Die Autorin widmet sich der dogmatisch-systematischen Bewertung des parteipolitischen und religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebots des Grundgesetzes und behandelt insbesondere die notwendige Abgrenzung zu den neutralisierenden Wirkungen der Grundrechte als Abwehrrechte. Sie untersucht die Reichweite der Äußerungsbefugnisse der einzelnen Bundesorgane und stellt bezüglich der Mitglieder des Bundestages die Besonderheit der fehlenden Geltung eines Neutralitätsgebots fest. Abschließend widmet sie sich der Abgrenzung und der Differenzierung zwischen Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot, die zusammen eine verfassungsrechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit staatlicher Äußerungen ermöglichen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Autorin widmet sich der dogmatisch-systematischen Bewertung des parteipolitischen und religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebots des Grundgesetzes und behandelt insbesondere die notwendige Abgrenzung zu den neutralisierenden Wirkungen der Grundrechte als Abwehrrechte. Sie untersucht die Reichweite der Äußerungsbefugnisse der einzelnen Bundesorgane und stellt bezüglich der Mitglieder des Bundestages die Besonderheit der fehlenden Geltung eines Neutralitätsgebots fest. Abschließend widmet sie sich der Abgrenzung und der Differenzierung zwischen Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot, die zusammen eine verfassungsrechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit staatlicher Äußerungen ermöglichen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autorin widmet sich der dogmatisch-systematischen Bewertung des parteipolitischen und religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebots des Grundgesetzes und behandelt insbesondere die notwendige Abgrenzung zu den neutralisierenden Wirkungen der Grundrechte als Abwehrrechte. Sie untersucht die Reichweite der Äußerungsbefugnisse der einzelnen Bundesorgane und stellt bezüglich der Mitglieder des Bundestages die Besonderheit der fehlenden Geltung eines Neutralitätsgebots fest. Abschließend widmet sie sich der Abgrenzung und der Differenzierung zwischen Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot, die zusammen eine verfassungsrechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit staatlicher Äußerungen ermöglichen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Autorin widmet sich der dogmatisch-systematischen Bewertung des parteipolitischen und religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebots des Grundgesetzes und behandelt insbesondere die notwendige Abgrenzung zu den neutralisierenden Wirkungen der Grundrechte als Abwehrrechte. Sie untersucht die Reichweite der Äußerungsbefugnisse der einzelnen Bundesorgane und stellt bezüglich der Mitglieder des Bundestages die Besonderheit der fehlenden Geltung eines Neutralitätsgebots fest. Abschließend widmet sie sich der Abgrenzung und der Differenzierung zwischen Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot, die zusammen eine verfassungsrechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit staatlicher Äußerungen ermöglichen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Art. 14 GG stellt das Grundrecht dar, das am meisten mit dem Umweltschutz des Art. 20a GG interagiert: Eigentum und Umwelt stehen in einem dauernden Spannungsverhältnis zueinander, da sie sich örtlich zusammenhängen. Die Nutzung des Eigentums kann den Zustand von Umweltgütern beeinträchtigen, etwa indem sie mit Wasserverbrauch oder Luftemissionen verbunden ist.
Juristisch gesehen, tritt die Konfliktlinie zwischen Eigentum und Umweltgütern primär auf dem Feld des Umweltrechts auf. Die Betätigung der Eigentumsfreiheit steht häufig dem Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen entgegen, da Eigentumsnutzungen zu Umweltbelastungen von unterschiedlicher Intensität führen mögen. Abgesehen von der Spannungslage zwischen Eigentumsfreiheit und Umweltschutz, bestehen auch Konstellationen, bei denen Eigentum und Umweltschutz Seite an Seite auf dem Gebiet des Umweltrechts stehen können: Umweltbelastungen aus der Verwirklichung von Großvorhaben wirken sich beeinträchtigend auf das nebenliegende Eigentum aus und der tangierte Eigentümer greift anschließend auf seine Eigentumsfreiheit zurück.
Das Hauptziel der vorliegenden Dissertation ist es, die Bedeutung der Eigentumsfreiheit für das deutsche Umweltrecht zu erläutern. Dazu wird an die herrschende in der deutschen Grundrechtsdogmatik Einteilung der Grundrechte in verschiedene Dimensionen angeknüpft. Die Grundrechtsdimensionen der Abwehrrechte, Schutzpflichten sowie Verfahrens- und Organisationsrechte finden im Rahmen der Arbeit auf die Eigentumsfreiheit Anwendung und werden in ihrer Bedeutung im Umweltbereich analysiert. Die bevorzugte Methode der Aufarbeitung der verschiedenen Dimensionen des Art. 14 GG im ökologischen Kontext bringt es mit sich, dass die Arbeit neben ihrer deutlichen umweltrechtlichen Orientierung auch grundrechtsdogmatische Bezüge enthält. Die Analyse orientiert sich überwiegend an den Überlegungen der Rechtsprechung, die allgemeine dogmatische Maßstäbe für die Bearbeitung der Thematik anbieten mag.
