Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht

Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht von Hartlieb,  Philipp
Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht

Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht von Hartlieb,  Philipp
Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht

Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht von Hartlieb,  Philipp
Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht

Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht von Hartlieb,  Philipp
Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht

Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht von Hartlieb,  Philipp
Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht

Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht von Hartlieb,  Philipp
Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht

Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht von Hartlieb,  Philipp
Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Europarechtliche Vorgaben zu den Unwirksamkeitsfolgen im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Europarechtliche Vorgaben zu den Unwirksamkeitsfolgen im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Deider,  Caroline
Nachdem die sog. Klausel-Richtlinie 93/13/EWG seit fast 30 Jahren den Mitgliedstaaten Anforderungen an die AGB-Klauseln in Verbraucherverträgen vorgibt, kann es auf den ersten Blick überraschend erscheinen, dass der EuGH nunmehr in seinen aktuellen Entscheidungen zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG konkrete Voraussetzungen für die Ausgestaltung der Rechtsfolgen von missbräuchlichen Klauseln formuliert. Infolge dieser vom EuGH festgelegten Kriterien, ergeben sich Zweifel an der Richtlinienkonformität des nationalen Rechtsfolgenregimes des § 306 BGB. Neben den konkreten Voraussetzungen für eine Ersetzung von missbräuchlichen Klauseln mittels dispositiven Rechts stellen sich in diesem Zusammenhang auch weitergehende Fragen hinsichtlich der Auslegung von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG und der in der nationalen Rechtsprechung bisher verwendeten Instrumente im Rechtsfolgensystem des § 306 BGB wie bspw. des sog. Blue-pencil-Tests und insbesondere der ergänzenden Vertragsauslegung. In der vorliegenden Arbeit wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zu Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG untersucht und kritisch hinterfragt. Ebenso wird hierbei auf das Spannungsverhältnis im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BGH eingegangen.
Aktualisiert: 2021-09-30
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Dispositives Recht

Dispositives Recht von Möslein,  Florian
Dispositives Recht bildet ein allzu unerforschtes Herzstück des geltenden Privatrechts. Statt bestimmtes Verhalten hoheitlich zu erzwingen, eröffnet es Privaten die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Es beansprucht mithin nur dann Geltung, wenn privatautonom nichts anderes vereinbart ist. Dass die Erzeugung der für privatrechtliche Beziehungen maßgeblichen, rechtlich verbindlichen Regeln auf diese Weise zwischen Staat und Privaten aufgeteilt ist, dass sich dispositives Recht deshalb aus zwei ganz unterschiedlichen Quellen speist, zählt man zu Recht zu den "genialen Eigenschaften" unserer Privatrechtsordnung. Dispositives Recht lässt Privatautonomie und Vertragsfreiheit nicht nur zu, sondern fördert und ermöglicht sie. Die Regelungstechnik bildet deshalb einen tragenden Pfeiler der Privatrechtsgesellschaft, zu deren Markenzeichen nicht hierarchisch-hoheitliche Strukturen, sondern ein hohes Maß an Gleichordnung, private Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung gehören.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Richtlinienumsetzung und Kodifikation

Richtlinienumsetzung und Kodifikation von Ludwigkeit,  Julia
Die fortschreitende Europäisierung wesentlicher Bereiche des Zivilrechts stellt den nationalen Gesetzgeber immer wieder vor die Herausforderung, Richtlinienrecht in das bestehende nationale Recht zu integrieren. Die vorliegende Arbeit untersucht, welchen rechtstechnischen Anforderungen der Gesetzgeber bei der Gestaltung von Umsetzungsrecht gerecht werden muss und plädiert für eine Ausschöpfung des Harmonisierungspotenzials verbraucherschützender Richtlinien durch bewusste Gestaltung von Umsetzungsnormen. Die Verfasserin stellt dar, welche Anforderungen bereits im nationalen Rahmen an die äußerliche Gestaltung von Normen gestellt werden und arbeitet heraus, welche Erwartungen aus Sicht der Europäischen Union an die Gestaltung von Umsetzungsrecht bestehen. Dezidiert wird herausgearbeitet, welche Herausforderungen sich durch diese multiplen Anforderungen bei der Gesetzgebung im europäischen Mehrebenensystem stellen. Auf der Grundlage der daraus gewonnen theoretischen Erkenntnisse untersucht die Verfasserin dann ausgewählte Umsetzungsnormen auf ihre rechtstechnische Qualität und Konsistenz. Nach einer Bilanz der bisherigen Umsetzungsgestaltung in der Praxis unterbreitet die Verfasserin sodann einen eigenen Gestaltungsvorschlag: Die Schaffung eines Buchs zum Verbraucherprivatrecht im BGB.
Aktualisiert: 2020-06-30
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Gestaltungsfreiheit in Tarifverträgen und tarifdispositives Gesetzesrecht

