Zusammen mit Stralsund seit dem Jahr 2002 UNESCO-Welterbe Wismar
Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) beschloss am 16. November 1972 in Paris das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Damit wurde festgeschrieben, dass besondere Kulturmonumente und Naturlandschaften einen außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) besitzen und somit nicht einem Land oder einem Volk gehören, sondern Welt erbe der gesamten Menschheit sind.
Nach der Antragsphase von 1998 bis 2000 wurden die beiden Altstädte von Stralsund und Wismar im Jahr 2002 als gemeinsame Stätte in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen. Seit nunmehr 20 Jahren arbeiten die beiden Städte Stralsund und Wismar an der Sicherung, dem Schutz, der Erhaltung sowie der Weiterentwicklung der beiden ausgezeichneten Altstädte, welche durch ihre überkommene Struktur der Gebäude, Straßen und Plätze idealtypisch die entwickelte Hansestadt des Spätmittelalters repräsentieren.