Die technische Fortentwicklung automatisierter Fahrfunktionen könnte dazu führen, dass vollautonome Fahrzeuge ohne menschlichen Fahrer das Bild des öffentlichen Straßenverkehrs prägen. Diesen Prozess begleitet unweigerlich die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung bei Fehlfunktionen solcher Fahrzeuge. Insbesondere die aus der Fähigkeit zum Selbstlernen folgende Opazität der Entscheidungsprozesse autonomer Systeme führt zu Rechtsproblemen, die vermehrt Rufe nach neuartigen Haftungskonzepten provozieren. Der Autor geht der Frage nach, ob derartige Forderungen gerechtfertigt sind oder ob den durch die technische Entwicklung hervorgerufenen Problemen mit konventionellen Regelungsinstrumenten sach- und interessengerecht begegnet werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Themen wie künstliche Intelligenz, Robotik und Smart Devices sind heute in aller Munde. Die Diskussion geht auch an der Rechtswissenschaft nicht vorbei. In der heutigen schnelllebigen Gesellschaft wächst das Bedürfnis, aufwendige Aufgaben an einen kompetenten Vertreter zu delegieren. Dabei möchte man sich die Vorteile neuartiger Software zunutze machen. Autonome und intelligente Techniksysteme – elektronische Softwareagenten - sollen zukünftig nicht nur die Erledigung von Alltagsgeschäften vereinfachen oder ganz übernehmen, sondern auch schwierige und wirtschaftlich äußerst bedeutsame Geschäfte durchführen. Die hier zugrunde gelegten Systeme sollen in ihren Fähigkeiten weit über die bisher bekannten und genutzten Programme hinausgehen und insbesondere durch die Möglichkeit zu maschinellem Lernen ein bisher nicht gekanntes Maß an Eigenständigkeit entwickeln. Es stellt sich die Frage, ob das Agieren solcher weit fortgeschrittener Softwareagenten im Rechtsverkehr nach der aktuellen Rechtslage adäquat abgedeckt ist. Die Autorin untersucht, ob eine Beibehaltung der derzeitigen Praxis zur Zurechnung softwarebasierter Willenserklärungen ohne dogmatische Brüche, Interessenkonflikte und Rechtsunsicherheit möglich ist und entwirft ein Modell, bei dem die Stellvertretung als bereits gesetzlich geregeltes Zurechnungskonzept für solche Erklärungen nutzbar gemacht wird. Dabei wird nicht auf die – in der Literatur heiß diskutierte - Zuerkennung einer Rechtsfähigkeit für Softwareagenten zurückgegriffen, sondern eine isolierte Lösungsstrategie gewählt. Darauf basierend zeigt die Autorin auf, wo eine Übertragung der Stellvertretungsregeln kaum Probleme bereitet und wo dogmatische Brüche aufgelöst werden müssen und können. Das Ergebnis bildet ein Gesetzesentwurf, der die zuvor aufgeworfenen Probleme löst und ein für die Praxis anwendbares Regelungskonzept in Anlehnung an das bestehende Stellvertretungsrecht bieten soll. Damit geht die Autorin über die bisher in der Literatur diskutierten Ansätze hinaus und beschäftigt sich in besonderer Tiefe mit dem Gedankenexperiment „elektronische Stellvertretung“.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Privatrecht sieht sich mit einer Technologie konfrontiert, die von einer bisher unbekannten autonomen Entscheidungsmacht geprägt ist. Mit den tradierten Zurechnungsnormen lässt sich das Verhalten dieser Systeme einem Rechtsträger nur schwer zuweisen. Netzwerktechnologien wie die Blockchain begründen zudem durch die Assoziation von Mensch und Nicht-Mensch neuartige Einheiten, die das Zivil- wie auch das Gesellschaftsrecht nicht zu erfassen vermögen. Sind diese Entwicklungen ein Anlass, einem technischen System einen Rechtsstatus zuzuschreiben? Lassen sich Verantwortungsdefizite durch eine Haftungskanalisierung auf eine ePerson abbauen? Und wie müsste eine solche Rechtsperson strukturiert sein, um sich im Rechtsverkehr einzufügen? Dimitrios Linardatos entwickelt interdisziplinär anwendungsorientierte Lösungen und konkrete Gesetzesvorschläge, die einer Verantwortungsdiffusion entgegenwirken.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Privatrecht sieht sich mit einer Technologie konfrontiert, die von einer bisher unbekannten autonomen Entscheidungsmacht geprägt ist. Mit den tradierten Zurechnungsnormen lässt sich das Verhalten dieser Systeme einem Rechtsträger nur schwer zuweisen. Netzwerktechnologien wie die Blockchain begründen zudem durch die Assoziation von Mensch und Nicht-Mensch neuartige Einheiten, die das Zivil- wie auch das Gesellschaftsrecht nicht zu erfassen vermögen. Sind diese Entwicklungen ein Anlass, einem technischen System einen Rechtsstatus zuzuschreiben? Lassen sich Verantwortungsdefizite durch eine Haftungskanalisierung auf eine ePerson abbauen? Und wie müsste eine solche Rechtsperson strukturiert sein, um sich im Rechtsverkehr einzufügen? Dimitrios Linardatos entwickelt interdisziplinär anwendungsorientierte Lösungen und konkrete Gesetzesvorschläge, die einer Verantwortungsdiffusion entgegenwirken.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die technische Fortentwicklung automatisierter Fahrfunktionen könnte dazu führen, dass vollautonome Fahrzeuge ohne menschlichen Fahrer das Bild des öffentlichen Straßenverkehrs prägen. Diesen Prozess begleitet unweigerlich die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung bei Fehlfunktionen solcher Fahrzeuge. Insbesondere die aus der Fähigkeit zum Selbstlernen folgende Opazität der Entscheidungsprozesse autonomer Systeme führt zu Rechtsproblemen, die vermehrt Rufe nach neuartigen Haftungskonzepten provozieren. Der Autor geht der Frage nach, ob derartige Forderungen gerechtfertigt sind oder ob den durch die technische Entwicklung hervorgerufenen Problemen mit konventionellen Regelungsinstrumenten sach- und interessengerecht begegnet werden kann.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die technische Fortentwicklung automatisierter Fahrfunktionen könnte dazu führen, dass vollautonome Fahrzeuge ohne menschlichen Fahrer das Bild des öffentlichen Straßenverkehrs prägen. Diesen Prozess begleitet unweigerlich die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung bei Fehlfunktionen solcher Fahrzeuge. Insbesondere die aus der Fähigkeit zum Selbstlernen folgende Opazität der Entscheidungsprozesse autonomer Systeme führt zu Rechtsproblemen, die vermehrt Rufe nach neuartigen Haftungskonzepten provozieren. Der Autor geht der Frage nach, ob derartige Forderungen gerechtfertigt sind oder ob den durch die technische Entwicklung hervorgerufenen Problemen mit konventionellen Regelungsinstrumenten sach- und interessengerecht begegnet werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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