Sachherrschaft und Sozialbindung?

Sachherrschaft und Sozialbindung? von Lehmann,  Jochen
Der Verfasser unternimmt den Versuch, die zeitgenössische Diskussion um den Eigentumsbegriff des Zivilrechts und deren Wurzeln erstmalig umfassend darzustellen. Dabei widmet er sich vor allem zwei Fragen: Welcher Eigentumsbegriff lag dem Zivilrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugrunde, und hat sich dieser in den vergangenen 100 Jahren verändert? Woher stammt der in der Diskussion um den Eigentumsbegriff immer wieder bemühte Gegensatz zwischen Sachherrschaft des Eigentümers und Sozialbindung des Eigentums? Jochen Lehmann beschränkt sich in seiner Darstellung nicht auf die Dogmatik des Eigentumsbegriffs, sondern schildert auch die historischen und philosophischen Hintergründe, ohne welche die Entwicklung der Diskussion um den richtigen Eigentumsbegriff nicht verständlich würde. So entsteht ein umfassendes Bild der vor allem im 19. und 20. Jahrhundert zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen um die richtige Definition des Eigentums. Dabei zeigt sich, dass der durch die umfassende Sachherrschaft des Eigentümers gekennzeichnete Eigentumsbegriff, der - seit dem Erlass des BGB unverändert - dem Zivilrecht zugrunde liegt, das Ende einer langen dogmatischen Entwicklung markiert. Der soziale Eigentumsbegriff, der die Bindung des Eigentümers durch die Interessen der Gesellschaft betont, ist hingegen ein Produkt der rechtspolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts und in wesentlichen Teilen eine Schöpfung des Germanisten Otto von Gierke. Während dem deshalb auch als "deutsch" bezeichneten Eigentumsbegriff ein merklicher Einfluss auf die Gesetzgebungsarbeiten zum BGB versagt blieb, bestimmte er während des 20. Jahrhunderts die häufig rechtspolitische Auseinandersetzung um den Eigentumsbegriff und ist bis heute in der Diskussion um die Wiederbelebung des geteilten Eigentums lebendig geblieben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jenseits von Kapitalismus und Kommunismus

Jenseits von Kapitalismus und Kommunismus von Bader,  Michael W.
Michael W. Bader beschreibt Theorie und Praxis eines zwanzig Jahre dauernden Feldversuchs im Umgang mit neuen Wirtschaftsformen, in deren Zentrum ein neuer Arbeits- und Eigentumsbegriff, die Frage der betrieblichenSelbstverwaltung und ein gewandelter Geldbegriff stehen. Bader gibt interessante Einblicke in Modellwerkstätten einer komplementären Gesellschaftsordnung, die gemeinsam mit vielen Beteiligten und unter Mitwirkung des Künstlers Joseph Beuys in den Jahren 1979–2001 praktisch umgesetzt wurden. Dabei handelt es°°sich um einen der wenigen Versuche, eine Wirtschaft ohne Macht und Gier modellhaft einzurichten und Gemeinwohl und Solidarität anstelle von Profitmaximierung und Eigennutz zur Grundmaxime des wirtschaftlichen Handelns zu machen. Bemühungen, die in Anbetracht der heutigen Ungleichverteilung von Reichtum, des expansiven Finanzmarktkapitalismus oder der Umweltbelastung durch einen ungezügelten Industria lismus seit den 1980er Jahren nichts an Aktualität eingebüßt haben.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jenseits von Kapitalismus und Kommunismus

Jenseits von Kapitalismus und Kommunismus von Bader,  Michael W.
Michael W. Bader beschreibt Theorie und Praxis eines zwanzig Jahre dauernden Feldversuchs im Umgang mit neuen Wirtschaftsformen, in deren Zentrum ein neuer Arbeits- und Eigentumsbegriff, die Frage der betrieblichenSelbstverwaltung und ein gewandelter Geldbegriff stehen. Bader gibt interessante Einblicke in Modellwerkstätten einer komplementären Gesellschaftsordnung, die gemeinsam mit vielen Beteiligten und unter Mitwirkung des Künstlers Joseph Beuys in den Jahren 1979–2001 praktisch umgesetzt wurden. Dabei handelt es°°sich um einen der wenigen Versuche, eine Wirtschaft ohne Macht und Gier modellhaft einzurichten und Gemeinwohl und Solidarität anstelle von Profitmaximierung und Eigennutz zur Grundmaxime des wirtschaftlichen Handelns zu machen. Bemühungen, die in Anbetracht der heutigen Ungleichverteilung von Reichtum, des expansiven Finanzmarktkapitalismus oder der Umweltbelastung durch einen ungezügelten Industria lismus seit den 1980er Jahren nichts an Aktualität eingebüßt haben.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Sachherrschaft und Sozialbindung?

