Zwischen Europäisierung und Renationalisierung der Freizügigkeit

Zwischen Europäisierung und Renationalisierung der Freizügigkeit von Amétépé,  Fofo Senyo, Hartmann-Hirsch,  Claudia
Luxemburg hat eine atypische, effiziente Migration. Die rezenten Portugiesen unterschichten sich so wie ihre Vorgänger des Salazar Regimes trotz höherer Bildungsabschlüsse, während sich die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten an die Spitze der Pyramide setzen. Das starke Nord‐Süd-Gefälle zwischen Luxemburg und Portugal wird an Hand einiger Indikatoren deutlich. Die Freizügigkeit wird durch Urteile des EuGH auf Initiative nördlicher Mitgliedsstaaten gegen südeuropäische Krisen‐‚Flüchtlinge‘ reduziert und renationalisiert. Aus den Kategorien EU‐Bürger versus Drittstaatsangehörige entwickeln sich ökonomisch starke EU‐ und nicht‐EU Migranten versus schwache EU- und nicht EU-Migranten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Drittstaatsangehörige und Sozialrecht

Drittstaatsangehörige und Sozialrecht von Sopp,  Alexander
Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Drittstaatsangehörige und Sozialrecht

Drittstaatsangehörige und Sozialrecht von Sopp,  Alexander
Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Drittstaatsangehörige und Sozialrecht

Drittstaatsangehörige und Sozialrecht von Sopp,  Alexander
Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Drittstaatsangehörige und Sozialrecht

Drittstaatsangehörige und Sozialrecht von Sopp,  Alexander
Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss

Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss von Öndül,  Daniela
Abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind zahlreiche Drittstaatsangehörige, die in Deutschland leben, von Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Angesichts des grundgesetzlich verankerten staatlichen Schutzauftrags gegenüber Familien wirft das die Frage auf, ob bzw. inwiefern dieser Ausschluss gerechtfertigt ist. In zwei Beschlüssen vom 6. Juli 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Vorschriften über die Anspruchsberechtigung von Ausländern im Bundeskindesgeldgesetz und im Erziehungsgeldgesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstießen. Als Reaktion hierauf fasste der Gesetzgeber im Jahr 2006 die Vorschriften neu. Die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften ist jedoch nach wie vor umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich daher seit dem Jahr 2006 bis zum Januar 2013 in sechs Entscheidungen mit ihnen zu befassen. Im Juli 2012 erklärte es einen Teil der beiden Vorschriften im Bundeserziehungsgeldgesetz und im Bundeselterngeldgesetz für verfassungswidrig und damit für nichtig. Ausgehend von der Tatsache, dass Deutsche und in Deutschland lebende Ausländer in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet sind, ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, zu prüfen, ob die eingeschränkte Leistungsgewährung an Ausländer verfassungs- und völkerrechtlich gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zwischen Europäisierung und Renationalisierung der Freizügigkeit

Zwischen Europäisierung und Renationalisierung der Freizügigkeit von Amétépé,  Fofo Senyo, Hartmann-Hirsch,  Claudia
Luxemburg hat eine atypische, effiziente Migration. Die rezenten Portugiesen unterschichten sich so wie ihre Vorgänger des Salazar Regimes trotz höherer Bildungsabschlüsse, während sich die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten an die Spitze der Pyramide setzen. Das starke Nord‐Süd-Gefälle zwischen Luxemburg und Portugal wird an Hand einiger Indikatoren deutlich. Die Freizügigkeit wird durch Urteile des EuGH auf Initiative nördlicher Mitgliedsstaaten gegen südeuropäische Krisen‐‚Flüchtlinge‘ reduziert und renationalisiert. Aus den Kategorien EU‐Bürger versus Drittstaatsangehörige entwickeln sich ökonomisch starke EU‐ und nicht‐EU Migranten versus schwache EU- und nicht EU-Migranten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zwischen Europäisierung und Renationalisierung der Freizügigkeit

