Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Dieses ist erstmalig in der Neuauflage des ursprünglichen AEntG-Kommentars kommentiert.
Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Seit 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz in geringfügigem Umfang vor. Ferner ist in umfangreichen Normen geregelt, ob und auf welche Weise über eine Kommission künftig Anpassungen vorgenommen werden können.
Zusätzlich wird auch das ebenfalls im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kommentiert. Hierin wird die Erstreckung von Tarifverträgen über die bisher im Gesetz aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert, bei denen die Erstreckung "im öffentlichen Interesse geboten erscheint", um die Gesetzesziele zu erreichen "und dabei insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken".
Entfallen ist die Kommentierung des außer Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetzes.
- zum aktuellen Thema Mindestlöhne
- kompakt, übersichtlich, aktuell
Für Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte und Betriebsräte, die mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorschriften befasst sind. Ebenso für Verwaltungen sowie Gewerbeaufsicht und Zoll.
Aktualisiert: 2023-05-09
Autor:
Frank Bayreuther,
Stefan Greiner,
Jacob Joussen,
Hans Kudlich,
Jan-Tibor Lelley,
Anja Mengel,
Jochen Mohr,
Stephan Pötters,
Martin Reufels,
Gregor Thüsing,
Bernd Waas
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Zum Werk
Der Referentenkommentar bespricht "gut strukturiert, wissenschaftlich vertieft und meinungsfreudig" (Prof. Dr. Dr. hc Ulrich Preis) alle Fragen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) stets mit Blick auf die betriebliche Praxis. Die Autoren, die das Gesetz als Referenten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales maßgeblich mitgestaltet haben, erläutern das MiLoG umfassend und anschaulich. Die Kontrollpraxis der Zollbehörden wird berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blick
- aus der Feder der Verfasser des MiLoG
- strukturiert, wissenschaftlich vertieft und praxisnah
- unter sorgfältiger Auswertung und Einordnung des Schrifttums sowie der neuesten Rechtsprechung
- mit ausführlicher Darstellung der Rechte des Betriebsrats
Zur Neuauflage
In der nunmehr rund 420 Seiten starken Neuauflage wird die gesamte Fülle des mindestlohnrechtlichen Schrifttums, das seit Inkrafttreten des MiLoG erschienen ist, sorgfältig ausgewertet und eingeordnet. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte, insbesondere erste ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung zum Mindestlohn, sind eingearbeitet. Die jüngsten Rechtsänderungen und rechtspolitischen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene werden erläutert und reflektiert.
Ein neuer Schwerpunkt der Neuauflage liegt in den Fragen, die das MiLoG für die Arbeit der Betriebs- und Personalräte aufwirft. All dies "macht den Kommentar zu einem verlässlichen Führer und dürfte Arbeitgebern einen Schuldvorwurf ersparen, die ihm folgen" (Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau zur 1. Auflage).
Zielgruppe
Unverzichtbare Arbeitshilfe für Betriebs- und Personalräte, Anwälte und Steuerberater, Personalverantwortliche sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zollbehörden und der Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung.
Aktualisiert: 2021-04-12
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Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Dieses ist erstmalig in der Neuauflage des ursprünglichen AEntG-Kommentars kommentiert.
Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Seit 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz in geringfügigem Umfang vor. Ferner ist in umfangreichen Normen geregelt, ob und auf welche Weise über eine Kommission künftig Anpassungen vorgenommen werden können.
Zusätzlich wird auch das ebenfalls im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kommentiert. Hierin wird die Erstreckung von Tarifverträgen über die bisher im Gesetz aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert, bei denen die Erstreckung "im öffentlichen Interesse geboten erscheint", um die Gesetzesziele zu erreichen "und dabei insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken".
Entfallen ist die Kommentierung des außer Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetzes.
- zum aktuellen Thema Mindestlöhne
- kompakt, übersichtlich, aktuell
Für Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte und Betriebsräte, die mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorschriften befasst sind. Ebenso für Verwaltungen sowie Gewerbeaufsicht und Zoll.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Frank Bayreuther,
Stefan Greiner,
Jacob Joussen,
Hans Kudlich,
Jan-Tibor Lelley,
Anja Mengel,
Jochen Mohr,
Stephan Pötters,
Martin Reufels,
Gregor Thüsing,
Bernd Waas
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Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen gem. § 5 TVG ist zwar kein Massenphänomen, aber spätestens seit der Diskussion über das "Tarifonomiestärkungsgesetz" in der juristischen Diskussion wieder stark präsent. Der Autor betrachtet die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nicht nur umfassend singulär, sondern ordnet die AVE im Kontext der anderen staatlichen Möglichkeiten ein, die Arbeitsbedingungen von nicht oder anders tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gestalten. Im Zentrum der Analyse steht eine vergleichende Untersuchung der AVE in der Fassung vor Inkrafttreten des "Tarifonomiestärkungsgesetzes" mit den Instrumentarien aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, aus dem Mindestarbeitsbedingungengesetz und aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ("Lohnuntergrenze") im Hinblick auf Gemeinsamkeiten, Unterschiede und praktische Relevanz. Der Rechtsvergleich wird vollendet durch einen Blick nach Europa. Insoweit wird die Verbreitung der AVE bzw. deren funktionaler Äquivalente in anderen europäischen Staaten und deren Kausalitäten zum gewerkschaftlichen Organisationsgrad und zur Höhe der Tarifbindung analysiert, und aufgezeigt, welche Schlüsse hieraus für die Zukunft des deutschen Modells gezogen werden können. Der Verfasser legt dar, warum er die Allgemeinverbindlicherklärung - immer noch und trotz aller Kritik - für geeignet hält, das deutsche Tarifvertragssystem zu stärken. Die Ausarbeitung wird abgerundet mit einer Untersuchung aktueller Reformideen und anschließenden Umsetzungsempfehlungen hinsichtlich des staatlichen Instrumentariums zur Festlegung von tariflichen Normen auch für Außenseiter.
Aktualisiert: 2021-12-03
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