Employee Relationship Management (ERM) ist ein neuer Bestandteil des etablierten Personalmarketing, das wiederum an der Schnittstelle zwischen betrieblicher Absatzwirtschaft und Personalwirtschaft angesiedelt ist. In der Phase der Personalgewinnung geht es darum, Zugriff auf Mitarbeiter zu erhalten, die in ihrem Profil und Potenzial dem Personalbedarf des Unternehmens entsprechen und seinen Personalbestand gewinnbringend ergänzen.°°In der Phase des Personaleinsatzes geht es darum, die Mitarbeiter so zu führen und zu entwickeln, dass sie sich in die Strukturen und Prozesse des Unternehmens passgenau integrieren. In der Phase der Personalbindung sollen sich die am besten geeigneten Mitarbeiter emotional oder auch faktisch so dem Unternehmen gegenüber verpflichten, dass ihre Kapazität planbar zur Verfügung steht. Und in der Phase der Personalfreisetzung trennt sich das Unternehmen aus intern induzierten oder externen, autonomen Gründen von einzelnen Mitarbeitern oder Gruppen. Das Prozessmodell des ERM beschreibt schlüssig die entscheidenden Phasen des Beziehungsmanagements. Jede Phase wird im Rahmen eines spezialisierten Handbuchs dargestellt, insgesamt also in vier Bänden.°°Jeder Band ist in sich abgeschlossen. In der Summe bilden die vier Bände jedoch das Employee Relationship Management schlüssig ab. Jeder Band besteht aus Beiträgen zur systematisch-analytischen Fundierung des Themengebiets und zum Transfer der Erkenntnisse in die praktische Personalarbeit. Jeder Beitrag wird von ausgewiesenen Experten des jeweiligen Themas bearbeitet, die über akademische Ausbildung, praktische Berufserfahrung und fundierte Lehrerfahrung verfügen.°°°°Der Band enthält 69 s/w Abbildungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Employee Relationship Management (ERM) ist ein neuer Bestandteil des etablierten Personalmarketing, das wiederum an der Schnittstelle zwischen betrieblicher Absatzwirtschaft und Personalwirtschaft angesiedelt ist. In der Phase der Personalgewinnung geht es darum, Zugriff auf Mitarbeiter zu erhalten, die in ihrem Profil und Potenzial dem Personalbedarf des Unternehmens entsprechen und seinen Personalbestand gewinnbringend ergänzen.°°In der Phase des Personaleinsatzes geht es darum, die Mitarbeiter so zu führen und zu entwickeln, dass sie sich in die Strukturen und Prozesse des Unternehmens passgenau integrieren. In der Phase der Personalbindung sollen sich die am besten geeigneten Mitarbeiter emotional oder auch faktisch so dem Unternehmen gegenüber verpflichten, dass ihre Kapazität planbar zur Verfügung steht. Und in der Phase der Personalfreisetzung trennt sich das Unternehmen aus intern induzierten oder externen, autonomen Gründen von einzelnen Mitarbeitern oder Gruppen. Das Prozessmodell des ERM beschreibt schlüssig die entscheidenden Phasen des Beziehungsmanagements. Jede Phase wird im Rahmen eines spezialisierten Handbuchs dargestellt, insgesamt also in vier Bänden.°°Jeder Band ist in sich abgeschlossen. In der Summe bilden die vier Bände jedoch das Employee Relationship Management schlüssig ab. Jeder Band besteht aus Beiträgen zur systematisch-analytischen Fundierung des Themengebiets und zum Transfer der Erkenntnisse in die praktische Personalarbeit. Jeder Beitrag wird von ausgewiesenen Experten des jeweiligen Themas bearbeitet, die über akademische Ausbildung, praktische Berufserfahrung und fundierte Lehrerfahrung verfügen.°°°°Der Band enthält 69 s/w Abbildungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern wird durch die Anerkennung des aktiven Wahlrechts in § 7 S. 2 BetrVG und die Modifikation individualrechtlicher Grundlagen seit der Hartz-Reform beeinflusst. Jüttner zeigt, dass neben die Zugehörigkeit zum Verleihbetrieb eine solche zum Entleihbetrieb tritt, wenn Arbeitnehmer länger überlassen werden. Die Folgen dieser Differenzierung für die Anwendbarkeit der Beteiligungsrechte behandelt er ebenso grundlegend wie die Zuständigkeiten der Arbeitnehmervertretungen beider Betriebe. Dabei geht er allgemein auf die Abgrenzung der Betriebsratskompetenzen ein, die aufgrund der aufgespaltenen Arbeitgeberstellung erforderlich ist. Dabei gelingt die Sicherung der Mitbestimmung im Falle eines