Aktualisiert: 2023-06-30
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Das europäische Arbeits- und Sozialrecht
beeinflusst wesentlich Auslegung und Anwendung des nationalen Arbeits- und Sozialrechts.
Das Handbuch
systematisiert die europäischen Vorgaben und macht sie auch für den nationalen Rechtsanwender praktikabel. Schritt für Schritt wird die arbeits- und sozialrechtliche Relevanz von Bestimmungen der Europäischen Grundrechtecharta und EMRK, von Unionsbürgerschaft und Arbeitnehmerfreizügigkeit herausgearbeitet. Dabei werden die Wechselbeziehungen zum europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht wie zur Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit verständlich erklärt, auch im Hinblick auf das Vergaberecht wie die Struktur- und Beschäftigungspolitik.
Die 2. Auflage
legt nochmals einen vertieften Schwerpunkt auf die Schnittmengen zum nationalen Recht, insbesondere in den verschiedenen Leistungsarten bei der Flankierung von Arbeitsmigration wie dem Arbeitnehmerschutz. Die Neuauflage bringt sämtliche Themenfelder auf den neuesten Stand. Berücksichtigt sind die zahlreichen neuen Richtlinienvorgaben aus Brüssel, so die Änderung der Entsenderichtlinie aufgrund RL (EU) 2018/957.
Wichtige neuere Entscheidungen des EuGH, z.B. „Asklepios“, „Egenberger“ und „Matzak“, sind eingearbeitet.
Die Themenschwerpunkte:
Alters und Hinterbliebenenrenten
Antidiskriminierungsschutz
Arbeitslosigkeit
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Arbeitszeit
Befristung
Betriebsübergang
Entsendung
Ergänzende Renten/betriebliche Altersvorsorge
Familienleistungen
Informations- und Konsultationsrechte/Sozialer Dialog und Kollektivvereinbarungen
Insolvenz
Invalidität
Jugendarbeitsschutz
Krankheit und Mutterschaft
Massenentlassung
Mutterschutz und Elternschutz
Nachweis von Arbeitsbedingungen
Sterbegeld
Technischer Arbeitsschutz
Teilzeit
Urlaub
Vorruhestand
Zeitarbeit
Die Autorinnen und Autoren
Prof. Dr. Peter Axer, Prof. Dr. Peter Baumeister, Prof. Dr. Frank Bayreuther, Prof. Dr. Andreas Bücker, Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M., Prof. Dr. Wolfram Cremer, Prof. Dr. Stamatia Devetzi, Dr. Ullrich Ehrenberg, RA PD Dr. Gerrit Forst, LL.M., Prof. Dr. Stefan Greiner, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Akad. Rätin a.Z. Dr. Anna-Lena Hollo, Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Akad. Rätin Dr. Andrea Kießling, Dr. Daniel Kiesow, Akad. Rat Dr. Thomas Klein, Maria Kleinert, Prof. Dr. Eva Kocher, Prof. Dr. Markus Krajewski, Prof. Dr. Rüdiger Krause, Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M., Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M., Prof. Dr. Katja Nebe, RiBSG Dr. Dagmar Oppermann, RiVG Dr. Gregor-Julius Ostermann, Prof. Dr. Christian Rolfs, Prof. Dr. Lena Rudkowski, Stefan Schelhaas, LL.M., Dr. Frank Schreiber, apl. Prof. Dr. Jens Schubert, Prof. Dr. Achim Seifert, Akad. Rat a.Z. Dr. Stephan Seiwerth, LL.M. (Leuven), Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, Prof. Dr. Kerstin Tillmanns, Prof. Dr. Daniel Ulber, RinBVerfG Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber und RA Dr. Sebastian Weber.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Das europäische Arbeits- und Sozialrecht
beeinflusst wesentlich Auslegung und Anwendung des nationalen Arbeits- und Sozialrechts.
Das Handbuch
systematisiert die europäischen Vorgaben und macht sie auch für den nationalen Rechtsanwender praktikabel. Schritt für Schritt wird die arbeits- und sozialrechtliche Relevanz von Bestimmungen der Europäischen Grundrechtecharta und EMRK, von Unionsbürgerschaft und Arbeitnehmerfreizügigkeit herausgearbeitet. Dabei werden die Wechselbeziehungen zum europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht wie zur Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit verständlich erklärt, auch im Hinblick auf das Vergaberecht wie die Struktur- und Beschäftigungspolitik.
