Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in § 253 BGB

Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in § 253 BGB von Degenhart,  Thomas
Die Genugtuungsfunktion ist in § 253 BGB eine von zwei dominanten Funktionen, die bei der Bemessung der "billigen Entschädigung in Geld" (Schmerzensgeld) herangezogen wird. Mit Schmerzensgeld soll demnach nicht nur der immaterielle Schaden ausgeglichen, sondern dem Geschädigten darüber hinaus eine Bereicherung für die erlittene Verbitterung gewährt werden. Die zu Beginn durchgeführte rechtsgeschichtliche Untersuchung zeigt, dass Menschen schon seit jeher nach Genugtuung strebten. Der Vergeltungsgedanke beim Schmerzensgeld war aber nie wirklich anerkannt, wurde von der Gesellschaft sogar teilweise missbilligt. 1955 nahm dann die Rechtsprechung die Genugtuung auf - als zweiten Faktor eines doppelfunktionalen Schmerzensgeldes. Der Autor weist nach, dass dieser Ansatz einerseits überinterpretiert wurde und andererseits weder besonders sachdienlich noch praktikabel war. Unabhängig von der plausiblen Kritik an dieser Rechtsprechung hat die Reform des Schadensersatzrechts vom 1.8.2002 erheblichen Anlass geliefert, die Berechtigung des Fortbestands der Doppelfunktionalität des Schmerzensgeldes in Zweifel zu ziehen. Der Autor legt dar, dass die Verlagerung des Schmerzensgeldes in das allgemeine Schadensrecht zu einem umfangreichen systematischen und dogmatischen Wandel geführt hat. Die bisher rein deliktische Sicht auf das Schmerzensgeld kann nicht länger aufrechterhalten werden. Bestehende Reibungspunkte der zivilrechtlichen Genugtuung zum Strafrecht sind im Rahmen seiner Ausführungen ebenso ein zentraler Aspekt wie der Wille des Reform-Gesetzgebers nach einer Prozessökonomisierung.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Haftung für masseschmälernde Zahlungen

Die Haftung für masseschmälernde Zahlungen von von Hugo,  Merlyn
Nehmen Geschäftsleiter nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen vor, droht ihnen unter anderem die Haftung für masseschmälernde Zahlungen. Die bis 2020 im GmbHG, AktG, GenG und HGB normierte und zum 1.1.2021 in die InsO verschobene Haftung weist hohe praktische Relevanz und diverse juristische Probleme auf. Die vorliegende Dissertation widmet sich dieser Haftung und analysiert umfassend insbesondere die problematischen Fragen der Rechtsnatur, des Zahlungsbegriffs, der Sorgfaltsausnahme und der Pflichtenkollisionen und gibt in jedem Kapitel einen Ausblick auf die (zum Zeitpunkt der Verfassung noch nicht beschlossenen) Veränderungen durch die Überführung in die InsO.
Aktualisiert: 2022-07-21
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Steuerfolgen in präexistenten zivilrechtlichen Ausgleichsansprüchen

Steuerfolgen in präexistenten zivilrechtlichen Ausgleichsansprüchen von Kemper,  Constantin
Im Rahmen zivilrechtlicher Anspruchsbeziehungen stellt sich immer wieder die Frage, ob und wie steuerliche Be- oder Entlastungen einer Partei den Anspruchsinhalt beeinflussen können. Trotz der immensen praktischen Bedeutung werden hierzu bislang lediglich Einzelprobleme erörtert. Constantin Kemper nimmt dies zum Anlass, einen übergreifenden Ansatz für das besonders relevante Schadens- und das Bereicherungsrecht zu entwickeln. Dabei zeigt sich, dass eine überzeugende zivilrechtliche Lösung nur gelingt, wenn die Wertungen des Zivil-, Steuer- und Verfassungsrechts aufeinander abgestimmt werden. Insbesondere dem steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip kommt eminente Bedeutung zu: Es führt dazu, dass ein zivilrechtlicher Ausgleich aufgrund steuerrechtsinterner Kompensationswirkungen oftmals gar nicht geboten ist. Dies belegt der Autor anhand konkreter Beispiele aus dem Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuerrecht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Steuerfolgen in präexistenten zivilrechtlichen Ausgleichsansprüchen

Steuerfolgen in präexistenten zivilrechtlichen Ausgleichsansprüchen von Kemper,  Constantin
Im Rahmen zivilrechtlicher Anspruchsbeziehungen stellt sich immer wieder die Frage, ob und wie steuerliche Be- oder Entlastungen einer Partei den Anspruchsinhalt beeinflussen können. Trotz der immensen praktischen Bedeutung werden hierzu bislang lediglich Einzelprobleme erörtert. Constantin Kemper nimmt dies zum Anlass, einen übergreifenden Ansatz für das besonders relevante Schadens- und das Bereicherungsrecht zu entwickeln. Dabei zeigt sich, dass eine überzeugende zivilrechtliche Lösung nur gelingt, wenn die Wertungen des Zivil-, Steuer- und Verfassungsrechts aufeinander abgestimmt werden. Insbesondere dem steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip kommt eminente Bedeutung zu: Es führt dazu, dass ein zivilrechtlicher Ausgleich aufgrund steuerrechtsinterner Kompensationswirkungen oftmals gar nicht geboten ist. Dies belegt der Autor anhand konkreter Beispiele aus dem Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuerrecht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Verhältnis zwischen Schadensrecht und Schadensversicherung

Das Verhältnis zwischen Schadensrecht und Schadensversicherung von Armbrüster,  Christian, Baumann,  Horst, Gründl,  Helmut, Schirmer,  Helmut, Schreier,  Vincent, Schwintowski,  Hans-Peter, Zschockelt,  Wolfgang
Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung, ob und inwieweit sich die überkommenen Grundsätze des allgemeinen Schadensrechts auf das Schadensversicherungsrecht übertragen lassen. In einigen grundlegenden wie auch aktuellen versicherungsrechtlichen Entscheidungen lassen sich Bezugnahmen auf das allgemeine Schadensrecht finden, die meist ohne erkennbares System erfolgen und ohne dass das grundlegende Verhältnis beider Rechtsgebiete geklärt würde. Der Autor geht daher der Frage nach, welche Bedeutung die Regelungen und Prinzipien des Schadensrechts sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung für das Leistungsversprechen des Schadensversicherers hat, wie es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Ausdruck kommt. Hierzu wird am Beispiel verschiedener schadensrechtlicher Grundsätze (z.B. Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Dispositionsfreiheit oder Adäquanz- und Normzwecklehre) untersucht, ob ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt, von bestimmten Regeln des Schadensrechts Rückschlüsse auf den Inhalt und Umfang des Leistungsversprechens des Versicherers ziehen kann.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Das Verhältnis zwischen Schadensrecht und Schadensversicherung

Das Verhältnis zwischen Schadensrecht und Schadensversicherung von Armbrüster,  Christian, Baumann,  Horst, Gründl,  Helmut, Schirmer,  Helmut, Schreier,  Vincent, Schwintowski,  Hans-Peter, Zschockelt,  Wolfgang
Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung, ob und inwieweit sich die überkommenen Grundsätze des allgemeinen Schadensrechts auf das Schadensversicherungsrecht übertragen lassen. In einigen grundlegenden wie auch aktuellen versicherungsrechtlichen Entscheidungen lassen sich Bezugnahmen auf das allgemeine Schadensrecht finden, die meist ohne erkennbares System erfolgen und ohne dass das grundlegende Verhältnis beider Rechtsgebiete geklärt würde. Der Autor geht daher der Frage nach, welche Bedeutung die Regelungen und Prinzipien des Schadensrechts sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung für das Leistungsversprechen des Schadensversicherers hat, wie es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Ausdruck kommt. Hierzu wird am Beispiel verschiedener schadensrechtlicher Grundsätze (z.B. Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Dispositionsfreiheit oder Adäquanz- und Normzwecklehre) untersucht, ob ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt, von bestimmten Regeln des Schadensrechts Rückschlüsse auf den Inhalt und Umfang des Leistungsversprechens des Versicherers ziehen kann.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in § 253 BGB

Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in § 253 BGB von Degenhart,  Thomas
Die Genugtuungsfunktion ist in § 253 BGB eine von zwei dominanten Funktionen, die bei der Bemessung der "billigen Entschädigung in Geld" (Schmerzensgeld) herangezogen wird. Mit Schmerzensgeld soll demnach nicht nur der immaterielle Schaden ausgeglichen, sondern dem Geschädigten darüber hinaus eine Bereicherung für die erlittene Verbitterung gewährt werden. Die zu Beginn durchgeführte rechtsgeschichtliche Untersuchung zeigt, dass Menschen schon seit jeher nach Genugtuung strebten. Der Vergeltungsgedanke beim Schmerzensgeld war aber nie wirklich anerkannt, wurde von der Gesellschaft sogar teilweise missbilligt. 1955 nahm dann die Rechtsprechung die Genugtuung auf - als zweiten Faktor eines doppelfunktionalen Schmerzensgeldes. Der Autor weist nach, dass dieser Ansatz einerseits überinterpretiert wurde und andererseits weder besonders sachdienlich noch praktikabel war. Unabhängig von der plausiblen Kritik an dieser Rechtsprechung hat die Reform des Schadensersatzrechts vom 1.8.2002 erheblichen Anlass geliefert, die Berechtigung des Fortbestands der Doppelfunktionalität des Schmerzensgeldes in Zweifel zu ziehen. Der Autor legt dar, dass die Verlagerung des Schmerzensgeldes in das allgemeine Schadensrecht zu einem umfangreichen systematischen und dogmatischen Wandel geführt hat. Die bisher rein deliktische Sicht auf das Schmerzensgeld kann nicht länger aufrechterhalten werden. Bestehende Reibungspunkte der zivilrechtlichen Genugtuung zum Strafrecht sind im Rahmen seiner Ausführungen ebenso ein zentraler Aspekt wie der Wille des Reform-Gesetzgebers nach einer Prozessökonomisierung.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Vertragliche Haftung nach deutschem und ukrainischem Recht

Vertragliche Haftung nach deutschem und ukrainischem Recht von Gapalo,  Svitlana
Diese rechtvergleichende Untersuchung ist in erster Linie darauf gerichtet, sowohl die Ähnlichkeiten als auch die divergierenden Grundsätze in den Rechtsordnungen der Ukraine und Deutschlands herauszuarbeiten. In vier Kapiteln werden vertragshaftungs- und schadensrechtliche Regelungsprinzipien des deutschen und ukrainischen Zivilrechts verglichen. Im ersten Kapitel befasst sich die Arbeit mit den Grundprinzipien Bereicherungsverbot, Ausgleichsprinzip, vorrangige Naturalrestitution und Totalreparation. Bereits hier lassen sich bemerkenswerte Unterschiede beider Rechtsordnungen finden. Anhand der erwähnten Prinzipien wird deutlich, dass sich die beiden Rechtsordnungen im Ausgangspunkt und in ihren Grundzügen unterscheiden, wobei sich das deutsche Recht im Vergleich zum ukrainischen Recht deutlich konsequenter und in sich schlüssiger herausstellt. Die im weiteren Gang der Arbeit folgenden Kapitel II bis IV widmen sich unterschiedlichen speziellen Regelungsmaterien als Untersuchungsgegenstände. Unter anderem werden folgende Fragen dargestellt und kritisch analysiert: Schadensersatzhaftung im Falle einer beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung bzw. die richtige Schadensquotelung; das Verhältnis zwischen Gewährleistungsrechten einerseits und Ansprüchen aus culpa in contrahendo bzw. aus einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung andererseits; Problematik der Ersatzfähigkeit des entgangenen Gewinns (Kapitel II). Sodann im Kapitel III wird auf die Problematik des Ersatzes des immateriellen (moralischen) Schadens bei einer Vertragsverletzung eingegangen. Dabei stehen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung schwierige Fragen der Anspruchsberechtigung einer juristischen Person, des Kreises der geschützten Rechtsgüter sowie der Berechnung des zu ersetzenden immateriellen Schadens etc. Im letzten, vierten Kapitel wird besondere Aufmerksamkeit der Vertragsstrafe gewidmet. Insgesamt befasst sich die Arbeit mit einer breiten Querschnittsmaterie und endet mit einem zusammenfassenden Fazit. Daraus lässt sich schließen, dass das deutsche gegenüber dem ukrainischen Schadens- und Haftungsrecht tendenziell besser abschneidet.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Karlsruher Forum 2006: Schadensersatz – Zwecke, Inhalte, Grenzen

Karlsruher Forum 2006: Schadensersatz – Zwecke, Inhalte, Grenzen von Lorenz,  Egon, Wagner,  Gerhard
Aus dem Inhalt A. Zwecke I. Haftungsbegründung und Haftungsausfüllung II. Ausgleichsprinzip und Bereicherungsverbot III. Straffunktion IV. Verhaltenssteuerung I: Prävention als Privatrechtsaufgabe V. Verhaltenssteuerung II: Ökonomische Theorie des Schadensersatzrechts VI. Bändigung der administrativen Kosten der Schadensregulierung B. Inhalte I. Differenzhypothese II. Naturalrestitution I: Grenzen des Herstellungsanspruchs III. Naturalrestitution II: Fiktive Schadensberechnung IV. Ausgleich von Vermögensschäden: Jenseits des Alles-oder-nichts-Prinzips V. Ausgleich von Nichtvermögensschäden C. Grenzen I. Das lukrative Delikt II. Durchsetzungsdefizite D. Thesen Diskussionsteilnehmer u.a. Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des BGH, Karlsruhe; Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Medicus,Tutzing; Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Osnabrück; Prof. Dr. Gerhard Wagner, Bonn; Prof. Dr. Barbara Grunewald, Köln; Angela Diederichsen, Richterin am BGH, Karlsruhe; Prof. Dr. Eduard Picker, Tübingen; Prof. Dr. Johannes Köndgen, Bonn; Prof. Dr. Gottfried Schiemann, Tübingen; Prof. Dr. Ingo Koller, Regensburg; Prof. Dr. Peter Marburger, Trier; Prof. Dr. Helmut Schirmer, Berlin; Prof. Dr. Christian Armbrüster, Berlin; Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz Hausheer, Bern; Prof. Dr. Attila Fenyves, Wien; Prof. Dr. Herman Cousy, Leuven
Aktualisiert: 2023-01-27
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Das Bereicherungsverbot im deutschen Seeversicherungsrecht

Das Bereicherungsverbot im deutschen Seeversicherungsrecht von Meinert,  Thorsten
Nach dem Bereicherungsverbot soll der Versicherungsnehmer durch die Versicherungsleistung keinen finanziellen Vorteil erhalten. Im Seeversicherungsrecht wird dieser Grundsatz des Schadensversicherungsrechts allerdings durchbrochen und abgeschwächt. Die Arbeit untersucht den Anwendungsbereich des Bereicherungsverbots im deutschen sowie des vergleichbaren sogenannten Entschädigungsprinzips im englischen Seeversicherungsrecht. Nach der Methode der ökonomischen Analyse des Rechts erfolgt eine kritische Überprüfung der aus dem Bereicherungsverbot abgeleiteten Regelungen. Hierbei ergibt sich, daß es im Interesse beider Vertragsparteien wirtschaftlich sinnvoll ist, eine weitgehend freie Bestimmung der Versicherungsleistung zuzulassen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Bereicherungsverbot

Das Bereicherungsverbot von Gregor,  Stephan
Das Bereicherungsverbot ist ein anerkannter Grundpfeiler des deutschen Schadensersatzrechts, obwohl weder Herleitung noch Inhalt genau bestimmt ist. Stephan Gregor leitet es aus dem Prinzip der Trennung von Schaden und Haftung ab. Dieses Prinzip besagt für den Schaden, dass er unabhängig davon besteht, wer für ihn haftet (natürlicher Schaden). Für die Haftung bedeutet das Prinzip, dass das Haftungsrecht nur den Schaden zuweisen kann, ihn aber nicht selbst bestimmt; eine über den Schaden hinausgehende Umverteilung ist kein Schadensersatz (Bereicherungsverbot). Es dient zur Abgrenzung von Schadensersatzes und Versicherung zu Wette, Vertrags- und Privatstrafe. Es bietet eine Leitschnur für zentrale Fragen des Schadensersatzes wie für den Nutzungsersatz, für fiktive Reparaturkosten, die Drittschadensliquidation mit den Entgeltfortzahlungsfällen und für die Vorteilsanrechnung einschließlich der Fälle hypothetischer Kausalität. Stephan Gregor erhielt für seine Arbeit den Dissertationspreis 2011 der Juristischen Gesellschaft Hagen e.V. und den Förderpreis der Sparkasse Hagen 2011.
Aktualisiert: 2022-12-22
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