Im April 2021 fand der 3. Dialog Internationales Familienrecht statt. Unter dem Generalthema „Neue Impulse im europäischen Familienkollisionsrecht“ haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit den jüngsten Entwicklungen im unionalen Familien- und Familienverfahrensrecht auseinandergesetzt. Neben Schwerpunkten im Kindschafts- und Unterhaltsrecht war der Blick bereits verstärkt auf die neue Brüssel IIb-VO gerichtet. Der vorliegende Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Referate. Thematisiert werden u.a. die grenzüberschreitende Umgangsvollstreckung, einvernehmliche Lösungen bei Kindesentführungen, die Rechtslagenanerkennung in Statusfragen, das internationale Unterhaltsrecht sowie die Folgen der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH.
Mit Beiträgen von
Jennifer Antomo, Martina Erb-Klünemann, Wolfgang Hau, Frank Klinkhammer, Robert Magnus, Rembert Süß und Karsten Thorn.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Im April 2021 fand der 3. Dialog Internationales Familienrecht statt. Unter dem Generalthema „Neue Impulse im europäischen Familienkollisionsrecht“ haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit den jüngsten Entwicklungen im unionalen Familien- und Familienverfahrensrecht auseinandergesetzt. Neben Schwerpunkten im Kindschafts- und Unterhaltsrecht war der Blick bereits verstärkt auf die neue Brüssel IIb-VO gerichtet. Der vorliegende Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Referate. Thematisiert werden u.a. die grenzüberschreitende Umgangsvollstreckung, einvernehmliche Lösungen bei Kindesentführungen, die Rechtslagenanerkennung in Statusfragen, das internationale Unterhaltsrecht sowie die Folgen der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH.
Mit Beiträgen von
Jennifer Antomo, Martina Erb-Klünemann, Wolfgang Hau, Frank Klinkhammer, Robert Magnus, Rembert Süß und Karsten Thorn.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Im April 2021 fand der 3. Dialog Internationales Familienrecht statt. Unter dem Generalthema „Neue Impulse im europäischen Familienkollisionsrecht“ haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit den jüngsten Entwicklungen im unionalen Familien- und Familienverfahrensrecht auseinandergesetzt. Neben Schwerpunkten im Kindschafts- und Unterhaltsrecht war der Blick bereits verstärkt auf die neue Brüssel IIb-VO gerichtet. Der vorliegende Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Referate. Thematisiert werden u.a. die grenzüberschreitende Umgangsvollstreckung, einvernehmliche Lösungen bei Kindesentführungen, die Rechtslagenanerkennung in Statusfragen, das internationale Unterhaltsrecht sowie die Folgen der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH.
Mit Beiträgen von
Jennifer Antomo, Martina Erb-Klünemann, Wolfgang Hau, Frank Klinkhammer, Robert Magnus, Rembert Süß und Karsten Thorn.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Im April 2022 wurde in Marburg der 4. Dialog Internationales Familienrecht veranstaltet. Unter dem Generalthema "Europa als Taktgeber für das internationale Familienrecht" haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit aktuellen Fragestellungen des internationalen Familien- und Familienverfahrensrechts befasst. Die Schwerpunkte bildeten die neue Brüssel IIb-VO sowie der Vermögensausgleich in der Paarbeziehung. Der vorliegende Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Referate. Thematisiert werden u.a. Neuerungen in der Brüssel IIb-VO, die Grundrechte-Charta, der Vermögensausgleich in der Paarbeziehung außerhalb des Güterrechts sowie die Folgen des Brexits. Abgerundet wird der Band durch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum internationalen Familienrecht.
