Am 16. Oktober 1957 konnte ich in dieser Arbeitsgemeinschaft einen Vortrag über "Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts für die l Preußischen Staaten von 1794" halten • Damals war die Ausgabe der Vorträge des eigentlichen Verfassers des ALR von 1794, des Geheimen Ober-Justiz und Tribunalrates earl Gott/ieb Svarez (1746-1798), noch in der Vorberei tung. Diese Vorträge sind inzwischen in der Reihe der Wissenschaftlichen 2 Abhandlungen dieser Arbeitsgemeinschaft erschienen • Sie vermitteln ein klares Bild der Rechts- und Staatsanschauung in Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts, ermöglichen aber auch darüber hinaus, gewisse Parallel erscheinungen in Österreich eingehender zu würdigen und damit einen Bei trag zur Erkenntnis der Staatstheorie und Staatspraxis des sog. aufgeklärten Absolutismus in den beiden führenden deutschen Staaten beizusteuern. In beiden Staaten lassen sich rechtsstaatliche Bestrebungen nachweisen, die sogar einen nachhaltigen Einfluß auf das Privatrecht ausüben konnten. In den folgenden Darlegungen wird auf einige Gedankengänge des erwähnten Vortrages von 1957 zurückgegriffen werden müssen: einmal um das Gesamtbild der Entwicklung schärfer hervortreten zu lassen, ferner um einer neuerlichen stark politisch gefärbten These über die Bedeutung des ALR von 1794 und seiner Verfasser, vor allem C. G. Svarez', entgegen treten zu können. Vor wenigen Monaten ist in Ost-Berlin unter dem Titel "Allgemeines Landrecht und Klassenkampf. Die Auseinandersetzungen um die Prinzipien des Allgemeinen Landrechts Ende des 18. Jahrhunderts als Ausdruck der Krise des 1 Erschienen als Heft 77 der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Abteilung Geisteswissenschaften, Köln und Opladen 1958.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Am 16. Oktober 1957 konnte ich in dieser Arbeitsgemeinschaft einen Vortrag über "Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts für die l Preußischen Staaten von 1794" halten • Damals war die Ausgabe der Vorträge des eigentlichen Verfassers des ALR von 1794, des Geheimen Ober-Justiz und Tribunalrates earl Gott/ieb Svarez (1746-1798), noch in der Vorberei tung. Diese Vorträge sind inzwischen in der Reihe der Wissenschaftlichen 2 Abhandlungen dieser Arbeitsgemeinschaft erschienen • Sie vermitteln ein klares Bild der Rechts- und Staatsanschauung in Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts, ermöglichen aber auch darüber hinaus, gewisse Parallel erscheinungen in Österreich eingehender zu würdigen und damit einen Bei trag zur Erkenntnis der Staatstheorie und Staatspraxis des sog. aufgeklärten Absolutismus in den beiden führenden deutschen Staaten beizusteuern. In beiden Staaten lassen sich rechtsstaatliche Bestrebungen nachweisen, die sogar einen nachhaltigen Einfluß auf das Privatrecht ausüben konnten. In den folgenden Darlegungen wird auf einige Gedankengänge des erwähnten Vortrages von 1957 zurückgegriffen werden müssen: einmal um das Gesamtbild der Entwicklung schärfer hervortreten zu lassen, ferner um einer neuerlichen stark politisch gefärbten These über die Bedeutung des ALR von 1794 und seiner Verfasser, vor allem C. G. Svarez', entgegen treten zu können. Vor wenigen Monaten ist in Ost-Berlin unter dem Titel "Allgemeines Landrecht und Klassenkampf. Die Auseinandersetzungen um die Prinzipien des Allgemeinen Landrechts Ende des 18. Jahrhunderts als Ausdruck der Krise des 1 Erschienen als Heft 77 der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Abteilung Geisteswissenschaften, Köln und Opladen 1958.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Am 16. Oktober 1957 konnte ich in dieser Arbeitsgemeinschaft einen Vortrag über "Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts für die l Preußischen Staaten von 1794" halten • Damals war die Ausgabe der Vorträge des eigentlichen Verfassers des ALR von 1794, des Geheimen Ober-Justiz und Tribunalrates earl Gott/ieb Svarez (1746-1798), noch in der Vorberei tung. Diese Vorträge sind inzwischen in der Reihe der Wissenschaftlichen 2 Abhandlungen dieser Arbeitsgemeinschaft erschienen • Sie vermitteln ein klares Bild der Rechts- und Staatsanschauung in Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts, ermöglichen aber auch darüber hinaus, gewisse Parallel erscheinungen in Österreich eingehender zu würdigen und damit einen Bei trag zur Erkenntnis der Staatstheorie und Staatspraxis des sog. aufgeklärten Absolutismus in den beiden führenden deutschen Staaten beizusteuern. In beiden Staaten lassen sich rechtsstaatliche Bestrebungen nachweisen, die sogar einen nachhaltigen Einfluß auf das Privatrecht ausüben konnten. In den folgenden Darlegungen wird auf einige Gedankengänge des erwähnten Vortrages von 1957 zurückgegriffen werden müssen: einmal um das Gesamtbild der Entwicklung schärfer hervortreten zu lassen, ferner um einer neuerlichen stark politisch gefärbten These über die Bedeutung des ALR von 1794 und seiner Verfasser, vor allem C. G. Svarez', entgegen treten zu können. Vor wenigen Monaten ist in Ost-Berlin unter dem Titel "Allgemeines Landrecht und Klassenkampf. Die Auseinandersetzungen um die Prinzipien des Allgemeinen Landrechts Ende des 18. Jahrhunderts als Ausdruck der Krise des 1 Erschienen als Heft 77 der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Abteilung Geisteswissenschaften, Köln und Opladen 1958.