Bürgerliches Gesetzbuch Band 2: §§ 481-704, AGG
Kommentar
Heinz Georg Bamberger, Alex Baumgärtner, Hans-Werner Eckert, Detlev Fischer, Maximilian Fuchs, Markus Gehrlein, Stefan A. Geib, Helmut Grothe, Sonja Hannappel, Wolfgang Hau, Ulrich Herrmann, Michael Horcher, Christian Katzenmeier, Karl Kotzian-Marggraf, Cosima Möller, Martin Plum, Roman Poseck, Mathias Rohe, Herbert Roth, Anne Schlosser, Dirk Schmalenbach, Peter Schüller, Wolfgang Voit, Claus Wagner, Olaf Weber, Holger Wendtland, Jörg Wiederhold, Heinz Wöstmann, Kai Zehelein
Vorteile auf einen Blick
– systematischer Aufbau mit Fundierung auf dem Normzweck jedes Paragraphen
– der Schwerpunkt liegt auf der Verarbeitung der Rechtsprechung; dadurch hoher Praxisbezug und viel nützliches Detailwissen
– die Fülle der Informationen ist übersichtlich dargestellt, mit sparsamen Abkürzungen und stattdessen Beschränkung auf das Wesentliche.
– schnell finden – viel wissen
Zur Neuauflage von Band 2
Band 2 kommentiert ein Herzstück des Besonderen Schuldrechts, darunter Darlehensrecht, Mietrecht, und Werkvertragsrecht.
Auch die 4. Auflage berücksichtigt selbstverständlich neue Rechtsprechung, auch wichtige Standardliteratur ist umfassend aktuell ausgewertet.
Neue Gesetzgebung machte grundlegende Neukommentierungen erforderlich, u.a. durch das:
– Mietrechtsanpassungsgesetz: Verschärfung der Mietpreisbremse, vorvertragliche Auskunftspflicht des Vermieters zu Ausnahmen von der zulässigen Miethöhe, Absenkung der Modernisierungsumlage auf 8% mit Kappungsgrenze, Vereinfachung des Modernisierungsverfahrens, Schutz vor sog. „Herausmodernisieren“
– Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-RL
– Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten: erstmalige Kommentierung der §§ 630a ff. BGB
– Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts: Aufnahmen spezieller Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag, den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag
– Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz
– Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
– Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-RL
Zielgruppe
Für Richter und Rechtsanwälte sowie Notare und Justitiare.