Erläuterungen nicht theoretisch bleiben.
Die Neuerungen durch Gesetzgeber und Rechtsprechung:
alle neuen internationalen Übereinkommen, u.a. HUP 2007, KSÜ
zahlreiche neue EU-Verordnungen, u.a. Rom III-VO, Brüssel IIa-VO, EuUntVO
die jeweiligen innerstaatlichen Durchführungsbestimmungen, u.a. AUG, FamFG
die Erkenntnisse aus der Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Gerichte und deren tatsächliche Auswirkungen