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Projektes . Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveröffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erläutert das Gesetzesbild in Preußen zur Zeit der Einführung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Maßstäbe für die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Projektes . Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveröffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erläutert das Gesetzesbild in Preußen zur Zeit der Einführung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Maßstäbe für die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit widmet sich der Entwicklung der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit in Deutschland im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts. Sie untersucht zu diesem Zweck deren Ausgestaltung in den wichtigen territorialen und gesamtdeutschen Rechtsordnungen während dieses Zeitraumes, also in Preußen, Bayern, Baden, Sachsen und im Dritten Reich. Von erheblicher Bedeutung sind aber auch das Gemeine Recht und das deutsche Bürgerliche Recht des 20. Jahrhunderts. Als Quellen werden vor allem die Gesetzestexte und die Fachliteratur dieser Rechtsordnungen herangezogen. Die Untersuchung ergibt, daß die heute geltenden Grundsätze der Rechtsfähigkeit sich bereits früh etablierten, daß aber signifikante Ausnahmen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein bestehen blieben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit widmet sich der Entwicklung der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit in Deutschland im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts. Sie untersucht zu diesem Zweck deren Ausgestaltung in den wichtigen territorialen und gesamtdeutschen Rechtsordnungen während dieses Zeitraumes, also in Preußen, Bayern, Baden, Sachsen und im Dritten Reich. Von erheblicher Bedeutung sind aber auch das Gemeine Recht und das deutsche Bürgerliche Recht des 20. Jahrhunderts. Als Quellen werden vor allem die Gesetzestexte und die Fachliteratur dieser Rechtsordnungen herangezogen. Die Untersuchung ergibt, daß die heute geltenden Grundsätze der Rechtsfähigkeit sich bereits früh etablierten, daß aber signifikante Ausnahmen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein bestehen blieben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Autor untersucht die Mitwirkung des am 23. Mai 1714 geborenen späteren Frankfurter (Oder) Universitätsprofessors Joachim Georg Darjes an der preußischen Gesetzesreform. Dabei stehen die von ihm gefertigten Erinnerungen zum Entwurf eines Allgemeinen Gesetzbuchs im Mittelpunkt. Anhand dieser monita und durch einen Vergleich zwischen Entwurf und AGB wird deutlich, in welcher Weise und in welchen Grenzen die universitäre Rechtswissenschaft im zeitgenössischen Preußen an der Reform beteiligt war. Insbesondere wird hervorgehoben, daß Darjes als der zwischen 1765 und 1779 meistgelesene Naturrechtler an den deutschen Universitäten auch umfassend von Carmer und Svarez bei der Umarbeitung des Entwurfs herangezogen wurde.
Unmittelbar auf Darjes Einlassungen zurückzuführende Änderungen finden sich zwar lediglich bezüglich der Rechteeinteilung und des Sachenrechts. In den Augen der Redaktoren liegt seine Bedeutung allerdings wahrscheinlich ohnehin darin, als Schutzschild gegen die mögliche ständische Reaktion zu dienen. Insgesamt ist die Art und Weise seiner Beteiligung an der Gesetzesreform ein hervorstechendes Beispiel des tragenden rationalen Diskurses in der Epoche.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor untersucht die Mitwirkung des am 23. Mai 1714 geborenen späteren Frankfurter (Oder) Universitätsprofessors Joachim Georg Darjes an der preußischen Gesetzesreform. Dabei stehen die von ihm gefertigten Erinnerungen zum Entwurf eines Allgemeinen Gesetzbuchs im Mittelpunkt. Anhand dieser monita und durch einen Vergleich zwischen Entwurf und AGB wird deutlich, in welcher Weise und in welchen Grenzen die universitäre Rechtswissenschaft im zeitgenössischen Preußen an der Reform beteiligt war. Insbesondere wird hervorgehoben, daß Darjes als der zwischen 1765 und 1779 meistgelesene Naturrechtler an den deutschen Universitäten auch umfassend von Carmer und Svarez bei der Umarbeitung des Entwurfs herangezogen wurde.
