Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG und die Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB.

Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG und die Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB. von Sieme,  Stefan
Nach Einführung der Gewinnabschöpfung in § 10 UWG und der Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB in den Jahren 2004 bzw. 2005 werden erste praktische Erfahrungen anhand der meist noch unveröffentlichten Gerichtsentscheidungen ausgewertet. Ausgehend von den Gesetzesmerkmalen nimmt Stefan Sieme unter umfassender Auswertung der Fachliteratur Stellung. Als Schwerpunkt der Arbeit bestimmt der Autor im 1. Teil die Reichweite des geltenden § 10 UWG. Neben Ziel und Rechtsnatur des Anspruchs eigener Art untersucht er, welchen Regelungsgehalt die Berechtigung zur Geltendmachung und der Verweis auf die Vorschriften der Gesamtgläubigerschaft haben. Die besonders kontrovers diskutierten Merkmale "zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern" sind nach dem Zweck unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte so auszulegen, dass mindestens drei Marktbeteiligte auf einer nachgelagerten Marktstufe einen individuellen Schadensersatzanspruch haben. Trotz objektiv ausgeglichener Gegenleistung kann eine wirtschaftliche Schlechterstellung im Vertragsschluss selbst liegen oder über die Lehre vom individuellen Schadenseinschlag bejaht werden. Bei der Frage, ob überhaupt ein Gewinn kausal durch den Verstoß erzielt wurde, hilft der Anscheinsbeweis. Ausführungen zur Aufwendungserstattung, der Durchsetzung mithilfe des Auskunftsanspruchs und Fragen zur Verjährung bilden den Abschluss. Sodann stellt der Autor im 2. Teil die Besonderheiten der Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB heraus, die sich insbesondere aus der zusätzlichen Abschöpfungsbefugnis der Kartellbehörden und dem Vorteilsbegriff ergeben. Schlussendlich schlägt Stefan Sieme eine Neuregelung vor, die die Schwachstellen des geltenden Rechts behebt. Die Nettoabschöpfung zugunsten des Bundeshaushaltes soll jeden Vermögensvorteil unabhängig von Schäden auf Abnehmerseite erfassen und verschuldensunabhängig greifen. Den Gläubigern soll das Prozesskostenrisiko genommen werden, indem der abgeführte Vorteil zur Finanzierung weiterer Klagen zur Verfügung steht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG und die Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB.

Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG und die Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB. von Sieme,  Stefan
Nach Einführung der Gewinnabschöpfung in § 10 UWG und der Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB in den Jahren 2004 bzw. 2005 werden erste praktische Erfahrungen anhand der meist noch unveröffentlichten Gerichtsentscheidungen ausgewertet. Ausgehend von den Gesetzesmerkmalen nimmt Stefan Sieme unter umfassender Auswertung der Fachliteratur Stellung. Als Schwerpunkt der Arbeit bestimmt der Autor im 1. Teil die Reichweite des geltenden § 10 UWG. Neben Ziel und Rechtsnatur des Anspruchs eigener Art untersucht er, welchen Regelungsgehalt die Berechtigung zur Geltendmachung und der Verweis auf die Vorschriften der Gesamtgläubigerschaft haben. Die besonders kontrovers diskutierten Merkmale "zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern" sind nach dem Zweck unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte so auszulegen, dass mindestens drei Marktbeteiligte auf einer nachgelagerten Marktstufe einen individuellen Schadensersatzanspruch haben. Trotz objektiv ausgeglichener Gegenleistung kann eine wirtschaftliche Schlechterstellung im Vertragsschluss selbst liegen oder über die Lehre vom individuellen Schadenseinschlag bejaht werden. Bei der Frage, ob überhaupt ein Gewinn kausal durch den Verstoß erzielt wurde, hilft der Anscheinsbeweis. Ausführungen zur Aufwendungserstattung, der Durchsetzung mithilfe des Auskunftsanspruchs und Fragen zur Verjährung bilden den Abschluss. Sodann stellt der Autor im 2. Teil die Besonderheiten der Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB heraus, die sich insbesondere aus der zusätzlichen Abschöpfungsbefugnis der Kartellbehörden und dem Vorteilsbegriff ergeben. Schlussendlich schlägt Stefan Sieme eine Neuregelung vor, die die Schwachstellen des geltenden Rechts behebt. Die Nettoabschöpfung zugunsten des Bundeshaushaltes soll jeden Vermögensvorteil unabhängig von Schäden auf Abnehmerseite erfassen und verschuldensunabhängig greifen. Den Gläubigern soll das Prozesskostenrisiko genommen werden, indem der abgeführte Vorteil zur Finanzierung weiterer Klagen zur Verfügung steht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG und die Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB. von Sieme,  Stefan
Nach Einführung der Gewinnabschöpfung in § 10 UWG und der Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB in den Jahren 2004 bzw. 2005 werden erste praktische Erfahrungen anhand der meist noch unveröffentlichten Gerichtsentscheidungen ausgewertet. Ausgehend von den Gesetzesmerkmalen nimmt Stefan Sieme unter umfassender Auswertung der Fachliteratur Stellung. Als Schwerpunkt der Arbeit bestimmt der Autor im 1. Teil die Reichweite des geltenden § 10 UWG. Neben Ziel und Rechtsnatur des Anspruchs eigener Art untersucht er, welchen Regelungsgehalt die Berechtigung zur Geltendmachung und der Verweis auf die Vorschriften der Gesamtgläubigerschaft haben. Die besonders kontrovers diskutierten Merkmale "zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern" sind nach dem Zweck unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte so auszulegen, dass mindestens drei Marktbeteiligte auf einer nachgelagerten Marktstufe einen individuellen Schadensersatzanspruch haben. Trotz objektiv ausgeglichener Gegenleistung kann eine wirtschaftliche Schlechterstellung im Vertragsschluss selbst liegen oder über die Lehre vom individuellen Schadenseinschlag bejaht werden. Bei der Frage, ob überhaupt ein Gewinn kausal durch den Verstoß erzielt wurde, hilft der Anscheinsbeweis. Ausführungen zur Aufwendungserstattung, der Durchsetzung mithilfe des Auskunftsanspruchs und Fragen zur Verjährung bilden den Abschluss. Sodann stellt der Autor im 2. Teil die Besonderheiten der Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB heraus, die sich insbesondere aus der zusätzlichen Abschöpfungsbefugnis der Kartellbehörden und dem Vorteilsbegriff ergeben. Schlussendlich schlägt Stefan Sieme eine Neuregelung vor, die die Schwachstellen des geltenden Rechts behebt. Die Nettoabschöpfung zugunsten des Bundeshaushaltes soll jeden Vermögensvorteil unabhängig von Schäden auf Abnehmerseite erfassen und verschuldensunabhängig greifen. Den Gläubigern soll das Prozesskostenrisiko genommen werden, indem der abgeführte Vorteil zur Finanzierung weiterer Klagen zur Verfügung steht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Abschöpfung durch die Kartellgeldbuße

Die Abschöpfung durch die Kartellgeldbuße von Wienke,  Christian
Dieses Werk analysiert die Zusammensetzung der deutschen und europäischen Kartellgeldbuße (Abschöpfungs- und Ahndungsteil), untersucht die Behandlung des Abschöpfungsteils im Kartell-, Steuer- und Organhaftungsrecht und betrachtet die Auswirkungen des Abschöpfungsteils rechtsgebietsübergreifend. In einem Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Recht wird nach neuen Ansätze gesucht, wie die Behandlung der abschöpfenden Kartellgeldbuße in den einzelnen Rechtsgebieten besser aufeinander abgestimmt werden kann.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Geldbuße und Schadenersatz

