Staatsbeteiligungen an Aktiengesellschaften sind ein weit verbreitetes und aus der Wirtschaftsrealität nicht wegzudenkendes Phänomen. Sind an dem betroffenen Rechtsträger zugleich private Akteure beteiligt, stellt sich verfassungsrechtlich die Frage, ob das Unternehmen insgesamt der staatlichen oder der privaten Seite zuzuordnen ist. Diese Diskussion hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Fraport-Urteil im Jahr 2011 erneut befeuert. In einer intradisziplinären Studie untersucht Johannes Kater, welche Auswirkungen die Grundrechtsbindung und die damit korrespondierende fehlende Grundrechtsfähigkeit staatlich beherrschter gemischtwirtschaftlicher Aktiengesellschaften insbesondere für deren private Minderheitsaktionäre haben. Im Fokus stehen dabei die verfassungsrechtlichen Einflüsse auf das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht wie auch die europarechtlichen Bezüge.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktienoptionsprogramme haben sich seit dem Börsenboom der New Economy Ende der 1990er Jahre als effektive Form der Mitarbeiterbeteiligung auch in Deutschland etabliert. Der Kreis der Optionsberechtigten ist allerdings häufig auf Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte begrenzt. Eine stärkere Einbeziehung von Mitarbeitern auf niedrigeren Hierarchieebenen ließe sich insbesondere durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung erreichen. Jedoch sind das kollektive Arbeitsrecht und das Gesellschafts- und Konzernrecht nur unzureichend aufeinander abgestimmt. Die Untersuchung zeigt Wege auf, wie Hauptversammlungsautonomie und Tarifautonomie sowie Konzernleitungsmacht und betriebliche Mitbestimmung in Einklang gebracht werden können.
In einem zweiten Teil werden die Auswirkungen von Unternehmensumstrukturierungen auf Aktienoptionsprogramme untersucht. Der Verfasser legt dar, dass das Optionsrecht im Squeeze-Out und im Betriebsübergang stärker geschützt werden muss, als dies bislang geschieht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktienoptionsprogramme haben sich seit dem Börsenboom der New Economy Ende der 1990er Jahre als effektive Form der Mitarbeiterbeteiligung auch in Deutschland etabliert. Der Kreis der Optionsberechtigten ist allerdings häufig auf Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte begrenzt. Eine stärkere Einbeziehung von Mitarbeitern auf niedrigeren Hierarchieebenen ließe sich insbesondere durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung erreichen. Jedoch sind das kollektive Arbeitsrecht und das Gesellschafts- und Konzernrecht nur unzureichend aufeinander abgestimmt. Die Untersuchung zeigt Wege auf, wie Hauptversammlungsautonomie und Tarifautonomie sowie Konzernleitungsmacht und betriebliche Mitbestimmung in Einklang gebracht werden können.
In einem zweiten Teil werden die Auswirkungen von Unternehmensumstrukturierungen auf Aktienoptionsprogramme untersucht. Der Verfasser legt dar, dass das Optionsrecht im Squeeze-Out und im Betriebsübergang stärker geschützt werden muss, als dies bislang geschieht.
Aktualisiert: 2023-04-18
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Die Arbeit fasst die Heilung, die Lehre vom fehlerhaften Verband und das Freigabeverfahren zu einem konsistenten Bestandsschutzsystem bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen zusammen. Dabei wird die Ausgestaltung des flankierenden Rechtsschutzes unter Berücksichtigung eigentumsrechtlicher Implikationen kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit fasst die Heilung, die Lehre vom fehlerhaften Verband und das Freigabeverfahren zu einem konsistenten Bestandsschutzsystem bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen zusammen. Dabei wird die Ausgestaltung des flankierenden Rechtsschutzes unter Berücksichtigung eigentumsrechtlicher Implikationen kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit fasst die Heilung, die Lehre vom fehlerhaften Verband und das Freigabeverfahren zu einem konsistenten Bestandsschutzsystem bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen zusammen. Dabei wird die Ausgestaltung des flankierenden Rechtsschutzes unter Berücksichtigung eigentumsrechtlicher Implikationen kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Staatsbeteiligungen an Aktiengesellschaften sind ein weit verbreitetes und aus der Wirtschaftsrealität nicht wegzudenkendes Phänomen. Sind an dem betroffenen Rechtsträger zugleich private Akteure beteiligt, stellt sich verfassungsrechtlich die Frage, ob das Unternehmen insgesamt der staatlichen oder der privaten Seite zuzuordnen ist. Diese Diskussion hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Fraport-Urteil im Jahr 2011 erneut befeuert. In einer intradisziplinären Studie untersucht Johannes Kater, welche Auswirkungen die Grundrechtsbindung und die damit korrespondierende fehlende Grundrechtsfähigkeit staatlich beherrschter gemischtwirtschaftlicher Aktiengesellschaften insbesondere für deren private Minderheitsaktionäre haben. Im Fokus stehen dabei die verfassungsrechtlichen Einflüsse auf das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht wie auch die europarechtlichen Bezüge.