Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der Zwangslizenzeinwand gegen Unterlassungsansprüche des Immaterialgüterrechts

Der Zwangslizenzeinwand gegen Unterlassungsansprüche des Immaterialgüterrechts von Schack,  Haimo, Vitols,  Lena
Compulsory licences are not a right of use, but a legal right to grant access to an intellectual property right. If the creditor uses the intellectual property right without permission, the holder of this right can proceed against the infringement. In 2009 the German Federal Supreme Court's decision, known as Orange-Book-Standard, approved the antitrust objection of compulsory licence in patent infringement proceedings. This dissertation concerns with the admissibility of the objection and its constitutionality. It relates to both categories of compulsory licences against the injunctive relief of the intellectual property. The author concludes objections of compulsory licenses are not commensurability and because of this fact illegitimate. An adequate instrument for both parties is the interlocutory injunction.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Zwangslizenzeinwand gegen Unterlassungsansprüche des Immaterialgüterrechts

Der Zwangslizenzeinwand gegen Unterlassungsansprüche des Immaterialgüterrechts von Schack,  Haimo, Vitols,  Lena
Compulsory licences are not a right of use, but a legal right to grant access to an intellectual property right. If the creditor uses the intellectual property right without permission, the holder of this right can proceed against the infringement. In 2009 the German Federal Supreme Court's decision, known as Orange-Book-Standard, approved the antitrust objection of compulsory licence in patent infringement proceedings. This dissertation concerns with the admissibility of the objection and its constitutionality. It relates to both categories of compulsory licences against the injunctive relief of the intellectual property. The author concludes objections of compulsory licenses are not commensurability and because of this fact illegitimate. An adequate instrument for both parties is the interlocutory injunction.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-01-12
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Verstöße gegen die mitgliedschaftliche Treuepflicht und ihre Rechtsfolgen

Verstöße gegen die mitgliedschaftliche Treuepflicht und ihre Rechtsfolgen von Jenne,  Tobias
Als eines der wichtigsten Instrumente ist die mitgliedschaftliche Treuepflicht im Orchester des Gesellschaftsrechts von überragender Bedeutung und durchdringt ein jedes Gesellschaftsverhältnis. Ungeachtet der erheblichen praktischen und akademischen Relevanz lassen Literatur und Rechtsprechung bis heute ein einheitliches System, eine stringente Dogmatik und eine konsistente Lösung vermissen. Das Werk arbeitet ausgehend von einer präzisen Formulierung einer Rechtsgrundlage, Inhalt, Umfang und Grenzen der Treuepflicht heraus, um so schlüssig und möglichst praxisnah zu klären, wann bzw. ob eine Verletzung der Treuepflicht vorliegt und wie Rechtsfolgen bestmöglich systematisiert und bestimmt werden können.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Zwangslizenzeinwand gegen Unterlassungsansprüche des Immaterialgüterrechts

Der Zwangslizenzeinwand gegen Unterlassungsansprüche des Immaterialgüterrechts von Schack,  Haimo, Vitols,  Lena
Immaterialgüter- oder kartellrechtliche Zwangslizenzen allein gewähren nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Einräumung einer Lizenz. Nimmt der Gläubiger dennoch ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers die Nutzung des Schutzgegenstandes auf, kann dieser dagegen mit einem Unterlassungsanspruch vorgehen. Diese Konfliktsituation hat 2009 der BGH in der Entscheidung »Orange-Book-Standard« für das Patentrecht entschieden und den Zwangslizenzeinwand des Gläubigers gegen den Unterlassungsanspruch zugelassen. Die Autorin befasst sich mit der grundsätzlichen Zulässigkeit des Einwands und mit dessen Verfassungsmäßigkeit. Dabei bezieht sie sich auf immaterialgüter- und kartellrechtliche Zwangslizenzeinwände gegenüber den gesamten Unterlassungsansprüchen des Immaterialgüterrechts. Ergebnis ist, dass der Zwangslizenzeinwand unverhältnismäßig und damit unzulässig ist, da die einstweilige Verfügung für den Schutzrechtsinhaber und den Nutzer ein milderes Mittel zur Durchsetzung des Zwangslizenzanspruchs darstellt.
Aktualisiert: 2019-04-23
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Aufwendungsersatz bei Verhinderung des Haftpflichtversicherungsfalls