Die 2. Auflage
legt nochmals einen vertieften Schwerpunkt auf die Schnittmengen zum nationalen Recht, insbesondere in den verschiedenen Leistungsarten bei der Flankierung von Arbeitsmigration wie dem Arbeitnehmerschutz. Die Neuauflage bringt sämtliche Themenfelder auf den neuesten Stand. Berücksichtigt sind die zahlreichen neuen Richtlinienvorgaben aus Brüssel, so die Änderung der Entsenderichtlinie aufgrund RL (EU) 2018/957.
Wichtige neuere Entscheidungen des EuGH, z.B. „Asklepios“, „Egenberger“ und „Matzak“, sind eingearbeitet.
Die Themenschwerpunkte:
Alters und Hinterbliebenenrenten
Antidiskriminierungsschutz
Arbeitslosigkeit
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Arbeitszeit
Befristung
Betriebsübergang
Entsendung
Ergänzende Renten/betriebliche Altersvorsorge
Familienleistungen
Informations- und Konsultationsrechte/Sozialer Dialog und Kollektivvereinbarungen
Insolvenz
Invalidität
Jugendarbeitsschutz
Krankheit und Mutterschaft
Massenentlassung
Mutterschutz und Elternschutz
Nachweis von Arbeitsbedingungen
Sterbegeld
Technischer Arbeitsschutz
Teilzeit
Urlaub
Vorruhestand
Zeitarbeit
Die Autorinnen und Autoren
Prof. Dr. Peter Axer, Prof. Dr. Peter Baumeister, Prof. Dr. Frank Bayreuther, Prof. Dr. Andreas Bücker, Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M., Prof. Dr. Wolfram Cremer, Prof. Dr. Stamatia Devetzi, Dr. Ullrich Ehrenberg, RA PD Dr. Gerrit Forst, LL.M., Prof. Dr. Stefan Greiner, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Akad. Rätin a.Z. Dr. Anna-Lena Hollo, Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Akad. Rätin Dr. Andrea Kießling, Dr. Daniel Kiesow, Akad. Rat Dr. Thomas Klein, Maria Kleinert, Prof. Dr. Eva Kocher, Prof. Dr. Markus Krajewski, Prof. Dr. Rüdiger Krause, Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M., Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M., Prof. Dr. Katja Nebe, RiBSG Dr. Dagmar Oppermann, RiVG Dr. Gregor-Julius Ostermann, Prof. Dr. Christian Rolfs, Prof. Dr. Lena Rudkowski, Stefan Schelhaas, LL.M., Dr. Frank Schreiber, apl. Prof. Dr. Jens Schubert, Prof. Dr. Achim Seifert, Akad. Rat a.Z. Dr. Stephan Seiwerth, LL.M. (Leuven), Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, Prof. Dr. Kerstin Tillmanns, Prof. Dr. Daniel Ulber, RinBVerfG Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber und RA Dr. Sebastian Weber.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Autoren und Autorinnen vermitteln smart & fokussiert einen rechtsgebietsübergreifenden Einstieg in das Thema Mitarbeiterentsendung:
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Aufenthaltsrecht
Darüber hinaus geben sie Praxistipps zu Gestaltungsmöglichkeiten und Hinweise auf die Auswirkungen des Brexits und der COVID-19-Pandemie.
Viele Beispielen, Grafiken und Übersichten ermöglichen den schnellen Praxistransfer.
Die Reihe #steuernkompakt bietet knapp und auf den Punkt gebracht einen fundierten Überblick über das jeweilige Rechtsgebiet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einem praxisorientierten Einstieg, auf wichtigen Beratungsfragen und häufigen Fehlerquellen. Viele Beratungshinweise, Beispiele, Grafiken und Übersichten machen Leser:innen schnell fit im jeweiligen Wissensgebiet. Perfekt beim Onboarding, in der Fortbildung und als Schnelleinstieg für Steuerprofis in ein nicht geläufiges Rechtsgebiet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Autoren und Autorinnen vermitteln smart & fokussiert einen rechtsgebietsübergreifenden Einstieg in das Thema Mitarbeiterentsendung:
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Aktualisiert: 2023-05-10
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Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Dieses ist erstmalig in der Neuauflage des ursprünglichen AEntG-Kommentars kommentiert.
Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Seit 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz in geringfügigem Umfang vor. Ferner ist in umfangreichen Normen geregelt, ob und auf welche Weise über eine Kommission künftig Anpassungen vorgenommen werden können.
Zusätzlich wird auch das ebenfalls im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kommentiert. Hierin wird die Erstreckung von Tarifverträgen über die bisher im Gesetz aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert, bei denen die Erstreckung "im öffentlichen Interesse geboten erscheint", um die Gesetzesziele zu erreichen "und dabei insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken".
Entfallen ist die Kommentierung des außer Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetzes.
- zum aktuellen Thema Mindestlöhne
- kompakt, übersichtlich, aktuell
Für Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte und Betriebsräte, die mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorschriften befasst sind. Ebenso für Verwaltungen sowie Gewerbeaufsicht und Zoll.
Aktualisiert: 2023-05-09
Autor:
Frank Bayreuther,
Stefan Greiner,
Jacob Joussen,
Hans Kudlich,
Jan-Tibor Lelley,
Anja Mengel,
Jochen Mohr,
Stephan Pötters,
Martin Reufels,
Gregor Thüsing,
Bernd Waas
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- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
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Aktualisiert: 2023-01-01
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- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Aufenthaltsrecht
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Viele Beispielen, Grafiken und Übersichten ermöglichen den schnellen Praxistransfer.
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Aktualisiert: 2023-01-01
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Aktualisiert: 2023-04-16
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Das europäische Arbeits- und Sozialrecht
beeinflusst wesentlich Auslegung und Anwendung des nationalen Arbeits- und Sozialrechts.
Das Handbuch
systematisiert die europäischen Vorgaben und macht sie auch für den nationalen Rechtsanwender praktikabel. Schritt für Schritt wird die arbeits- und sozialrechtliche Relevanz von Bestimmungen der Europäischen Grundrechtecharta und EMRK, von Unionsbürgerschaft und Arbeitnehmerfreizügigkeit herausgearbeitet. Dabei werden die Wechselbeziehungen zum europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht wie zur Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit verständlich erklärt, auch im Hinblick auf das Vergaberecht wie die Struktur- und Beschäftigungspolitik.
Die 2. Auflage
legt nochmals einen vertieften Schwerpunkt auf die Schnittmengen zum nationalen Recht, insbesondere in den verschiedenen Leistungsarten bei der Flankierung von Arbeitsmigration wie dem Arbeitnehmerschutz. Die Neuauflage bringt sämtliche Themenfelder auf den neuesten Stand. Berücksichtigt sind die zahlreichen neuen Richtlinienvorgaben aus Brüssel, so die Änderung der Entsenderichtlinie aufgrund RL (EU) 2018/957.
Wichtige neuere Entscheidungen des EuGH, z.B. „Asklepios“, „Egenberger“ und „Matzak“, sind eingearbeitet.
Die Themenschwerpunkte:
Alters und Hinterbliebenenrenten
Antidiskriminierungsschutz
Arbeitslosigkeit
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Arbeitszeit
Befristung
Betriebsübergang
Entsendung
Ergänzende Renten/betriebliche Altersvorsorge
Familienleistungen
Informations- und Konsultationsrechte/Sozialer Dialog und Kollektivvereinbarungen
Insolvenz
Invalidität
Jugendarbeitsschutz
Krankheit und Mutterschaft
Massenentlassung
Mutterschutz und Elternschutz
Nachweis von Arbeitsbedingungen
Sterbegeld
Technischer Arbeitsschutz
Teilzeit
Urlaub
Vorruhestand
Zeitarbeit
Die Autorinnen und Autoren