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Arbeit fasst die Rechtsinstitute der Heilung, der Grundsätze der Lehre vom fehlerhaften Verband und des Freigabeverfahrens nach § 246a AktG zu einem konsistenten Bestandsschutzsystem bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen zusammen. Gleichzeitig findet die Frage der Notwendigkeit eines angemessenen bestandsschutzflankierenden Rechtsschutzes unter Berücksichtigung eigentumsrechtlicher Implikationen auf die Aktionärsstellung und der Reichweite der Bestandssicherung besondere Aufmerksamkeit. Auf der Grundlage einer vergleichenden Analyse des Rechtsschutzsystems bei den verschiedenen Bestandsschutzformen wird herausgearbeitet, dass in diesem Zusammenhang Schutzdefizite vor allem im Rahmen des Freigabeverfahrens nach § 246a AktG bestehen.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Opel vor der Insolvenz, Banken in der Krise, Schaeffler überhebt sich bei der Übernahme von Continental. Wer kann in diesen Situationen helfen, wenn der Markt lebensrettende Maßnahmen für kriselnde Unternehmen versagt? Nicht selten wird der Ruf nach einer Rettung durch einen Staatseinstieg l. Denn trotz unserer marktwirtschaftlichen Ordnung sind staatliche Einflüsse auf ökonomische Prozesse in Deutschland allgegenwärtig. Auch öffentliche Unternehmensbeteiligungen werden wie selbstverständlich hingenommen. Vom rechtlichen Standpunkt aus ist die staatliche Intervention jedoch in vielfältiger Weise besonders fragwürdig. Der Verfasser untersucht daher in seinem Werk die Voraussetzungen und Grenzen für verschiedenste Formen staatlicher Einflussnahme auf Unternehmen der Privatwirtschaft. Hierbei gelangt er zu dem Ergebnis, dass unsere Rechtsordnung die wirtschaftliche Betätigung als originär private Aufgabe einordnet und jede staatliche Wirtschaftsteilnahme einer Rechtfertigung bedarf. Beispielhaft untersucht der Verfasser zwei aktuelle Fälle staatlicher Unternehmensbeteiligung, die völlig unterschiedlich motiviert sind und letztlich auch völlig unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen: Zum einen wird die zwangsweise Verstaatlichung von Banken im Zuge der Finanzkrise 2008/09 kritisch unter die Lupe genommen und zum anderen die vor allem europarechtlich zweifelhafte Beteiligung des Landes Niedersachsen an der Volkswagen AG. Immer neue Wellen der Eurokrise bedrohen sowohl Banken als auch Unternehmen der Realwirtschaft. Es wird offenbar, dass auch in Zukunft wieder der Staat als Kriseninvestor gefragt sein wird. Dann jedoch gilt es, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, wie sie der Verfasser aufzeigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Der verfassungsrechtliche Schutz von Aktionärsrechten stellt seit der Feldmühle-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1962 einen verfassungsrechtlichen Dauerbrenner dar. Infolge der Finanzmarktkrise 2008 wird dieses juristische Feld aktueller denn je. Der Verfasser untersucht, welche Grundrechte die Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft schützen. Hierbei setzt er sich mit der durch das Bundesverfassungsgericht geprägten Dogmatik des Anteilseigentums kritisch auseinander. Weiterhin stellt er den grundrechtlichen Einfluss auf das Gesellschaftsrecht nach Maßgabe der grundrechtsdogmatischen Prüfungsstrukturen dar. Auf dieser Basis nimmt der Verfasser eine verfassungsrechtliche Würdigung der aktienrechtlichen Gesetzeslage an Hand des Squeeze Out gemäß §§ 327 a ff AktG, des Auskunftsrechts des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG und des Anfechtungsrechts nach §§ 243 ff AktG vor. Aus dieser Analyse leitet er Vorschläge für eine Neugestaltung von Aktionärsrechten de lege ferenda ab.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Aktualisiert: 2022-12-20
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