David Bomhard untersucht in diesem Buch die Veränderung der Arbeitswelt durch Automatisierung und Digitalisierung hin zur „Arbeitsorganisation 4.0“. Im Zentrum stehen zwei Digitalisierungs-Aspekte: Einerseits kann Automatisierung von Arbeitgeberentscheidungen den Arbeitnehmer zum Objekt einer „Maschinenherrschaft“ machen. Andererseits wird die Arbeitsorganisation instabiler und fragmentarischer, was die Kollektive des kollektiven Arbeitsrechts bedroht, vor allem aber den Betrieb als Grundeinheit der Betriebsverfassung. Der digitale Wandel kann ohne eine wechselseitige Berücksichtigung technischer und rechtliche Aspekte nicht verstanden werden. Der Autor sucht diese Synthese.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Rahmen der Kooperation zwischen der Universität Wien und der Universität Kyoto finden jährlich Symposien und gemeinsame Seminare zu aktuellen Fragen der Sozialpolitik statt. Im vorliegenden Band werden die Beiträge von Veranstaltungen der letzten Jahre aufgenommen, die unter dem Generalthema der alternden Gesellschaft standen. Dabei ergab sich eine interessante Entwicklung: Standen zunächst die Probleme der Beschäftigung der Generation 50+, die Diskriminierung dieser Generation am Arbeitsmarkt und das Pflegeproblem im Fokus des Interesses, zeigte sich rasch, dass diese Fragen nicht ohne Blick auf die Probleme der kommenden Generation behandelt werden können. Weil der Schwerpunkt der gemeinsamen Veranstaltungen auf Gedankenaustausch und Diskussion liegt, haben die Beiträge Impulscharakter und entspricht auch die Schriftfassung vieler Beiträge diesem Charakter; genau diese Impulse zu verschiedenen Gesellschaften, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, sind jedoch zur Reflexion der Themen durch die Beteiligten wichtig und können auch Lesern, die an den Veranstaltungen nicht teilnehmen konnten, Anregung geben, ein vertieftes Verständnis für gesellschaftliche Entwicklungen zu gewinnen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Was braucht unser Arbeitsrecht in Zukunft?
Wir wissen zwar nicht, wie die Arbeitswelt in wenigen Jahrzehnten aussehen wird, doch sind die Zeichen für einen Wandel unübersehbar. Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Arbeitsvertrag wird längst von prekären Arbeitsverhältnissen wie Teilzeitarbeit, Leiharbeit, freie Dienst- und Werkverträge oder Crowdwork verdrängt. Der Zuschnitt des Arbeitsrechts auf den persönlich abhängigen Vollzeitarbeitnehmer hat seine Berechtigung verloren. Unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses gehen alle Menschen, die sich zu höchstpersönlicher Arbeit verpflichten, Risiken ein und haben Grundbedürfnisse nach persönlicher Achtung, nach dem Schutz vor Einkommensausfällen bei Krankheit oder Unfall und nach regelmäßigen Erholungsphasen.
Wie könnte ein zukunftstaugliches Arbeitsrecht also aussehen?
Tomandls schlägt in diesem Buch eine Erweiterung des Arbeitsrechts zu einem Recht der höchstpersönlichen Arbeit vor. Dieses hätte sich in erster Linie an jenen Problemen zu orientieren, die bei allen Menschen auftreten, die höchstpersönliche Arbeit verrichten. Für sie sollten einheitliche Lösungsgrundsätze entwickelt werden und erst in einem zweiten Schritt soll auf die Sonderverhältnisse einzelner Personengruppen eingegangen werden.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Was braucht unser Arbeitsrecht in Zukunft?
Wir wissen zwar nicht, wie die Arbeitswelt in wenigen Jahrzehnten aussehen wird, doch sind die Zeichen für einen Wandel unübersehbar. Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Arbeitsvertrag wird längst von prekären Arbeitsverhältnissen wie Teilzeitarbeit, Leiharbeit, freie Dienst- und Werkverträge oder Crowdwork verdrängt. Der Zuschnitt des Arbeitsrechts auf den persönlich abhängigen Vollzeitarbeitnehmer hat seine Berechtigung verloren. Unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses gehen alle Menschen, die sich zu höchstpersönlicher Arbeit verpflichten, Risiken ein und haben Grundbedürfnisse nach persönlicher Achtung, nach dem Schutz vor Einkommensausfällen bei Krankheit oder Unfall und nach regelmäßigen Erholungsphasen.
Wie könnte ein zukunftstaugliches Arbeitsrecht also aussehen?