Sachherrschaft und Sozialbindung? von Lehmann,  Jochen
Der Verfasser unternimmt den Versuch, die zeitgenössische Diskussion um den Eigentumsbegriff des Zivilrechts und deren Wurzeln erstmalig umfassend darzustellen. Dabei widmet er sich vor allem zwei Fragen: Welcher Eigentumsbegriff lag dem Zivilrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugrunde, und hat sich dieser in den vergangenen 100 Jahren verändert? Woher stammt der in der Diskussion um den Eigentumsbegriff immer wieder bemühte Gegensatz zwischen Sachherrschaft des Eigentümers und Sozialbindung des Eigentums? Jochen Lehmann beschränkt sich in seiner Darstellung nicht auf die Dogmatik des Eigentumsbegriffs, sondern schildert auch die historischen und philosophischen Hintergründe, ohne welche die Entwicklung der Diskussion um den richtigen Eigentumsbegriff nicht verständlich würde. So entsteht ein umfassendes Bild der vor allem im 19. und 20. Jahrhundert zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen um die richtige Definition des Eigentums. Dabei zeigt sich, dass der durch die umfassende Sachherrschaft des Eigentümers gekennzeichnete Eigentumsbegriff, der - seit dem Erlass des BGB unverändert - dem Zivilrecht zugrunde liegt, das Ende einer langen dogmatischen Entwicklung markiert. Der soziale Eigentumsbegriff, der die Bindung des Eigentümers durch die Interessen der Gesellschaft betont, ist hingegen ein Produkt der rechtspolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts und in wesentlichen Teilen eine Schöpfung des Germanisten Otto von Gierke. Während dem deshalb auch als "deutsch" bezeichneten Eigentumsbegriff ein merklicher Einfluss auf die Gesetzgebungsarbeiten zum BGB versagt blieb, bestimmte er während des 20. Jahrhunderts die häufig rechtspolitische Auseinandersetzung um den Eigentumsbegriff und ist bis heute in der Diskussion um die Wiederbelebung des geteilten Eigentums lebendig geblieben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sachherrschaft und Sozialbindung?

Sachherrschaft und Sozialbindung? von Lehmann,  Jochen
Der Verfasser unternimmt den Versuch, die zeitgenössische Diskussion um den Eigentumsbegriff des Zivilrechts und deren Wurzeln erstmalig umfassend darzustellen. Dabei widmet er sich vor allem zwei Fragen: Welcher Eigentumsbegriff lag dem Zivilrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugrunde, und hat sich dieser in den vergangenen 100 Jahren verändert? Woher stammt der in der Diskussion um den Eigentumsbegriff immer wieder bemühte Gegensatz zwischen Sachherrschaft des Eigentümers und Sozialbindung des Eigentums? Jochen Lehmann beschränkt sich in seiner Darstellung nicht auf die Dogmatik des Eigentumsbegriffs, sondern schildert auch die historischen und philosophischen Hintergründe, ohne welche die Entwicklung der Diskussion um den richtigen Eigentumsbegriff nicht verständlich würde. So entsteht ein umfassendes Bild der vor allem im 19. und 20. Jahrhundert zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen um die richtige Definition des Eigentums. Dabei zeigt sich, dass der durch die umfassende Sachherrschaft des Eigentümers gekennzeichnete Eigentumsbegriff, der - seit dem Erlass des BGB unverändert - dem Zivilrecht zugrunde liegt, das Ende einer langen dogmatischen Entwicklung markiert. Der soziale Eigentumsbegriff, der die Bindung des Eigentümers durch die Interessen der Gesellschaft betont, ist hingegen ein Produkt der rechtspolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts und in wesentlichen Teilen eine Schöpfung des Germanisten Otto von Gierke. Während dem deshalb auch als "deutsch" bezeichneten Eigentumsbegriff ein merklicher Einfluss auf die Gesetzgebungsarbeiten zum BGB versagt blieb, bestimmte er während des 20. Jahrhunderts die häufig rechtspolitische Auseinandersetzung um den Eigentumsbegriff und ist bis heute in der Diskussion um die Wiederbelebung des geteilten Eigentums lebendig geblieben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das englische Grundbuch