Die gewonnenen Erkenntnisse zu den verschiedenen Dimensionen des Art. 14 GG im deutschen Umweltrecht werden im Schlussteil der Arbeit der Rechtslage in Griechenland gegenübergestellt. Es geht um keinen binären Vergleich zwischen zwei Ländern, sondern um eine Gegenüberstellung, im Rahmen derer die Ergebnisse zu Deutschland der griechischen Rechtsordnung gespiegelt werden.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Art. 14 GG stellt das Grundrecht dar, das am meisten mit dem Umweltschutz des Art. 20a GG interagiert: Eigentum und Umwelt stehen in einem dauernden Spannungsverhältnis zueinander, da sie sich örtlich zusammenhängen. Die Nutzung des Eigentums kann den Zustand von Umweltgütern beeinträchtigen, etwa indem sie mit Wasserverbrauch oder Luftemissionen verbunden ist.
Juristisch gesehen, tritt die Konfliktlinie zwischen Eigentum und Umweltgütern primär auf dem Feld des Umweltrechts auf. Die Betätigung der Eigentumsfreiheit steht häufig dem Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen entgegen, da Eigentumsnutzungen zu Umweltbelastungen von unterschiedlicher Intensität führen mögen. Abgesehen von der Spannungslage zwischen Eigentumsfreiheit und Umweltschutz, bestehen auch Konstellationen, bei denen Eigentum und Umweltschutz Seite an Seite auf dem Gebiet des Umweltrechts stehen können: Umweltbelastungen aus der Verwirklichung von Großvorhaben wirken sich beeinträchtigend auf das nebenliegende Eigentum aus und der tangierte Eigentümer greift anschließend auf seine Eigentumsfreiheit zurück.
Das Hauptziel der vorliegenden Dissertation ist es, die Bedeutung der Eigentumsfreiheit für das deutsche Umweltrecht zu erläutern. Dazu wird an die herrschende in der deutschen Grundrechtsdogmatik Einteilung der Grundrechte in verschiedene Dimensionen angeknüpft. Die Grundrechtsdimensionen der Abwehrrechte, Schutzpflichten sowie Verfahrens- und Organisationsrechte finden im Rahmen der Arbeit auf die Eigentumsfreiheit Anwendung und werden in ihrer Bedeutung im Umweltbereich analysiert. Die bevorzugte Methode der Aufarbeitung der verschiedenen Dimensionen des Art. 14 GG im ökologischen Kontext bringt es mit sich, dass die Arbeit neben ihrer deutlichen umweltrechtlichen Orientierung auch grundrechtsdogmatische Bezüge enthält. Die Analyse orientiert sich überwiegend an den Überlegungen der Rechtsprechung, die allgemeine dogmatische Maßstäbe für die Bearbeitung der Thematik anbieten mag.
Die gewonnenen Erkenntnisse zu den verschiedenen Dimensionen des Art. 14 GG im deutschen Umweltrecht werden im Schlussteil der Arbeit der Rechtslage in Griechenland gegenübergestellt. Es geht um keinen binären Vergleich zwischen zwei Ländern, sondern um eine Gegenüberstellung, im Rahmen derer die Ergebnisse zu Deutschland der griechischen Rechtsordnung gespiegelt werden.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Ralf Poscher entwickelt eine Theorie und Dogmatik der Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Freiheitseingriffe, die das Abwehrrecht trotz seiner konstitutionellen Ursprünge und den dunklen Seiten seiner Geschichte auch für moderne, demokratisch organisierte Gesellschaften freiheits- und staatstheoretisch anschlußfähig macht. Den Schlüssel für eine Fortentwicklung des Abwehrrechts sieht er in der Betonung seiner Reflexivität. Indem das Abwehrrecht das Staat-Bürger-Verhältnis regelt, dient es auch der staatlichen Regelung gesellschaftlicher Konflikte und durchdringt reflexiv die Rechtsbeziehung innerhalb der Gesellschaft. Das hier entfaltete Modell der Grundrechte vermag zu erklären, warum das Abwehrrecht trotz aller theoretischen Kritik weiterhin in der Praxis - auch international - die zentrale Grundrechtsfunktion ausmacht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Steuerfahndungsstellen rüsten personell und EDV-technisch auf. Anlässe für Steuerfahndungen nehmen zu: Betriebsprüfungen mit Mehrergebnis werden strafrechtlich durchleuchtet. Immer mehr Betriebsprüfungen kippen in ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren um. Aus dem Ausland ist mittlerweile eine nahezu grenzenlose Informationserlangung möglich, die häufig automatisiert abläuft. Für den betroffenen Steuerbürger sind die Folgen härter geworden. Die Möglichkeiten, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, sind von Rechtsprechung und Gesetzgebung mehrfach verschärft worden. In vielen Fällen ist die Verjährung auf 10 Jahre verlängert. Bei Steuerhinterziehung nach den Auslands-Anleger-Fällen ist die neue Wahrnehmung, dass es zu höheren Strafen und häufigeren Hauptverhandlungen kommt.
