Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen.

Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen. von Abendschein,  Tim
Ausgehend von der gesellschaftsrechtlich (noch) überwiegend vertretenen Ansicht, die Beteiligung an einer Personengesellschaft sei grundsätzlich einheitlich, untersucht der Autor, ob dies auch für die Beteiligung des an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft beteiligten Mitunernehmers gilt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ebenso die mitunternehmerische Beteiligung im Grundsatz einheitlich ist, jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz in spezifischen Fallkonstellationen möglich sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand.

Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand. von Wernecke,  Frauke
Nach Ansicht des EuGH ist für die Identität von Rechtsschutzbegehren maßgebend, ob der "Kernpunkt" der Prozesse "dasselbe Rechtsverhältnis" ist. Frauke Wernecke nimmt diese Rechtsprechung zum Anlass, den "Streitgegenstand" des nationalen Prozessrechts aus seiner Verbindung mit dem materiellen Recht zu bestimmen; seine Festlegung orientiert sich an den materiellrechtlichen Kategorien der Anspruchskonkurrenz, der alternativen Normenkonkurrenz und der Anspruchshäufung, mithin an Begriffen, die ihrerseits durch die Identität bzw. Verschiedenheit des zu befriedigenden Interesses (§ 422 BGB in entsprechender Anwendung) geprägt sind und infolgedessen darüber Auskunft geben, ob mehrere Verfahren denselben Streitgegenstand oder verschiedene Begehren betreffen. Die Festlegung des prozessualen "Anspruchs" anhand des sachlichen Rechts greift einen fast in Vergessenheit geratenen Gedanken der deutschen Prozessrechtslehre wieder auf, entwickelt ihn weiter und darf gleichlautende Meinungen im österreichischen und französischen Recht für sich in Anspruch nehmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen.

Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen. von Abendschein,  Tim
Ausgehend von der gesellschaftsrechtlich (noch) überwiegend vertretenen Ansicht, die Beteiligung an einer Personengesellschaft sei grundsätzlich einheitlich, untersucht der Autor, ob dies auch für die Beteiligung des an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft beteiligten Mitunernehmers gilt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ebenso die mitunternehmerische Beteiligung im Grundsatz einheitlich ist, jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz in spezifischen Fallkonstellationen möglich sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand.

Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand. von Wernecke,  Frauke
Nach Ansicht des EuGH ist für die Identität von Rechtsschutzbegehren maßgebend, ob der "Kernpunkt" der Prozesse "dasselbe Rechtsverhältnis" ist. Frauke Wernecke nimmt diese Rechtsprechung zum Anlass, den "Streitgegenstand" des nationalen Prozessrechts aus seiner Verbindung mit dem materiellen Recht zu bestimmen; seine Festlegung orientiert sich an den materiellrechtlichen Kategorien der Anspruchskonkurrenz, der alternativen Normenkonkurrenz und der Anspruchshäufung, mithin an Begriffen, die ihrerseits durch die Identität bzw. Verschiedenheit des zu befriedigenden Interesses (§ 422 BGB in entsprechender Anwendung) geprägt sind und infolgedessen darüber Auskunft geben, ob mehrere Verfahren denselben Streitgegenstand oder verschiedene Begehren betreffen. Die Festlegung des prozessualen "Anspruchs" anhand des sachlichen Rechts greift einen fast in Vergessenheit geratenen Gedanken der deutschen Prozessrechtslehre wieder auf, entwickelt ihn weiter und darf gleichlautende Meinungen im österreichischen und französischen Recht für sich in Anspruch nehmen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand.

Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand. von Wernecke,  Frauke
Nach Ansicht des EuGH ist für die Identität von Rechtsschutzbegehren maßgebend, ob der "Kernpunkt" der Prozesse "dasselbe Rechtsverhältnis" ist. Frauke Wernecke nimmt diese Rechtsprechung zum Anlass, den "Streitgegenstand" des nationalen Prozessrechts aus seiner Verbindung mit dem materiellen Recht zu bestimmen; seine Festlegung orientiert sich an den materiellrechtlichen Kategorien der Anspruchskonkurrenz, der alternativen Normenkonkurrenz und der Anspruchshäufung, mithin an Begriffen, die ihrerseits durch die Identität bzw. Verschiedenheit des zu befriedigenden Interesses (§ 422 BGB in entsprechender Anwendung) geprägt sind und infolgedessen darüber Auskunft geben, ob mehrere Verfahren denselben Streitgegenstand oder verschiedene Begehren betreffen. Die Festlegung des prozessualen "Anspruchs" anhand des sachlichen Rechts greift einen fast in Vergessenheit geratenen Gedanken der deutschen Prozessrechtslehre wieder auf, entwickelt ihn weiter und darf gleichlautende Meinungen im österreichischen und französischen Recht für sich in Anspruch nehmen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen.

Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen. von Abendschein,  Tim
Ausgehend von der gesellschaftsrechtlich (noch) überwiegend vertretenen Ansicht, die Beteiligung an einer Personengesellschaft sei grundsätzlich einheitlich, untersucht der Autor, ob dies auch für die Beteiligung des an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft beteiligten Mitunernehmers gilt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ebenso die mitunternehmerische Beteiligung im Grundsatz einheitlich ist, jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz in spezifischen Fallkonstellationen möglich sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der zweite Korintherbrief

Der zweite Korintherbrief von Klaiber,  Walter
Eine Auslegung des 2. Korintherbriefs steht vor sehr unterschiedlichen Herausforderungen. Da ist die Frage nach der Einheitlichkeit des Briefs und nach der genauen historischen Situation. Wer waren die Gegner des Paulus? Mit welchen persönlichen Vorwürfen sah er sich konfrontiert? Hinzu treten grundsätzliche Fragen, die in dem Brief aufbrechen: Wie wird Autorität in Kirche und Gemeinde begründet und gelebt? Wie verhält sich die Erfahrung ständigen Widerstands gegen die Verkündigung und einer bleibenden Behinderung durch eine chronische Krankheit zu der Behauptung, gerade so die Kraft Christi zu erleben? Die Auslegung in dem vorliegenden Kommentar hat das Ziel, die innere Einheit der Argumentation des Paulus herauszuarbeiten. Die Orientierung am gekreuzigten und auferstandenen Christus bestimmt sowohl das Ringen um die apostolische Autorität des Paulus als auch seine Reaktion auf persönlichen Angriffe wegen Schwächen und Misserfolgen in seiner Verkündigung. Darum ist dieser Brief, der in einer sehr speziellen Situation geschrieben wurde und wie kein anderer Einblick in die persönlichen Kämpfe des Apostels gibt, bis heute von ungebrochener Aktualität.
Aktualisiert: 2020-12-21
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Die Einheitlichkeit des Umsatzes im Mehrwertsteuerrecht

Die Einheitlichkeit des Umsatzes im Mehrwertsteuerrecht von Baur-Rückert,  Stefanie
In der Dissertation „Die Einheitlichkeit des Umsatzes im Mehrwertsteuerrecht“ wird eine praxistaugliche Herangehensweise zum Umgang mit Umsatzbündeln erarbeitet. Dabei wird zunächst eine umfassende Auslegung des in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht definierten Begriffs „Umsatz“ im Kontext des Unionsrechts vollzogen. Der Umsatz in diesem Sinne ist zweistufig aufgebaut: Auf erster Stufe steht das vorgelagerte (Grund-)Tatbestandsmerkmal des Umsatzes für das Anknüpfen an einen Verbrauchsvorgang. Auf zweiter Stufe steht die Einordnung dieses Vorgangs unter die weiteren Tatbestandsmerkmale einzelner Fälle des Umsatzes aus Art. 2 Abs. 1 lit. a und lit. c MwStSystRL für die Beurteilung der Steuerbarkeit. Unter Berücksichtigung der gefundenen Ergebnisse werden Anwendungsbereich und Grenzen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Umsatzes skizziert, woraus unter umfassender Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung der hiesige Ansatz zum Umgang mit einheitlichen Umsätzen in der Praxis entwickelt wird.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Einheitlichkeit des Umsatzes im Mehrwertsteuerrecht

Die Einheitlichkeit des Umsatzes im Mehrwertsteuerrecht von Baur-Rückert,  Stefanie
In der Dissertation „Die Einheitlichkeit des Umsatzes im Mehrwertsteuerrecht“ wird eine praxistaugliche Herangehensweise zum Umgang mit Umsatzbündeln erarbeitet. Dabei wird zunächst eine umfassende Auslegung des in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht definierten Begriffs „Umsatz“ im Kontext des Unionsrechts vollzogen. Der Umsatz in diesem Sinne ist zweistufig aufgebaut: Auf erster Stufe steht das vorgelagerte (Grund-)Tatbestandsmerkmal des Umsatzes für das Anknüpfen an einen Verbrauchsvorgang. Auf zweiter Stufe steht die Einordnung dieses Vorgangs unter die weiteren Tatbestandsmerkmale einzelner Fälle des Umsatzes aus Art. 2 Abs. 1 lit. a und lit. c MwStSystRL für die Beurteilung der Steuerbarkeit. Unter Berücksichtigung der gefundenen Ergebnisse werden Anwendungsbereich und Grenzen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Umsatzes skizziert, woraus unter umfassender Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung der hiesige Ansatz zum Umgang mit einheitlichen Umsätzen in der Praxis entwickelt wird.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Einheitlichkeit höchstrichterlicher Verfassungsrechtsprechung im Rahmen des § 16 Abs. 1 BVerfGG