Das englische Grundbuch von Hertzberg-Bölch,  Catharina von
Die englische und die deutsche Rechtsordnung kennen ein Liegenschaftsregister. Die positive und negative Publizitätswirkung dieser Register ist entscheidend für den Verkehrsschutz im Grundstücksverkehr. Das deutsche Recht bietet hier einen starken Gutglaubensschutz. Das englische Land Law unterscheidet sich jedoch in vielen grundsätzlichen Fragen deutlich vom deutschen Grundstücksrecht. Catharina von Hertzberg-Bölch untersucht, wie eine Registereintragung im englischen Grundstücksrecht wirkt und ob auch das englische Land Register eine dem deutschen Grundbuch vergleichbare Publizität mit sich bringt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das englische Grundbuch

Das englische Grundbuch von von Hertzberg-Bölch,  Catharina
Die englische und die deutsche Rechtsordnung kennen ein Liegenschaftsregister. Die positive und negative Publizitätswirkung dieser Register ist entscheidend für den Verkehrsschutz im Grundstücksverkehr. Das deutsche Recht bietet hier einen starken Gutglaubensschutz. Das englische Land Law unterscheidet sich jedoch in vielen grundsätzlichen Fragen deutlich vom deutschen Grundstücksrecht. Catharina von Hertzberg-Bölch untersucht, wie eine Registereintragung im englischen Grundstücksrecht wirkt und ob auch das englische Land Register eine dem deutschen Grundbuch vergleichbare Publizität mit sich bringt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Verfassungsprozessrecht und Verfassungsmäßigkeitsprüfung

Verfassungsprozessrecht und Verfassungsmäßigkeitsprüfung von Gersdorf,  Hubertus
Die Neuauflage: Die neue Auflage beruht auf einer gründlichen Überarbeitung der vierten Auflage. Neben einer Reihe von Gesetzesänderungen wurden neuere Gerichtsentscheidungen und Ansichten des Schrifttums eingearbeitet. Die Konzeption: Anhand verschiedener Aufbauschemata zu den typischerweise in Prüfungen vorkommenden Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht und den Verwaltungsgerichten wird eine Anleitung für staats- bzw. verwaltungsrechtliche Übungs- und Examensarbeiten gegeben. So werden öffentlich-rechtliches Basiswissen und Hilfestellungen für die praktische Fallbearbeitung zugleich vermittelt. Neben der systematischen Darstellung der einzelnen Gliederungspunkte wird der vorgeschlagene Aufbau in "aufbautechnischen Hinweisen" erläutert und die gewählte Prüfungsreihenfolge begründet. Formulierungsvorschläge für Obersätze und andere wichtige Passagen von Hausarbeiten und Klausuren runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Jenseits von Kapitalismus und Kommunismus

Jenseits von Kapitalismus und Kommunismus von Bader,  Michael W.
Michael W. Bader beschreibt Theorie und Praxis eines zwanzig Jahre dauernden Feldversuchs im Umgang mit neuen Wirtschaftsformen, in deren Zentrum ein neuer Arbeits- und Eigentumsbegriff, die Frage der betrieblichenSelbstverwaltung und ein gewandelter Geldbegriff stehen. Bader gibt interessante Einblicke in Modellwerkstätten einer komplementären Gesellschaftsordnung, die gemeinsam mit vielen Beteiligten und unter Mitwirkung des Künstlers Joseph Beuys in den Jahren 1979–2001 praktisch umgesetzt wurden. Dabei handelt es°°sich um einen der wenigen Versuche, eine Wirtschaft ohne Macht und Gier modellhaft einzurichten und Gemeinwohl und Solidarität anstelle von Profitmaximierung und Eigennutz zur Grundmaxime des wirtschaftlichen Handelns zu machen. Bemühungen, die in Anbetracht der heutigen Ungleichverteilung von Reichtum, des expansiven Finanzmarktkapitalismus oder der Umweltbelastung durch einen ungezügelten Industria lismus seit den 1980er Jahren nichts an Aktualität eingebüßt haben.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
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Sachherrschaft und Sozialbindung?

