… und fortzuentwickeln
Optionen zur Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums
Steffen Beilke
Die Arbeit greift die mit der ersten Stufe der Föderalismusreform im Jahre 2006 eingeführte Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte „…und fortzuentwickeln“ auf, um neue Entwicklungsoptionen für den öffentlichen Dienst – insbesondere für das Berufsbeamtentum – auf der Verfassungs- bzw. Gesetzesebene aufzuzeigen. Auf Basis einer neuen, innovativen Auslegung des Begriffes der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ werden Gestaltungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber entwickelt, die eine grundlegende Neugestaltung des Berufsbeamtentums erlauben, ohne dass die Institution als solche aufgegeben werden muss.
Das Werk wendet sich an Wissenschaftler und Praktiker gleichermaßen. Es bietet einerseits einen übersichtlichen und leicht verständlichen Einstieg in die Entwicklungsgeschichte des Berufsbeamtentums in Deutschland und Europa und erlaubt andererseits einen Blick auf die zukünftige Gestaltung des Berufsbeamtentums als wesentlichen Bestandteil des öffentlichen Dienstes. In diesem Zusammenhang wird besonderes Augenmerk auf die Haushaltslage der öffentlichen Hand, demographische Voraussetzungen und europarechtliche Einflüsse gelegt.