Tomandls schlägt in diesem Buch eine Erweiterung des Arbeitsrechts zu einem Recht der höchstpersönlichen Arbeit vor. Dieses hätte sich in erster Linie an jenen Problemen zu orientieren, die bei allen Menschen auftreten, die höchstpersönliche Arbeit verrichten. Für sie sollten einheitliche Lösungsgrundsätze entwickelt werden und erst in einem zweiten Schritt soll auf die Sonderverhältnisse einzelner Personengruppen eingegangen werden.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Crowdwork ist eine neue Form von Arbeit, welche weder mit einem klassischen Arbeitsverhältnis noch einer formalen Zugehörigkeit zu einer Unternehmensorganisation einhergeht. Dieses Buch setzt zwei Schwerpunkte. Zum einen wird der Frage nachgegangen, welche Entgrenzungsprozesse die Reorganisations-Strategie Crowdsourcing zur Folge hat – an einem Fallbeispiel des Unternehmens IBM. Zum anderen wird untersucht, welche arbeitsbezogenen Gerechtigkeitsansprüche an diese neue Form von Arbeit – und somit jenseits des Normarbeitsverhältnisses – von den in der virtuellen Welt arbeitenden Personen gestellt werden.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Crowdwork ist eine neue Form von Arbeit, welche weder mit einem klassischen Arbeitsverhältnis noch einer formalen Zugehörigkeit zu einer Unternehmensorganisation einhergeht. Dieses Buch setzt zwei Schwerpunkte. Zum einen wird der Frage nachgegangen, welche Entgrenzungsprozesse die Reorganisations-Strategie Crowdsourcing zur Folge hat – an einem Fallbeispiel des Unternehmens IBM. Zum anderen wird untersucht, welche arbeitsbezogenen Gerechtigkeitsansprüche an diese neue Form von Arbeit – und somit jenseits des Normarbeitsverhältnisses – von den in der virtuellen Welt arbeitenden Personen gestellt werden.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Werk untersucht anhand exemplarisch ausgewählten Gigwork-Plattformen, inwieweit die Erkenntnisse aus den USA für das deutsche Recht fruchtbar gemacht werden können, um einen besseren Schutz von Gigworkern zu erreichen.
Obwohl Gigworker wegen ihrer strukturellen Unterlegenheit gegenüber den Plattformbetreibern schutzbedürftig sind, genügt das deutsche Recht diesem Schutzbedürfnis nicht. Auch die US-amerikanischen Faktor-Tests zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen kommen bei Gigwork an ihre Grenzen. Der ABC-Test vermag zwar Gigworker zu erfassen, lässt sich jedoch nicht ohne systematische Brüche in das deutsche arbeitsrechtliche System übertragen. Als Inspirationsquelle für das deutsche Recht können aber die gesetzgeberischen und sonstigen Initiativen aus den USA dienen, die Gigworkern unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status gewisse Schutzrechte einräumen.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Digitale Plattformen ermöglichen es, Aufgaben gegenüber einer Vielzahl von Personen (sog. Crowdworkern) auszuschreiben, um zügig und kostengünstig Ergebnisse geliefert zu bekommen. Der Autor erforscht die rechtlichen Vorgaben, die zugunsten von Crowdworkern greifen. Dabei beleuchtet er insbesondere den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Status dieser Personen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die »Arbeitswelt 4.0« ermöglicht mit der Plattformarbeit neue Formen der Beschäftigung, namentlich in Form von Crowdwork und economy on demand. Die Autorin untersucht inwieweit die im Bereich der Plattformarbeit Beschäftigten vom arbeitsrechtlichen Schutzsystem erfasst werden, ob eine Anpassung arbeitsrechtlicher Schutznormen erforderlich ist und wie diese aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Werk untersucht anhand exemplarisch ausgewählten Gigwork-Plattformen, inwieweit die Erkenntnisse aus den USA für das deutsche Recht fruchtbar gemacht werden können, um einen besseren Schutz von Gigworkern zu erreichen.
Obwohl Gigworker wegen ihrer strukturellen Unterlegenheit gegenüber den Plattformbetreibern schutzbedürftig sind, genügt das deutsche Recht diesem Schutzbedürfnis nicht. Auch die US-amerikanischen Faktor-Tests zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen kommen bei Gigwork an ihre Grenzen. Der ABC-Test vermag zwar Gigworker zu erfassen, lässt sich jedoch nicht ohne systematische Brüche in das deutsche arbeitsrechtliche System übertragen. Als Inspirationsquelle für das deutsche Recht können aber die gesetzgeberischen und sonstigen Initiativen aus den USA dienen, die Gigworkern unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status gewisse Schutzrechte einräumen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Crowdworker stehen als Soloselbstständige außerhalb des klassischen Arbeitsrechts. Zur Herbeiführung angemessener Arbeitsbedingungen steht ihnen die entwicklungsoffen formulierte Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG offen. Daraus folgt zwar kein Recht zum Abschluss normativ wirkender Tarifverträge, wohl aber schuldrechtlicher Kollektivvereinbarungen. Diese sind mit atypischen Arbeitskampfmaßnahmen erstreitbar und stehen mit dem Kartellrecht sowie den europäischen Grundfreiheiten in Einklang.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Werk untersucht anhand exemplarisch ausgewählten Gigwork-Plattformen, inwieweit die Erkenntnisse aus den USA für das deutsche Recht fruchtbar gemacht werden können, um einen besseren Schutz von Gigworkern zu erreichen.
