Dieses Werk befasst sich mit der Haftung des Gesellschafters einer GmbH wegen existenzvernichtender Eingriffe und beleuchtet dabei Fragen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Insolvenzrecht und Bürgerlichem Recht: - Wie verhalten sich das Verbot der Einlagenrückgewähr, das Insolvenzrecht oder das Schadenersatzrecht zur Existenzvernichtungshaftung im Sinne einer Durchgriffshaftung? - Wem gegenüber haftet der Gesellschafter bei einem existenzvernichtendem Eingriff? - Besteht eine sachliche Rechtfertigung für einen Haftungsdurchgriff auf den GmbH-Gesellschafter?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Dieses Werk befasst sich mit der Haftung des Gesellschafters einer GmbH wegen existenzvernichtender Eingriffe und beleuchtet dabei Fragen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Insolvenzrecht und Bürgerlichem Recht: - Wie verhalten sich das Verbot der Einlagenrückgewähr, das Insolvenzrecht oder das Schadenersatzrecht zur Existenzvernichtungshaftung im Sinne einer Durchgriffshaftung? - Wem gegenüber haftet der Gesellschafter bei einem existenzvernichtendem Eingriff? - Besteht eine sachliche Rechtfertigung für einen Haftungsdurchgriff auf den GmbH-Gesellschafter?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Dieses Werk befasst sich mit der Haftung des Gesellschafters einer GmbH wegen existenzvernichtender Eingriffe und beleuchtet dabei Fragen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Insolvenzrecht und Bürgerlichem Recht: - Wie verhalten sich das Verbot der Einlagenrückgewähr, das Insolvenzrecht oder das Schadenersatzrecht zur Existenzvernichtungshaftung im Sinne einer Durchgriffshaftung? - Wem gegenüber haftet der Gesellschafter bei einem existenzvernichtendem Eingriff? - Besteht eine sachliche Rechtfertigung für einen Haftungsdurchgriff auf den GmbH-Gesellschafter?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Vor dem Hintergrund der Niederlassungsfreiheit hat es sich die Autorin zur Aufgabe gemacht, ein alternatives Gläubigerschutzsystem für personalistisch geprägte Kapitalgesellschaften vom Typ der GmbH zu entwickeln. Es berücksichtigt das individuelle Risiko der Gesellschaft für die Gläubiger und wird deshalb als "risikobezogener Gläubigerschutz" bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in einer Gesellschafterhaftung wegen Insolvenzverursachung. Danach haften die Gesellschafter persönlich, wenn sie das Insolvenzrisiko ihrer Gesellschaft zurechenbar auf einen beispielhaften Wert von mehr als 15% erhöhen und innerhalb von drei Jahren die Insolvenz der Gesellschaft eintritt. Zur Ermittlung des Insolvenzrisikos werden Ratingagenturen und Kreditinstitute herangezogen. Die Arbeit enthält konkrete Gesetzgebungsvorschläge unter Berücksichtigung des Regierungsentwurfs zum MoMiG und zeigt, dass die vorgeschlagenen Regeln auch auf EU-Auslandsgesellschaften anwendbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vor dem Hintergrund der Niederlassungsfreiheit hat es sich die Autorin zur Aufgabe gemacht, ein alternatives Gläubigerschutzsystem für personalistisch geprägte Kapitalgesellschaften vom Typ der GmbH zu entwickeln. Es berücksichtigt das individuelle Risiko der Gesellschaft für die Gläubiger und wird deshalb als "risikobezogener Gläubigerschutz" bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in einer Gesellschafterhaftung wegen Insolvenzverursachung. Danach haften die Gesellschafter persönlich, wenn sie das Insolvenzrisiko ihrer Gesellschaft zurechenbar auf einen beispielhaften Wert von mehr als 15% erhöhen und innerhalb von drei Jahren die Insolvenz der Gesellschaft eintritt. Zur Ermittlung des Insolvenzrisikos werden Ratingagenturen und Kreditinstitute herangezogen. Die Arbeit enthält konkrete Gesetzgebungsvorschläge unter Berücksichtigung des Regierungsentwurfs zum MoMiG und zeigt, dass die vorgeschlagenen Regeln auch auf EU-Auslandsgesellschaften anwendbar sind.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vor dem Hintergrund der Niederlassungsfreiheit hat es sich die Autorin zur Aufgabe gemacht, ein alternatives Gläubigerschutzsystem für personalistisch geprägte Kapitalgesellschaften vom Typ der GmbH zu entwickeln. Es berücksichtigt das individuelle Risiko der Gesellschaft für die Gläubiger und wird deshalb als "risikobezogener Gläubigerschutz" bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in einer Gesellschafterhaftung wegen Insolvenzverursachung. Danach haften die Gesellschafter persönlich, wenn sie das Insolvenzrisiko ihrer Gesellschaft zurechenbar auf einen beispielhaften Wert von mehr als 15% erhöhen und innerhalb von drei Jahren die Insolvenz der Gesellschaft eintritt. Zur Ermittlung des Insolvenzrisikos werden Ratingagenturen und Kreditinstitute herangezogen. Die Arbeit enthält konkrete Gesetzgebungsvorschläge unter Berücksichtigung des Regierungsentwurfs zum MoMiG und zeigt, dass die vorgeschlagenen Regeln auch auf EU-Auslandsgesellschaften anwendbar sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Dieses Werk befasst sich mit der Haftung des Gesellschafters einer GmbH wegen existenzvernichtender Eingriffe und beleuchtet dabei Fragen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Insolvenzrecht und Bürgerlichem Recht: - Wie verhalten sich das Verbot der Einlagenrückgewähr, das Insolvenzrecht oder das Schadenersatzrecht zur Existenzvernichtungshaftung im Sinne einer Durchgriffshaftung? - Wem gegenüber haftet der Gesellschafter bei einem existenzvernichtendem Eingriff? - Besteht eine sachliche Rechtfertigung für einen Haftungsdurchgriff auf den GmbH-Gesellschafter?
