Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Michael Weißgerber untersucht vor dem Hintergrund zunehmender Nutzung von Internet, Intranet und e-mail am Arbeitsplatz die Rechtslage in den klassischen arbeitsrechtlichen Problemkreisen der Betriebsratsbeteiligung und Arbeitnehmerüberwachung.
Werden Arbeitsplätze mit internetfähigen Computern ausgestattet oder bereits vorhandene durch neue, leistungsstärkere Systeme ersetzt, muss der Arbeitgeber auch die Betriebratsrechte beachten. Von Interesse ist dabei, unter welchen Voraussetzungen der vernetzte Computerarbeitsplatz eine technische Überwachungseinrichtung darstellt und inwieweit auch der Betriebsrat einen Anspruch auf Mitbenutzung dieser modernen Kommunikationsmittel hat. Anschließend stellt der Autor dar, inwieweit der Arbeitgeber das Nutzungsverhalten der Arbeitnehmer überwachen darf und ob unzulässiger Weise aus dem Internet heruntergeladene Privatdaten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ohne Weiteres eingesehen oder gelöscht werden dürfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Michael Weißgerber untersucht vor dem Hintergrund zunehmender Nutzung von Internet, Intranet und e-mail am Arbeitsplatz die Rechtslage in den klassischen arbeitsrechtlichen Problemkreisen der Betriebsratsbeteiligung und Arbeitnehmerüberwachung.
Werden Arbeitsplätze mit internetfähigen Computern ausgestattet oder bereits vorhandene durch neue, leistungsstärkere Systeme ersetzt, muss der Arbeitgeber auch die Betriebratsrechte beachten. Von Interesse ist dabei, unter welchen Voraussetzungen der vernetzte Computerarbeitsplatz eine technische Überwachungseinrichtung darstellt und inwieweit auch der Betriebsrat einen Anspruch auf Mitbenutzung dieser modernen Kommunikationsmittel hat. Anschließend stellt der Autor dar, inwieweit der Arbeitgeber das Nutzungsverhalten der Arbeitnehmer überwachen darf und ob unzulässiger Weise aus dem Internet heruntergeladene Privatdaten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ohne Weiteres eingesehen oder gelöscht werden dürfen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Michael Weißgerber untersucht vor dem Hintergrund zunehmender Nutzung von Internet, Intranet und e-mail am Arbeitsplatz die Rechtslage in den klassischen arbeitsrechtlichen Problemkreisen der Betriebsratsbeteiligung und Arbeitnehmerüberwachung.
Werden Arbeitsplätze mit internetfähigen Computern ausgestattet oder bereits vorhandene durch neue, leistungsstärkere Systeme ersetzt, muss der Arbeitgeber auch die Betriebratsrechte beachten. Von Interesse ist dabei, unter welchen Voraussetzungen der vernetzte Computerarbeitsplatz eine technische Überwachungseinrichtung darstellt und inwieweit auch der Betriebsrat einen Anspruch auf Mitbenutzung dieser modernen Kommunikationsmittel hat. Anschließend stellt der Autor dar, inwieweit der Arbeitgeber das Nutzungsverhalten der Arbeitnehmer überwachen darf und ob unzulässiger Weise aus dem Internet heruntergeladene Privatdaten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ohne Weiteres eingesehen oder gelöscht werden dürfen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Zum Werk
Nach einer Vielzahl realer oder vermeintlicher Datenschutzskandale, die jeweils bei Arbeitnehmerüberwachungen (wie Datenscan oder Videoüberwachung) auftraten, hat sich die Öffentlichkeit diesem sensiblen Thema zugewandt. Ausgehend von der aktuellen Rechtslage stellen die Autoren gangbare Lösungswege dar.
In einem allgemeinen und einem besonderen Teil werden alle Aspekte des Schutzes der Arbeitnehmerdaten, von traditionellen Datenbanken bis hin zu sozialen Netzwerken beleuchtet und jeweils Vorschläge zur Lösung von Zweifelsfällen angeboten. Ein eigener Teil ist Spezialfragen gewidmet, wie Betriebsrat und Datenschutz, Internationaler Datentransfer, Datenschutz im Konzern, Outsourcing von Dienstleistungen, strafrechtliche Folgen.
Gerade vor dem Hintergrund der neuen Datenschutzgrund-Verordnung und der Neufassung des BDSG gibt dieses Handbuch einen wertvollen, systematischen Überblick über die ungeregelten Problemkreise und offenen Fragen.
Vorteile auf einen Blick
- aktuelle Rechtslage
- umfassende Darstellung
- Muster und Arbeitshilfen
Zur Neuauflage
Die Anforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung an die Speicherung und Auswertung von Personaldaten sind berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Unternehmen, Datenschutzbeauftragte, im Arbeits- und Datenschutzrecht beratende Anwälte, Arbeitnehmervertretungen, Gerichte.
Aktualisiert: 2023-05-09
Autor:
Ulrich Baumgartner,
Thomas Breyer,
Dominic Broy,
Philipp Byers,
Franz Josef Düwell,
Jan Geiger,
Ines M. Hassemer,
Dennis Heinson,
Maximilian Herberger,
Stefan Krämer,
Sebastian Overkamp,
Yvonne Overkamp,
Bernd Schmidt,
Hendrik Schöttle,
Christoph Sorge,
Michael Wächter,
Stephan Weth,
Christian Willert
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Aktualisiert: 2023-04-02
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