Sozialrecht
Waltermann Schmidt Chandna-Hoppe, Raimund Waltermann
Die Neuauflage:
Mit der 15. Auflage wird das Buch auf mehrere Schultern gestellt. Es wird von nun an nicht mehr ausschließlich von Prof. Waltermann, sondern mit Herrn Richter am Bundessozialgericht Dr. Benjamin Schmidt sowie Frau Akad. Rätin Dr. Katja Chandna-Hoppe gemeinsam verantwortet.
Das Lehrbuch enthält alle Gesetzesänderungen der jüngeren Zeit und befindet sich auf dem Stand von Juli 2022. Ein Schwerpunkt der Neuauflage liegt u.a. auf der vollständigen Überarbeitung und Erweiterung des Kapitels zur Grundsicherung. Eingearbeitet wurden zahlreiche Änderungsgesetze, namentlich das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BGBl. I 2022, S. 969), das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (BGBl. I 2020, S. 3299), das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (BGBl. I 2021, S. 2754), das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahme zur Erhöhung der Alterseinkommen (BGBl. I 2020, S. 1879) und das Siebenundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BGBl. I 2022, S. 1150). Die aktuelle Entwicklung der sozialrechtlichen Gesetzgebung im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist ebenfalls berücksichtigt.
Die Konzeption:
Nach einer allgemeinen Einführung in das Sozialrecht werden Themen wie Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung behandelt. Das Recht der Arbeitsförderung, Soziale Entschädigung, Soziale Hilfe und Förderung werden erörtert und durch einen Abschnitt zu Allgemeinen Vorschriften des SGB, zu Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz abgerundet. Berührungspunkte zum Verfassungsrecht, Allgemeinen Verwaltungsrecht, Europarecht, dem Besonderen Schuldrecht und zum Arbeitsrecht werden stets aufgezeigt. In die Kapitel integrierte Fälle mit kurzen Musterlösungen helfen dem Studierenden, das systematische Erlernte am Klausurfall zu erproben. Graphische Darstellungen zu zahlreichen Themen veranschaulichen komplexe sozialrechtliche Zusammenhänge und erleichtern so den Einstieg in den Lernstoff.