Besteuerungs- und Strafverfahren geben der Steuerfahndung unterschiedliche Eingriffsrechte und dem Betroffenen unterschiedliche Abwehrrechte. Praxisnah vermitteln die Autoren das Gesamtwissen um die Grundlagen, Regeln und Vorgehensweisen in einem Steuerfahndungsfall. Von den Präventionsmaßnahmen im Vorfeld eines drohenden Eingriffs über das richtige Verhalten, wenn die Steuerfahndung klingelt, bis hin zu effektivem Rechtsschutz und wirksamer Verteidigung im laufenden Verfahren. Konsequent aus Berater- und Verteidigerperspektive werden alle wichtigen Verfahrensfragen dargestellt. Immer mit Blick auf die Realität des Strafverfahrens ermöglicht das Werk so eine taktisch richtige Vorbereitung und eine sachgerechte Reaktion auf Eingriffe.
Aktualisiert: 2022-02-12
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Die Entwicklung moderner Werbemethoden sowie der elektronischen Datenverarbeitung hat zu einer bisher nicht gekannten «Verdatung des Verbrauchers» geführt. Die Untersuchung widmet sich zunächst den kaum bekannten Realitäten des Adressengeschäfts, um sich - orientiert an den Abwehrrechten der Betroffenen - mit den datenschutzrechtlichen, bürgerlich-rechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Implikationen der Sammlung, Aufbereitung und Vermarktung von Konsumentenadressen auseinanderzusetzen. Es wird aufgezeigt, daß die erst jüngst erfolgte Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes keineswegs die bestehenden Rechtsunsicherheiten beseitigt hat, ein effektiver Schutz der Betroffenen nach wie vor des Rückgriffs auf das Bürgerliche Recht bedarf. Die wettbewerbsrechtliche Bewertung setzt sich vorrangig mit der Frage auseinander, inwieweit Beschaffung und Einsatz von «zugekauften Adressen» die Bewertung moderner Direktwerbemethoden (Briefwerbung, Telefonwerbung und Vertreterbesuch) beeinflussen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Ralf Poscher entwickelt eine Theorie und Dogmatik der Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Freiheitseingriffe, die das Abwehrrecht trotz seiner konstitutionellen Ursprünge und den dunklen Seiten seiner Geschichte auch für moderne, demokratisch organisierte Gesellschaften freiheits- und staatstheoretisch anschlußfähig macht. Den Schlüssel für eine Fortentwicklung des Abwehrrechts sieht er in der Betonung seiner Reflexivität. Indem das Abwehrrecht das Staat-Bürger-Verhältnis regelt, dient es auch der staatlichen Regelung gesellschaftlicher Konflikte und durchdringt reflexiv die Rechtsbeziehung innerhalb der Gesellschaft. Das hier entfaltete Modell der Grundrechte vermag zu erklären, warum das Abwehrrecht trotz aller theoretischen Kritik weiterhin in der Praxis - auch international - die zentrale Grundrechtsfunktion ausmacht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Es wird ein Überblick über die Möglichkeiten der Verwertung des Schuldnervermögens, das mit Absonderungsrechten belastet ist, gegeben. Die Aufarbeitung der Problematik erfolgt dabei neutral, so dass sie sowohl für Insolvenzverwalter, als auch für Gläubiger gedacht sein könnte. Dabei werden Vorgehensweisen und entsprechende Abwehrrechte aufgezeigt. Ein Ziel war es, eine abschließende Betrachtung aller Vermögenswerte vorzunehmen, die wiederum mit Gläubigerrechten belastet sein können und für Gläubiger interessant sind. In die Betrachtung einbezogen wurden dabei auch immaterielle Werte, die in neuerer Zeit häufiger - in Ermangelung anderer Sicherungswerte - in den Fokus der Gläubiger geraten und als Sicherheiten eingesetzt werden. Im Falle der Verwertung dieser Sicherheiten innerhalb des Insolvenzverfahrens stellen sich nicht selten Fragen bezüglich der richtigen Vorgehensweise. Diese Ausarbeitung soll die entsprechenden Antworten liefern. Aber auch die Verwertung der übrigen Sicherheiten wird nicht außer Betracht gelassen, sondern umfassend dargestellt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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