Kreditscoring und Scorewertbildung der SCHUFA
Datenschutzrechtliche Zulässigkeit im Rahmen der praktischen Anwendungen
Marcus Helfrich
Kreditinformationen legal übermitteln und Scorewerte datenschutzrechtlich zulässig berechnen: Dies sind die Ziele, die der Gesetzgeber mit der zum April 2010 in Kraft getretenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes vor Augen hatte.
SCHUFA und andere Dienstleister haben nun eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Bonitätsdaten und die Berechnung von Scorewerten. Kreditgeber müssen klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang personenbezogene Daten an Auskunfteien übermittelt werden können. Gleichzeitig setzen die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen enge Grenzen.
Das Werk bezieht sowohl die umfangreichen Gesetzesmaterialien als auch die kontrovers geführte datenschutzrechtliche Diskussion ein. Darüber hinaus werden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes mit den bestehenden Regelungen des Kreditwesengesetzes verglichen, die Unterschiede aufgezeigt und praxisgerechte Lösungen vorgestellt.
Der Autor ist seit mehr als 15 Jahren als Rechtsanwalt im Datenschutzrecht tätig und durch zahlreiche Veröffentlichungen zum europäischen und nationalen Datenschutzrecht ausgewiesen.