Die Arbeitsverwaltung hielt die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes durch ihre Arbeitskräftelenkung aufrecht.
Die Arbeitsverwaltung durchlief in der Phase von ihrer Gründung 1927 bis zum Jahr 1945 einen permanenten Wandel. Als Behörde gegründet, um Arbeitslose zu vermitteln und die Arbeitslosenversicherung zu administrieren, griff sie zunehmend regulierend in den Arbeitsmarkt ein. Angesichts des wachsenden Arbeitskräftemangels übertrug das NS-Regime der Behörde immer weitreichendere Kompetenzen, die sie dazu nutzte, die Arbeitskräfte im deutschen Machtbereich zu erfassen, zu registrieren und an die für die Rüstungs- und Kriegswirtschaft relevanten Arbeitsplätze zu lenken. Um diesen Aufgaben
gerecht zu werden, benötige die Verwaltung umfassendes Wissen über Einsatz, Qualifikation und Verwendungsmöglichkeiten der Erwerbsbevölkerung und über die Produktions- und Auftragslage der Unternehmen. Damit hatte die Arbeitsverwaltung entscheidenden Anteil daran, die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes aufrecht zu erhalten. Henry Marx wirft in seiner Studie ein neues Licht auf die öffentliche Verwaltung und Staatlichkeit des NS-Regimes. Seine Interpretationen widersprechen bisherigen Forschungsansichten wie der Polykratiethese oder den Ansätzen zur »Neuen Staatlichkeit«.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Die Arbeitsverwaltung hielt die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes durch ihre Arbeitskräftelenkung aufrecht.
Die Arbeitsverwaltung durchlief in der Phase von ihrer Gründung 1927 bis zum Jahr 1945 einen permanenten Wandel. Als Behörde gegründet, um Arbeitslose zu vermitteln und die Arbeitslosenversicherung zu administrieren, griff sie zunehmend regulierend in den Arbeitsmarkt ein. Angesichts des wachsenden Arbeitskräftemangels übertrug das NS-Regime der Behörde immer weitreichendere Kompetenzen, die sie dazu nutzte, die Arbeitskräfte im deutschen Machtbereich zu erfassen, zu registrieren und an die für die Rüstungs- und Kriegswirtschaft relevanten Arbeitsplätze zu lenken. Um diesen Aufgaben
gerecht zu werden, benötige die Verwaltung umfassendes Wissen über Einsatz, Qualifikation und Verwendungsmöglichkeiten der Erwerbsbevölkerung und über die Produktions- und Auftragslage der Unternehmen. Damit hatte die Arbeitsverwaltung entscheidenden Anteil daran, die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes aufrecht zu erhalten. Henry Marx wirft in seiner Studie ein neues Licht auf die öffentliche Verwaltung und Staatlichkeit des NS-Regimes. Seine Interpretationen widersprechen bisherigen Forschungsansichten wie der Polykratiethese oder den Ansätzen zur »Neuen Staatlichkeit«.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Die Arbeitsverwaltung hielt die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes durch ihre Arbeitskräftelenkung aufrecht.
Die Arbeitsverwaltung durchlief in der Phase von ihrer Gründung 1927 bis zum Jahr 1945 einen permanenten Wandel. Als Behörde gegründet, um Arbeitslose zu vermitteln und die Arbeitslosenversicherung zu administrieren, griff sie zunehmend regulierend in den Arbeitsmarkt ein. Angesichts des wachsenden Arbeitskräftemangels übertrug das NS-Regime der Behörde immer weitreichendere Kompetenzen, die sie dazu nutzte, die Arbeitskräfte im deutschen Machtbereich zu erfassen, zu registrieren und an die für die Rüstungs- und Kriegswirtschaft relevanten Arbeitsplätze zu lenken. Um diesen Aufgaben
gerecht zu werden, benötige die Verwaltung umfassendes Wissen über Einsatz, Qualifikation und Verwendungsmöglichkeiten der Erwerbsbevölkerung und über die Produktions- und Auftragslage der Unternehmen. Damit hatte die Arbeitsverwaltung entscheidenden Anteil daran, die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes aufrecht zu erhalten. Henry Marx wirft in seiner Studie ein neues Licht auf die öffentliche Verwaltung und Staatlichkeit des NS-Regimes. Seine Interpretationen widersprechen bisherigen Forschungsansichten wie der Polykratiethese oder den Ansätzen zur »Neuen Staatlichkeit«.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Jahre 1988 finanzierte die Bundesanstalt für Arbeit die Durchführung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) mit etwa 3,4 Mrd DM; 1991 und 1992 sind diese Ausgaben durch Maßnahmen zugunsten der ostdeutschen Länder noch erheblich gestiegen. ABM waren und sind ein gewichtiges, aber auch besonders umstrittenes Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Sind sie für die einen unabdingbarer Teil einer »aktiven Arbeitsmarktpolitik« und einziges Instrument der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem »über marktlenkende Maßnahmen das Recht auf Arbeit« eingelöst werden kann, so sind sie für andere reine »Aufbewahrungsmaßnahmen«, mit denen die überfällige Anpassung der Lohnrelationen aufgeschoben wird, oder sie werden kritisiert, weil sie den Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse im staatlichen Bereich zur Folge hätten.