Aufwendungsersatz bei Verhinderung des Haftpflichtversicherungsfalls von Kassing,  Daniel
Am 1. Januar 2008 trat im Nachgang zur Schuldrechtsmodernisierung die zweite "Jahrhundertreform" in Kraft. Der Gesetzgeber hat dabei das aus dem Jahr 1908 stammende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einer umfassenden Rosskur unterzogen. Ziel der Reform war nicht nur die Umsetzung der Vorgaben etwa der Versicherungsvermittlerrichtlinie sowie derjenigen vollharmonisierenden Maßnahme über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Vielmehr sollte auch das bisherige Richterrecht in Gesetzesform gegossen und vor allem dem Gebot der Rechtsklarheit und Transparenz Rechnung getragen werden. Inwieweit die Legislative dieses Ziel erreicht hat, ist unter anderem Gegenstand dieser Untersuchung zum Aufwendungsersatz. Seit je her war umstritten, ob der Versicherungsnehmer Aufwendungen im Wege des Rettungskostenersatzes vom Versicherer verlangen kann, sofern er jene vor Eintritt des Versicherungsfalles tätigt, um ihn abzuwenden. In der Sparte der Sachversicherungen hatte sich insofern die Vorerstreckungstheorie etablieren können. Hiernach greift die Rettungsobliegenheit und übereinstimmend mit ihr der Anspruch auf Ersatz der Rettungskosten bereits dann, wenn der Versicherungsfall unmittelbar bevorsteht. Demgegenüber stieß die Vorerstreckungstheorie in der Haftpflichtversicherung bislang weitgehend auf Ablehnung. Dies folgte vornehmlich aus § 152 VVG a.F., wonach der Versicherer erst dann leistungsfrei wurde, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hatte. Würde nun die Rettungsobliegenheit sowie der damit korrespondierende Kostenersatzanspruch vorerstreckt, drohte somit der Verlust des Versicherungsschutzes, sofern der Versicherungsnehmer seine Rettungsobliegenheit grob fahrlässig verletzt hatte. Der Verfasser erörtert zum einen die Möglichkeit der Vorerstreckung des gesetzlichen Rettungskostenersatzanspruchs, zum anderen entwickelt er einen eigenen Lösungsansatz. Dabei betrifft die Analyse zunächst die Rechtslage nach Maßgabe des alten VVG und die aufgrund dieser Regeln entwickelte Judikatur sowie Literatur. Im Anschluss geht der Verfasser auf die Novellierung des VVG ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass unabhängig von der Vorerstreckungstheorie bereits aus dem Verbot des venire contra factum proprium einerseits die Obliegenheit zur Verhinderung des Versicherungsfalls und andererseits ein Aufwendungsersatzanspruch für dementsprechende Rettungskosten folgt (sog. Akzessorisches Modell).
Aktualisiert: 2019-12-20
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Zahlungspflichten aus Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt

Zahlungspflichten aus Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt von Beimesche,  Johannes
Im Jahr 2000 hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) die ihr noch verbliebenen Aufgaben an externe Geschäftsbesorger ausgegliedert. Ihre Aufgabe beschränkt sich seither im Wesentlichen auf die Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen und wird von dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat wahrgenommen. Damit ist die Ära einer selbständigen Anstalt zur Privatisierung des volkseigenen Vermögens der DDR faktisch zu Ende gegangen. Elf Jahre nach Gründung der Treuhandanstalt durch die Volkskammer der DDR am 01. März 1990 und etwa sieben Jahre nach Abschluss der wesentlichen Privatisierungstätigkeit zum 31. Dezember 1994 liegen erste höchstrichterliche Entscheidungen zu den von der Treuhandanstalt/BvS initiierten (91.042) Privatisierungsverträgen vor, die eine generalisierende rechtliche Analyse der Verträge in der vorliegenden Form nahelegen. Gegenstand der Arbeit Beimesches ist die Untersuchung der Wirksamkeit insbesondere solcher Klauseln, die den Vertragspartnern der Treuhandanstalt/BvS Zahlungspflichten auferlegten und die es der Treuhandanstalt ermöglichen, ihren gesetzlichen Umstrukturierungsauftrag in die Vertragsgestaltung mit ein zu beziehen. Von diesen Klauseln haben insbesondere Vertragsstrafe- und Nachbewertungsklauseln in Rechtsprechung und Literatur einigen Bekanntheitsgrad erlangt. Tatsächlicher und gleichsam "rechtshistorischer" Hintergrund der Untersuchung sind die Privatisierungspraxis der Treuhandanstalt/BvS und die von ihren Vertragspartnern oftmals geforderten Nachverhandlungen über die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen; sofern hier keine Einigung erzielt werden konnte, mündeten die Verhandlungen nicht selten in Gerichtsprozesse. Eine Bewertung der von der Treuhandanstalt geleisteten Arbeit in betriebs- und volkswirtschaftlicher Hinsicht erfolgt hingegen nicht. Hierfür dürfte es angesichts des andauernden Umstrukturierungsprozesses in den neuen Bundesländern noch deutlich zu früh sein. Johannes Beimesche, geboren 1964 in Sögel auf dem Hümmeling/ Landkreis Emsland, hat nach dem Abitur und Wehrdienst ab 1985 in Mainz, Speyer und Dublin (LLM) Rechtswissenschaften studiert und 1993 den Juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Anschliessend war er bis zum Jahr 2000 im Justitiariat der - 1995 in Bundesanstalt für vereinigensbedingte Sonderaufgaben umbenannten - Treuhandanstalt in Berlin beschäftigt. Seither ist er in der Rechtsabteilung der KfW-FuB mbH, einem Tochterunternehmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, in Berlin tätig.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Vindikation und richterlicher Wertungsspielraum