Unmittelbar auf Darjes Einlassungen zurückzuführende Änderungen finden sich zwar lediglich bezüglich der Rechteeinteilung und des Sachenrechts. In den Augen der Redaktoren liegt seine Bedeutung allerdings wahrscheinlich ohnehin darin, als Schutzschild gegen die mögliche ständische Reaktion zu dienen. Insgesamt ist die Art und Weise seiner Beteiligung an der Gesetzesreform ein hervorstechendes Beispiel des tragenden rationalen Diskurses in der Epoche.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor untersucht die Mitwirkung des am 23. Mai 1714 geborenen späteren Frankfurter (Oder) Universitätsprofessors Joachim Georg Darjes an der preußischen Gesetzesreform. Dabei stehen die von ihm gefertigten Erinnerungen zum Entwurf eines Allgemeinen Gesetzbuchs im Mittelpunkt. Anhand dieser monita und durch einen Vergleich zwischen Entwurf und AGB wird deutlich, in welcher Weise und in welchen Grenzen die universitäre Rechtswissenschaft im zeitgenössischen Preußen an der Reform beteiligt war. Insbesondere wird hervorgehoben, daß Darjes als der zwischen 1765 und 1779 meistgelesene Naturrechtler an den deutschen Universitäten auch umfassend von Carmer und Svarez bei der Umarbeitung des Entwurfs herangezogen wurde.
Unmittelbar auf Darjes Einlassungen zurückzuführende Änderungen finden sich zwar lediglich bezüglich der Rechteeinteilung und des Sachenrechts. In den Augen der Redaktoren liegt seine Bedeutung allerdings wahrscheinlich ohnehin darin, als Schutzschild gegen die mögliche ständische Reaktion zu dienen. Insgesamt ist die Art und Weise seiner Beteiligung an der Gesetzesreform ein hervorstechendes Beispiel des tragenden rationalen Diskurses in der Epoche.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Am 16. Oktober 1957 konnte ich in dieser Arbeitsgemeinschaft einen Vortrag über "Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts für die l Preußischen Staaten von 1794" halten • Damals war die Ausgabe der Vorträge des eigentlichen Verfassers des ALR von 1794, des Geheimen Ober-Justiz und Tribunalrates earl Gott/ieb Svarez (1746-1798), noch in der Vorberei tung. Diese Vorträge sind inzwischen in der Reihe der Wissenschaftlichen 2 Abhandlungen dieser Arbeitsgemeinschaft erschienen • Sie vermitteln ein klares Bild der Rechts- und Staatsanschauung in Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts, ermöglichen aber auch darüber hinaus, gewisse Parallel erscheinungen in Österreich eingehender zu würdigen und damit einen Bei trag zur Erkenntnis der Staatstheorie und Staatspraxis des sog. aufgeklärten Absolutismus in den beiden führenden deutschen Staaten beizusteuern. In beiden Staaten lassen sich rechtsstaatliche Bestrebungen nachweisen, die sogar einen nachhaltigen Einfluß auf das Privatrecht ausüben konnten. In den folgenden Darlegungen wird auf einige Gedankengänge des erwähnten Vortrages von 1957 zurückgegriffen werden müssen: einmal um das Gesamtbild der Entwicklung schärfer hervortreten zu lassen, ferner um einer neuerlichen stark politisch gefärbten These über die Bedeutung des ALR von 1794 und seiner Verfasser, vor allem C. G. Svarez', entgegen treten zu können. Vor wenigen Monaten ist in Ost-Berlin unter dem Titel "Allgemeines Landrecht und Klassenkampf. Die Auseinandersetzungen um die Prinzipien des Allgemeinen Landrechts Ende des 18. Jahrhunderts als Ausdruck der Krise des 1 Erschienen als Heft 77 der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Abteilung Geisteswissenschaften, Köln und Opladen 1958.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Das Buch vermittelt dem Studenten den Stoff der Vorlesung Deutsche Rechtsgeschichte, die vom Mittelalter bis zur Deutschen Wiedervereinigung nachgezeichnet wird.