In der Arbeit werden die einschlägigen Rechtsgrundlagen von ABM - beispielsweise das »Zusätzlichkeits«-Kriterium - aus ökonomischer Sicht bewertet, und es wird geprüft, ob mit diesen Maßnahmen im Untersuchungszeitraum 1980 bis 1989 speziell die besonders schwer vermittelbaren Arbeitskräfte gefördert wurden. Außerdem wird erörtert, wie sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Qualifikation, Motivation und Integration der in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitskräfte in das Erwerbsleben auswirkten.
Es geht in der Arbeit aber nicht nur um die Debatte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sondern es werden auch Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und einige andere vermittlungsfördernde Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit diskutiert, die in den vergangenen Jahren aufgrund des überragenden Gewichts von ABM völlig aus der öffentlichen Diskussion herausgefallen sind. Die rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen dieser Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werden mit denjenigen von ABM verglichen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Im Jahre 1988 finanzierte die Bundesanstalt für Arbeit die Durchführung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) mit etwa 3,4 Mrd DM; 1991 und 1992 sind diese Ausgaben durch Maßnahmen zugunsten der ostdeutschen Länder noch erheblich gestiegen. ABM waren und sind ein gewichtiges, aber auch besonders umstrittenes Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Sind sie für die einen unabdingbarer Teil einer »aktiven Arbeitsmarktpolitik« und einziges Instrument der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem »über marktlenkende Maßnahmen das Recht auf Arbeit« eingelöst werden kann, so sind sie für andere reine »Aufbewahrungsmaßnahmen«, mit denen die überfällige Anpassung der Lohnrelationen aufgeschoben wird, oder sie werden kritisiert, weil sie den Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse im staatlichen Bereich zur Folge hätten.
In der Arbeit werden die einschlägigen Rechtsgrundlagen von ABM - beispielsweise das »Zusätzlichkeits«-Kriterium - aus ökonomischer Sicht bewertet, und es wird geprüft, ob mit diesen Maßnahmen im Untersuchungszeitraum 1980 bis 1989 speziell die besonders schwer vermittelbaren Arbeitskräfte gefördert wurden. Außerdem wird erörtert, wie sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Qualifikation, Motivation und Integration der in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitskräfte in das Erwerbsleben auswirkten.
Es geht in der Arbeit aber nicht nur um die Debatte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sondern es werden auch Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und einige andere vermittlungsfördernde Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit diskutiert, die in den vergangenen Jahren aufgrund des überragenden Gewichts von ABM völlig aus der öffentlichen Diskussion herausgefallen sind. Die rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen dieser Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werden mit denjenigen von ABM verglichen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Im Jahre 1988 finanzierte die Bundesanstalt für Arbeit die Durchführung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) mit etwa 3,4 Mrd DM; 1991 und 1992 sind diese Ausgaben durch Maßnahmen zugunsten der ostdeutschen Länder noch erheblich gestiegen. ABM waren und sind ein gewichtiges, aber auch besonders umstrittenes Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Sind sie für die einen unabdingbarer Teil einer »aktiven Arbeitsmarktpolitik« und einziges Instrument der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem »über marktlenkende Maßnahmen das Recht auf Arbeit« eingelöst werden kann, so sind sie für andere reine »Aufbewahrungsmaßnahmen«, mit denen die überfällige Anpassung der Lohnrelationen aufgeschoben wird, oder sie werden kritisiert, weil sie den Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse im staatlichen Bereich zur Folge hätten.
In der Arbeit werden die einschlägigen Rechtsgrundlagen von ABM - beispielsweise das »Zusätzlichkeits«-Kriterium - aus ökonomischer Sicht bewertet, und es wird geprüft, ob mit diesen Maßnahmen im Untersuchungszeitraum 1980 bis 1989 speziell die besonders schwer vermittelbaren Arbeitskräfte gefördert wurden. Außerdem wird erörtert, wie sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Qualifikation, Motivation und Integration der in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitskräfte in das Erwerbsleben auswirkten.
Es geht in der Arbeit aber nicht nur um die Debatte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sondern es werden auch Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und einige andere vermittlungsfördernde Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit diskutiert, die in den vergangenen Jahren aufgrund des überragenden Gewichts von ABM völlig aus der öffentlichen Diskussion herausgefallen sind. Die rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen dieser Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werden mit denjenigen von ABM verglichen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-13
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Aktualisiert: 2023-01-21
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Angesichts einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit setzt Deutschland beträchtliche finanzielle Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik ein. Dies kontrastiert mit einem geringen Stand an überprüfbaren Wissen über die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz der einzelnen Maßnahmen. Die Defizite lassen sich durch den begrenzten Datenzugang der akademischen Forschung wie durch unzureichende methodische Konzeptionen bei der Programmevaluation erklären. Stärkere Anstrengungen für eine fundierte wissenschaftliche Evaluierung sind deshalb zwingend erforderlich. Deshalb analysiert dieses Buch die vorliegenden internationalen Erfahrungen mit aktiver Arbeitsmarktpolitik, die auf einem erheblich besseren Forschungsstand beruhen. Daraus werden Handlungsempfehlungen für die deutsche Arbeitsmarktpolitik abgeleitet und ein Aktionsplan für eine effektivere und effizientere neue Arbeitsmarktpolitik entwickelt.
Aktualisiert: 2023-01-23
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Mit Hilfe eines zielgerichteten und individuellen Talentmarketing wird - von den Autoren bereits vielfach erprobt - dem Stellensuchenden und auch dem Arbeitsvermittler ein neuer Weg aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Mit Hilfe eines zielgerichteten und individuellen Talentmarketings wird - von den Autoren bereits vielfach erprobt - dem Stellensuchenden und auch dem Arbeitsvermittler ein neuer Weg aufgezeigt. Die zweite, erweiterte Auflage des Buches enthält die aktuellen Reformen am Arbeitsmarkt auf der Grundlage der Hartz-Gesetze, das innovative internet- und telefonbasierte Arbeitsvermittlungstool sowie die Kompetenzbilanzierung als Grundlage der Selbstvermarktungsstrategie.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Die Arbeitsverwaltung hielt die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes durch ihre Arbeitskräftelenkung aufrecht.
Die Arbeitsverwaltung durchlief in der Phase von ihrer Gründung 1927 bis zum Jahr 1945 einen permanenten Wandel. Als Behörde gegründet, um Arbeitslose zu vermitteln und die Arbeitslosenversicherung zu administrieren, griff sie zunehmend regulierend in den Arbeitsmarkt ein. Angesichts des wachsenden Arbeitskräftemangels übertrug das NS-Regime der Behörde immer weitreichendere Kompetenzen, die sie dazu nutzte, die Arbeitskräfte im deutschen Machtbereich zu erfassen, zu registrieren und an die für die Rüstungs- und Kriegswirtschaft relevanten Arbeitsplätze zu lenken. Um diesen Aufgaben
gerecht zu werden, benötige die Verwaltung umfassendes Wissen über Einsatz, Qualifikation und Verwendungsmöglichkeiten der Erwerbsbevölkerung und über die Produktions- und Auftragslage der Unternehmen. Damit hatte die Arbeitsverwaltung entscheidenden Anteil daran, die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes aufrecht zu erhalten. Henry Marx wirft in seiner Studie ein neues Licht auf die öffentliche Verwaltung und Staatlichkeit des NS-Regimes. Seine Interpretationen widersprechen bisherigen Forschungsansichten wie der Polykratiethese oder den Ansätzen zur »Neuen Staatlichkeit«.
Aktualisiert: 2022-09-23
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Armut in Aachen ist nicht eine Erscheinung der im 19. Jahrhundert verstärkt einsetzenden Industrialisierung. Als protoindustrielles Zentrum der Tuchherstellung mit einer überwiegend im Verlagswesen und in Manufakturen arbeitenden Bevölkerung wies die Stadt schon in der reichsstädtischen Zeit alle mit der Industrialisierung einhergehenden sozialen Merkmale auf wie beispielsweise lange Arbeitszeiten bei niedrigen Löhnen, fehlender Arbeitsschutz, keine soziale Absicherung sowie Wohnungsnot und Wohnungselend. Charakteristisches Kennzeichen der trotz Lohnarbeit am Rande des Existenzminimuns lebenden, im zeitgenössischen Sprachgebrauch als arbeitende, niedere beziehungsweise minderbemittelte Volksklassen bezeichneten unterbürgerlichen Schichten, der Fabrikarbeiter ebenso angehörten wie Handwerksgesellen, Tagelöhner und Dienstboten, war, dass sie ausschließlich vom Verkauf ihrer Arbeitskraft lebten und bei jeder persönlichen, gesellschaftlichen oder konjunkturell bedingten Krise Gefahr liefen, vom Armen zum Bedürftigen und damit zum Almosenempfänger zu werden.
Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage, ob die soziale Not der handarbeitenden Klassen, die in den vormärzlichen Teuerungs- und Konjunkturkrisen verstärkt in das Bewußtsein der Öffentlichkeit rückte, zu Diskursen führte, in deren Verlauf politisches Handeln als dringend erforderlich erachtet wurde. Wie reagierten die kommunalen und staatlichen Behörden auf die sozialen Herausforderungen und welche Konzepte entwickelten sie, um der von der bürgerlichen Gesellschaft zunehmend als ein Problem wahrgenommenen Armut großer Teile der Bevölkerung zu begegnen. Ob diese letztlich geeignet waren, den Lebensstandard der am Existenzminimum lebenden unterbürgerlichen Schichten zu heben, wird diskutiert.
Aktualisiert: 2021-12-20
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Im Jahre 1988 finanzierte die Bundesanstalt für Arbeit die Durchführung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) mit etwa 3,4 Mrd DM; 1991 und 1992 sind diese Ausgaben durch Maßnahmen zugunsten der ostdeutschen Länder noch erheblich gestiegen. ABM waren und sind ein gewichtiges, aber auch besonders umstrittenes Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Sind sie für die einen unabdingbarer Teil einer »aktiven Arbeitsmarktpolitik« und einziges Instrument der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem »über marktlenkende Maßnahmen das Recht auf Arbeit« eingelöst werden kann, so sind sie für andere reine »Aufbewahrungsmaßnahmen«, mit denen die überfällige Anpassung der Lohnrelationen aufgeschoben wird, oder sie werden kritisiert, weil sie den Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse im staatlichen Bereich zur Folge hätten.
In der Arbeit werden die einschlägigen Rechtsgrundlagen von ABM - beispielsweise das »Zusätzlichkeits«-Kriterium - aus ökonomischer Sicht bewertet, und es wird geprüft, ob mit diesen Maßnahmen im Untersuchungszeitraum 1980 bis 1989 speziell die besonders schwer vermittelbaren Arbeitskräfte gefördert wurden. Außerdem wird erörtert, wie sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Qualifikation, Motivation und Integration der in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitskräfte in das Erwerbsleben auswirkten.
Es geht in der Arbeit aber nicht nur um die Debatte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sondern es werden auch Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und einige andere vermittlungsfördernde Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit diskutiert, die in den vergangenen Jahren aufgrund des überragenden Gewichts von ABM völlig aus der öffentlichen Diskussion herausgefallen sind. Die rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen dieser Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werden mit denjenigen von ABM verglichen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Angesichts einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit setzt Deutschland beträchtliche finanzielle Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik ein. Dies kontrastiert mit einem geringen Stand an überprüfbaren Wissen über die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz der einzelnen Maßnahmen. Die Defizite lassen sich durch den begrenzten Datenzugang der akademischen Forschung wie durch unzureichende methodische Konzeptionen bei der Programmevaluation erklären. Stärkere Anstrengungen für eine fundierte wissenschaftliche Evaluierung sind deshalb zwingend erforderlich. Deshalb analysiert dieses Buch die vorliegenden internationalen Erfahrungen mit aktiver Arbeitsmarktpolitik, die auf einem erheblich besseren Forschungsstand beruhen. Daraus werden Handlungsempfehlungen für die deutsche Arbeitsmarktpolitik abgeleitet und ein Aktionsplan für eine effektivere und effizientere neue Arbeitsmarktpolitik entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Angesichts einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit setzt Deutschland beträchtliche finanzielle Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik ein. Dies kontrastiert mit einem geringen Stand an überprüfbaren Wissen über die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz der einzelnen Maßnahmen. Die Defizite lassen sich durch den begrenzten Datenzugang der akademischen Forschung wie durch unzureichende methodische Konzeptionen bei der Programmevaluation erklären. Stärkere Anstrengungen für eine fundierte wissenschaftliche Evaluierung sind deshalb zwingend erforderlich. Deshalb analysiert dieses Buch die vorliegenden internationalen Erfahrungen mit aktiver Arbeitsmarktpolitik, die auf einem erheblich besseren Forschungsstand beruhen. Daraus werden Handlungsempfehlungen für die deutsche Arbeitsmarktpolitik abgeleitet und ein Aktionsplan für eine effektivere und effizientere neue Arbeitsmarktpolitik entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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