Rechtsvergleichung
Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe
Zum Werk
Als Rechtsvergleichung bezeichnet man den Zweig der Rechtswissenschaft, der sich mit dem Vergleich verschiedener Rechtsordnungen befasst.
Das neue Lehrbuch besteht aus drei Teilen.
Im ersten Teil werden die dogmatischen Grundlagen dargestellt.
Der zweite Teil behandelt die verschiedenen Rechtsordnungen, die sich in der Regel sog. Rechtskreisen (z.B. anglo-amerikanischer Rechtskreis oder deutscher Rechtskreis) zuordnen lassen: Vorangestellt findet sich dabei zunächst ein historischer Überblick, der Abhandlungen über die wesentlichen Grundgedanken, die Regelungstechnik und Systematik, die Juristenberufe und die Zivilgerichtsbarkeit und das Verfahrensrecht enthält.
Im dritten Teil schließlich erfolgt anhand ausgewählter Rechtsinstitute ein Vergleich der Rechtskreise.
Vorteile auf einen Blick
– studiengerecht aufbereitet
– prägnant formuliert
– fundierte Behandlung aller relevanter Probleme
Zielgruppe
Für Studierende und Wissenschaftler.