Vindikation und richterlicher Wertungsspielraum von Lehmann,  Jacek
Die Untersuchung geht der Frage nach der richterlichen Freiheit im Vindikationsprozess nach. Sie stützt sich auf eine breite Analyse der deutschen und polnischen Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch im Vindikationsprozess. Die seit langer Zeit in der Rechtswissenschaft bekannten, rechts-ethisch motivierten Figuren des , des oder des -Einwandes bilden die Kriterien für eine Fallgruppenbildung. Nach diesen Kriterien wird das Rechtsmissbrauchsverbot für den vindizierenden Eigentümer konkretisiert und nach den Schranken der Richterfreiheit gesucht. Dabei wird auf das sogenannte , d. h. ein dauerhaftes Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz, als eine Grenze des richterlichen Wertungsspielraums im Vindikationsprozess hingewiesen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Zwangslizenzeinwand gegen Unterlassungsansprüche des Immaterialgüterrechts

Der Zwangslizenzeinwand gegen Unterlassungsansprüche des Immaterialgüterrechts von Schack,  Haimo, Vitols,  Lena
Compulsory licences are not a right of use, but a legal right to grant access to an intellectual property right. If the creditor uses the intellectual property right without permission, the holder of this right can proceed against the infringement. In 2009 the German Federal Supreme Court's decision, known as Orange-Book-Standard, approved the antitrust objection of compulsory licence in patent infringement proceedings. This dissertation concerns with the admissibility of the objection and its constitutionality. It relates to both categories of compulsory licences against the injunctive relief of the intellectual property. The author concludes objections of compulsory licenses are not commensurability and because of this fact illegitimate. An adequate instrument for both parties is the interlocutory injunction.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Der erbrechtliche Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Der erbrechtliche Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) von Lichte,  Sven
Nach dem Tod des Erblassers fehlen oftmals die Informationen über die erbrechtlich relevanten Vorgänge. Dann ist die Person, die davon Kenntnis hatte, nicht mehr vorhanden. Gleichwohl bleiben alle Vermögenswerte und Schuldverpflichtungen erhalten und gehen auf die Erben über. Letztlich haften die Erben neben dem Nachlassvermögen grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen. So ist es verständlich, dass sie zu erfahren suchen, wie sich der Nachlass überhaupt zusammensetzt. Davon hängen nicht nur Erbansprüche, sondern auch Pflichtteils-, Vermächtnis- und Unterhaltsansprüche Dritter ab. Die verbindliche Auskunftserteilung ist darum für alle Betroffenen ein unerlässliches Hilfsmittel für die Rechtsverwirklichung. Trotz der gesetzlichen Regelungsdichte gibt es aber eine Vielzahl von erbrechtlichen Konstellationen, für die ein gesetzlicher Auskunftsanspruch fehlt. Die Rechtsprechung versucht, die erkannten Regelungslücken auszufüllen. In der Mehrzahl geschieht dies unter Rückgriff auf § 242 BGB. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen der Auskunftspflicht nach § 242 BGB sind aber bis heute wenig klar. Im Brennpunkt stehen insbesondere die Anforderungen an die sog. Sonderverbindung bzw. das auskunftsauslösende Rechtsverhältnis und die hiermit korrespondierende Darlegungs- und Beweislast. Vom Reichsgericht seinerzeit noch streng vorausgesetzt, hat der BGH Auskunftsansprüche zunehmend bereits ohne Angabe präziser Kriterien eingeräumt. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten. Es bestehen Zweifel, ob die Rechtsprechung dem Erfordernis einer klaren rechtlichen Grundlage bei der Anwendung des § 242 BGB hinreichend genug Rechnung trägt und das Wissen eines anderen nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen schlicht zur Disposition stellt. Fehlt die verbindliche rechtliche Grundlage, um einen Eingriff in die Rechtssphäre des Auskunftspflichtigen noch begründen zu können? Das Werk zeigt die Grenzen der Rechtsfortbildung auf und schlägt an der Grundkonzeption des gesetzlichen Auskunftsrechts orientierte Lösungen vor. Dabei werden unverhältnismäßige Tendenzen der Rechtsprechung bei Begründung einer Auskunftspflicht nach Treu und Glauben offen gelegt. Dazu werden zunächst sämtliche im deutschen Recht bestehenden erbrechtlichen Auskunftsansprüche systematisch dargestellt. Eine Auflistung der ungeregelten Auskunftslagen wird sich anschließen, um sodann die Kriterien und Methoden der Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung zu prüfen und alternative Lösungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Dem darin geprüften Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben gebührt das Primärinteresse dieser Arbeit. Anschließend befasst sich der Autor mit der Durchsetzbarkeit der Auskunftsansprüche, um ihre praktische Wertigkeit herauszuarbeiten. Abschließend werden eine Gesamtbewertung der gefundenen Ergebnisse und ein Gesetzesvorschlag gemacht.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Bewertung von Vereinbarungen über zukünftige Versorgungsausgleichsansprüche

