Überwachung von Arbeitnehmern durch technische Einrichtungen
Andreas Biegel
Die Überwachung von Arbeitnehmern durch technische Einrichtungen ist ein Thema, das durch die rasante technische Entwicklung der letzten Jahre aktuell ist wie nie zuvor. Durch die enormen Fortschritte im Bereich der Mikroelektronik sind einer Verhaltens- und Leistungskontrolle am Arbeitsplatz heute faktisch kaum noch Grenzen gesetzt. Man denke nur an Videokameras am Arbeitsplatz, an Zeiterfassung mittels Chipkarten, an computerisierte Telefonanlagen, die sämtliche Gesprächsdaten elektronisch erfassen, oder an die Möglichkeit der Kontrolle des e-Mail-Verkehrs durch das Personal der EDV-Abteilung. Arbeitsrechtlich stellt sich die Frage, in welchem Umfang eine solche Überwachung zulässig ist. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran hat, Arbeitsabläufe und das Verhalten einzelner Arbeitnehmer zu kontrollieren – etwa um die Produktivität zu erhöhen oder um Straftaten im betrieblichen Bereich aufzuklären. Andererseits geht es dem betroffenen Arbeitnehmer darum, dass seine Persönlichkeitsrechte auch am Arbeitsplatz gewahrt werden. Diese Dissertation versucht zur Lösung dieses Konflikts zwischen berechtigten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen beizutragen. Dabei stellt der Autor zunächst die gängigen Systeme zur technisierten Kontrolle von Arbeitnehmern vor. Dann skizziert er den rechtlichen Rahmen von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz und bewertet die Zulässigkeit der jeweiligen Systeme nach geltendem Recht. Hierzu beleuchtet der Autor grundrechtliche, datenschutzrechtliche, strafrechtliche und nicht zuletzt auch europarechtliche Aspekte des Themas. Schließlich befasst sich der Autor mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zur Kontrolle am Arbeitsplatz nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes.