Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat als Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen im Betrieb
Dorothea Elisabeth Bötzel
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die seit 100 Jahren im Gesetz bestehende Schwerbehindertenvertretung eine Institution ist, die als veraltet und neben dem Betriebsrat als überflüssig angesehen werden muss. Dabei wird ihre Entwicklung in den letzten 100 Jahren untersucht. Die verschiedenen Gesetze, in welchen die Schwerbehindertenvertretung geregelt war, werden dargestellt und die Position der Schwerbehindertenvertretung wird herausgearbeitet. Insbesondere werden ihre heutigen Aufgaben und Pflichten sowie die Wahl der Schwerbehindertenvertretung umfangreich erläutert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Veränderungen, welche das Bundesteilhabegesetz für die Schwerbehindertenvertretung mit sich gebracht hat. Durch eine Gegenüberstellung mit dem Betriebsrat wird aufgezeigt, welche wichtige Rolle die Schwerbehindertenvertretung tatsächlich spielt. Dabei wird auch untersucht, welche Regelungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz entsprechend für die Schwerbehindertenvertretung Anwendung finden und auf welche Regelungen das nicht zutrifft. Auch bei dem Vergleich mit dem Betriebsrat wird aus historischer Sicht untersucht, welche Rolle die Schwerbehindertenvertretung schon frühzeitig als zusätzliche Institution zum Betriebsrat spielte. Zudem wird auch die Bedeutung und Stellung der Schwerbehindertenvertretung aus unionsrechtlicher Sicht dargestellt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Schwerbehindertenvertretung als „Arbeitnehmervertretung“ anzusehen ist, sodass verschiedenste Regelungen für sie als anwendbar anzuerkennen sind. Die Ergebnisse zeigen auf, welche Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung auch heute noch zukommt.