Das Werk gibt Einblick in einen wichtigen Aspekt der französischen Schuldrechtsreform von 2016. Im Fokus der Untersuchung stehen die Entwicklung der Thematik in Frankreich und insbesondere die Normierung einer allgemeinen vorvertraglichen Informationspflicht, mit der Pionierarbeit geleistet wurde. Dabei wird berücksichtigt, dass Informationspflichten nicht nur präventiv wirken, sondern multifunktional und eine Verteilung des Informationsrisikos oftmals indirekt erzielt wird. Verdeutlicht wird dies durch eine rechtsvergleichende Analyse anhand von kaufrechtlichen Sachverhalten aus der Rechtsprechung, die die unterschiedliche Handhabung der Problematik im deutschen Recht, im UN-Kaufrecht und im CESL aufzeigt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Benötigen wir ein spezielles Kaufrecht für Verbrauchsgüterkauf- oder Unternehmerkaufverträge? Die aktuelle Situation ist paradox: In Deutschland versuchen Rechtsprechung und Gesetzgebung seit Jahren, einheitliche Regelungen für alle Personen zu schaffen und müssen dabei regelmäßig im Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof neue Ausnahmen für Verbraucherverträge einfügen oder Begriffe "gespalten auslegen". In Frankreich existieren sogar zwei (bzw. drei) komplette Kaufrechts-Regime nebeneinander. In beiden Fällen ist die Rechtslage für den juristischen Laien unmöglich zu verstehen. Lydia Beil untersucht anhand eines umfassenden Vergleichs nationaler und internationaler Kaufrechtsinstrumente und unter Verwendung der ökonomischen Analyse, welche Differenzierungen dabei noch sachlich gerechtfertigt sind. Damit trägt sie insbesondere auch zur Diskussion um einen sinnvollen Inhalt für ein zukünftiges einheitliches europäisches Kaufrechtsinstrument bei.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Werk gibt Einblick in einen wichtigen Aspekt der französischen Schuldrechtsreform von 2016. Im Fokus der Untersuchung stehen die Entwicklung der Thematik in Frankreich und insbesondere die Normierung einer allgemeinen vorvertraglichen Informationspflicht, mit der Pionierarbeit geleistet wurde. Dabei wird berücksichtigt, dass Informationspflichten nicht nur präventiv wirken, sondern multifunktional und eine Verteilung des Informationsrisikos oftmals indirekt erzielt wird. Verdeutlicht wird dies durch eine rechtsvergleichende Analyse anhand von kaufrechtlichen Sachverhalten aus der Rechtsprechung, die die unterschiedliche Handhabung der Problematik im deutschen Recht, im UN-Kaufrecht und im CESL aufzeigt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor beschäftigt sich mit dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht. Die Beendigung des Vertrages durch den Käufer wird in allen Aspekten rechtsvergleichend mit dem Rücktrittsrecht nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Aufhebungsrecht nach UN-Kaufrecht untersucht und bewertet.
Aktualisiert: 2021-12-21
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Der Autor beschäftigt sich mit dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht. Die Beendigung des Vertrages durch den Käufer wird in allen Aspekten rechtsvergleichend mit dem Rücktrittsrecht nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Aufhebungsrecht nach UN-Kaufrecht untersucht und bewertet.
Aktualisiert: 2021-12-21
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Der Autor beschäftigt sich mit dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht. Die Beendigung des Vertrages durch den Käufer wird in allen Aspekten rechtsvergleichend mit dem Rücktrittsrecht nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Aufhebungsrecht nach UN-Kaufrecht untersucht und bewertet.
Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Benötigen wir ein spezielles Kaufrecht für Verbrauchsgüterkauf- oder Unternehmerkaufverträge? Die aktuelle Situation ist paradox: In Deutschland versuchen Rechtsprechung und Gesetzgebung seit Jahren, einheitliche Regelungen für alle Personen zu schaffen und müssen dabei regelmäßig im Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof neue Ausnahmen für Verbraucherverträge einfügen oder Begriffe "gespalten auslegen". In Frankreich existieren sogar zwei (bzw. drei) komplette Kaufrechts-Regime nebeneinander. In beiden Fällen ist die Rechtslage für den juristischen Laien unmöglich zu verstehen. Lydia Beil untersucht anhand eines umfassenden Vergleichs nationaler und internationaler Kaufrechtsinstrumente und unter Verwendung der ökonomischen Analyse, welche Differenzierungen dabei noch sachlich gerechtfertigt sind. Damit trägt sie insbesondere auch zur Diskussion um einen sinnvollen Inhalt für ein zukünftiges einheitliches europäisches Kaufrechtsinstrument bei.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Heutzutage ist das Privatrecht von der riesigen Welle der Globalisierung nicht ausgenommen. Der Autor untersucht anhand des CESL-Projekts, ob und wie ein zusätzliches europaweit einheitliches Kaufrecht wirklich sinnvoll und praktikabel ist oder in Zukunft tatsächlich verwirklicht werden kann. Einheitliche Vertragsrechte befinden sich im Umbruch und werden gleichzeitig auf regionaler und internationaler Ebene geschmiedet. Eines der ambitionierten Projekte in diesem Zusammenhang ist sicher die Kodifikation eines einheitlichen europäischen Kaufrechts. Das politisch geprägte CESL und die rein wissenschaftlichen PACL (Principles of Asian Contract Law) stehen derzeit jeweils auf dem Prüfstand.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Im Oktober 2011 hat die Europäische Kommission den Entwurf für eine Verordnung zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht veröffentlicht. Der Entwurf dient der Förderung des Europäischen Binnenmarktes. Hierzu schafft er ein optionales Rechtssystem, das die Parteien bei Fernabsatzkäufen sowohl im Verbrauchergeschäft als auch im Kauf unter Unternehmern als geltendes Recht für ihren Kaufvertrag wählen können. Der Autor untersucht die Voraussetzungen einer Vertragsbeendigung durch den Käufer und deren Folgen. Dabei stellt er die Vorschläge des Verordnungsentwurfs nicht nur isoliert dar, sondern vergleicht und bewertet die Vor- und Nachteile des Vorschlags durch eine Gegenüberstellung mit dem Rücktrittsrecht nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Aufhebungsrecht nach UN-Kaufrecht.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Das Thema des Europäischen Kaufrechts ist sowohl aus politischer als auch aus akademischer Sicht ein Dauerbrenner im Bereich der Entwicklung des Europäischen Privatrechts. Das Gewährleistungsrecht stellt insofern gleichsam das Herzstück des Kaufrechts dar. Die Arbeit behandelt umfassend die Struktur und den Inhalt des Gewährleistungsrechts im Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK). Wann immer es erforderlich ist, wird auf andere (Vorgänger-)Regelwerke, wie die Feasibility Study oder den Draft Common Frame of Reference (DCFR), die Principles of European Contract Law (PECL), das UN-Kaufrecht (CISG), das Richtlinienrecht zum Verbraucherschutz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingegangen.
Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Frau Prof. Eva-Maria Kieninger für deutsches und europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht an der Universität Würzburg.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Der Band enthält alle Beiträge zur Anhörung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 24. Mai 2012 in der Goethe-Universität in Frankfurt am Main zum Entwurf eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts:
Der Tagungsband folgt im Wesentlichen dem Aufbau und der Struktur der Anhörung, die den Legislativvorschlag auf mehreren Panels zunächst aus Sicht der Wissenschaft und Praxis untersuchte und sodann zur Frage der Umsetzungschancen Vertreter der Politik zu Wort kommen ließ. Die Politik war vertreten durch die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding, die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des EU-Parlaments Klaus-Heiner Lehne sowie die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Neben dem Frankfurter Zivilrechtslehrer Felix Maultzsch referierten für die Seite der Wissenschaft die Professoren Carsten Herresthal (Regensburg), Hans Schulte-Nölke (Osnabrück) und Reiner Schulze (Münster), ergänzt durch den in der Europäischen Kommission für das europäische Vertragsrecht zuständigen Referatsleiter Prof. Dr. Dirk Staudenmayer. Von Seiten der Praxis waren der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Vorstand des Bundesverbandes Verbraucherzentrale Gerd Billen, der Berliner Rechtsanwalt Dr. Gerd Leutner, der Präsidenten des Deutschen Notarvereins Dr. Oliver Vossius sowie Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks sowie der ordentlichen Gerichtsbarkeit vertreten.
Vorteile auf einen Blick
- die gesamte Diskussion der meinungsbildenden Kräfte
- übersichtliche Darstellung
Zum Autor
Der Herausgeber ist Minister der Justiz, für Integration und Europa in Hessen.
Zielgruppe
Für alle, die sich schon jetzt mit dem Entwurf des GEKR beschäftigen.
Aktualisiert: 2021-01-13
Autor:
Martin Abend,
Gerd Billen,
Robert Budde,
Marco Buschmann,
Birgit Daiber,
Lars Eckhoff,
Tim Geier,
Christian Groß,
Jörg-Uwe Hahn,
Carsten Herresthal,
Brigitte Kamphausen,
Klaus Heiner Lehne,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Felix Maultzsch,
Dirk Palige,
Cornelia Prüfer-Storcks,
Viviane Reding,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Dirk Staudenmayer,
Oliver Vossius,
Stephan Wernicke,
Friedrich Graf von Westphalen
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Die rechtliche Behandlung von Willenserklärungen, die unter dem Einfluss von Fehlvorstellungen zustande gekommen sind, ist seit langem eines der komplexesten Probleme des Vertragsrechts. Die Schwierigkeit der Materie hängt unmittelbar damit zusammen, dass verschiedene schützenswerte Interessen meist gegenläufig aufeinander treffen. Zum einen soll dem Willen des sich erklärenden Vertragspartners die von diesem gewollte Wirkung verschafft werden, gerade wenn er sich bei der Abgabe der Willenserklärung geirrt hat. Zum anderen möchte der Vertragspartner des Erklärenden sichergestellt wissen, dass er sich auf die von dem anderen kundgegebene - wenn möglicherweise für den Erklärenden auch „falsche“ - Willenserklärung verlassen kann, weil er sie in einem bestimmten Sinn verstanden hat. Der Verfasser untersucht dieses Spannungsverhältnis und das hieraus resultierende Risiko für die Vertragspartner und etwaige Dritte ausgehend von der deutschen Regelung des § 119 BGB. Neben der rechtsgeschichtlichen Entstehungsgeschichte vergleicht er die Regelung des deutschen § 119 BGB mit den korrespondierenden Regelungen des englischen und des österreichischen Rechts, des Draft Common Frame of Reference (DCFR) sowie des Common European Sales Law (CESL). Er beleuchtet dabei insbesondere auch den der jeweiligen Rechtsordnung oder den jeweiligen Regelungswerken immanenten gesamtsystematischen Zusammenhang. Die Untersuchung setzt sich abschließend mit der häufig am deutschen Recht geäußerten Kritik der Gefährdung des Verkehrsschutzes Dritter auseinander und betrachtet die Anfechtung nach § 119 BGB im Gesamtgefüge der deutschen Rechtsordnung.
Aktualisiert: 2023-04-06
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