Obwohl Gigworker wegen ihrer strukturellen Unterlegenheit gegenüber den Plattformbetreibern schutzbedürftig sind, genügt das deutsche Recht diesem Schutzbedürfnis nicht. Auch die US-amerikanischen Faktor-Tests zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen kommen bei Gigwork an ihre Grenzen. Der ABC-Test vermag zwar Gigworker zu erfassen, lässt sich jedoch nicht ohne systematische Brüche in das deutsche arbeitsrechtliche System übertragen. Als Inspirationsquelle für das deutsche Recht können aber die gesetzgeberischen und sonstigen Initiativen aus den USA dienen, die Gigworkern unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status gewisse Schutzrechte einräumen.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Die »Arbeitswelt 4.0« ermöglicht mit der Plattformarbeit neue Formen der Beschäftigung, namentlich in Form von Crowdwork und economy on demand. Die Autorin untersucht inwieweit die im Bereich der Plattformarbeit Beschäftigten vom arbeitsrechtlichen Schutzsystem erfasst werden, ob eine Anpassung arbeitsrechtlicher Schutznormen erforderlich ist und wie diese aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Das Werk untersucht anhand exemplarisch ausgewählten Gigwork-Plattformen, inwieweit die Erkenntnisse aus den USA für das deutsche Recht fruchtbar gemacht werden können, um einen besseren Schutz von Gigworkern zu erreichen.
Obwohl Gigworker wegen ihrer strukturellen Unterlegenheit gegenüber den Plattformbetreibern schutzbedürftig sind, genügt das deutsche Recht diesem Schutzbedürfnis nicht. Auch die US-amerikanischen Faktor-Tests zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen kommen bei Gigwork an ihre Grenzen. Der ABC-Test vermag zwar Gigworker zu erfassen, lässt sich jedoch nicht ohne systematische Brüche in das deutsche arbeitsrechtliche System übertragen. Als Inspirationsquelle für das deutsche Recht können aber die gesetzgeberischen und sonstigen Initiativen aus den USA dienen, die Gigworkern unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status gewisse Schutzrechte einräumen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Was braucht unser Arbeitsrecht in Zukunft?
Wir wissen zwar nicht, wie die Arbeitswelt in wenigen Jahrzehnten aussehen wird, doch sind die Zeichen für einen Wandel unübersehbar. Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Arbeitsvertrag wird längst von prekären Arbeitsverhältnissen wie Teilzeitarbeit, Leiharbeit, freie Dienst- und Werkverträge oder Crowdwork verdrängt. Der Zuschnitt des Arbeitsrechts auf den persönlich abhängigen Vollzeitarbeitnehmer hat seine Berechtigung verloren. Unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses gehen alle Menschen, die sich zu höchstpersönlicher Arbeit verpflichten, Risiken ein und haben Grundbedürfnisse nach persönlicher Achtung, nach dem Schutz vor Einkommensausfällen bei Krankheit oder Unfall und nach regelmäßigen Erholungsphasen.
Wie könnte ein zukunftstaugliches Arbeitsrecht also aussehen?
Tomandls schlägt in diesem Buch eine Erweiterung des Arbeitsrechts zu einem Recht der höchstpersönlichen Arbeit vor. Dieses hätte sich in erster Linie an jenen Problemen zu orientieren, die bei allen Menschen auftreten, die höchstpersönliche Arbeit verrichten. Für sie sollten einheitliche Lösungsgrundsätze entwickelt werden und erst in einem zweiten Schritt soll auf die Sonderverhältnisse einzelner Personengruppen eingegangen werden.