Aktualisiert: 2023-05-11
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Dieses Werk befasst sich mit der Haftung des Gesellschafters einer GmbH wegen existenzvernichtender Eingriffe und beleuchtet dabei Fragen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Insolvenzrecht und Bürgerlichem Recht: - Wie verhalten sich das Verbot der Einlagenrückgewähr, das Insolvenzrecht oder das Schadenersatzrecht zur Existenzvernichtungshaftung im Sinne einer Durchgriffshaftung? - Wem gegenüber haftet der Gesellschafter bei einem existenzvernichtendem Eingriff? - Besteht eine sachliche Rechtfertigung für einen Haftungsdurchgriff auf den GmbH-Gesellschafter?
Aktualisiert: 2023-04-01
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Mit den für das internationale Gesellschaftsrecht grundlegenden Entscheidungen des EuGH in Sachen 'Centros', 'Überseering' und 'Inspire Art' sind Gesellschaften innerhalb Europas grenzüberschreitend mobil. Was ausländische Gesellschaften im Rucksack ihres Gesellschaftsstatuts in Punkto Gläubigerschutz und insbesondere im Hinblick auf existenzvernichtende Eingriffe mit auf ihre Reise nach Deutschland nehmen, ist im Detail jedoch noch ebenso ungeklärt wie die spiegelbildliche Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf ausländische Gesellschaften mit Sitz in Deutschland. Beide Fragen lassen sich nur mit einem detaillierten Blick auf die jeweiligen nationalen Regelungen klären. Ausgehend von der deutschen Rechtsprechung zu existenzvernichtenden Eingriffen geht Johanna Kroh daher der Frage nach, welche Lösungen die englische, französische und niederländische Rechtsordnung für insolvenzverursachende Eingriffe der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen bieten. Die Dissertation wurde mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Bei gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zwischen zwei Unternehmen – sogenannten Konzernen – ergibt sich eine Vielzahl von Problemen. Zivilrechtlich steht bei Abziehen von Geldern aus dem Tochterunternehmen zugunsten der Mutter eine Existenzvernichtungshaftung im Raum. Strafrechtlich stellt sich die Frage, ob der Tatbestand der Untreue verwirklicht wird.Da der Bereich des Konzernrechts durch eine enge Verbindung zwischen Zivil- und Strafrecht geprägt ist, waren zivilrechtlich die „Trihotel“- und „Gamma“-Entscheidungen zu berücksichtigen. Strafrechtlich soll die Problematik im Hinblick auf die „Bremer-Vulkan“-Entscheidung diskutiert werden. Zunächst sind hier die verschiedenen Ansichten kritisch zu beleuchten. Anschließend wird getrennt nach faktischen und Vertragskonzernen sowie nach den Gesellschaftsformen „GmbH“ und „AG“ untersucht, ob den Gesellschafter eine Vermögensbetreuungspflicht trifft, was im Endeffekt bejaht wird.Bei der Frage, wann ein Handeln des Gesellschafters pflichtwidrig ist, wird allein ein Stammkapitaleingriff als tatbestandsmäßig erkannt, wobei – nach Ansicht des Autors – strafrechtliche Besonderheiten der Bilanzierung zu beachten sind. Der sog. Existenzvernichtende Eingriff wird u.a. wegen Bedenken hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes abgelehnt. Einen Schwerpunkt legt der Autor auch auf die Untersuchung von konzernspezifischen Problemen bei der Einbeziehung von Ausgleichspflichten und der Nachteilskompensation.