Geldbuße und Schadenersatz von Schulz,  Adrian
Die Regressfähigkeit einer Verbandsgeldbuße ist im Kern ein klassisches Kollisionsproblem: Das Ordnungswidrigkeitenrecht strebt prima facie eine Belastung des Verbandes an; das Zivilrecht scheint diese Belastung von dem Verband weg und zu dem handelnden Organwalter hinleiten zu wollen. Der Autor geht das Kollisionsproblem mit frischem Blick als solches an. Die intensive Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Schadensbegriffs zeigt, dass der Schadensbegriff nur vermeintlich von der Differenzhypothese und den §§ 249 ff. BGB beherrscht wird. Hierauf aufbauend gelingt der Nachweis, dass die sanktionsrechtliche Wertung sich gegen den zivilrechtlichen Schadensausgleich durchsetzt. Der Regress einer Verbandsgeldbuße ist danach nicht möglich.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Abschöpfung durch die Kartellgeldbuße

Die Abschöpfung durch die Kartellgeldbuße von Wienke,  Christian
Dieses Werk analysiert die Zusammensetzung der deutschen und europäischen Kartellgeldbuße (Abschöpfungs- und Ahndungsteil), untersucht die Behandlung des Abschöpfungsteils im Kartell-, Steuer- und Organhaftungsrecht und betrachtet die Auswirkungen des Abschöpfungsteils rechtsgebietsübergreifend. In einem Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Recht wird nach neuen Ansätze gesucht, wie die Behandlung der abschöpfenden Kartellgeldbuße in den einzelnen Rechtsgebieten besser aufeinander abgestimmt werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Die Abschöpfung des Planungsgewinns durch städtebauliche Verträge

Die Abschöpfung des Planungsgewinns durch städtebauliche Verträge von Vierling,  Markus
Baulandausweisungen sind in der Regel mit einer erheblichen Wertsteigerung des betroffenen Grund und Boden verbunden. Da die entsprechenden Kosten für Planung und Urbanisierung ebenfalls beträchtlich sind, werden heute bei nahezu jeder Aufstellung eines Bebauungsplanes Gegenleistungsvereinbarungen geschlossen. In Zeiten desolater öffentlicher Haushalte verstärken sich jedoch die Bemühungen der Kommunen, am Wertzuwachs, den "ihre" Planung geschaffen hat, beteiligt zu werden. Rechtliche Grenzen werden so regelmässig ausgeschöpft und nicht selten überschritten; nicht zuletzt auch, weil das geltende Recht Absprachen über die Ausweisung von Bauland eigentlich verbietet. Markus Vierling zeigt die Grenzen zulässiger Kooperationen und Kostenbeteiligungen im Rahmen von Baulandausweisungen auf; seine Studie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und ist damit sowohl für den Wissenschaftler als auch für den praktischen Rechtsanwender von Interesse. Im theoretischen Teil werden zunächst die verfassungsrechtlichen Grundlagen beleuchtet. Hier wird insbesondere hinterfragt, welchen verfassungsrechtlichen Schutz die planungsbedingte Wertsteigerung geniesst. Sodann werden einfachgesetzliche Grenzen von Abschöpfungsabreden behandelt. In diesem Rahmen geht der Autor besonders auf die Angemessenheit von solchen Vereinbarungen ein, da hier die wohl häufigste Fehlerquelle in der Praxis zu finden ist. Der praktische Teil behandelt die in der Praxis vorkommenden Vertragstypen. Diese werden übersichtlich gegliedert, wobei der Autor auf zahlreiche Einzelprobleme eingeht. Die im theoretischen Teil gewonnenen Erkenntnisse werden hier fruchtbar gemacht. In einem abschliessenden Kapitel werden die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst. Der Aufbau vom Allgemeinen zum Besonderen vereinfacht das Auffinden relevanter Probleme und erleichtert deren Verständnis im Gesamtgefüge des kooperativen Verwaltungshandelns. Damit empfiehlt sich das Buch sowohl für Kommunen als auch für Rechtsanwälte, Notare und Richter.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz in Deutschland und in Korea

Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz in Deutschland und in Korea von Lee,  Jae-Sang
Die zunehmende Bedrohung durch die organisierte Kriminalität - vor allem im Zusammenhang mit dem illegalen Drogenhandel - ist in jüngster Zeit zu einem weltweiten Problem geworden. Triebfeder für die organisierte Kriminalität ist der Gewinn. Der Jahresumsatz des Drogengeschäfts wird auf weltweit 500 Mrd. US-Dollar geschätzt. Der Gewinnabschöpfung wird daher als der «dritten Dimension» bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf nationaler Ebene größte Bedeutung beigemessen. Die Arbeit stellt eine umfangreiche Darstellung aller im Zusammenhang mit Gewinnabschöpfung bei organisierten Betäubungsmitteldelikten stehenden Konzepte dar.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Abschöpfung der Bereicherung aus Eingriff in fremde Rechtsgüter im französischen und deutschen Recht

Abschöpfung der Bereicherung aus Eingriff in fremde Rechtsgüter im französischen und deutschen Recht von Marx,  Astrid
Die Eingriffskondiktion hat heute im deutschen Bereicherungsrecht einen dogmatisch gesicherten Standort. Dem französischen Recht hingegen ist ein solcher Anspruch unbekannt. Ausgehend von den Sachfragen, die der Eingriffskondiktion des 812 BGB zugrundeliegen, befaßt sich die Untersuchung mit der rechtsvergleichenden Frage, wie das französische Recht die Sachproblematik der Bereicherung aus Eingriff in fremde Rechtsgüter löst. Maßgebende rechtliche Instrumentarien sind das allgemeine Bereicherungs- und Deliktsrecht sowie spezielle Ansprüche des Immaterialgüterrechts. Im Ergebnis kommen beide Rechtsverordnungen trotz unterschiedlicher dogmatischer Gangart zu auffallend ähnlichen Lösungen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG und die Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB.

Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG und die Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB. von Sieme,  Stefan
Nach Einführung der Gewinnabschöpfung in § 10 UWG und der Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB in den Jahren 2004 bzw. 2005 werden erste praktische Erfahrungen anhand der meist noch unveröffentlichten Gerichtsentscheidungen ausgewertet. Ausgehend von den Gesetzesmerkmalen nimmt Stefan Sieme unter umfassender Auswertung der Fachliteratur Stellung. Als Schwerpunkt der Arbeit bestimmt der Autor im 1. Teil die Reichweite des geltenden § 10 UWG. Neben Ziel und Rechtsnatur des Anspruchs eigener Art untersucht er, welchen Regelungsgehalt die Berechtigung zur Geltendmachung und der Verweis auf die Vorschriften der Gesamtgläubigerschaft haben. Die besonders kontrovers diskutierten Merkmale "zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern" sind nach dem Zweck unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte so auszulegen, dass mindestens drei Marktbeteiligte auf einer nachgelagerten Marktstufe einen individuellen Schadensersatzanspruch haben. Trotz objektiv ausgeglichener Gegenleistung kann eine wirtschaftliche Schlechterstellung im Vertragsschluss selbst liegen oder über die Lehre vom individuellen Schadenseinschlag bejaht werden. Bei der Frage, ob überhaupt ein Gewinn kausal durch den Verstoß erzielt wurde, hilft der Anscheinsbeweis. Ausführungen zur Aufwendungserstattung, der Durchsetzung mithilfe des Auskunftsanspruchs und Fragen zur Verjährung bilden den Abschluss. Sodann stellt der Autor im 2. Teil die Besonderheiten der Vorteilsabschöpfung gem. §§ 34, 34a GWB heraus, die sich insbesondere aus der zusätzlichen Abschöpfungsbefugnis der Kartellbehörden und dem Vorteilsbegriff ergeben. Schlussendlich schlägt Stefan Sieme eine Neuregelung vor, die die Schwachstellen des geltenden Rechts behebt. Die Nettoabschöpfung zugunsten des Bundeshaushaltes soll jeden Vermögensvorteil unabhängig von Schäden auf Abnehmerseite erfassen und verschuldensunabhängig greifen. Den Gläubigern soll das Prozesskostenrisiko genommen werden, indem der abgeführte Vorteil zur Finanzierung weiterer Klagen zur Verfügung steht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Berechnung des illegalen Vermögensvorteils