Aktualisiert: 2023-06-02
> findR *
Im Rahmen der Kooperation zwischen der Universität Wien und der Universität Kyoto finden jährlich Symposien und gemeinsame Seminare zu aktuellen Fragen der Sozialpolitik statt. Im vorliegenden Band werden die Beiträge von Veranstaltungen der letzten Jahre aufgenommen, die unter dem Generalthema der alternden Gesellschaft standen. Dabei ergab sich eine interessante Entwicklung: Standen zunächst die Probleme der Beschäftigung der Generation 50+, die Diskriminierung dieser Generation am Arbeitsmarkt und das Pflegeproblem im Fokus des Interesses, zeigte sich rasch, dass diese Fragen nicht ohne Blick auf die Probleme der kommenden Generation behandelt werden können. Weil der Schwerpunkt der gemeinsamen Veranstaltungen auf Gedankenaustausch und Diskussion liegt, haben die Beiträge Impulscharakter und entspricht auch die Schriftfassung vieler Beiträge diesem Charakter; genau diese Impulse zu verschiedenen Gesellschaften, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, sind jedoch zur Reflexion der Themen durch die Beteiligten wichtig und können auch Lesern, die an den Veranstaltungen nicht teilnehmen konnten, Anregung geben, ein vertieftes Verständnis für gesellschaftliche Entwicklungen zu gewinnen.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Das Werk untersucht anhand exemplarisch ausgewählten Gigwork-Plattformen, inwieweit die Erkenntnisse aus den USA für das deutsche Recht fruchtbar gemacht werden können, um einen besseren Schutz von Gigworkern zu erreichen.
Obwohl Gigworker wegen ihrer strukturellen Unterlegenheit gegenüber den Plattformbetreibern schutzbedürftig sind, genügt das deutsche Recht diesem Schutzbedürfnis nicht. Auch die US-amerikanischen Faktor-Tests zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen kommen bei Gigwork an ihre Grenzen. Der ABC-Test vermag zwar Gigworker zu erfassen, lässt sich jedoch nicht ohne systematische Brüche in das deutsche arbeitsrechtliche System übertragen. Als Inspirationsquelle für das deutsche Recht können aber die gesetzgeberischen und sonstigen Initiativen aus den USA dienen, die Gigworkern unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status gewisse Schutzrechte einräumen.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Plattformarbeit ist ein globales Phänomen, das auch in Österreich und Deutschland zu deutlichen Veränderungen der Arbeitsbeziehungen führt.
Dieses Buch widmet sich erstmalig der Frage, inwiefern durch Tarifverträge ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Untersucht werden Inhalte bestehender kollektivrechtlicher Vereinbarungen, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen, auch auf Unionsebene, wie der Richtlinienvorschlag zu Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte vom Dezember 2021 sowie die Leitlinien der Kommission zu Tarifverträgen für Solo-Selbständige vom September 2022.
Dieses Buch versammelt die Ergebnisse des durch die EU-Kommission finanzierten Forschungsprojekts „COGENS“ (VS/2019/0084) und widmet sich erstmalig umfassend der Frage, inwiefern durch Tarifverträge (im weiteren Sinne) ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Die Beiträge behandeln unter anderem die Frage, wer als Verhandlungspartner in den Mitgliedstaaten agiert – etablierte Akteure, wie bestehende Gewerkschaften, oder neue Bewegungen. Untersucht werden zudem Inhalte bestehender Vereinbarungen auf kollektiver Ebene, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen. Beleuchtet werden nicht zuletzt einschlägige Judikate nationaler Höchstgerichte. Eingebettet ist dies in die Bewertung des unionsrechtlichen Rahmens.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Plattformarbeit ist ein globales Phänomen, das auch in Österreich und Deutschland zu deutlichen Veränderungen der Arbeitsbeziehungen führt.
Dieses Buch widmet sich erstmalig der Frage, inwiefern durch Tarifverträge ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Untersucht werden Inhalte bestehender kollektivrechtlicher Vereinbarungen, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen, auch auf Unionsebene, wie der Richtlinienvorschlag zu Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte vom Dezember 2021 sowie die Leitlinien der Kommission zu Tarifverträgen für Solo-Selbständige vom September 2022.
Dieses Buch versammelt die Ergebnisse des durch die EU-Kommission finanzierten Forschungsprojekts „COGENS“ (VS/2019/0084) und widmet sich erstmalig umfassend der Frage, inwiefern durch Tarifverträge (im weiteren Sinne) ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Die Beiträge behandeln unter anderem die Frage, wer als Verhandlungspartner in den Mitgliedstaaten agiert – etablierte Akteure, wie bestehende Gewerkschaften, oder neue Bewegungen. Untersucht werden zudem Inhalte bestehender Vereinbarungen auf kollektiver Ebene, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen. Beleuchtet werden nicht zuletzt einschlägige Judikate nationaler Höchstgerichte. Eingebettet ist dies in die Bewertung des unionsrechtlichen Rahmens.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Crowdworker stehen als Soloselbstständige außerhalb des klassischen Arbeitsrechts. Zur Herbeiführung angemessener Arbeitsbedingungen steht ihnen die entwicklungsoffen formulierte Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG offen. Daraus folgt zwar kein Recht zum Abschluss normativ wirkender Tarifverträge, wohl aber schuldrechtlicher Kollektivvereinbarungen. Diese sind mit atypischen Arbeitskampfmaßnahmen erstreitbar und stehen mit dem Kartellrecht sowie den europäischen Grundfreiheiten in Einklang.
Aktualisiert: 2023-05-15
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