Mit Beiträgen von
Katharina Beißel, RiOLG Jörg Dimmler, VRiOLG a.D. Dr. Rainer Hüßtege, RiBGH Dr. Frank Klinkhammer, Prof. Dr. Claudia Mayer, Prof. Dr. Philipp Reuß, Prof. Dr. Caroline Rupp, RA Gerd Uecker und Prof. Dr. Jan von Hein.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Behandlung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht wirft sowohl im Bereich des autonomen Rechts als auch im Bereich der Europäischen Rechtsakte viele Fragen auf, deren Überprüfung sich die vorliegende Arbeit zur Aufgabe gemacht hat. In Deutschland ist die sog. „Ehe für alle“ im Oktober 2017 eingeführt worden, von dem Ehebegriff des autonomen Kollisionsrechts sind jedoch nur verschiedengeschlechtliche Paare erfasst. Gleichgeschlechtliche Ehen unterliegen nach Art. 17b Abs. 4 EGBGB der Grundsatzanknüpfung für Lebenspartnerschaften; eherechtliche Normen finden nur über Verweisungen Anwendung. Die Autorin beleuchtet zunächst die rechtshistorische Entwicklung der ehe- und partnerschaftsrechtlichen Regelungen und untersucht sodann, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es de lege lata noch zwischen den Eheformen gibt. Die Ergebnisse werden zum Anlass genommen, verschiedene Möglichkeiten einer einheitlichen Anknüpfung im Bereich des Eheschließungsstatuts und des allgemeinen Ehewirkungsstatuts zu diskutieren. Zudem wird sich für eine explizite Regelung der gleichgeschlechtlichen Ehe im FamFG ausgesprochen. Im Europäischen Kollisions- und Verfahrensrechts stellt sich das Problem, dass zwar immer mehr, jedoch noch lange nicht alle Staaten die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben. Die Autorin prüft, ob ein einheitlicher Ehebegriff in der EU gebildet werden kann und untersucht die Erfassung der gleichgeschlechtlichen Ehe in den eherelevanten Normen der Rom III-VO, Brüssel IIa-VO, EuGüVO/EuPartVO, des HUP und der EuUntVO sowie der EuErbVO.
Aktualisiert: 2023-02-23
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Aktualisiert: 2022-12-28
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Zum Werk
Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzoverschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,zeigt die Zusammenhänge auf,hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum,ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts.Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:Praktikerinnen und Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen,Referendarinnen und Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten undStudierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
Vorteile auf einen Blickenthält alles, was die Zivilrichterschaft und die Familienrichterschaft sowie die einschlägig tätige Rechtsanwaltschaft an Verfahrensrecht brauchtder Jahreskommentar stets mit höchster Aktualitätzugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
Zur Neuauflage
Die 44. Auflage berücksichtigt u.a. das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften mit Auswirkungen u.a. in ZPO und FamFG.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im April 2021 fand der 3. Dialog Internationales Familienrecht statt. Unter dem Generalthema "Neue Impulse im europäischen Familienkollisionsrecht" haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit den jüngsten Entwicklungen im unionalen Familien- und Familienverfahrensrecht auseinandergesetzt. Neben Schwerpunkten im Kindschafts- und Unterhaltsrecht war der Blick bereits verstärkt auf die neue Brüssel IIb-VO gerichtet. Der vorliegende Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Referate. Thematisiert werden u.a. die grenzüberschreitende Umgangsvollstreckung, einvernehmliche Lösungen bei Kindesentführungen, die Rechtslagenanerkennung in Statusfragen, das internationale Unterhaltsrecht sowie die Folgen der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH.