Umgehungsversuchs durch missbräuchliche Verlagerungen des Weisungsrechts. Die erschöpfende Betrachtung der Beteiligungsrechte erörtert auch Besonderheiten bei der Entsendung und ihrer Beendigung und zeigt die Auswirkungen des Fehlens einer Betriebsratsbeteiligung oder -zustimmung auf die Arbeitspflicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Employee Relationship Management (ERM) ist ein neuer Bestandteil des etablierten Personalmarketing, das wiederum an der Schnittstelle zwischen betrieblicher Absatzwirtschaft und Personalwirtschaft angesiedelt ist. In der Phase der Personalgewinnung geht es darum, Zugriff auf Mitarbeiter zu erhalten, die in ihrem Profil und Potenzial dem Personalbedarf des Unternehmens entsprechen und seinen Personalbestand gewinnbringend ergänzen.°°In der Phase des Personaleinsatzes geht es darum, die Mitarbeiter so zu führen und zu entwickeln, dass sie sich in die Strukturen und Prozesse des Unternehmens passgenau integrieren. In der Phase der Personalbindung sollen sich die am besten geeigneten Mitarbeiter emotional oder auch faktisch so dem Unternehmen gegenüber verpflichten, dass ihre Kapazität planbar zur Verfügung steht. Und in der Phase der Personalfreisetzung trennt sich das Unternehmen aus intern induzierten oder externen, autonomen Gründen von einzelnen Mitarbeitern oder Gruppen. Das Prozessmodell des ERM beschreibt schlüssig die entscheidenden Phasen des Beziehungsmanagements. Jede Phase wird im Rahmen eines spezialisierten Handbuchs dargestellt, insgesamt also in vier Bänden.°°Jeder Band ist in sich abgeschlossen. In der Summe bilden die vier Bände jedoch das Employee Relationship Management schlüssig ab. Jeder Band besteht aus Beiträgen zur systematisch-analytischen Fundierung des Themengebiets und zum Transfer der Erkenntnisse in die praktische Personalarbeit. Jeder Beitrag wird von ausgewiesenen Experten des jeweiligen Themas bearbeitet, die über akademische Ausbildung, praktische Berufserfahrung und fundierte Lehrerfahrung verfügen.°°°°Der Band enthält 69 s/w Abbildungen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern wird durch die Anerkennung des aktiven Wahlrechts in § 7 S. 2 BetrVG und die Modifikation individualrechtlicher Grundlagen seit der Hartz-Reform beeinflusst. Jüttner zeigt, dass neben die Zugehörigkeit zum Verleihbetrieb eine solche zum Entleihbetrieb tritt, wenn Arbeitnehmer länger überlassen werden. Die Folgen dieser Differenzierung für die Anwendbarkeit der Beteiligungsrechte behandelt er ebenso grundlegend wie die Zuständigkeiten der Arbeitnehmervertretungen beider Betriebe. Dabei geht er allgemein auf die Abgrenzung der Betriebsratskompetenzen ein, die aufgrund der aufgespaltenen Arbeitgeberstellung erforderlich ist. Dabei gelingt die Sicherung der Mitbestimmung im Falle eines Umgehungsversuchs durch missbräuchliche Verlagerungen des Weisungsrechts. Die erschöpfende Betrachtung der Beteiligungsrechte erörtert auch Besonderheiten bei der Entsendung und ihrer Beendigung und zeigt die Auswirkungen des Fehlens einer Betriebsratsbeteiligung oder -zustimmung auf die Arbeitspflicht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Employee Relationship Management (ERM) ist ein neuer Bestandteil des etablierten Personalmarketing, das wiederum an der Schnittstelle zwischen betrieblicher Absatzwirtschaft und Personalwirtschaft angesiedelt ist. In der Phase der Personalgewinnung geht es darum, Zugriff auf Mitarbeiter zu erhalten, die in ihrem Profil und Potenzial dem Personalbedarf des Unternehmens entsprechen und seinen Personalbestand gewinnbringend ergänzen.°°In der Phase des Personaleinsatzes geht es darum, die Mitarbeiter so zu führen und zu entwickeln, dass sie sich in die Strukturen und Prozesse des Unternehmens passgenau integrieren. In der Phase der Personalbindung sollen sich die am besten geeigneten Mitarbeiter emotional oder auch faktisch so dem Unternehmen gegenüber verpflichten, dass ihre Kapazität planbar zur Verfügung steht. Und in der Phase der Personalfreisetzung trennt sich das Unternehmen aus intern induzierten oder externen, autonomen Gründen von einzelnen Mitarbeitern oder Gruppen. Das Prozessmodell des ERM beschreibt schlüssig die entscheidenden Phasen des Beziehungsmanagements. Jede Phase wird im Rahmen eines spezialisierten Handbuchs dargestellt, insgesamt also in vier Bänden.