Anhand vieler Praxisbeispiele und Merksätze bietet das Buch einen leicht verständlichen Einstieg in die technische und organisatorische Datensicherheit. Es liefert einen Einblick in das für Datenschutzbeauftragte obligatorische technische Wissen. Datensicherheit ist ein untrennbarer Teil des Datenschutzes, der mehr und mehr in unserer Gesellschaft an Bedeutung gewinnt. Er kann nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn ein Verständnis für technische Zusammenhänge und Gefährdungen gegeben ist. Dabei erstreckt sich die Datensicherheit auf weit mehr Informationen als nur auf Daten mit Personenbezug. Sie sichert sämtliche Daten und damit den Fortbestand von Unternehmen und Organisationen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Anhand vieler Praxisbeispiele und Merksätze bietet das Buch einen leicht verständlichen Einstieg in die technische und organisatorische Datensicherheit. Es liefert einen Einblick in das für Datenschutzbeauftragte obligatorische technische Wissen. Datensicherheit ist ein untrennbarer Teil des Datenschutzes, der mehr und mehr in unserer Gesellschaft an Bedeutung gewinnt. Er kann nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn ein Verständnis für technische Zusammenhänge und Gefährdungen gegeben ist. Dabei erstreckt sich die Datensicherheit auf weit mehr Informationen als nur auf Daten mit Personenbezug. Sie sichert sämtliche Daten und damit den Fortbestand von Unternehmen und Organisationen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Anhand vieler Praxisbeispiele und Merksätze bietet das Buch einen leicht verständlichen Einstieg in die technische und organisatorische Datensicherheit. Es liefert einen Einblick in das für Datenschutzbeauftragte obligatorische technische Wissen. Datensicherheit ist ein untrennbarer Teil des Datenschutzes, der mehr und mehr in unserer Gesellschaft an Bedeutung gewinnt. Er kann nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn ein Verständnis für technische Zusammenhänge und Gefährdungen gegeben ist. Dabei erstreckt sich die Datensicherheit auf weit mehr Informationen als nur auf Daten mit Personenbezug. Sie sichert sämtliche Daten und damit den Fortbestand von Unternehmen und Organisationen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das systemkritische Potenzial des Begriffs »Vorverlagerung« für die Strafrechtsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der aktuellen sicherheitspolitischen Diskussion überschlagen sich seit den Terroranschlägen von New York, Madrid und London die Vorschläge seitens der Politik, wie Sicherheit gewährleistet werden kann. Es werden zum Teil drastische Maßnahmen empfohlen und auf den Gesetzesweg gebracht, die gravierende Auswirkungen auf das rechtsstaatliche und politisch verfasste System, nicht nur der Inneren Sicherheit, sondern auch des gesamten gesellschaftlichen Systems der Bundesrepublik enthalten. Zudem werden die unterschiedlichsten technischen Begriffe diskutiert, bei denen die Kenntnisse über Folgewirkungen und die Verkettungen von nicht intendierten Wirkungen oftmals diffus sind. Das "Wörterbuch zur Inneren Sicherheit" verfolgt die Zielsetzung, die wichtigsten der in der Diskussion befindlichen Begriffe zusammenzufassen und entsprechend aufzubereiten.