Die Einheitlichkeit höchstrichterlicher Verfassungsrechtsprechung im Rahmen des § 16 Abs. 1 BVerfGG von Berg,  Andreas
„Denn die Einheit der Rechtsordnung ist im Kern bedroht, wenn gleiches Recht ungleich gesprochen wird“. Das in dieser höchstverfassungsrichterlichen Auffassung verwurzelte, altphilosophische und schon im antiken Europa entstandene Gleichheitsdogma gehört zu den prägendsten Gedanken moderner Verfassungsgrundsätze. Ihm heftet die Erkenntnis an, dass Gerechtigkeit nach Gleichbehandlung verlangt. Eine verbindliche Rechtsanwendungsgleichheit hielt in der deutschen Rechtsordnung erstmalig im Entwurf der Paulskirchenverfassung und folgend in der Weimaraner Reichsverfassung Einzug. Das Bundesverfassungsgericht als Höhepunkt der traditionsreichen Entstehungsgeschichte einer Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist mit seinen beiden Spruchkörpern, welche jeweils voneinander unabhängige, aber hierarchisch gleichwertige Senate sind, entsprechend an das bestehende Gleichheitsdogma in seiner vielschichtigen Ausprägung gebunden. Einfachgesetzlich sind die Zwillingssenate wörtlich durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nach § 2 Abs. 1 einer Konformitätsverpflichtung unterworfen. Diese Publikation geht im Kern der Frage nach, ob das Bundesverfassungsgericht dem Normzweck des § 16 Abs. 1 BVerfGG gerecht wird. Anhand ausgewählter Judikate wird untersucht, ob den Senaten des Bundesverfassungsgerichts eine solche Scheu vor dem Plenum nicht nur unterstellt, sondern auch nachgewiesen werden kann. Zuvor werden systematisch die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 16 Abs. 1 BVerfGG analysiert und dessen etablierte Auslegung und Anwendung in Korrelation zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Normzweck gesetzt. Nähert man sich dabei der Fülle der im Divergenzausgleichverfahren enthaltenen und in diesem Zusammenhang zu beachtenden Tatbestandsmerkmalen und unbestimmten Rechtsbegriffen, eröffnet sich zugleich ein Nebelmeer von Begriffen mit teils nur schwer bestimmbarem Gehalt. Mögliche verfassungsrechtliche Konsequenzen einer Missachtung des Divergenzausgleichverfahrens schließen diese Untersuchung zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab. Die Arbeit schließt sodann mit einem Formulierungsvorschlag, welcher die erörterten und zusammengetragenen Konkretisierungs- und Erweiterungsvorschläge in § 16 BVerfGG einarbeitet.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Kategorischer Imperativ und Metaphysik der Sitten

Kategorischer Imperativ und Metaphysik der Sitten von Ludwig,  Ralf
Kants Ethik ist für die meisten nichts anderes als der Kategorische Imperativ, wie er in den fünf Formulierungen der «Grundlegung» und der einen der «Kritik der praktischen Vernunft» abgehandelt ist. Weniger bekannt ist, daß Kant in seinem Spätwerk, der Metaphysik der Sitten, zu einem erneuten Entwurf einer Ethik ausholt, von der er behauptet, sie sei aus dem Kategorischen Imperativ abgeleitet. Die vorliegende Arbeit zeigt, daß der eigene Systemanspruch Kants im Sinne einer ungebrochenen Homogenität seiner Ethik nicht eingelöst werden kann. In einem breit angelegten Teil 1 wird die bekannte transzendentalphilosophische kritische Ethik Kants untersucht, die bei der Selbstbezüglichkeit der reinen praktischen Vernunft stehen bleibt und die Ebene der Gesinnung und des guten Willens nicht verläßt. In Teil 2 (Rechtslehre) und Teil 3 (Tugendlehre) werden die Folgen geschildert, die der Bezug auf das konkrete Handeln in der Sinnenwelt auf die Einheit von Kants Ethik hat.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Einheitlichkeit versus Widerstreit