Zwischen Europäisierung und Renationalisierung der Freizügigkeit von Amétépé,  Fofo Senyo, Hartmann-Hirsch,  Claudia
Luxemburg hat eine atypische, effiziente Migration. Die rezenten Portugiesen unterschichten sich so wie ihre Vorgänger des Salazar Regimes trotz höherer Bildungsabschlüsse, während sich die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten an die Spitze der Pyramide setzen. Das starke Nord‐Süd-Gefälle zwischen Luxemburg und Portugal wird an Hand einiger Indikatoren deutlich. Die Freizügigkeit wird durch Urteile des EuGH auf Initiative nördlicher Mitgliedsstaaten gegen südeuropäische Krisen‐‚Flüchtlinge‘ reduziert und renationalisiert. Aus den Kategorien EU‐Bürger versus Drittstaatsangehörige entwickeln sich ökonomisch starke EU‐ und nicht‐EU Migranten versus schwache EU- und nicht EU-Migranten.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Drittstaatsangehörige: Familiennachzug – Bleiberechte

Drittstaatsangehörige: Familiennachzug – Bleiberechte von Welte,  Hans-Peter
Migration von Ausländern nach Deutschland Das Praxishandbuch Drittstaatsangehörige: Familiennachzug - Bleiberechte erläutert die aufenthaltsrechtlichen Grundlagen des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen, ausländischen Familienangehörigen Deutscher sowie von Unionsbürgern. Schwerpunkte sind Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger, die Erlangung eigenständiger Aufenthaltsrechte, Assoziationsrechte sowie die rechtliche Verfestigung des Aufenthalts. Welche Familienangehörigen sind auch in Härtefällen nachzugsberechtigt? Wer unterliegt dem gesetzlichen Spracherfordernis? Was ist bei Schein- oder Zwangsehen? Dürfen Familienangehörige erwerbstätig sein? Wann ist das Wohl des Kindes erheblich? Welche türkischen Familienangehörigen haben ein Assoziationsrecht? Zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulichen die komplexe Materie und erleichtern die rechtssichere Entscheidung. Arbeitshilfe für Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte, Wohlfahrtsverbände und karitative Vereinigungen. Fachliteratur für Studium, Aus- und Fortbildung.
Aktualisiert: 2019-10-18
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Civitas Europaea

Civitas Europaea von Bellinghausen,  Till
Ausgangspunkt der Abhandlung ist die Außen- und Binnenmigration in der Europäischen Union. Der Verfasser untersucht Grundlagen, Determinanten und Entwicklung des unionseuropäischen Migrationsrechts. Anhand eines interdisziplinären Ansatzes behandelt er die Grundbegriffe Migration und Europa sowie die (Rechts-)Geschichte des Migrationskontinents Europa. Überdies legt er den Fokus darauf, die verschiedenen Rechtsstatus von Unionsbürgern und langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen zu vergleichen. Im Ergebnis steht, dass die Rechte von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen weiter anzugleichen sind. Als Denkanstoß entwickelt der Verfasser hierzu ein unionsrechtliches Bürgerrechtskonzept für Drittstaatsangehörige – die .
Aktualisiert: 2020-09-01
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Drittstaatsangehörige: Familiennachzug – Bleiberechte

Drittstaatsangehörige: Familiennachzug – Bleiberechte von Welte,  Hans-Peter
Migration von Ausländern nach Deutschland Das Praxishandbuch Drittstaatsangehörige: Familiennachzug - Bleiberechte erläutert die aufenthaltsrechtlichen Grundlagen des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen, ausländischen Familienangehörigen Deutscher sowie von Unionsbürgern. Schwerpunkte sind Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger, die Erlangung eigenständiger Aufenthaltsrechte, Assoziationsrechte sowie die rechtliche Verfestigung des Aufenthalts. Welche Familienangehörigen sind auch in Härtefällen nachzugsberechtigt? Wer unterliegt dem gesetzlichen Spracherfordernis? Was ist bei Schein- oder Zwangsehen? Dürfen Familienangehörige erwerbstätig sein? Wann ist das Wohl des Kindes erheblich? Welche türkischen Familienangehörigen haben ein Assoziationsrecht? Zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulichen die komplexe Materie und erleichtern die rechtssichere Entscheidung. Arbeitshilfe für Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte, Wohlfahrtsverbände und karitative Vereinigungen. Fachliteratur für Studium, Aus- und Fortbildung.
Aktualisiert: 2019-10-18
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Drittstaatsangehörige im europäischen Migrationsrecht