Sachherrschaft und Sozialbindung? von Lehmann,  Jochen
Der Verfasser unternimmt den Versuch, die zeitgenössische Diskussion um den Eigentumsbegriff des Zivilrechts und deren Wurzeln erstmalig umfassend darzustellen. Dabei widmet er sich vor allem zwei Fragen: Welcher Eigentumsbegriff lag dem Zivilrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugrunde, und hat sich dieser in den vergangenen 100 Jahren verändert? Woher stammt der in der Diskussion um den Eigentumsbegriff immer wieder bemühte Gegensatz zwischen Sachherrschaft des Eigentümers und Sozialbindung des Eigentums? Jochen Lehmann beschränkt sich in seiner Darstellung nicht auf die Dogmatik des Eigentumsbegriffs, sondern schildert auch die historischen und philosophischen Hintergründe, ohne welche die Entwicklung der Diskussion um den richtigen Eigentumsbegriff nicht verständlich würde. So entsteht ein umfassendes Bild der vor allem im 19. und 20. Jahrhundert zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen um die richtige Definition des Eigentums. Dabei zeigt sich, dass der durch die umfassende Sachherrschaft des Eigentümers gekennzeichnete Eigentumsbegriff, der - seit dem Erlass des BGB unverändert - dem Zivilrecht zugrunde liegt, das Ende einer langen dogmatischen Entwicklung markiert. Der soziale Eigentumsbegriff, der die Bindung des Eigentümers durch die Interessen der Gesellschaft betont, ist hingegen ein Produkt der rechtspolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts und in wesentlichen Teilen eine Schöpfung des Germanisten Otto von Gierke. Während dem deshalb auch als "deutsch" bezeichneten Eigentumsbegriff ein merklicher Einfluss auf die Gesetzgebungsarbeiten zum BGB versagt blieb, bestimmte er während des 20. Jahrhunderts die häufig rechtspolitische Auseinandersetzung um den Eigentumsbegriff und ist bis heute in der Diskussion um die Wiederbelebung des geteilten Eigentums lebendig geblieben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Verfassungsprozessrecht und Verfassungsmäßigkeitsprüfung

Verfassungsprozessrecht und Verfassungsmäßigkeitsprüfung von Gersdorf,  Hubertus
Die Neuauflage: Die neue Auflage beruht auf einer gründlichen Überarbeitung der dritten Auflage. Neben einer Reihe von Gesetzesänderungen wurden neuere Gerichtsentscheidungen und Ansichten des Schrifttums eingearbeitet. Grundlegend überarbeitet wurden insbesondere der Grundrechtsschutz gegen Rechtsakte der Europäischen Union und die Gesetzgebungskompetenzen. Die Konzeption: Anhand verschiedener Aufbauschemata zu den typischerweise in Prüfungen vorkommenden Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht und den Verwaltungsgerichten wird eine Anleitung für staats- bzw. verwaltungsrechtliche Übungs- und Examensarbeiten gegeben. So werden öffentlich-rechtliches Basiswissen und Hilfestellungen für die praktische Fallbearbeitung zugleich vermittelt. Neben der systematischen Darstellung der einzelnen Gliederungspunkte wird der vorgeschlagene Aufbau in "aufbautechnischen Hinweisen" erläutert und die gewählte Prüfungsreihenfolge begründet. Formulierungsvorschläge für Obersätze und andere wichtige Passagen von Hausarbeiten und Klausuren runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2019-07-24
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Eigentumsunfähige Sachen?

Eigentumsunfähige Sachen? von Korves,  Robert
Die Eigentumsordnung einer jeden Privatrechtsgesellschaft ist Ausdruck ihres Freiheitsverständnisses, ihr Zentralbegriff der privatrechtliche Eigentumsbegriff. Das übergeordnete Ziel der Arbeit ist, die Reichweite dieser Ordnung über das Zivilrecht hinaus auszuloten. Dazu nähert sich Robert Korves in einem allgemeinen Teil dem privatrechtlichen Eigentumsbegriff von seiner Kehrseite - der Eigentumsunfähigkeit - und geht im Kern den Fragen nach, unter welchen Voraussetzungen Sachen als eigentumsunfähig gelten und welche Folgen dies für die Rechtsanwendung hat. Mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen führt der Autor im besonderen Teil der Arbeit in drei Grenzgebiete privatrechtlicher Sachherrschaft: in das Recht der öffentlichen Sachen, des toten Körpers und der verbotenen Sachen. Dort steht jeweils die Leistungsfähigkeit der privatrechtlichen Eigentumsordnung zur Diskussion.
Aktualisiert: 2022-12-22
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