Lektüre und Geltung
Zur Verstehenspraxis in der Rechtswissenschaft und in der Literaturwissenschaft
Dieter Grimm, Christoph Koenig
Vergleich der Praxis der Interpretation samt deren Geltungsansprüchen in der Rechtswissenschaft und in der Literaturwissenschaft.
Die Rechtswissenschaft wie auch die Literaturwissenschaft sind Interpretationswissenschaften. Die Rechtswissenschaft (jedenfalls in ihrem rechtsdogmatischen Zweig) interpretiert Gesetzestexte im Blick auf ihre Anwendung in Entscheidungssituationen. Die Literaturwissenschaft sucht Sinn und Form literarischer Texte zu verstehen. In beiden Disziplinen herrscht über die Interpretationsmethode, teilweise auch über das Interpretationsziel, keine Einigkeit. In den Mittelpunkt des Bandes rücken Handlungen des Verstehens, Reflexionen über den Charakter dieser Handlungen und die Geltung, die deren Resultate beanspruchen dürfen. Es geht um die Lektürepraxis in den beiden Wissenschaften. Deren Vergleich gibt Einsichten über Gemeinsames und Trennendes, ein klareres Bewusstsein der jeweiligen Eigentümlichkeiten und im besten Fall eine Bereicherung des je eigenen methodologischen Arsenals.