Prof. Dr. Peter Axer, Prof. Dr. Peter Baumeister, Prof. Dr. Frank Bayreuther, Prof. Dr. Andreas Bücker, Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M., Prof. Dr. Wolfram Cremer, Prof. Dr. Stamatia Devetzi, Dr. Ullrich Ehrenberg, RA PD Dr. Gerrit Forst, LL.M., Prof. Dr. Stefan Greiner, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Akad. Rätin a.Z. Dr. Anna-Lena Hollo, Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Akad. Rätin Dr. Andrea Kießling, Dr. Daniel Kiesow, Akad. Rat Dr. Thomas Klein, Maria Kleinert, Prof. Dr. Eva Kocher, Prof. Dr. Markus Krajewski, Prof. Dr. Rüdiger Krause, Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M., Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M., Prof. Dr. Katja Nebe, RiBSG Dr. Dagmar Oppermann, RiVG Dr. Gregor-Julius Ostermann, Prof. Dr. Christian Rolfs, Prof. Dr. Lena Rudkowski, Stefan Schelhaas, LL.M., Dr. Frank Schreiber, apl. Prof. Dr. Jens Schubert, Prof. Dr. Achim Seifert, Akad. Rat a.Z. Dr. Stephan Seiwerth, LL.M. (Leuven), Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, Prof. Dr. Kerstin Tillmanns, Prof. Dr. Daniel Ulber, RinBVerfG Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber und RA Dr. Sebastian Weber.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Geist der Nation 2018: Gehässiger Nationalismus, der sich immer noch unterdrückt vorkommt
Wenn es nach dem nationalen Zeitgeist, der öffentlichen Aufregung und Stimmung im Lande geht, leidet das Volk an nichts so sehr wie an den ‚anderen‘. Im Innern an den Flüchtlings-‚massen‘: Die Armutsgestalten, die es dank vorsorgender Politik längst immer weniger hierher schaffen, stören unsere schöne Ordnung, bringen Verbrechen in das Land, in dem es Kriminalität vorher kaum gegeben hat, machen sich in unserem Sozialsystem breit, das bekanntlich ein Kleine-Leute-Paradies ist... Es scheint die wichtigste Sorge zu sein, dass das deutsche Volk sich nach innen und außen der Angriffe auf ‚seine Anrechte‘ und ‚seinen wohlverdienten Wohlstand‘ zu erwehren hat. Das Volk fordert sein Recht – und das besteht in Ausgrenzung der anderen, im eisern festgehaltenen Standpunkt, dass denen nicht zusteht, was 'unser' ist. Und die öffentlichen und politischen Volksbetreuer wälzen die verständnisvolle Frage, inwieweit das Volksempfinden nicht Recht hat und mit seiner nationalistischen Missgunst und Gehässigkeit Recht kriegen muss. Denn darüber streiten die Politiker längst selbst: Ob sie es nicht an Schutz des eigenen Volks vor ‚Überfremdung‘, also an nationalem Egoismus nach innen und außen haben fehlen lassen. Wenn dann ‚besorgte Bürger‘ aus dem Ruder und in Pogromstimmung auf den Plätzen dieser Republik zusammenlaufen, dann haben genau dieselben Politiker aber überhaupt kein Verständnis mehr. In einem gesunden Rechtsstaat liegt das Monopol auf Gewalt, nach der das gesunde Volk einen so unstillbaren Bedarf hat, nämlich ganz allein bei ihnen.
Der anspruchsvolle Nationalismus des Exportweltmeisters Deutschland
Die offiziellen Anwälte einer Besinnung auf die eigenen Werte und Rechte wissen, dass die Nation mit ihrem ‚Wohlstand‘ von handfesteren Leistungen lebt als vom rücksichtslos bedientem Fremdenhass und der Abwehr von Asylsuchenden und anderen Schmarotzern an den Leistungen deutschen Volksfleißes und -gehorsams: von seinem Status als Exportweltmeister nämlich, seinem kapitalistischen Erfolg mit Auto-, Maschinen- und sonstiger wettbewerbsfähiger ‚Spitzenindustrie‘ auf dem Weltmarkt. Dass gerade in Zeiten globaler Krisen- und Verdrängungskonkurrenz dieser Erfolg gegen andere Nationen ausschlägt, dass deutsche Geschäftstüchtigkeit deren Unternehmen aus dem Markt wirft und ein ganzes europäisches Staatenumfeld in Europa in Zahlungs- und Haushaltsnöte stürzt – das geht darum in Ordnung; die wenig bekömmlichen Nebenwirkungen des automobilen Personen- und Warenverkehrsirrsinns, an dem Deutschland so weltmeisterlich verdient, sowieso. Zu ernsten Sorgen aber sehen sich deutsche Politiker veranlasst, weil die Grundlagen dieses deutschen Wachstumserfolgs bedroht sind. Die kommen in diesem Zuge allesamt zur Sprache. Angefangen von der hemmungslos ausgenutzten amerikanischen Lizenz zur globalen Bereicherung, die unter Trump nun fraglich wird; über die freche Rollenzuweisung an China als gefälligst immerzu wachsend zahlungsfähiger Nachfrager für deutsche Produkte, der nun zum immer größeren Konkurrenten wird, der nicht bestellt war; bis hin zu den gnadenlos strapazierten europäischen Partnern, die mit den Niederlagen, die Deutschland ihnen beibringt, nicht den schönen Euro beschädigen sollen, den es an ihnen verdient: Das sind die wirklichen, gegensätzlichen und im Verhältnis zu den anderen notwendig konfliktträchtigen Grundlagen des Erfolgs, den Deutschland als sein Recht beansprucht, dessen Erfüllung ihm der ganze kapitalistische Globus schuldig ist und schuldig zu bleiben droht.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Der Geist der Nation 2018: Gehässiger Nationalismus, der sich immer noch unterdrückt vorkommt