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Mit der immer weiteren Verbreitung von Computern und dem Internet gehen erhebliche Sicherheitsrisiken für die Informationsgesellschaft einher. Zu den Risiken zählen u. a. das Hacking und Phishing. Um dem entgegenzuwirken, wurden auf europäischer Ebene zwei Rechtsinstrumente, die Cybercrime Convention und der EU-Rahmenbeschluss 2005/222/JI, geschaffen. Diese führten zu einer Änderung der §§ 202a, 303a und b StGB und einer Neuschaffung der §§ 202b und c StGB, deren Umsetzung und Effektivität dargestellt und bezüglich derer Änderungsvorschläge unterbreitet werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Internet kann wie alle Kommunikationsmittel auch als Medium für Straftaten und für Störungen der öffentlichen Sicherheit mißbraucht werden. Während die Geltung der materiellrechtlichen Schranken auch für das Internet nicht grundsätzlich in Frage steht, stößt die Durchsetzung dieser Schranken auf technische und rechtliche Probleme. Der Autor lotet die Leistungsfähigkeit des deutschen Rechts für ihre Bewältigung aus. Zum einen stellt er das Arsenal behördlicher Ermittlungen im Internet vor, darunter die polizeilichen "Patrouillen" im Internet, das heimliche Auslesen von Daten über das Netz nach Art eines staatlichen "Hacker-Angriffs", sowie die Überwachung der Telekommunikation im Internet. Zum anderen prüft er behördliche Unterbindungsmaßnahmen, insbesondere die Anordnung, ein gefahrenträchtiges Angebot vor Bereitstellung zu überprüfen, ein störendes Angebot zu beseitigen oder seine Übermittlung zu sperren. Für diese und weitere Maßnahmen werden sowohl die technischen als auch die rechtlichen Bedingungen erörtert. Das Gefahrenabwehr- und Strafprozeßrecht, das Zensurverbot, das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ebenso wie das Telekommunikationsrecht und das Recht der Informations- und Kommunikationsdienste (Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag) werden spezifisch auf die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet bezogen. Da angesichts des grenzenlosen Internets zunehmend das grenzüberschreitende Tätigwerden nationaler Behörden gefordert ist, werden auch seine völkerrechtlichen Schranken und die Möglichkeiten internationaler Amts- und Rechtshilfe geklärt. Die Ergebnisse zeigen, daß weniger die rechtlichen Befugnisse als die technischen Mittel lückenhaft sind. Sie sollen aber dabei helfen, die Restchancen staatlicher Aufgabenerfüllung im Internet beherzt wahrzunehmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Das Internet bietet Verbrechern ganz neue Möglichkeiten: Hacker attackieren Bezahlsysteme, beeinflussen Wahlen und ganze Demokratien. Gehackt und erpresst werden nicht nur Konzerne und Internetgrößen wie Facebook oder Microsoft, auch kleine und mittlere Unternehmen sind immer häufiger im Visier der Internetmafia. Jeder, der das Internet nutzt, ob privat oder beruflich, kann Opfer einer Attacke werden.
Gerald Reischl zeigt in seinem Buch »Internet of Crimes«, mit welchen Szenarien wir alle rechnen müssen, wie man die Gefahr eindämmen kann und was jeder Einzelne tun kann, um nicht selbst Opfer von Internetkriminalität zu werden.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Freiburg liegt unter einer dicken Schneedecke. Kommissarin Elza Linden und ihr Kollege Morten Perini werden zu einem Einsatz auf dem alten Güterbahnhofgelände gerufen, wo die Leiche einer jungen Frau entdeckt wurde. Bei der Toten handelt es sich um die Journalistin Delia Landau. Auf ihrem Körper hat der Mörder ein Zeichen hinterlassen: das umgekehrte Pentagramm - das Satanszeichen. Doch der Mord an Delia Landau ist erst der Anfang. Zwei weitere junge Frauen werden getötet und auch sie tragen das Satanszeichen. Sind die drei Frauen Opfer eines Satanskults geworden? Bei den Ermittlungen enthüllt Delias Leben eine Überraschung nach der anderen. Wer war diese Frau? Vor den Augen Elzas entwickelt sich eine Persönlichkeit mit vielen Facetten, Geheimnissen und Rätseln: Drei Männer haben in Delias Leben eine Rolle gespielt - und alle drei mögen Gründe für einen Mord gehabt haben …
Aktualisiert: 2023-05-31
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Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt.