Die Ergebnisse der umfangreichen rechtshistorischen Forschungen der Nachkriegszeit sind berücksichtigt. Neben den verfassungshistorischen werden auch die privatrechts- und strafrechtsgeschichtlichen Entwicklungslinien beschrieben.
der Darstellung bilden:
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit widmet sich der Entwicklung der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit in Deutschland im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts. Sie untersucht zu diesem Zweck deren Ausgestaltung in den wichtigen territorialen und gesamtdeutschen Rechtsordnungen während dieses Zeitraumes, also in Preußen, Bayern, Baden, Sachsen und im Dritten Reich. Von erheblicher Bedeutung sind aber auch das Gemeine Recht und das deutsche Bürgerliche Recht des 20. Jahrhunderts. Als Quellen werden vor allem die Gesetzestexte und die Fachliteratur dieser Rechtsordnungen herangezogen. Die Untersuchung ergibt, daß die heute geltenden Grundsätze der Rechtsfähigkeit sich bereits früh etablierten, daß aber signifikante Ausnahmen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein bestehen blieben.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Die Arbeit behandelt das Leben und Wirken des Berliner Juristen Friedrich Wilhelm Bornemann, der in der denkwürdigen Ära Preußens zwischen den Befreiungskriegen und der so genannten Konfliktzeit zahlreiche hohe Staatsämter bekleidete. Seine Bedeutung erschöpft sich allerdings nicht in der erfolgreichen Verwaltungstätigkeit und dem Mitwirken an großen Gesetzesreformen. Vielmehr war seine wichtigste Leistung die erste wissenschaftliche Behandlung des preußischen Zivilrechts. Der Hauptteil der Darstellung zeichnet den Gipfel Bornemanns Karriere zu Zeiten der preußischen Märzrevolution und sein Rechtsverständnis nach. Insbesondere der Kampf um die Rechtseinheit Deutschlands und die richterliche Unabhängigkeit bewegten diesen Repräsentanten der preußischen Juristenelite des 19. Jahrhunderts.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Am 16. Oktober 1957 konnte ich in dieser Arbeitsgemeinschaft einen Vortrag über "Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts für die l Preußischen Staaten von 1794" halten • Damals war die Ausgabe der Vorträge des eigentlichen Verfassers des ALR von 1794, des Geheimen Ober-Justiz und Tribunalrates earl Gott/ieb Svarez (1746-1798), noch in der Vorberei tung. Diese Vorträge sind inzwischen in der Reihe der Wissenschaftlichen 2 Abhandlungen dieser Arbeitsgemeinschaft erschienen • Sie vermitteln ein klares Bild der Rechts- und Staatsanschauung in Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts, ermöglichen aber auch darüber hinaus, gewisse Parallel erscheinungen in Österreich eingehender zu würdigen und damit einen Bei trag zur Erkenntnis der Staatstheorie und Staatspraxis des sog. aufgeklärten Absolutismus in den beiden führenden deutschen Staaten beizusteuern. In beiden Staaten lassen sich rechtsstaatliche Bestrebungen nachweisen, die sogar einen nachhaltigen Einfluß auf das Privatrecht ausüben konnten. In den folgenden Darlegungen wird auf einige Gedankengänge des erwähnten Vortrages von 1957 zurückgegriffen werden müssen: einmal um das Gesamtbild der Entwicklung schärfer hervortreten zu lassen, ferner um einer neuerlichen stark politisch gefärbten These über die Bedeutung des ALR von 1794 und seiner Verfasser, vor allem C. G. Svarez', entgegen treten zu können. Vor wenigen Monaten ist in Ost-Berlin unter dem Titel "Allgemeines Landrecht und Klassenkampf. Die Auseinandersetzungen um die Prinzipien des Allgemeinen Landrechts Ende des 18. Jahrhunderts als Ausdruck der Krise des 1 Erschienen als Heft 77 der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Abteilung Geisteswissenschaften, Köln und Opladen 1958.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Projektes . Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveröffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erläutert das Gesetzesbild in Preußen zur Zeit der Einführung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Maßstäbe für die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Werk
Der Band gibt einen Überblick über die wichtigsten Perioden der Deutschen Rechtsgeschichte.
Dabei zeichnet er den Zeitraum von Beginn des Mittelalters bis zur deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 nach. Das Werk eignet sich vor allem als Einstiegsliteratur in dieses weite Rechtsgebiet. Es wendet sich also vorwiegend an Anfangssemester, doch finden auch fortgeschrittene Studierende der entsprechenden Wahlfachgruppe in dieser Neuauflage eine nützliche Hilfe für Studium und Examensvorbereitung.
Vorteile auf einen Blick
- behandelt Entwicklung des Verhältnisses Staat - Kirche
- Geschichte des Zivil- und Verfassungsrechts in einem Band
- erörtert auch die Rechtsentwicklung in der DDR
Zur Neuauflage
Mit der Neuauflage vollzieht der Autor die Verlagerung der rechtshistorischen Schwerpunkte der neueren rechtshistorischen Forschung. Deshalb hat er auch bereits die jüngere Vergangenheit bis zur Herstellung der deutschen Einheit dargestellt. Die Behandlung des 19. und 20. Jahrhunderts nimmt inzwischen so viel Raum ein wie die übrige Geschichte seit dem Mittelalter.
Zielgruppe
Für Studierende und Examenskandidaten.
Aktualisiert: 2019-03-08
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