Wenn es nach dem nationalen Zeitgeist, der öffentlichen Aufregung und Stimmung im Lande geht, leidet das Volk an nichts so sehr wie an den ‚anderen‘. Im Innern an den Flüchtlings-‚massen‘: Die Armutsgestalten, die es dank vorsorgender Politik längst immer weniger hierher schaffen, stören unsere schöne Ordnung, bringen Verbrechen in das Land, in dem es Kriminalität vorher kaum gegeben hat, machen sich in unserem Sozialsystem breit, das bekanntlich ein Kleine-Leute-Paradies ist... Es scheint die wichtigste Sorge zu sein, dass das deutsche Volk sich nach innen und außen der Angriffe auf ‚seine Anrechte‘ und ‚seinen wohlverdienten Wohlstand‘ zu erwehren hat. Das Volk fordert sein Recht – und das besteht in Ausgrenzung der anderen, im eisern festgehaltenen Standpunkt, dass denen nicht zusteht, was 'unser' ist. Und die öffentlichen und politischen Volksbetreuer wälzen die verständnisvolle Frage, inwieweit das Volksempfinden nicht Recht hat und mit seiner nationalistischen Missgunst und Gehässigkeit Recht kriegen muss. Denn darüber streiten die Politiker längst selbst: Ob sie es nicht an Schutz des eigenen Volks vor ‚Überfremdung‘, also an nationalem Egoismus nach innen und außen haben fehlen lassen. Wenn dann ‚besorgte Bürger‘ aus dem Ruder und in Pogromstimmung auf den Plätzen dieser Republik zusammenlaufen, dann haben genau dieselben Politiker aber überhaupt kein Verständnis mehr. In einem gesunden Rechtsstaat liegt das Monopol auf Gewalt, nach der das gesunde Volk einen so unstillbaren Bedarf hat, nämlich ganz allein bei ihnen.
Der anspruchsvolle Nationalismus des Exportweltmeisters Deutschland
Die offiziellen Anwälte einer Besinnung auf die eigenen Werte und Rechte wissen, dass die Nation mit ihrem ‚Wohlstand‘ von handfesteren Leistungen lebt als vom rücksichtslos bedientem Fremdenhass und der Abwehr von Asylsuchenden und anderen Schmarotzern an den Leistungen deutschen Volksfleißes und -gehorsams: von seinem Status als Exportweltmeister nämlich, seinem kapitalistischen Erfolg mit Auto-, Maschinen- und sonstiger wettbewerbsfähiger ‚Spitzenindustrie‘ auf dem Weltmarkt. Dass gerade in Zeiten globaler Krisen- und Verdrängungskonkurrenz dieser Erfolg gegen andere Nationen ausschlägt, dass deutsche Geschäftstüchtigkeit deren Unternehmen aus dem Markt wirft und ein ganzes europäisches Staatenumfeld in Europa in Zahlungs- und Haushaltsnöte stürzt – das geht darum in Ordnung; die wenig bekömmlichen Nebenwirkungen des automobilen Personen- und Warenverkehrsirrsinns, an dem Deutschland so weltmeisterlich verdient, sowieso. Zu ernsten Sorgen aber sehen sich deutsche Politiker veranlasst, weil die Grundlagen dieses deutschen Wachstumserfolgs bedroht sind. Die kommen in diesem Zuge allesamt zur Sprache. Angefangen von der hemmungslos ausgenutzten amerikanischen Lizenz zur globalen Bereicherung, die unter Trump nun fraglich wird; über die freche Rollenzuweisung an China als gefälligst immerzu wachsend zahlungsfähiger Nachfrager für deutsche Produkte, der nun zum immer größeren Konkurrenten wird, der nicht bestellt war; bis hin zu den gnadenlos strapazierten europäischen Partnern, die mit den Niederlagen, die Deutschland ihnen beibringt, nicht den schönen Euro beschädigen sollen, den es an ihnen verdient: Das sind die wirklichen, gegensätzlichen und im Verhältnis zu den anderen notwendig konfliktträchtigen Grundlagen des Erfolgs, den Deutschland als sein Recht beansprucht, dessen Erfüllung ihm der ganze kapitalistische Globus schuldig ist und schuldig zu bleiben droht.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Der Geist der Nation 2018: Gehässiger Nationalismus, der sich immer noch unterdrückt vorkommt
