Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?

Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa? von Gebauer,  Katharina
Grund- und Menschenrechte werden in Europa sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt. Die nebeneinander existierenden Grundrechtsschutzsysteme haben unterschiedliche Ausgangspunkte und beruhen auf unterschiedlichen Konzeptionen. Ursprünglich existierten keine Berührungspunkte, inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Überschneidungen und Interdependenzen zwischen den beiden Rechtsordnungen. Katharina Gebauer untersucht vergleichend die beiden europäischen Grundrechtsordnungen, die Systematik und Struktur der jeweils gewährleisteten Rechte und die Rolle der Gerichtshöfe für die Ausgestaltung des Grund- und Menschenrechtsschutzes. Sie wertet die Rechtsprechung des Straßburger und des Luxemburger Gerichtshofs in parallel gelagerten Fällen aus und analysiert die Straßburger Rechtsprechung zur Kontrolle von Gemeinschaftsrecht. Der Vergleich ergibt, dass sich die beiden Grundrechtsschutzsysteme sowohl inhaltlich als auch in ihrer Wirkungskraft immer weiter annähern. Zwar können in der zunehmenden Zahl der Fälle, in denen sich die Zuständigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Menschenrechtsgerichtshofs überschneiden, vereinzelt weiterhin Divergenzen auftreten. Dies beruht insbesondere auf der unterschiedlichen Zielrichtung der Rechtsordnungen, die sich auf den Kreis der jeweiligen Grundrechtsberechtigten auswirkt. Die Rechtsprechungsauswertung zeigt jedoch, dass beide Gerichtshöfe bemüht sind, solche Divergenzen im Sinne einer Konfliktreduzierung nach Möglichkeit zu vermeiden und das jeweils andere Grundrechtsschutzsystem sinnvoll aufzugreifen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das deutsche Beamtenstreikverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das deutsche Beamtenstreikverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention. von Ickenroth,  Christoph
Das Beamtenstreikverbot ist in Deutschland gefestigte Rechtspraxis und durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung in seinem Bestand legitimiert. Wie aber ist zu reagieren, wenn mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein neuer Akteur auf den Plan tritt und Akzente in einer Regelungsfrage setzt, die durch nationale Autoritäten abschließend geklärt zu sein scheint? Kann und muss eine nationale Verfassungstradition im Lichte eines sich verändernden internationalen Menschenrechtsschutzes neu bewertet werden?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung)

Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung) von Hembach,  Holger
Das Werk enthält folgende Texte: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) - Internat. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) - Die ILO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 155, 182, 187 - Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 - Sklavereiabkommen vom 25.09.1926 - Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken - Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“) - Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Auszug) - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Inklusive ausführlicher Checkliste für die Umsetzung des LkSG im Unternehmen
Aktualisiert: 2023-06-15
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Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung)

Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung) von Hembach,  Holger
Das Werk enthält folgende Texte: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) - Internat. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) - Die ILO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 155, 182, 187 - Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 - Sklavereiabkommen vom 25.09.1926 - Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken - Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“) - Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Auszug) - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Inklusive ausführlicher Checkliste für die Umsetzung des LkSG im Unternehmen
Aktualisiert: 2023-06-06
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Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung)

Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung) von Hembach,  Holger
Das Werk enthält folgende Texte: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) - Internat. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) - Die ILO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 155, 182, 187 - Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 - Sklavereiabkommen vom 25.09.1926 - Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken - Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“) - Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Auszug) - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Inklusive ausführlicher Checkliste für die Umsetzung des LkSG im Unternehmen
Aktualisiert: 2023-06-01
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Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung)

Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung) von Hembach,  Holger
Das Werk enthält folgende Texte: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) - Internat. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) - Die ILO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 155, 182, 187 - Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 - Sklavereiabkommen vom 25.09.1926 - Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken - Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“) - Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Auszug) - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Inklusive ausführlicher Checkliste für die Umsetzung des LkSG im Unternehmen
Aktualisiert: 2023-05-31
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Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung)

Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung) von Hembach,  Holger
Das Werk enthält folgende Texte: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) - Internat. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) - Die ILO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 155, 182, 187 - Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 - Sklavereiabkommen vom 25.09.1926 - Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken - Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“) - Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Auszug) - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Inklusive ausführlicher Checkliste für die Umsetzung des LkSG im Unternehmen
Aktualisiert: 2023-05-26
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Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung)

Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung) von Hembach,  Holger
Das Werk enthält folgende Texte: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) - Internat. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) - Die ILO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 155, 182, 187 - Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 - Sklavereiabkommen vom 25.09.1926 - Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken - Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“) - Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Auszug) - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Inklusive ausführlicher Checkliste für die Umsetzung des LkSG im Unternehmen
Aktualisiert: 2023-05-27
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Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung)

Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung) von Hembach,  Holger
Das Werk enthält folgende Texte: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) - Internat. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) - Die ILO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 155, 182, 187 - Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 - Sklavereiabkommen vom 25.09.1926 - Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken - Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“) - Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Auszug) - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Inklusive ausführlicher Checkliste für die Umsetzung des LkSG im Unternehmen
Aktualisiert: 2023-05-27
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Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung)

Menschenrechte im Unternehmenskontext (Textsammlung) von Hembach,  Holger
Das Werk enthält folgende Texte: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) - Internat. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) - Die ILO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 155, 182, 187 - Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 - Sklavereiabkommen vom 25.09.1926 - Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken - Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“) - Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Auszug) - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Inklusive ausführlicher Checkliste für die Umsetzung des LkSG im Unternehmen
Aktualisiert: 2023-05-26
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Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?

Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa? von Gebauer,  Katharina
Grund- und Menschenrechte werden in Europa sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt. Die nebeneinander existierenden Grundrechtsschutzsysteme haben unterschiedliche Ausgangspunkte und beruhen auf unterschiedlichen Konzeptionen. Ursprünglich existierten keine Berührungspunkte, inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Überschneidungen und Interdependenzen zwischen den beiden Rechtsordnungen. Katharina Gebauer untersucht vergleichend die beiden europäischen Grundrechtsordnungen, die Systematik und Struktur der jeweils gewährleisteten Rechte und die Rolle der Gerichtshöfe für die Ausgestaltung des Grund- und Menschenrechtsschutzes. Sie wertet die Rechtsprechung des Straßburger und des Luxemburger Gerichtshofs in parallel gelagerten Fällen aus und analysiert die Straßburger Rechtsprechung zur Kontrolle von Gemeinschaftsrecht. Der Vergleich ergibt, dass sich die beiden Grundrechtsschutzsysteme sowohl inhaltlich als auch in ihrer Wirkungskraft immer weiter annähern. Zwar können in der zunehmenden Zahl der Fälle, in denen sich die Zuständigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Menschenrechtsgerichtshofs überschneiden, vereinzelt weiterhin Divergenzen auftreten. Dies beruht insbesondere auf der unterschiedlichen Zielrichtung der Rechtsordnungen, die sich auf den Kreis der jeweiligen Grundrechtsberechtigten auswirkt. Die Rechtsprechungsauswertung zeigt jedoch, dass beide Gerichtshöfe bemüht sind, solche Divergenzen im Sinne einer Konfliktreduzierung nach Möglichkeit zu vermeiden und das jeweils andere Grundrechtsschutzsystem sinnvoll aufzugreifen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das deutsche Beamtenstreikverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das deutsche Beamtenstreikverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention. von Ickenroth,  Christoph
Das Beamtenstreikverbot ist in Deutschland gefestigte Rechtspraxis und durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung in seinem Bestand legitimiert. Wie aber ist zu reagieren, wenn mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein neuer Akteur auf den Plan tritt und Akzente in einer Regelungsfrage setzt, die durch nationale Autoritäten abschließend geklärt zu sein scheint? Kann und muss eine nationale Verfassungstradition im Lichte eines sich verändernden internationalen Menschenrechtsschutzes neu bewertet werden?
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rheinischer Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Rheinischer Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention von Fischer,  Florian
Die zweite Auflage des vorliegenden Werkes enthält eine ausführliche Kommentierung der Präambel sowie der Art. 1, 2, 8 und 12 EMRK. Damit behandelt das Buch auf rund 236 Seiten die wichtigsten objektiven Elementarrechte Leben, Misshandlungsverbot, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit, Privatleben, Familie, Wohnung und Kommunikation. Der Kommentierung ist eine umfassende Einführung in die Menschenrechtslehre vorangestellt, in welcher die Herleitung erklärt, die Grundbegriffe dargestellt und die praktische Umsetzung eines sogenannten "effektiven Menschenrechtsschutzes" durch die Konventionsstaaten kritisch beleuchtet wird. In der Präambel werden die Situationen aller Konventionsstaaten dargestellt. Der Anhang enthält auf weiteren 59 Seiten Materialien. Aus dem Inhalt: Grundlagen: Zur Geno- und Phänotypik objektiver Elementarrechte -- Bestimmende Faktoren von Menschenrechtssituationen -- Präambel: Schlüsseldaten sämtlicher Vertragsstaaten -- Die Menschenrechtssituation in den einzelnen Staaten -- Art. 1: Die Konvention im Normstufenbau -- Art 2: Kriegseinsätze -- Genozide -- Tschetschenien -- Sebrenica -- Kosovo-Krieg -- Lebensschutz in Haft -- Art. 3: Folter zu Rettungszwecken -- Haft-Standards -- Art. 8: Zum Existenzminimum -- Recht auf einen selbstbestimmten Habitus -- insbesondere das Kopftuchverbot -- Schuluniformen -- Ausländerrechte -- Normabweichende sexuelle Praktiken -- Gefängnishaft, Intimität und sexuelle Unversehrtheit -- Künstliche Befruchtung -- Präimplantationsdiagnostik -- Sterbehilfe -- Video- und Onlineüberwachung -- Vorratsdatenspeicherung -- Kindschaftsrecht -- Anonyme Geburt und Babyklappe -- Sorge- und Umgangsrecht -- Zur Konventionswidrigkeit der aktuellen Fassung des § 1626 a BGB -- Inobhutnahmen durch Jugendämter -- Cochemer Modell -- Erbrechtliche Garantien -- Art. 12: Homosexuellenehe. Der Autor: Florian Fischer betreibt eine Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Er bearbeitet vor allem Fälle aus dem Familien-, Erb- und Strafrecht, für welche die Konvention oftmals eine besondere Relevanz hat. Seit 2006 befasst er sich intensiv mit Menschenrechtsfragen. Er ist Leiter des Arbeitskreises Menschenrechte im Verband Deutscher Anwälte (VDA). 2010 erschien von ihm die erste Auflage des vorliegenden Kommentars.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?

Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa? von Gebauer,  Katharina
Grund- und Menschenrechte werden in Europa sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt. Die nebeneinander existierenden Grundrechtsschutzsysteme haben unterschiedliche Ausgangspunkte und beruhen auf unterschiedlichen Konzeptionen. Ursprünglich existierten keine Berührungspunkte, inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Überschneidungen und Interdependenzen zwischen den beiden Rechtsordnungen. Katharina Gebauer untersucht vergleichend die beiden europäischen Grundrechtsordnungen, die Systematik und Struktur der jeweils gewährleisteten Rechte und die Rolle der Gerichtshöfe für die Ausgestaltung des Grund- und Menschenrechtsschutzes. Sie wertet die Rechtsprechung des Straßburger und des Luxemburger Gerichtshofs in parallel gelagerten Fällen aus und analysiert die Straßburger Rechtsprechung zur Kontrolle von Gemeinschaftsrecht. Der Vergleich ergibt, dass sich die beiden Grundrechtsschutzsysteme sowohl inhaltlich als auch in ihrer Wirkungskraft immer weiter annähern. Zwar können in der zunehmenden Zahl der Fälle, in denen sich die Zuständigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Menschenrechtsgerichtshofs überschneiden, vereinzelt weiterhin Divergenzen auftreten. Dies beruht insbesondere auf der unterschiedlichen Zielrichtung der Rechtsordnungen, die sich auf den Kreis der jeweiligen Grundrechtsberechtigten auswirkt. Die Rechtsprechungsauswertung zeigt jedoch, dass beide Gerichtshöfe bemüht sind, solche Divergenzen im Sinne einer Konfliktreduzierung nach Möglichkeit zu vermeiden und das jeweils andere Grundrechtsschutzsystem sinnvoll aufzugreifen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?

Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa? von Gebauer,  Katharina
Grund- und Menschenrechte werden in Europa sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt. Die nebeneinander existierenden Grundrechtsschutzsysteme haben unterschiedliche Ausgangspunkte und beruhen auf unterschiedlichen Konzeptionen. Ursprünglich existierten keine Berührungspunkte, inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Überschneidungen und Interdependenzen zwischen den beiden Rechtsordnungen. Katharina Gebauer untersucht vergleichend die beiden europäischen Grundrechtsordnungen, die Systematik und Struktur der jeweils gewährleisteten Rechte und die Rolle der Gerichtshöfe für die Ausgestaltung des Grund- und Menschenrechtsschutzes. Sie wertet die Rechtsprechung des Straßburger und des Luxemburger Gerichtshofs in parallel gelagerten Fällen aus und analysiert die Straßburger Rechtsprechung zur Kontrolle von Gemeinschaftsrecht. Der Vergleich ergibt, dass sich die beiden Grundrechtsschutzsysteme sowohl inhaltlich als auch in ihrer Wirkungskraft immer weiter annähern. Zwar können in der zunehmenden Zahl der Fälle, in denen sich die Zuständigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Menschenrechtsgerichtshofs überschneiden, vereinzelt weiterhin Divergenzen auftreten. Dies beruht insbesondere auf der unterschiedlichen Zielrichtung der Rechtsordnungen, die sich auf den Kreis der jeweiligen Grundrechtsberechtigten auswirkt. Die Rechtsprechungsauswertung zeigt jedoch, dass beide Gerichtshöfe bemüht sind, solche Divergenzen im Sinne einer Konfliktreduzierung nach Möglichkeit zu vermeiden und das jeweils andere Grundrechtsschutzsystem sinnvoll aufzugreifen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das deutsche Beamtenstreikverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das deutsche Beamtenstreikverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention. von Ickenroth,  Christoph
Das Beamtenstreikverbot ist in Deutschland gefestigte Rechtspraxis und durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung in seinem Bestand legitimiert. Wie aber ist zu reagieren, wenn mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein neuer Akteur auf den Plan tritt und Akzente in einer Regelungsfrage setzt, die durch nationale Autoritäten abschließend geklärt zu sein scheint? Kann und muss eine nationale Verfassungstradition im Lichte eines sich verändernden internationalen Menschenrechtsschutzes neu bewertet werden?
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das deutsche Beamtenstreikverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das deutsche Beamtenstreikverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention. von Ickenroth,  Christoph
Das Beamtenstreikverbot ist in Deutschland gefestigte Rechtspraxis und durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung in seinem Bestand legitimiert. Wie aber ist zu reagieren, wenn mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein neuer Akteur auf den Plan tritt und Akzente in einer Regelungsfrage setzt, die durch nationale Autoritäten abschließend geklärt zu sein scheint? Kann und muss eine nationale Verfassungstradition im Lichte eines sich verändernden internationalen Menschenrechtsschutzes neu bewertet werden?
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Herrschaft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verfahrensrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Herrschaft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verfahrensrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention von Brosende,  David
Ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Herrscher über das Verfahren? Die Studie widmet sich dem Verfahrensrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie geht der Frage nach, ob richterliche Rechtserzeugung im Verfahrensrecht der EMRK, die sich nicht auf den Vertragstext stützt, über eine hinreichende Legitimation verfügt. Ausgangspunkt der Fragestellung ist die zunehmende Arbeitsbelastung des EGMR Ende der neunziger Jahre und die stetige Verbesserung aufgrund zahlreicher verfahrensrechtlicher Änderungen. Diese gründen nicht nur in dem von den Konventionsstaaten ratifizierten Protokoll Nr. 14, sondern auch – mangels Reformbereitschaft der Mitgliedstaaten – in der Entwicklung innovativer Verfahrensinstrumente (z.B. des Piloturteilsverfahrens) durch den EGMR selbst. Die Studie untersucht verfahrensrechtliche Instrumente des EGMR, die dieser zur Verfahrensbeschleunigung entwickelt hat. Sie bietet einen analytischen Überblick orientiert an der Frage ausreichender Legitimation. Dabei befasst sich die Arbeit auch mit der Frage, ob die Rechtsprechung des EGMR im Verfahrensrecht als Akt der Ausübung internationaler öffentlicher Gewalt angesehen werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Dogmatik des Entschädigungsanspruches aus § 198 GVG

Die Dogmatik des Entschädigungsanspruches aus § 198 GVG von Lorenz,  Ricarda-Charlotte
Am 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft getreten. Normiert wurde in § 198 GVG ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch für den Fall einer unangemessenen Verfahrensdauer. Ricarda-Charlotte Lorenz beleuchtet die dogmatischen Grundlagen dieses Entschädigungsanspruches unter Einbeziehung der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Insbesondere untersucht sie das neuralgische Verhältnis zwischen dem Recht auf angemessene Verfahrensdauer sowie dem Gebot der richterlichen Unabhängigkeit und setzt dies in Kontext zum Amtshaftungsanspruch aus §839 BGB i.V.m. Art. 34 GG sowie dem Entschädigungsanspruch aus §198 GVG. Als Grundlage dient die Untersuchung über Vorgaben der EMRK und des Grundgesetzes an ein effektives Rechtsschutzmodell im Hinblick auf überlange zivilgerichtliche Verfahren. Die Arbeit wurde vom Alumniverein der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg mit dem Juratisbona-Preis für hervorragende Doktorarbeiten 2017 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zeitdynamische Bezugnahmeklauseln

Zeitdynamische Bezugnahmeklauseln von Möller,  Tobias
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die einen Tarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung einbeziehen. Bei einem Betriebsübergang stellt sich die Frage, ob der Erwerber an diese zeitliche Dynamik der Klausel gebunden ist oder ob sie fortan nur noch statisch gilt. Tobias Möller analysiert, wie sich das europäische Recht zum Übergang von zeitdynamischen Bezugnahmeklauseln verhält. Dabei setzt er sich kritisch mit den EuGH-Entscheidungen Werhof, Alemo-Herron und Asklepios auseinander. Er gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Betriebsübergangsrichtlinie die Beibehaltung der Dynamik zwingend verlangt und dies nicht zu einer Verletzung von Grundrechten des Erwerbers aus der EMRK oder der Grundrechtecharta führt. Zudem begrenzt die Richtlinie die Möglichkeiten des Erwerbers, zu Lasten des Arbeitnehmers von den Arbeitsbedingungen des im Übergangszeitpunkt aktuellen Tarifvertrags abzuweichen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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