Auf der Höhe der Zeit
Der neue Großkommentar berücksichtigt bereits:
die NetzDG-Novelle
das Gesetz gegen Hass und Hetze
den geänderten Schriftenbegriff
die Änderungsgesetze zum JuSchG und TMG
das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
die Ausweitung des Tatbestandes der Nachstellung
Struktur und Vertiefung
Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:
Strafrechtliche Verantwortungszurechnung im Medienunternehmen
Compliance im Medienunternehmen
Vorsatzkonkretisierung bei Masseninformationen, Sorgfaltsanforderungen des Chefredakteurs, Herausgebers etc
E-Mail-Durchsuchung beim Arbeitgeber, Arbeitgeber als Diensteanbieter nach TKG
Auswertung digitaler Speicher: Abgrenzung Beschlagnahme/Durchsicht, Offenheit der Maßnahme, EDV-Sachverständige als Hilfsbeamte, Cloud Computing, Rechtsbehelfe
Besondere Berücksichtigung der verschiedenen Formen von Computerkriminalität
Unter der Herausgeberschaft von
Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten:
RA Dr. Jan Philipp Book | Dr. Robert Brockhaus | RA Dr. Lucas Brost | RiAG Frank Buckow | PD Dr. Boris Burghardt | Dr. Ivó Coca-Vila | Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M. | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | Prof. Dr. Christoph Enders | Prof. Dr. Jörg Fritzsche | Prof. Dr. Sönke Gerhold | Florian von Götz | RA Dr. Timo Handel | Prof. Dr. Bernd Heinrich | Dr. Alexander Heinze, LL.M. | RA Dr. Andreas Hohnel | RA Prof. Dr. Stefan König | Prof. Dr. Lucian Krawczyk | RA Dr. Tobias Lubitz | RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher | Prof. Dr. Henning E. Müller | RAin Diana Nadeborn | Ri Dr. Johannes Niemz | RA Thilo Pfordte, LL.M. | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Tobias Reinbacher | RD Dr. Julian Rodenbeck | RAin Dr. Stefanie Schork | Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L. | RA Prof. Dr. Kay H. Schumann | RA Markus Spitz | RiOLG Dr. Andreas Stegbauer | Prof. Dr. Frank Zieschang
Zielgruppen
Der Großkommentar richtet sich an:
Strafverteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafrechtswissenschaftler:innen, Syndikusanwält:innen und Rechtsabteilungen von Medienunternehmen, Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie Fachanwält:innen im Strafrecht, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Freiburg liegt unter einer dicken Schneedecke. Kommissarin Elza Linden und ihr Kollege Morten Perini werden zu einem Einsatz auf dem alten Güterbahnhofgelände gerufen, wo die Leiche einer jungen Frau entdeckt wurde. Bei der Toten handelt es sich um die Journalistin Delia Landau. Auf ihrem Körper hat der Mörder ein Zeichen hinterlassen: das umgekehrte Pentagramm - das Satanszeichen. Doch der Mord an Delia Landau ist erst der Anfang. Zwei weitere junge Frauen werden getötet und auch sie tragen das Satanszeichen. Sind die drei Frauen Opfer eines Satanskults geworden? Bei den Ermittlungen enthüllt Delias Leben eine Überraschung nach der anderen. Wer war diese Frau? Vor den Augen Elzas entwickelt sich eine Persönlichkeit mit vielen Facetten, Geheimnissen und Rätseln: Drei Männer haben in Delias Leben eine Rolle gespielt - und alle drei mögen Gründe für einen Mord gehabt haben …
Aktualisiert: 2023-05-31
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Das systemkritische Potenzial des Begriffs »Vorverlagerung« für die Strafrechtsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Am Totensonntag, 21. November, wird Jake Tennessy, der Boss des Hamburger Computerzentrums ABS-IL 214, neben seinem Zentralcomputer »Mike« erschossen. Sehr bald verdächtigt Kriminalhauptkommissar Trimmel den Toten, mit Hilfe von Mike illegale Geschäfte mit Organtransplantaten gemacht zu haben. Bevor er das jedoch beweisen kann, wird er bei einem Autounfall schwer verletzt. Zwei Medizinprofessoren, einer davon selbst massiv belastet, kämpfen um sein Leben. Trimmel aber kämpft um die Wahrheit – selbst vom Krankenbett aus.Was Computerkriminalität bedeuten kann – zumal auf dem Gebiet der Medizin –, hat Friedhelm Werremeiers Krimi, der vom Fernsehen verfilmt wurde, zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung einem breiten Publikum überhaupt erst deutlich gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Mit der immer weiteren Verbreitung von Computern und dem Internet gehen erhebliche Sicherheitsrisiken für die Informationsgesellschaft einher. Zu den Risiken zählen u. a. das Hacking und Phishing. Um dem entgegenzuwirken, wurden auf europäischer Ebene zwei Rechtsinstrumente, die Cybercrime Convention und der EU-Rahmenbeschluss 2005/222/JI, geschaffen. Diese führten zu einer Änderung der §§ 202a, 303a und b StGB und einer Neuschaffung der §§ 202b und c StGB, deren Umsetzung und Effektivität dargestellt und bezüglich derer Änderungsvorschläge unterbreitet werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Internet kann wie alle Kommunikationsmittel auch als Medium für Straftaten und für Störungen der öffentlichen Sicherheit mißbraucht werden. Während die Geltung der materiellrechtlichen Schranken auch für das Internet nicht grundsätzlich in Frage steht, stößt die Durchsetzung dieser Schranken auf technische und rechtliche Probleme. Der Autor lotet die Leistungsfähigkeit des deutschen Rechts für ihre Bewältigung aus. Zum einen stellt er das Arsenal behördlicher Ermittlungen im Internet vor, darunter die polizeilichen "Patrouillen" im Internet, das heimliche Auslesen von Daten über das Netz nach Art eines staatlichen "Hacker-Angriffs", sowie die Überwachung der Telekommunikation im Internet. Zum anderen prüft er behördliche Unterbindungsmaßnahmen, insbesondere die Anordnung, ein gefahrenträchtiges Angebot vor Bereitstellung zu überprüfen, ein störendes Angebot zu beseitigen oder seine Übermittlung zu sperren. Für diese und weitere Maßnahmen werden sowohl die technischen als auch die rechtlichen Bedingungen erörtert. Das Gefahrenabwehr- und Strafprozeßrecht, das Zensurverbot, das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ebenso wie das Telekommunikationsrecht und das Recht der Informations- und Kommunikationsdienste (Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag) werden spezifisch auf die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet bezogen. Da angesichts des grenzenlosen Internets zunehmend das grenzüberschreitende Tätigwerden nationaler Behörden gefordert ist, werden auch seine völkerrechtlichen Schranken und die Möglichkeiten internationaler Amts- und Rechtshilfe geklärt. Die Ergebnisse zeigen, daß weniger die rechtlichen Befugnisse als die technischen Mittel lückenhaft sind. Sie sollen aber dabei helfen, die Restchancen staatlicher Aufgabenerfüllung im Internet beherzt wahrzunehmen.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt.