Wenn es nach dem nationalen Zeitgeist, der öffentlichen Aufregung und Stimmung im Lande geht, leidet das Volk an nichts so sehr wie an den ‚anderen‘. Im Innern an den Flüchtlings-‚massen‘: Die Armutsgestalten, die es dank vorsorgender Politik längst immer weniger hierher schaffen, stören unsere schöne Ordnung, bringen Verbrechen in das Land, in dem es Kriminalität vorher kaum gegeben hat, machen sich in unserem Sozialsystem breit, das bekanntlich ein Kleine-Leute-Paradies ist... Es scheint die wichtigste Sorge zu sein, dass das deutsche Volk sich nach innen und außen der Angriffe auf ‚seine Anrechte‘ und ‚seinen wohlverdienten Wohlstand‘ zu erwehren hat. Das Volk fordert sein Recht – und das besteht in Ausgrenzung der anderen, im eisern festgehaltenen Standpunkt, dass denen nicht zusteht, was 'unser' ist. Und die öffentlichen und politischen Volksbetreuer wälzen die verständnisvolle Frage, inwieweit das Volksempfinden nicht Recht hat und mit seiner nationalistischen Missgunst und Gehässigkeit Recht kriegen muss. Denn darüber streiten die Politiker längst selbst: Ob sie es nicht an Schutz des eigenen Volks vor ‚Überfremdung‘, also an nationalem Egoismus nach innen und außen haben fehlen lassen. Wenn dann ‚besorgte Bürger‘ aus dem Ruder und in Pogromstimmung auf den Plätzen dieser Republik zusammenlaufen, dann haben genau dieselben Politiker aber überhaupt kein Verständnis mehr. In einem gesunden Rechtsstaat liegt das Monopol auf Gewalt, nach der das gesunde Volk einen so unstillbaren Bedarf hat, nämlich ganz allein bei ihnen.
Der anspruchsvolle Nationalismus des Exportweltmeisters Deutschland
Die offiziellen Anwälte einer Besinnung auf die eigenen Werte und Rechte wissen, dass die Nation mit ihrem ‚Wohlstand‘ von handfesteren Leistungen lebt als vom rücksichtslos bedientem Fremdenhass und der Abwehr von Asylsuchenden und anderen Schmarotzern an den Leistungen deutschen Volksfleißes und -gehorsams: von seinem Status als Exportweltmeister nämlich, seinem kapitalistischen Erfolg mit Auto-, Maschinen- und sonstiger wettbewerbsfähiger ‚Spitzenindustrie‘ auf dem Weltmarkt. Dass gerade in Zeiten globaler Krisen- und Verdrängungskonkurrenz dieser Erfolg gegen andere Nationen ausschlägt, dass deutsche Geschäftstüchtigkeit deren Unternehmen aus dem Markt wirft und ein ganzes europäisches Staatenumfeld in Europa in Zahlungs- und Haushaltsnöte stürzt – das geht darum in Ordnung; die wenig bekömmlichen Nebenwirkungen des automobilen Personen- und Warenverkehrsirrsinns, an dem Deutschland so weltmeisterlich verdient, sowieso. Zu ernsten Sorgen aber sehen sich deutsche Politiker veranlasst, weil die Grundlagen dieses deutschen Wachstumserfolgs bedroht sind. Die kommen in diesem Zuge allesamt zur Sprache. Angefangen von der hemmungslos ausgenutzten amerikanischen Lizenz zur globalen Bereicherung, die unter Trump nun fraglich wird; über die freche Rollenzuweisung an China als gefälligst immerzu wachsend zahlungsfähiger Nachfrager für deutsche Produkte, der nun zum immer größeren Konkurrenten wird, der nicht bestellt war; bis hin zu den gnadenlos strapazierten europäischen Partnern, die mit den Niederlagen, die Deutschland ihnen beibringt, nicht den schönen Euro beschädigen sollen, den es an ihnen verdient: Das sind die wirklichen, gegensätzlichen und im Verhältnis zu den anderen notwendig konfliktträchtigen Grundlagen des Erfolgs, den Deutschland als sein Recht beansprucht, dessen Erfüllung ihm der ganze kapitalistische Globus schuldig ist und schuldig zu bleiben droht.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Dieses Handbuch stellt die arbeitsrechtlichen Ansprüche bei Entsendungen nach
Österreich dar. Nach einem kurzen Einblick über das Wesen des europäischen Rechts
und einer Darstellung der vier Grundfreiheiten wird auf die Systematik bei Entsendungen
und den ständigen Konflikt zwischen der Dienstleistungsfreiheit des Arbeitgebers
auf der einen und der arbeitsrechtlichen Ansprüche des Arbeitnehmers durch die
Entsende-RL auf der anderen Seite eingegangen.