°°Jeder Band ist in sich abgeschlossen. In der Summe bilden die vier Bände jedoch das Employee Relationship Management schlüssig ab. Jeder Band besteht aus Beiträgen zur systematisch-analytischen Fundierung des Themengebiets und zum Transfer der Erkenntnisse in die praktische Personalarbeit. Jeder Beitrag wird von ausgewiesenen Experten des jeweiligen Themas bearbeitet, die über akademische Ausbildung, praktische Berufserfahrung und fundierte Lehrerfahrung verfügen.°°°°Der Band enthält 69 s/w Abbildungen.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern wird durch die Anerkennung des aktiven Wahlrechts in § 7 S. 2 BetrVG und die Modifikation individualrechtlicher Grundlagen seit der Hartz-Reform beeinflusst. Jüttner zeigt, dass neben die Zugehörigkeit zum Verleihbetrieb eine solche zum Entleihbetrieb tritt, wenn Arbeitnehmer länger überlassen werden. Die Folgen dieser Differenzierung für die Anwendbarkeit der Beteiligungsrechte behandelt er ebenso grundlegend wie die Zuständigkeiten der Arbeitnehmervertretungen beider Betriebe. Dabei geht er allgemein auf die Abgrenzung der Betriebsratskompetenzen ein, die aufgrund der aufgespaltenen Arbeitgeberstellung erforderlich ist. Dabei gelingt die Sicherung der Mitbestimmung im Falle eines Umgehungsversuchs durch missbräuchliche Verlagerungen des Weisungsrechts. Die erschöpfende Betrachtung der Beteiligungsrechte erörtert auch Besonderheiten bei der Entsendung und ihrer Beendigung und zeigt die Auswirkungen des Fehlens einer Betriebsratsbeteiligung oder -zustimmung auf die Arbeitspflicht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Aktualisiert: 2023-02-20
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Die Verfasserin untersucht den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff und den Betriebsbegriff als Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts auf ihre Vereinbarkeit mit den Herausforderungen des technischen Fortschritts, die sich in der „Arbeitswelt 4.0“ zeigen. Der Arbeitnehmerbegriff bestimmt nach § 5 BetrVG den persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes. Der Betriebsbegriff ist für die Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereichs nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG maßgeblich. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Betriebsbegriff werden durch eine langjährig geprägte Rechtsprechung sowie durch die Literatur weitgehend einheitlich definiert. Tatsächliche Änderungen wie die Entstehung neuer Arbeitsformen oder Änderungen in den Organisationsstrukturen von Unternehmen erschweren die Subsumtion unter die Begriffe. Vom „klassischen“ Betrieb oder Arbeitnehmer bis hin zum virtuellen Betrieb oder Selbständigen liegen viele denkbare Ausgestaltungen. Die Definitionen dürfen sich nicht mehr nur an etablierten Strukturen orientieren, sondern müssen auch mögliche neue Modelle umfassen. Die Reichweite des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiches hat erhebliche praktische Auswirkungen: Die Feststellung des Betriebsbegriffs ist insbesondere für Umstrukturierungen und für Betriebsratswahlen von Bedeutung. Die Ermittlung des (Wahl-)Betriebes ist Ausgangspunkt einer ordnungsgemäßen Durchführung von Betriebsratswahlen. Die Verkennung des Betriebsbegriffs kann zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen und ist für den Arbeitgeber mit hohen Kosten verbunden. Ferner eröffnet der persönliche und sachliche Anwendungsbereich die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats nach den §§ 87 ff. BetrVG. Die Autorin untersucht die Begriffe hinsichtlich ihrer Dogmatik, um die Flexibilität der bestehenden Definitionen hinsichtlich der Herausforderungen einer modernen Arbeitswelt aufzuzeigen. Insbesondere die Möglichkeit gewillkürte Betriebsräte nach § 3 Abs. 1 BetrVG zu bilden führt zu einer weitgehenden Flexibilisierung, die individuell auf die Strukturen des Unternehmens zugeschnitten ist.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Aktualisiert: 2020-09-01
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