Outsourcing in der Insolvenzverwaltung von Klersy,  Alexander

Outsourcing in der Insolvenzverwaltung

Möglichkeiten und Grenzen der Beauftragung privater Insolvenzverwaltungsdienstleister

Die Insolvenzverwaltung ist eine Branche, welche sich zusehends einer Professionalisierung ausgesetzt sieht. Im Zuge dieser Professionalisierung hat sich rund um die Insolvenzverwaltung eine Dienstleisterindustrie entwickelt, welches es den Insolvenzverwaltern zusehends ermöglicht, eigene Aufgaben outzusourcen um zeitliche Kapazitäten für andere Tätigkeiten freizusetzen. So hat sich das Bild des „Großverwalters“ entwickelt, der an vielen Insolvenzgerichten bestellt wird und so mehrere hundert Verfahren gleichzeitig verwaltet. Um den immensen Arbeitsaufwand, welcher mit der Verwaltung einer so großen Zahl an Insolvenzverfahren entsteht, leisten zu können, kann der Insolvenzverwalter neben der Anstellung von eigenem Personal auf die Hilfe selbständiger Dritter zurückgreifen. Als Beispiele für dieses Outsourcing seien hier insbesondere genannt die Ermittlung insolvenzspezifischer Ansprüche nach den §§ 129 ff. InsO, 64 GmbHG, die Taxierung von Schuldnereigentum, die Organisation und Beantragung von Insolvenzgeldvorfinanzierung oder das Führen der Insolvenztabelle. All diesen Leistungen ist gemein, dass es sich oftmals um professionelle Dienstleister handelt, deren Geschäftsfeld überwiegend oder ausschließlich auf die Branche der Insolvenzverwaltung spezialisiert ist. Allein dieser Umstand zeigt, dass die Branche umsatzstark genug ist, um eine ganze Dienstleistungsindustrie zu unterhalten. Für die Praxis stellen sich einige relevante Fragen. Besonders interessant ist dabei die Fragestellung, inwieweit die Beauftragung von Dienstleistern rechtlich zulässig ist, oder ob es bestimmte Bereiche gibt, in denen eine Beauftragung dem Sinn und Zweck des Insolvenzrechts widerspricht. Zu beachten ist dabei die Rolle des Insolvenzverwalters, und die höchstpersönliche Natur dieses Amtes, welches das Bundesverfassungsgericht deutlich betont. Es wird untersucht, inwieweit sich die Beauftragung von spezialisierten Dienstleistern auf die Vergütung des Insolvenzverwalters auswirkt. Insbesondere wird untersucht, ob die durch die Beauftragung Dritter entstehenden Kosten als Teil der Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse gezahlt werden können, oder ob der Insolvenzverwalter diese Kosten durch einen Vergütungsabzug selbst tragen muss, so er sich der Hilfe dritter Dienstleister bedient.

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