Jugendgerichtsgesetz
Ulrich Eisenberg, Ralf Kölbel
Zum Werk
Die 21. Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht bietet wieder alle Vorzüge:eine praxisgerechte Konzeption, die sich auszeichnet durch strenge Systematik, differenzierte Untergliederungen und vorbildlich klare Darstellungsweiseumfassende Auswertung der gesamten Judikaturverständnisfördernde Hinweise zur Entstehungsgeschichte des JGG und zu aktuellen Reformvorstellungen
Im Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungenzur jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeitzur Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsenderzum Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im Einzelnen
Thematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sindder Umfang der Anwendbarkeit von Normen des allgemeinen Strafverfahrensrechtsdie besonderen ErmittlungspflichtenVerfahrenseinstellung bzw. Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaftdas Rechtsmittelverfahren
Auch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.
Vorteile auf einen Blickhohe Aktualität, stets unter Würdigung neuester EntwicklungenEinbeziehung von Erkenntnissen aus Kriminologie, Psychologie und SozialwissenschaftenUnabhängigkeit und Objektivität in Darstellung und Analyse
Zur Neuauflage
Die 21. Auflage wird erstmals von Prof. Dr. Ralf Kölbel kommentiert, der als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie der LMU München ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts ist. Berücksichtigt sind in der Neuauflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis Ende 2019.
Eingearbeitet sind u.a.neue Entwicklungen auf Landesebenedie neueste Literatur und Rechtsprechung – insbesondere auch die Judikatur des EGMR. Besonders wichtige Entscheidungen werden vom Verfasser kritisch und praxisorientiert beleuchtet.
Zielgruppe
Für Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Strafverteidiger sowie Mitarbeiter im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kriminalbeamte sowie Psychologen und Psychiater.