Berechnung des illegalen Vermögensvorteils von Büttner,  Manfred
Illegal Erwirtschaftetes gehört dem Geschädigten oder dem Staat, nicht dem Täter: Neben der Herausgabe an den Geschädigten und der Besteuerung kennt das Recht die Abschöpfung durch die Verfallanordnung im Strafrecht, die Verfallanordnung im Ordnungswidrigkeitenrecht und die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils durch die Verhängung eines Bußgeldes. Die Abschöpfung rechtswidrig erlangten Vermögens setzt aber zunächst dessen Wertermittlung voraus. Beim reinen Textstudium der Gesetze, aber auch der den Regelungen zu Grunde liegenden Begründungen drängt sich der Gedanke auf, es gäbe bei allen Handlungen, gleichgültig ob legal oder illegal, nur einen einzigen Wert, der den illegalen Vorteil repräsentiert. Verdeutlicht man sich jedoch, dass ein und derselbe Lebenssachverhalt unter Anwendung der verschiedenen Gewinn-Ermittlungs-Methoden teilweise völlig unterschiedliche Ergebnisse bringen kann, lässt sich erahnen, dass Auffassungsunterschiede nicht nur persönliche Ansichtssache, sondern systemimmanent sind. Dennoch hat der Gesetzgeber keine formalen Hinweise zur Bestimmung des durch die illegale Tat geschaffenen Vermögens gegeben. Es ist daher vor allem der Rechtsprechung vorbehalten, eine einheitliche Methode zur Berechnung des illegalen Vermögensvorteils zu erarbeiten: eine Methode, die weitestgehend der Bilanzierung nachempfunden ist. Die Berechnung des illegalen Vermögensvorteils ist deshalb zumeist nicht einfach. Sie ist aber im Sinne einer konsequenten und zielgerichteten Rechtsanwendung zur Verhinderung vielfältigster Unrechtshandlungen einerseits zwingend erforderlich. Andererseits widerspricht es aber auch nachhaltig unserem Rechtssystem, wenn der Staat allein auf Grund 'grober Schätzung über den Daumen' in das Vermögen der Bürger eingreift. Der Autor zeigt Grundsätze und Wege der Berechnung des Vermögensvorteils und des zutreffenden Abschöpfungsbetrages auf. Dabei geht er auf den gesetzgeberischen Willen ein und berücksichtigt Literaturmeinungen und Rechtsprechung. Er erklärt die Verfahren zur Berechnung des illegal erlangten Vermögensvorteils nach dem Nettoprinzip (wirtschaftlicher Vorteil nach § 17 Abs. 4 OWiG) und dem Bruttoprinzip (Verfall nach §§ 73 ff. StGB bzw. § 29a OWiG) und gibt Anleitungen zur Berechnung. Die einzelnen Kapitel umfassen die Zuordnung des Vermögensvorteils, den Taterlös, die Verletztenansprüche, den Tataufwand, Steuern, Verfall und Steuerbelastung, Schätzungen sowie Härtevorschriften. Zusammenfassende Beispiele behandeln die bereits entrichtete Ertragsteuer, die Steuerhinterziehung, das Zusammentreffen von Straftat (Allgemeindelikt) und Steuerstraftat, das 'an sich nicht verbotene Geschäft' sowie das Bußgeldverfahren und den Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht. Abgerundet wird das Buch durch Gesetzesauszüge sowie Muster zur Zusammenstellung von Taterlösen und Tataufwand, zur Verfallberechnung und ein Muster zur Berechnung des wirtschaftlichen Vorteils nach § 17 Abs. 4 OWiG.
Aktualisiert: 2020-06-22
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