Gestaltungsfreiheit in Tarifverträgen und tarifdispositives Gesetzesrecht von Seiwerth,  Stephan
Durch dispositives Gesetzesrecht eröffnet der Gesetzgeber Privaten die Möglichkeit, an die Stelle der sonst anzuwendenden staatlichen Regelung eigene, private Regelungen zu setzen. Speziell durch die gut zwei Dutzend tarifdispositiven Vorschriften können durch Tarifvertrag von dem für Arbeitsvertrags- und Betriebsvereinbarungsparteien zwingenden Gesetzesrecht abweichende Regeln geschaffen werden. Durch die Sachnähe der Tarifvertragsparteien und ihre kürzere Reaktionszeit soll flexibel auf die Bedürfnisse einzelner Betriebe und Wirtschaftszweige Rücksicht genommen werden. Größere Aufmerksamkeit haben der tarifdispositive Gleichbehandlungsgrundsatz in der Arbeitnehmerüberlassung und die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung erfahren. Der Autor bestimmt allgemein, was unter dieses „abweichende“ fällt, das anders als im Gesetz in Tarifverträgen geregelt werden kann, und zeigt auf, wie die Grenzen der tarifvertraglichen Gestaltungsfreiheit bei tarifdispositivem Recht zu bestimmen sind.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gestaltungsfreiheit in Tarifverträgen und tarifdispositives Gesetzesrecht

Gestaltungsfreiheit in Tarifverträgen und tarifdispositives Gesetzesrecht von Seiwerth,  Stephan
Durch dispositives Gesetzesrecht eröffnet der Gesetzgeber Privaten die Möglichkeit, an die Stelle der sonst anzuwendenden staatlichen Regelung eigene, private Regelungen zu setzen. Speziell durch die gut zwei Dutzend tarifdispositiven Vorschriften können durch Tarifvertrag von dem für Arbeitsvertrags- und Betriebsvereinbarungsparteien zwingenden Gesetzesrecht abweichende Regeln geschaffen werden. Durch die Sachnähe der Tarifvertragsparteien und ihre kürzere Reaktionszeit soll flexibel auf die Bedürfnisse einzelner Betriebe und Wirtschaftszweige Rücksicht genommen werden. Größere Aufmerksamkeit haben der tarifdispositive Gleichbehandlungsgrundsatz in der Arbeitnehmerüberlassung und die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung erfahren. Der Autor bestimmt allgemein, was unter dieses „abweichende“ fällt, das anders als im Gesetz in Tarifverträgen geregelt werden kann, und zeigt auf, wie die Grenzen der tarifvertraglichen Gestaltungsfreiheit bei tarifdispositivem Recht zu bestimmen sind.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dispositives Kollisionsrecht im prozessualen Kontext

Dispositives Kollisionsrecht im prozessualen Kontext von Lesage-Mathieu,  Stephan
In vielen IPR-Fällen ist die Anwendung ausländischen Rechts aufwändig, unsicher, zeit- und kostenintensiv. Weder in den europäischen Rechtsakten, noch in den Rechtssystemen Europas wurde der Grundsatz eines für die Parteien immer zwingenden Kollisionsrechts verankert. Die Prozessparteien sollten die Kollisionsnorm umgehen können, wenn der Richter nach einer Interessenabwägung im Einzelfall die Disponibilität der umstrittenen Rechte feststellt. Durch eine prozessuale Vereinbarung in Form eines übereinstimmenden Sachvortrags können die Prozessparteien den Auslandsbezug im Sachverhalt ausblenden und somit die Anwendung des ausländischen Rechts verhindern. Ermächtigungsnorm dafür ist in Frankreich Art. 12 NCPC und in Deutschland das Geständnis in Verbindung mit den Verfahrensmaximen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Dispositives Recht

Dispositives Recht von Möslein,  Florian
Dispositives Recht bildet ein allzu unerforschtes Herzstück des geltenden Privatrechts. Statt bestimmtes Verhalten hoheitlich zu erzwingen, eröffnet es Privaten die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Es beansprucht mithin nur dann Geltung, wenn privatautonom nichts anderes vereinbart ist. Dass die Erzeugung der für privatrechtliche Beziehungen maßgeblichen, rechtlich verbindlichen Regeln auf diese Weise zwischen Staat und Privaten aufgeteilt ist, dass sich dispositives Recht deshalb aus zwei ganz unterschiedlichen Quellen speist, zählt man zu Recht zu den "genialen Eigenschaften" unserer Privatrechtsordnung. Dispositives Recht lässt Privatautonomie und Vertragsfreiheit nicht nur zu, sondern fördert und ermöglicht sie. Die Regelungstechnik bildet deshalb einen tragenden Pfeiler der Privatrechtsgesellschaft, zu deren Markenzeichen nicht hierarchisch-hoheitliche Strukturen, sondern ein hohes Maß an Gleichordnung, private Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung gehören.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Dispositives Vertragsrecht

Dispositives Vertragsrecht von Cziupka,  Johannes
Vertragsakteure schöpfen ihr autonomes Gestaltungspotential regelmäßig nicht aus. Beschränkte kognitive Fähigkeiten sowie Transaktionskosten sind nur einige der Faktoren, die den Abschluss "vollständiger" Verträge verhindern. Der Staat hat daher die privatautonome Gestaltungsmacht fördernd zu unterstützen, indem er dem Rechtsverkehr optionale Regelungsmuster anbietet. Die Existenz solchen dispositiven Rechts ist praktische Funktionsbedingung moderner Rechtsordnungen, die auf dem Prinzip der Privatautonomie gründen. Johannes Cziupka befasst sich mit dem bis dato ungeklärten genauen Funktionsradius dieses Rechts und geht der Frage nach, wie es inhaltlich optimal ausgestaltet sein sollte. Um die Wirkungsweisen und Qualitätsmerkmale dispositiven Rechts aufzudecken, wendet er rechtshistorische, -theoretische, -philosophische und insbesondere auch -ökonomische Untersuchungsmethoden an.
Aktualisiert: 2022-12-22
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