Einheitlichkeit versus Widerstreit von Arndt,  Jürgen
Bei der Betrachtung der Gestaltung ausgewählter, charakteristischer Kompositionen Claude Debussys finden sowohl die musikalische Analyse als auch literarische, ästhetische und politische Sachverhalte, sofern sie für die Entstehung des jeweiligen Werkes von Bedeutung sind, eingehende Berücksichtigung. Die dabei beobachteten Gestaltungsarten «Einheitlichkeit» (überwiegend assoziative, also zusammenhängende Anlage) und «Widerstreit» (gleichberechtigt assoziative und dissoziative Anlage) erweisen sich als so grundsätzlich verschieden voneinander, daß es wenig sinnvoll erscheint, die Musik Debussys auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Vielmehr gibt die vorliegende Studie eine pluralistische Vorstellung von der Vielfalt des Debussyschen Schaffens.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der gesellschaftsrechtliche Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft

Der gesellschaftsrechtliche Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft von Peters,  Sönke
Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft besagt, daß die Rechtsstellung eines Gesellschafters keiner rechtlich unterschiedlichen Gestaltung zugänglich ist. Dieser gesellschaftsrechtliche Grundsatz, der bereits von der Rechtsprechung des Reichsgerichts geprägt wurde, führt etwa dazu, daß die Anordnung einer Testamentsvollstreckung an einer Komplementärbeteiligung keine Wirkung entfaltet, wenn der Erbe bereits Kommanditist der Gesellschaft ist. Er steht damit typischen Gestaltungswünschen bei der Regelung der Unternehmensnachfolge entgegen. Der Verfasser untersuchte den Grundsatz daher darauf, ob diesem eine gesetzliche Grundlage zugeordnet werden kann. Er gelangt hierbei zu dem Ergebnis, daß der Grundsatz der erforderlichen Gesetzesgrundlage entbehrt und daher unwirksam ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die einheitliche Wirkung der Gemeinschaftsmarke

Die einheitliche Wirkung der Gemeinschaftsmarke von Kopanka,  Nicole
Eine Marke ist ein Name, ein Zeichen oder ein Symbol für Waren oder Dienstleistungen, die diese von Waren oder Dienstleistungen anderer Markeninhaber abgrenzen soll. Das aus ihr erwachsende Markenrecht ist ein ausschließliches Recht, welches seinem Inhaber ermöglicht, andere von der Benutzung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen auszuschließen. Dieses Ausschlussrecht entfaltet seine Wirkung aber nur territorial begrenzt. Der Schutz der Marke richtet sich nach dem Recht des Mitgliedstaates, der ihn gewährt. Auf dem Gebiet der Europäischen Union wurde dieses Schutzlandprinzip durch die Gemeinschaftsmarkenverordnung und die damit verbundene Schaffung der Gemeinschaftsmarke territorial erweitert. Durch eine einmalige Anmeldung entsteht ein Schutzrecht mit Wirkung für das gesamte Unionsgebiet. Diese Untersuchung befasst sich zunächst mit der Frage, wie sich dieses weite Schutzterritorium auf den Benutzungszwang i.S.d. Art. 15 Abs. 1 S. 1 GMV auswirkt. Den Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei die notwendige territoriale Reichweite der Benutzung, insbesondere die Auslegung der Begriffe der "ernsthaften" Benutzung "in der Gemeinschaft". Der zweite Teil der Arbeit setzt sich dann auf prozessualer Ebene mit der Reichweite von Unterlassungsverfügungen auseinander. Fraglich ist hier vor allem, wie weit ein Unterlassungsanspruch reichen darf, wenn die Verletzungstatbestände des Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) und c) GMV nur auf einem territorial begrenzten Gebiet der Europäischen Union verwirklicht worden sind. Diese beiden territorialen Gesichtspunkte stehen dabei vor allem in einem Spannungsverhältnis zu dem der Gemeinschaftsmarkenverordnung zugrunde liegenden Einheitlichkeitsprinzip des Art. 1 Abs. 2 GMV.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Credits an deutschen Hochschulen