Mit Beiträgen von
Jennifer Antomo, Martina Erb-Klünemann, Wolfgang Hau, Frank Klinkhammer, Robert Magnus, Rembert Süß und Karsten Thorn.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das vorliegende Casebook versteht sich als Ergänzung zu den etablierten Lehrbüchern zum Einheitsprivatrecht und IPR und dient der Illustration und Vertiefung des erlernten Wissens durch gelöste Fallbeispiele, denen oftmals reale Lebenssachverhalte zugrunde liegen. Recherche- und Prüfungstipps sowie ein Prüfschema erleichtern die Perfektionierung der Falllösungstechnik. Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis bieten unter anderem einen konzisen Überblick über folgende Rechtsquellen: UN-K, IPRG, Rom I-VO, Rom II-VO, HStVÜ, Rom III-VO, GüterrechtsVO (EuGüVO / EuPartVO), EuUntVO, HUP, KSÜ, HKÜ, HAÜ, HESÜ, EuErbVO, HTFÜ. Übungsfälle zu ausgewählten Bereichen des internationalen Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts runden das Casebook ab. An jeweils passender Stelle befassen sich seine Anschauungsbeispiele überdies mit Rechtsproblemen des Allgemeinen Teils des IPR. Das Casebook eignet sich nicht nur zur Wiederholung des für mündliche Prüfungen zu beherrschenden Lernstoffes, sondern ermöglicht mithilfe seiner weitgehend am Pandektensystem orientierten Gliederung insbesondere eine gezielte und rasche Vorbereitung auf die Schwerpunkte schriftlicher Prüfungen.
Aktualisiert: 2022-02-01
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>Zum Werk
Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzoverschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,zeigt die Zusammenhänge auf,hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum,ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts.Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:Praktikerinnen und Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen,Referendarinnen und Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten undStudierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
>Vorteile auf einen Blickenthält alles, was die Zivilrichterschaft und die Familienrichterschaft sowie die einschlägig tätige Rechtsanwaltschaft an Verfahrensrecht brauchtder Jahreskommentar stets mit höchster Aktualitätzugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
>Zur Neuauflage
Die 43. Auflage berücksichtigt u.a.Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änd. weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änd. des InfektionsschutzGGesetz zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsGesetz zur Fortentwicklung der StrafprozessO und zur Änd. weiterer VorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer VorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änd. weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeGesetz zur Durchführung der VO (EU) 2019/1111 sowie zur Änd. sonstiger Vorschriftendie Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021die Auswirkungen der Corona-Pandemie für das Zivilverfahrensrecht
>Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Aktualisiert: 2023-02-17
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Im April 2021 fand der 3. Dialog Internationales Familienrecht statt. Unter dem Generalthema „Neue Impulse im europäischen Familienkollisionsrecht“ haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit den jüngsten Entwicklungen im unionalen Familien- und Familienverfahrensrecht auseinandergesetzt. Neben Schwerpunkten im Kindschafts- und Unterhaltsrecht war der Blick bereits verstärkt auf die neue Brüssel IIb-VO gerichtet. Der vorliegende Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Referate. Thematisiert werden u.a. die grenzüberschreitende Umgangsvollstreckung, einvernehmliche Lösungen bei Kindesentführungen, die Rechtslagenanerkennung in Statusfragen, das internationale Unterhaltsrecht sowie die Folgen der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH.
Mit Beiträgen von
Jennifer Antomo, Martina Erb-Klünemann, Wolfgang Hau, Frank Klinkhammer, Robert Magnus, Rembert Süß und Karsten Thorn.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das vorliegende Casebook versteht sich als Ergänzung zu den etablierten Lehrbüchern zum Einheitsprivatrecht und IPR und dient der Illustration und Vertiefung des erlernten Wissens durch gelöste Fallbeispiele, denen oftmals reale Lebenssachverhalte zugrunde liegen. Recherche- und Prüfungstipps sowie ein Prüfschema erleichtern die Perfektionierung der Falllösungstechnik. Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis bieten unter anderem einen konzisen Überblick über folgende Rechtsquellen: UN-K, IPRG, Rom I-VO, Rom II-VO, HStVÜ, Rom III-VO, GüterrechtsVO (EuGüVO / EuPartVO), EuUntVO, HUP, KSÜ, HKÜ, HAÜ, HESÜ, EuErbVO, HTFÜ. Übungsfälle zu ausgewählten Bereichen des internationalen Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts runden das Casebook ab. An jeweils passender Stelle befassen sich seine Anschauungsbeispiele überdies mit Rechtsproblemen des Allgemeinen Teils des IPR. Das Casebook eignet sich nicht nur zur Wiederholung des für mündliche Prüfungen zu beherrschenden Lernstoffes, sondern ermöglicht mithilfe seiner weitgehend am Pandektensystem orientierten Gliederung insbesondere eine gezielte und rasche Vorbereitung auf die Schwerpunkte schriftlicher Prüfungen.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Das vorliegende Casebook versteht sich als Ergänzung zu den etablierten Lehrbüchern zum Einheitsprivatrecht und IPR und dient der Illustration und Vertiefung des erlernten Wissens durch gelöste Fallbeispiele, denen oftmals reale Lebenssachverhalte zugrunde liegen. Recherche- und Prüfungstipps sowie ein Prüfschema erleichtern die Perfektionierung der Falllösungstechnik. Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis bieten unter anderem einen konzisen Überblick über folgende Rechtsquellen: UN-K, IPRG, Rom I-VO, Rom II-VO, HStVÜ, Rom III-VO, GüterrechtsVO (EuGüVO / EuPartVO), EuUntVO, HUP, KSÜ, HKÜ, HAÜ, HESÜ, EuErbVO, HTFÜ. Übungsfälle zu ausgewählten Bereichen des internationalen Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts runden das Casebook ab. An jeweils passender Stelle befassen sich seine Anschauungsbeispiele überdies mit Rechtsproblemen des Allgemeinen Teils des IPR. Das Casebook eignet sich nicht nur zur Wiederholung des für mündliche Prüfungen zu beherrschenden Lernstoffes, sondern ermöglicht mithilfe seiner weitgehend am Pandektensystem orientierten Gliederung insbesondere eine gezielte und rasche Vorbereitung auf die Schwerpunkte schriftlicher Prüfungen.
Aktualisiert: 2022-08-01
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Zum Werk
Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzoverschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,zeigt die Zusammenhänge auf,hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum,ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts.Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen,Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten undStudierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
Vorteile auf einen Blickenthält alles, was der Zivilrichter und der Familienrichter sowie der einschlägig tätige Rechtsanwalt an Verfahrensrecht brauchtder Jahreskommentar stets mit höchster Aktualitätzugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
Zur Neuauflage
Die 42. Auflage berücksichtigtdas Gesetz zur Umsetzung der Entscheidungen des BVerfG zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (§ 187 Abs. 4 FamFG)das Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG)die Auswirkungen der WEG-Novelledie Verlängerung des KapMuG, was in § 32 b und § 118 GVG zu berücksichtigen istÄnderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz und die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021die Auswirkungen der Corona-Pandemie für das Zivilverfahrensrecht
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtspflege.
Aktualisiert: 2022-02-16
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Dieser Tagungsband beinhaltet Beiträge zu aktuellen Entwicklungen des europäischen Familien- und Erbrechts. Die Tagung fand im Mai 2019 als Teil des von der Europäischen Kommission geförderten Projekts EUFams II in Heidelberg statt und brachte namhafte Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Jennifer Antomo nimmt die Neufassung der Brüssel IIa-VO in den Blick, während Michael Sonnentag aktuelle Probleme der Rom III-VO und Katharina Lugani aktuelle Entwicklungen der Europäischen Unterhaltsverordnung aufgreifen. Die Bedeutung des Verbindungsrichterwesens für das internationale Familienrecht untersucht Martin Menne. Jens Kleinschmidt betrachtet die Europäische Erbverordnung aus wissenschaftlicher Perspektive, Rembert Süß aus Sicht der notariellen Praxis. Ausgewählte Probleme bei der Anwendung der neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen behandelt Robert Magnus, während Stefan Schlauß die praktische Umsetzung der neuen Europäischen Urkundenverordnung darstellt.
Mit Beiträgen von
Jennifer Antomo, Niels Elsner, Jens Kleinschmidt, Quincy C. Lobach, Katharina Lugani, Robert Magnus, Martin Menne, Tobias Rapp, Louis Roer, Stefan Schlauß, Michael Sonnentag, Rembert Süß
Aktualisiert: 2023-04-04
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-03-29
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