Auf der Höhe der Zeit
Der neue Großkommentar berücksichtigt bereits:
die NetzDG-Novelle
das Gesetz gegen Hass und Hetze
den geänderten Schriftenbegriff
die Änderungsgesetze zum JuSchG und TMG
das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
die Ausweitung des Tatbestandes der Nachstellung
Struktur und Vertiefung
Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:
Strafrechtliche Verantwortungszurechnung im Medienunternehmen
Compliance im Medienunternehmen
Vorsatzkonkretisierung bei Masseninformationen, Sorgfaltsanforderungen des Chefredakteurs, Herausgebers etc
E-Mail-Durchsuchung beim Arbeitgeber, Arbeitgeber als Diensteanbieter nach TKG
Auswertung digitaler Speicher: Abgrenzung Beschlagnahme/Durchsicht, Offenheit der Maßnahme, EDV-Sachverständige als Hilfsbeamte, Cloud Computing, Rechtsbehelfe
Besondere Berücksichtigung der verschiedenen Formen von Computerkriminalität
Unter der Herausgeberschaft von
Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten:
RA Dr. Jan Philipp Book | Dr. Robert Brockhaus | RA Dr. Lucas Brost | RiAG Frank Buckow | PD Dr. Boris Burghardt | Dr. Ivó Coca-Vila | Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M. | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | Prof. Dr. Christoph Enders | Prof. Dr. Jörg Fritzsche | Prof. Dr. Sönke Gerhold | Florian von Götz | RA Dr. Timo Handel | Prof. Dr. Bernd Heinrich | Dr. Alexander Heinze, LL.M. | RA Dr. Andreas Hohnel | RA Prof. Dr. Stefan König | Prof. Dr. Lucian Krawczyk | RA Dr. Tobias Lubitz | RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher | Prof. Dr. Henning E. Müller | RAin Diana Nadeborn | Ri Dr. Johannes Niemz | RA Thilo Pfordte, LL.M. | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Tobias Reinbacher | RD Dr. Julian Rodenbeck | RAin Dr. Stefanie Schork | Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L. | RA Prof. Dr. Kay H. Schumann | RA Markus Spitz | RiOLG Dr. Andreas Stegbauer | Prof. Dr. Frank Zieschang
Zielgruppen
Der Großkommentar richtet sich an:
Strafverteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafrechtswissenschaftler:innen, Syndikusanwält:innen und Rechtsabteilungen von Medienunternehmen, Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie Fachanwält:innen im Strafrecht, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Mit der immer weiteren Verbreitung von Computern und dem Internet gehen erhebliche Sicherheitsrisiken für die Informationsgesellschaft einher. Zu den Risiken zählen u. a. das Hacking und Phishing. Um dem entgegenzuwirken, wurden auf europäischer Ebene zwei Rechtsinstrumente, die Cybercrime Convention und der EU-Rahmenbeschluss 2005/222/JI, geschaffen. Diese führten zu einer Änderung der §§ 202a, 303a und b StGB und einer Neuschaffung der §§ 202b und c StGB, deren Umsetzung und Effektivität dargestellt und bezüglich derer Änderungsvorschläge unterbreitet werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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