Die Bewertung von Vereinbarungen über zukünftige Versorgungsausgleichsansprüche von Schulte,  Christian
Die Eheleute müssen den Versorgungsausgleich nicht so hinnehmen, wie ihn der Gesetzgeber vorsieht. Vielmehr können sie ihn modifizieren oder auch ganz ausschließen. Auf diese Weise kann der Versorgungsausgleich, der in seiner gesetzlichen Form nicht immer passt, an die individuellen Verhältnisse der Eheleute angepasst werden. So ist in allen denkbaren Fällen eine gerechte Lösung möglich. Der Weg zu einer gerechten Lösung ist jedoch steinig, denn es sind sehr viele tatsächliche und rechtliche Klippen zu umschiffen. Die Eheleute sind in ihrer Vertragsfreiheit nämlich nicht völlig frei. Ganz im Gegenteil ist ihre Dispositionsbefugnis stark eingeschränkt. Was möglich ist und was die Grenze des Zulässigen überschreitet, ist sehr schwer zu durchschauen. Dieses Buch schafft umfassende Klarheit. Es ist damit nicht nur eine große Hilfe beim Entwurf neuer Verträge sondern auch bei der Bewertung bestehender Verträge. Der Autor zeigt zunächst, was bei Abschluss eines Vertrages nach § 1408 II BGB zu beachten ist. So erfährt der Leser nicht nur, wann ein Vertrag sittenwidrig ist, sondern auch, wie weit die Nichtigkeitsfolge reicht. Anschließend zeigt der Autor, wie ein wirksamer Vertrag im Nachhinein an veränderte Verhältnisse angepasst werden kann. Dabei erklären die Darstellungen nicht nur Verträge ausschließlich zum Versorgungsausgleich. Große Aufmerksamkeit widmet der Autor auch gemischten Verträge, die neben dem Versorgungsausgleich zusätzlich den nachehelichen Unterhalt beziehungsweise den Zugewinnausgleich betreffen. Der Leser erfährt, was es mit den Scheidungsvereinbarungen nach § 1587o BGB auf sich hat. Der Autor stellt umfassend dar, wann eine Scheidungsvereinbarung zu genehmigen ist und wann das Gericht die Genehmigung verweigern muss. Eine Abgrenzung der Scheidungsvereinbarung zu Verträgen nach § 1408 II BGB rundet das Bild ab. Eine Analyse und Fortentwicklung zeigen die Vor- und Nachteile des Rechts auf. Die Überlegungen sind durch zahlreiche Beispiele bereichert. Damit ist nicht nur der wissenschaftlichen Klarheit, sondern auch der hohen Praxisrelevanz dieses Werkes gedient. Dieses Buch ist ein unverzichtbarer Gewinn für alle, die sich in Wissenschaft und Praxis mit Verträgen über den Versorgungsausgleich befassen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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