Iustitia et Pax.
Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz.
Winfried Bausback, Gilbert H. Gornig, Tobias H. Irmscher, Burkhard Schöbener
Der am 2. April 2005 verstorbene Staats- und Völkerrechtler Dieter Blumenwitz gehörte als Rechtswissenschaftler, akademischer Lehrer und Politikberater seit Ende der 1960er Jahre zu den profiliertesten Persönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland. Als Ordinarius an der Universität Würzburg hat er zahlreiche Studenten in ihrem Verständnis des Rechts und speziell des Völker- und Staatsrechts geprägt, mehr als 100 Dissertationen zu gleichermaßen grundlegenden wie aktuellen Themen angeregt und betreut und drei Schüler bei ihrer Habilitation begleitet. Sein wissenschaftliches Werk als Autor und Herausgeber zahlreicher Schriften behandelt ein weites Spektrum. Ihn beschäftigten nicht nur völkerrechtliche Probleme, sondern auch Fragestellungen aus dem nationalen und ausländischen öffentlichen Recht, dem Europarecht und dem internationalen Privatrecht. Viele seiner Veröffentlichungen wirken bis heute nach. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde Blumenwitz erstmals 1973 als Prozessbevollmächtigter des Freistaates Bayern im Grundvertragsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht bekannt. Es war auch sein persönlicher Erfolg, dass ausgehend von dem Urteil des 2. Senats der juristische Weg zur Wiedervereinigung offen gehalten werden konnte. In der Folge wurde Blumenwitz als Berater, Gutachter oder Prozessvertreter immer wieder bei rechtlich bedeutsamen nationalen und internationalen Fragestellungen konsultiert. Mit der vorliegenden Gedächtnisschrift ehren mehr als 60 namhafte Autoren aus dem In- und Ausland, aus Wissenschaft und Praxis seine Person und sein Wirken in Forschung, Lehre und Gesellschaft.
Sowohl die Autoren wie die Themen der Beiträge spiegeln das weite Wirkungsfeld des Geehrten wider. Der Titel Iustitia et Pax drückt die Überzeugung von Dieter Blumenwitz aus, dass dauerhafter Friede nur durch und unter der Herrschaft des Rechts möglich ist. Die Beiträge sind insgesamt sieben Themenfeldern zugeordnet: Grund- und Menschenrechte im nationalen und internationalen Recht, Recht der Minderheiten und Volksgruppen, Völkerrecht und internationale Beziehungen, Europarecht, Verfassungsrecht, Wirtschafts- und Währungsrecht sowie Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte.