Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
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Aktualisiert: 2023-06-26
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Die durch Pandemie stark beschleunigte Digitalisierung revolutioniert die Arbeitswelt: Internet, Cloud Computing, mobile Kommunikation und immer schnellere Datenübertragung eröffnen ständig neue Chancen. Gleichzeitig müssen Unternehmen die juristischen Rahmenbedingungen kennen und sich danach richten. Hier sind Sie als Anwalt gefragt: Mit dem Handbuch „Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt" sind Sie jetzt in der Lage, Ihre Mandanten im Bereich Digitalisierung kompetent zu beraten! Jetzt Experte für „Arbeiten 4.0" werden! Internet, Social Media, Datenschutz: Alles, was Sie als Anwalt zum Megathema „Arbeiten 4.0" wissen müssen! Schöne, neue Arbeitswelt: Dank der fortschreitenden Digitalisierung verändert sich unsere Arbeitswelt rasant. Internet, Smartphones, web-basierte Applikationen, Cloud-Speicher und noch vieles mehr sind Hilfsmittel, die ein ganz neues Arbeiten ermöglichen – das sogenannte „Arbeiten 4.0". Schneller, digitaler und mobiler: Für Unternehmen bietet „Arbeiten 4.0" große Chancen – aber auch viele Risiken, derer sich so manch einer gar nicht bewusst ist. Denn natürlich entstehen mit der Digitalisierung auch juristische Fallstricke, besonders – aber nicht nur – im Bereich Datenschutz und Arbeitszeitrecht. Das bedeutet: Es reicht nicht, nur auf der technischen Seite immer auf dem neuesten Stand zu sein. Wer die aktuelle Gesetzeslage nicht kennt, bekommt schnell Schwierigkeiten. Für Sie als Anwalt ist das eine große Chance, Ihre Expertise zu beweisen. Und dabei hilft Ihnen das praxisbezogene Handbuch „Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt". Alles, was Sie zum Thema Arbeitsrecht und Datenschutz wissen müssen! Sämtliche juristischen Aspekte, die mit der Digitalisierung der Arbeitswelt einhergehen, werden ausführlich behandelt: Internet, Intranet und E-Mail Herausforderungen der Digitalisierung für das Arbeitszeitrecht Überlassung und Nutzung von Arbeitsmitteln wie Smartphones etc. Homeoffice, Mobiles Arbeiten Formerfordernisse im Arbeitsrecht und Anwendung neuer Medien Arbeitsschutz Arbeitsrechtliche Aspekte zu Social Media Datenschutz Grenzüberschreitender Verkehr arbeitnehmerbezogener Daten Und noch vieles mehr! Top-aktuell und praxistauglich – damit Sie Ihre Mandanten unterstützen können! Was die Neuauflage so wertvoll macht, sind zum einen die vielen Praxistipps, Beispiele und Mustertexte, zum anderen seine hohe Aktualität: Neueste Entwicklungen, z.B. aufgrund des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes, und neue Arbeitsformen, wie z.B. Crowdworking, werden ausführlich behandelt – sowohl individual- als auch kollektivrechtlich. Mit „Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt" sind Sie in der Lage, Ihren Mandanten die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen! Jetzt Experte für "Arbeiten 4.0" werden!
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Nicolai Besgen,
David Bomhard,
Martin Geraats,
Richard Giesen,
Matthias Lachenmann,
David Marcone,
Stephan Osnabrügge,
Stephan Pauly,
Thomas Prinz,
Oliver Ricken,
Jan Peter Schiller,
Stefan Sträßer,
Anja Stümper,
Michael Werner
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Die durch Pandemie stark beschleunigte Digitalisierung revolutioniert die Arbeitswelt: Internet, Cloud Computing, mobile Kommunikation und immer schnellere Datenübertragung eröffnen ständig neue Chancen. Gleichzeitig müssen Unternehmen die juristischen Rahmenbedingungen kennen und sich danach richten. Hier sind Sie als Anwalt gefragt: Mit dem Handbuch „Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt" sind Sie jetzt in der Lage, Ihre Mandanten im Bereich Digitalisierung kompetent zu beraten! Jetzt Experte für „Arbeiten 4.0" werden! Internet, Social Media, Datenschutz: Alles, was Sie als Anwalt zum Megathema „Arbeiten 4.0" wissen müssen! Schöne, neue Arbeitswelt: Dank der fortschreitenden Digitalisierung verändert sich unsere Arbeitswelt rasant. Internet, Smartphones, web-basierte Applikationen, Cloud-Speicher und noch vieles mehr sind Hilfsmittel, die ein ganz neues Arbeiten ermöglichen – das sogenannte „Arbeiten 4.0". Schneller, digitaler und mobiler: Für Unternehmen bietet „Arbeiten 4.0" große Chancen – aber auch viele Risiken, derer sich so manch einer gar nicht bewusst ist. Denn natürlich entstehen mit der Digitalisierung auch juristische Fallstricke, besonders – aber nicht nur – im Bereich Datenschutz und Arbeitszeitrecht. Das bedeutet: Es reicht nicht, nur auf der technischen Seite immer auf dem neuesten Stand zu sein. Wer die aktuelle Gesetzeslage nicht kennt, bekommt schnell