Rechtsetzung zwischen Staat und Gesellschaft.
Möglichkeiten differenzierter Steuerung des Kapitalmarktes.
Steffen Augsberg
Kooperative Steuerung bildet ein gängiges Thema aktueller öffentlich-rechtlicher Forschung. Gleichzeitig finden im Bereich des Kapitalmarktes unterschiedliche Regelungsmodelle praktische Anwendung. Steuerungswissenschaftliche Theorie und Kapitalmarktpraxis werden in der Untersuchung – beschränkt auf nicht-staatliche Normsetzungsmechanismen – zusammengeführt.
Das erste Kapitel enthält Ausführungen zur Terminologie, zur Wirkweise privater Normsetzungsmechanismen sowie zu ihren rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß angesichts der Schwierigkeiten materieller Steuerung und der Notwendigkeit, die Erzeugung gemeinwohlkompatibler Normen zu garantieren, die staatliche Beteiligung auf kompensatorische rechtliche Sicherungsmechanismen insbesondere des Verfahrens- und Organisationsrechts beschränkt werden kann. Im zweiten Kapitel folgt eine typologisierte Darstellung kapitalmarktrechtlich relevanter Steuerungsmechanismen. Innerhalb der ersten Gruppe, der Normsetzung im Rahmen der funktionalen Selbstverwaltung, werden z. B. die Satzungen der Frankfurter Wertpapierbörse untersucht. Innerhalb der zweiten Gruppe, die sich mit Verweisungen beschäftigt, werden die in den §§ 292a und 342 HGB enthaltenen Mechanismen kritisch gewürdigt und ein Blick auf die Rechnungslegungsstrategie der EU geworfen. Die dritte Gruppe umfaßt verbands- und vertragsrechtliche Steuerung und zieht exemplarisch unter anderem Regelungen von Berufsverbänden sowie die privatrechtlichen Börsenregelwerke heran. Die letzte Gruppe betrifft private Kodizes, denen mangels staatlicher Beteiligung grundsätzlich keine Rechtsverbindlichkeit eignet, auch wenn, wie anhand des Corporate Governance Kodex gezeigt werden kann, gerade hier innovative Steuerungsverfahren erprobt werden.
Im letzten Kapitel skizziert der Autor aufbauend auf den Erkenntnissen der beiden ersten Kapitel eine mögliche, vom Staat zu leistende Normsetzungsstrategie. Er fragt, wie wann welche Normsetzungsalternativen situationsabhängig, systemtreu und funktionsadäquat eingesetzt und wie ihre jeweiligen Defizite vermieden werden können.