Vertragliche Entgeltansprüche aus betrieblicher Übung
insbesondere gegenüber bisher noch nicht unmittelbar begünstigten Arbeitnehmern
Yvonne Lange
Kaum ein Grundsatz aus der Rechtsprechung in Arbeitssachen hat einen so hohen Bekanntheitsgrad in der betrieblichen Arbeitswelt erlangt wie die Rechtsfigur der betrieblichen Übung mit einer mehr als 75-jährigen Tradition. Rechtsprechung und Literatur zu diesem Thema sind nahezu unüberschaubar. Dieses Buch wendet sich daher einem Thema zu, das anscheinend hinreichend durchleuchtet ist. Gleichwohl gibt es mehr als zehn Jahre nach der Schuldrechtsmodernisierung, die zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, Anlass einen erneuten kritischen Blick auf die betriebliche Übung als arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage und die hierzu ergangene Rechtsprechung zu werfen. Ausgehend von der Verankerung in der allgemeinen Zivilrechtsdogmatik als Untersuchungsbasis widmet sich das Buch schwerpunktmäßig den sich aus einer betrieblichen Übung ergebenden Fragestellungen insbesondere im Kontext mit Ansprüchen von bisher noch nicht unmittelbar begünstigten Arbeitnehmern im Falle von Einmalzahlungen und Neueingestellten. Dabei werden unter anderem Maßnahmen der Steuerung, vorwiegend Verhinderungs- und Beseitigungsmöglichkeiten, durch eine entsprechende Vertragsgestaltung erörtert und jeweils Empfehlungen für eine rechtssichere Vorgehensweise in der Arbeitspraxis ausgesprochen. Die Untersuchung weiterer Sonderfälle der betrieblichen Übung im laufenden Arbeitsverhältnis rundet das Werk gleichsam zur Absicherung der vorangegangenen Analysen wertvoll ab. Die betriebliche Übung kann selbstverständlich nicht neu geschrieben werden; allerdings gelingt es der Verfasserin mit ihrer sehr tiefgehenden Untersuchung, die dogmatischen Feinheiten noch exakter herauszuarbeiten und den gegenwärtigen Stand der Dogmatik weiterzuentwickeln. Sie hinterfragt kritisch die neuere Rechtsprechung des BAG und rekurriert konsequent und immer wieder auf die Grundlage der betrieblichen Übung, nämlich die vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonders hervorzuheben ist die praxisorientierte Ausrichtung des Werkes, weil Arbeitgebern anwendungstaugliche Praxistipps gegeben werden, wie im Wege der Vertragsgestaltung auf die neuere Rechtsprechung, z. B. zum Freiwilligkeitsvorbehalt bzw. zum Widerrufsvorbehalt, reagiert werden kann.