Schwierigkeiten. Für Sie als Anwalt ist das eine große Chance, Ihre Expertise zu beweisen. Und dabei hilft Ihnen das praxisbezogene Handbuch „Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt". Alles, was Sie zum Thema Arbeitsrecht und Datenschutz wissen müssen! Sämtliche juristischen Aspekte, die mit der Digitalisierung der Arbeitswelt einhergehen, werden ausführlich behandelt: Internet, Intranet und E-Mail Herausforderungen der Digitalisierung für das Arbeitszeitrecht Überlassung und Nutzung von Arbeitsmitteln wie Smartphones etc. Homeoffice, Mobiles Arbeiten Formerfordernisse im Arbeitsrecht und Anwendung neuer Medien Arbeitsschutz Arbeitsrechtliche Aspekte zu Social Media Datenschutz Grenzüberschreitender Verkehr arbeitnehmerbezogener Daten Und noch vieles mehr! Top-aktuell und praxistauglich – damit Sie Ihre Mandanten unterstützen können! Was die Neuauflage so wertvoll macht, sind zum einen die vielen Praxistipps, Beispiele und Mustertexte, zum anderen seine hohe Aktualität: Neueste Entwicklungen, z.B. aufgrund des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes, und neue Arbeitsformen, wie z.B. Crowdworking, werden ausführlich behandelt – sowohl individual- als auch kollektivrechtlich. Mit „Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt" sind Sie in der Lage, Ihren Mandanten die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen! Jetzt Experte für "Arbeiten 4.0" werden!
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Nicolai Besgen,
David Bomhard,
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Richard Giesen,
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Stephan Osnabrügge,
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Anja Stümper,
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Künstliche Intelligenz, Maschinelles Lernen und Big Data stellen das europäische Datenschutzrecht vor Herausforderungen. Aufgrund ihrer technologieneutralen Ausgestaltung wird dabei nicht auf den ersten Blick deutlich, welche Vorgaben die Datenschutz-Grundverordnung für entsprechende Anwendungen beinhaltet. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die Vereinbarkeit solcher „Data Science“-Anwendungen mit dem Datenschutzrecht am Beispiel des Beschäftigungskontexts. Neben der Frage nach Handlungsbedarf für den europäischen Gesetzgeber wird in diesem Zusammenhang auch beleuchtet, inwieweit für die Mitgliedsstaaten zumindest im Beschäftigtendatenschutz noch Regelungsspielraum besteht.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Künstliche Intelligenz, Maschinelles Lernen und Big Data stellen das europäische Datenschutzrecht vor Herausforderungen. Aufgrund ihrer technologieneutralen Ausgestaltung wird dabei nicht auf den ersten Blick deutlich, welche Vorgaben die Datenschutz-Grundverordnung für entsprechende Anwendungen beinhaltet. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die Vereinbarkeit solcher „Data Science“-Anwendungen mit dem Datenschutzrecht am Beispiel des Beschäftigungskontexts. Neben der Frage nach Handlungsbedarf für den europäischen Gesetzgeber wird in diesem Zusammenhang auch beleuchtet, inwieweit für die Mitgliedsstaaten zumindest im Beschäftigtendatenschutz noch Regelungsspielraum besteht.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Künstliche Intelligenz, Maschinelles Lernen und Big Data stellen das europäische Datenschutzrecht vor Herausforderungen. Aufgrund ihrer technologieneutralen Ausgestaltung wird dabei nicht auf den ersten Blick deutlich, welche Vorgaben die Datenschutz-Grundverordnung für entsprechende Anwendungen beinhaltet. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die Vereinbarkeit solcher „Data Science“-Anwendungen mit dem Datenschutzrecht am Beispiel des Beschäftigungskontexts. Neben der Frage nach Handlungsbedarf für den europäischen Gesetzgeber wird in diesem Zusammenhang auch beleuchtet, inwieweit für die Mitgliedsstaaten zumindest im Beschäftigtendatenschutz noch Regelungsspielraum besteht.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Künstliche Intelligenz, Maschinelles Lernen und Big Data stellen das europäische Datenschutzrecht vor Herausforderungen. Aufgrund ihrer technologieneutralen Ausgestaltung wird dabei nicht auf den ersten Blick deutlich, welche Vorgaben die Datenschutz-Grundverordnung für entsprechende Anwendungen beinhaltet. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die Vereinbarkeit solcher „Data Science“-Anwendungen mit dem Datenschutzrecht am Beispiel des Beschäftigungskontexts. Neben der Frage nach Handlungsbedarf für den europäischen Gesetzgeber wird in diesem Zusammenhang auch beleuchtet, inwieweit für die Mitgliedsstaaten zumindest im Beschäftigtendatenschutz noch Regelungsspielraum besteht.
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