Lauterkeitsrechtlicher Schutz des Verbrauchers nach Vertragsschluss.
Daniel Hagenmaier
Lange bildete der Vertragsschluss die zeitliche Grenze, jenseits derer das Lauterkeitsrecht keine Anwendung findet. Mit der UWG-Novelle 2008 ist indes die »geschäftliche Handlung« an die Stelle der »Wettbewerbshandlung « getreten und erfasst explizit auch Verhalten nach Vertragsschluss.
Die Arbeit befasst sich mit Reichweite und Auswirkungen dieser Erweiterung des lauterkeitsrechtlichen Anwendungsbereichs. Auf Grundlage der Erkenntnis, dass frühere Kriterien der Abgrenzung des Verbraucherschutzes in UWG und BGB nicht länger tragfähig sind, zeigt der Autor auf, dass das Lauterkeitsrecht das rechtsgeschäftliche Instrumentarium komplementär ergänzt, indem es die wirtschaftlich selbstbestimmte Entscheidung des Verbrauchers über die durch das BGB gewährten Rechtsbehelfe sicherstellt. Angesichts einer weitreichenden Anwendung des UWG auch im einzelnen Vertragsverhältnis erweist es sich als erforderlich, im Rahmen einer Interessenabwägung auch die Interessen des Unternehmers zu berücksichtigen.