Credits an deutschen Hochschulen von Schwarz,  Stefanie, Teichler,  Ulrich
Seit Mitte der 90er Jahre werden in einer zunehmenden Zahl von Fachbereichen an Universitäten und Fachhochschulen Credit-Systeme in Modellversuchen eingeführt. Diese Publikation zeigt die Möglichkeiten und Grenzen dieser Credit-Systeme. Mit der Einführung von Credits an deutschen Hochschulen kann das Studium strategischer geplant werden, weil es in kleinere, übersichtlichere Einheiten gegliedert ist, die Lehr- und Lernleistungen der Professoren und Studierenden effizienter zu evaluieren sind, das Studium somit für alle Beteiligten transparenter wird. Darüber hinaus wird eine Anerkennung der Studienleistungen im In- und Ausland wesentlich erleichtert. Im Einleitungstext des Werkes wird ein fundierter Oberblick über den derzeitigen Forschungsstand gegeben. Es werden Stärken und Schwächen unterschiedlicher Modelle diskutiert und praxisnah überprüft. Anschliessend werden verschiedene Länderbeispiele vorgestellt, die als 'Best-Practice-Beispiele' bezeichnet werden können: Sie werden dort von Studierenden und Lehrenden i. d. R. sehr positiv angenommen und tragen in den jeweiligen Ländern zur effizienten Studiengestaltung bei. Daneben wird eine Auswahl der wichtigsten deutschen Reformmodelle präsentiert. Schließlich geben Hochschulpolitiker Antworten auf die Frage, wie Hochschulen mit der gewonnenen Freiheit in Bezug auf Reformideen des Credit-Systems umgehen können. Kleine Einheiten (Credits) können so eine grosse Wirkung erzielen: Die Zunahme der Transparenz von Lehr- und Lernleistungen steigt, die Flexibilität der Studiengestaltung durch die Studierenden (Stichwort lebensbegleitendes Lernen) wächst und die Mobilität von Studierenden national und international wird gewährleistet. Empfehlenswert für: Verantwortliche in Hochschulen und in der Bildungspolitik, Mitarbeiter in der Hochschulverwaltung und -leitung, Hochschulexperten aus Wissenschaft und Praxis, sowie Studierende an deutschen Hochschulen.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts

Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts von Mann,  Golo
»Wer sich in die Geschichte der deutschen Nation vertieft, der hat leicht den Eindruck eines unruhigen Lebens in Extremen ... Einmal erreichen deutsche Gestalten die höchsten geistigen Höhen, auf denen je Menschen gelebt haben, indessen gleichzeitig trübe Mittelmäßigkeit den öffentlichen Ton beherrscht. Von apolitischer Ruhe wendet Deutschland sich zur aufgeregtesten politischen Tätigkeit, von buntscheckiger Vielgestalt zu radikaler Einheitlichkeit; aus Ohnmacht erhebt es sich zu aggressiver Macht, sinkt zurück in Ruin, erarbeitet sich in unglaublicher Schnelle neuen, hektischen Wohlstand. Es ist weltoffen, kosmopolitisch, mit Bewunderung dem Fremden zugeneigt; dann verachtet und verjagt es das Fremde und sucht das Heil in übersteigerter Pflege seiner Eigenart. Die Deutschen gelten als das philosophische, spekulative Volk, dann wieder als das am stärksten praktische, materialistische, als das geduldigste, friedlichste, und wieder als das herrschsüchtigste, brutalste. Ihr eigener Philosoph, Nietzsche, hat sie das 'Täusche-Volk' genannt, weil sie die Welt immer wieder mit Dingen überraschen, die man gerade von ihnen nicht erwartet.« Golo Mann
Aktualisiert: 2020-03-11
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Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand.

Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand. von Wernecke,  Frauke
Nach Ansicht des EuGH ist für die Identität von Rechtsschutzbegehren maßgebend, ob der "Kernpunkt" der Prozesse "dasselbe Rechtsverhältnis" ist. Frauke Wernecke nimmt diese Rechtsprechung zum Anlass, den "Streitgegenstand" des nationalen Prozessrechts aus seiner Verbindung mit dem materiellen Recht zu bestimmen; seine Festlegung orientiert sich an den materiellrechtlichen Kategorien der Anspruchskonkurrenz, der alternativen Normenkonkurrenz und der Anspruchshäufung, mithin an Begriffen, die ihrerseits durch die Identität bzw. Verschiedenheit des zu befriedigenden Interesses (§ 422 BGB in entsprechender Anwendung) geprägt sind und infolgedessen darüber Auskunft geben, ob mehrere Verfahren denselben Streitgegenstand oder verschiedene Begehren betreffen. Die Festlegung des prozessualen "Anspruchs" anhand des sachlichen Rechts greift einen fast in Vergessenheit geratenen Gedanken der deutschen Prozessrechtslehre wieder auf, entwickelt ihn weiter und darf gleichlautende Meinungen im österreichischen und französischen Recht für sich in Anspruch nehmen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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