Danach wird auf die maßgebliche EU-Judikatur, die Leitentscheidung Sähköälojen und
die Auswirkungen auf das österreichische Arbeitsrecht eingegangen. Am Ende werden
spezifische Fragen der Haftung nach LSD-BG, des BUAG und der Rechtsdurchsetzung
behandelt.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Diese Untersuchung behandelt die Rechtmäßigkeit des deutschen Urlaubskassenverfahrens der Baubranche bei der Entsendung von Arbeitnehmern. Denn auch ausländische Arbeitgeber sind gegebenenfalls verpflichtet, für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer Beiträge an die Urlaubskasse zu zahlen. Diese Auferlegung von zwingenden nationalen Mindestarbeitsbedingungen ist ein juristischer Dauerbrenner innerhalb der EU. Die Problematik stellt sich besonders für Unternehmen aus Niedriglohnländern, die ihre Dienstleistung in einem Hochlohnland erbringen. Das in Art. 49 EG niedergelegte Herkunftslandprinzip und das vom Aufnahmestaat durchzusetzende Inlandprinzip kollidieren hier miteinander. Die Arbeit misst das Urlaubskassenverfahren an den Grundfreiheiten, der Entsenderichtlinie sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und bettet sie in den breiteren Zusammenhang der Arbeitnehmerentsendung ein.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Zum Werk
Der Referentenkommentar bespricht "gut strukturiert, wissenschaftlich vertieft und meinungsfreudig" (Prof. Dr. Dr. hc Ulrich Preis) alle Fragen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) stets mit Blick auf die betriebliche Praxis. Die Autoren, die das Gesetz als Referenten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales maßgeblich mitgestaltet haben, erläutern das MiLoG umfassend und anschaulich. Die Kontrollpraxis der Zollbehörden wird berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blick
- aus der Feder der Verfasser des MiLoG
- strukturiert, wissenschaftlich vertieft und praxisnah
- unter sorgfältiger Auswertung und Einordnung des Schrifttums sowie der neuesten Rechtsprechung
- mit ausführlicher Darstellung der Rechte des Betriebsrats
Zur Neuauflage
In der nunmehr rund 420 Seiten starken Neuauflage wird die gesamte Fülle des mindestlohnrechtlichen Schrifttums, das seit Inkrafttreten des MiLoG erschienen ist, sorgfältig ausgewertet und eingeordnet. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte, insbesondere erste ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung zum Mindestlohn, sind eingearbeitet. Die jüngsten Rechtsänderungen und rechtspolitischen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene werden erläutert und reflektiert.
Ein neuer Schwerpunkt der Neuauflage liegt in den Fragen, die das MiLoG für die Arbeit der Betriebs- und Personalräte aufwirft. All dies "macht den Kommentar zu einem verlässlichen Führer und dürfte Arbeitgebern einen Schuldvorwurf ersparen, die ihm folgen" (Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau zur 1. Auflage).
Zielgruppe
Unverzichtbare Arbeitshilfe für Betriebs- und Personalräte, Anwälte und Steuerberater, Personalverantwortliche sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zollbehörden und der Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung.
Aktualisiert: 2021-04-12
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