Drittstaatsangehörige im europäischen Migrationsrecht von Tewocht,  Hannah
Obgleich das europäische Migrationsrecht ursprünglich nur Rechtspositionen von Angehörigen der EWG-Staaten regelte, waren von den Regelungen stets auch Drittstaatsangehörige betroffen – z.B. als Familienangehörige von EWG-Angehörigen. Seit den 1970er Jahren wurde immer wieder gefordert, die Rechtspositionen von Drittstaatsangehörigen zu vereinheitlichen und sie an die Rechte von Unionsbürgern anzupassen. Seit rund 15 Jahren verfügt die EU über entsprechende Kompetenzen. Die Studie arbeitet die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen, die diese im europäischen Migrationsrecht haben – von den Anfängen der EWG bis heute –, systematisch auf. Im Ergebnis zeigt sie, dass vom „neuen“ Einwanderungsrecht kaum eine vereinheitlichende Wirkung ausgeht; eine Vergleichbarkeit zwischen den Rechtspositionen von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen besteht nach wie vor nicht. Lediglich die Anordnung der Inländerbehandlung für Drittstaatsangehörige in gewissen Zusammenhängen stellt einen Fortschritt dar.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Drittstaatsangehörige und Sozialrecht

Drittstaatsangehörige und Sozialrecht von Sopp,  Alexander
Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das neue Recht der Arbeitsmigration

Das neue Recht der Arbeitsmigration von Bichl,  Norbert, Bitsche,  Robert, Szymanski,  Wolf
Inhalt: Systematische Darstellung des Rechts der Arbeitsmigration sowie der Neuerungen im AuslBg und NAG; Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Text, Materialien sowie Kommentierung der Novelle 2013; Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) Text, Materialien sowie Kommentierung der Novelle gemäß dem Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz 2012 (FNG) und FNG-Anpassungsgesetz 2013; NAG-Durchführungsverordnung; Auflistung wichtiger Internetadressen. Neuerungen: Erteilung der Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Bleiberecht, etc) durch das neu geschaffene Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl; Anpassung des Migrationsrechts an die neu eingerichtete zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit Zuständigkeit für das AuslBG und die Landesverwaltungsgerichte (LVwG) mit Zuständigkeit für das NAG urteilen über Beschwerden gegen Entscheidungen der jeweiligen Verwaltungsbehörde; Öffnung des Arbeitsmarktes für weitere EU-Bürger; Mangelberufe für die Gewährung einer „Rot-Weiß-Rot – Karte“; kombinierter Aufenthalts- und Arbeitstitel für Drittstaatsangehörige; Abschaffung der Arbeitserlaubnis, des Befreiungsscheins und der Bundeshöchstzahl.
Aktualisiert: 2022-03-18
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Civitas Europaea

Civitas Europaea von Bellinghausen,  Till
Ausgangspunkt der Abhandlung ist die Außen- und Binnenmigration in der Europäischen Union. Der Verfasser untersucht Grundlagen, Determinanten und Entwicklung des unionseuropäischen Migrationsrechts. Anhand eines interdisziplinären Ansatzes behandelt er die Grundbegriffe Migration und Europa sowie die (Rechts-)Geschichte des Migrationskontinents Europa. Überdies legt er den Fokus darauf, die verschiedenen Rechtsstatus von Unionsbürgern und langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen zu vergleichen. Im Ergebnis steht, dass die Rechte von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen weiter anzugleichen sind. Als Denkanstoß entwickelt der Verfasser hierzu ein unionsrechtliches Bürgerrechtskonzept für Drittstaatsangehörige – die .
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss

Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss von Öndül,  Daniela
Abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind zahlreiche Drittstaatsangehörige, die in Deutschland leben, von Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Angesichts des grundgesetzlich verankerten staatlichen Schutzauftrags gegenüber Familien wirft das die Frage auf, ob bzw. inwiefern dieser Ausschluss gerechtfertigt ist. In zwei Beschlüssen vom 6. Juli 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Vorschriften über die Anspruchsberechtigung von Ausländern im Bundeskindesgeldgesetz und im Erziehungsgeldgesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstießen. Als Reaktion hierauf fasste der Gesetzgeber im Jahr 2006 die Vorschriften neu. Die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften ist jedoch nach wie vor umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich daher seit dem Jahr 2006 bis zum Januar 2013 in sechs Entscheidungen mit ihnen zu befassen. Im Juli 2012 erklärte es einen Teil der beiden Vorschriften im Bundeserziehungsgeldgesetz und im Bundeselterngeldgesetz für verfassungswidrig und damit für nichtig. Ausgehend von der Tatsache, dass Deutsche und in Deutschland lebende Ausländer in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet sind, ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, zu prüfen, ob die eingeschränkte Leistungsgewährung an Ausländer verfassungs- und völkerrechtlich gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-04-17
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