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Problematik eines nachteiligen Umgangs der Gesellschafter mit dem Vermögen ihrer GmbH, welcher zu einem Ausfall von Gesellschaftsgläubigern führt, beschäftigt die Recht-sprechung und Literatur schon seit mehreren Jahrzehnten. Seit der „Trihotel“-Entscheidung verortet der Bundesgerichtshofes die Haftung für existenzvernichtende Eingriffe nun in § 826 BGB. Diese dogmatische Neuverortung der Existenzvernichtungshaftung würdigt der Verfasser zunächst kritisch im Vergleich zu den früher von der Rechtsprechung herangezogenen Lösungsansätzen und den im Schrifttum vertretenen Alternativkonzepten, bevor er anschließend der Frage nach den potentiellen Haftungsadressaten, den möglichen Erscheinungsformen einer Mitwirkung an einem existenzvernichtenden Eingriff sowie der Ausgestaltung der Haftung im Innen- wie Außenverhältnis bei mehreren Tatbeteiligten nachgeht. Die Beantwortung erfolgt dabei vorrangig auf Basis des aktuellen Haftungsmodells der Rechtsprechung. Ebenfalls aufgezeigt wird aber, inwieweit sich abweichende Antworten ergeben, wenn man stattdessen dem in der Literatur vertretenen Ansatz einer Innenhaftung wegen Verletzung einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Pflicht aus dem Sonderrechtsverhältnis gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 276 BGB folgt. Für seine Untersuchung und die Vorschläge zur Konkretisierung der auf § 826 BGB basierenden Existenzvernichtungshaftung zieht der Verfasser insbesondere auch die allgemeinen deliktsrechtlichen Haftungsgrundsätze und –regeln heran, um die aus der früheren Rechtsprechung und Diskussion im Schrifttum bekannten, primär gesellschaftsrechtlich hergeleiteten Antworten kritisch zu hinterfragen und zu neuen Begründungsansätzen zu gelangen – so etwa bezüglich der Haftung von faktischen Gesellschaftern oder von Leitungsorganmitgliedern von Gesellschaftern der geschädigten GmbH oder der Haftungsrelevanz eines Unterlassens. Angesichts der besonderen Haftungsvoraussetzungen einer Teilnehmerhaftung und der Relevanz für eine Haftungsverteilung im Innenverhältnis zwischen mehreren Tatbeteiligten nimmt der Verfasser überdies stets eine Ordnung vor, ob und wann eine bestimmte Tatbeteiligung eines potentiellen Haftungsadressaten (nur) eine Haftung als Teilnehmer oder (auch) als Täter begründen kann.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Bundesgerichtshof hat in drei viel beachteten Urteilen eine neue Haftungsfigur für die GmbH entwickelt, den . Die Arbeit befasst sich mit diesem Themenkomplex und widmet sich zunächst der dogmatischen Herleitung dieser Haftung. Daran anknüpfend werden detailliert der Tatbestand und die Rechtsfolgen des herausgearbeitet. Unter Beachtung dieser Ergebnisse werden einzelne Fallgruppen hinsichtlich der Einschlägigkeit des neuen Haftungstatbestandes untersucht. Den Abschluss bildet eine Betrachtung möglicher Folgen der Anerkennung dieses Haftungsinstituts.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Seit mehreren Jahren begegnen der insolvenzrechtlichen Praxis Fälle der so genannten Firmenbestattung. Aus Angst der Geschäftsführer und Gesellschafter vor einem Insolvenzverfahren und der damit verbundenen Publizitätswirkung, aber auch um die alten Schulden der Gesellschaft "abzuschütteln", werden die Anteile an einen vermögenslosen Strohmann veräußert. Dieser bestellt sich zum Geschäftsführer, der Sitz wird verlegt, die Firma wird geändert. Bei dem personellen Wechsel gehen die Geschäftsunterlagen verloren und die Vermögenswerte verschwinden. Das alte Unternehmen wird von einem neuen Rechtsträger fortgeführt. Betroffene Gläubiger aber auch Insolvenzverwalter sehen sich bei der Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt. Der Verfasser untersucht sowohl die einzelnen bei der Firmenbestattung ergriffenen Maßnahmen als auch die Summenwirkung des Maßnahmenpaketes. Im Ausgangspunkt werden die Pflichten von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei der Abwicklung des Unternehmens dargestellt. Dabei wird insbesondere die Frage problematisiert, warum ein Unternehmen zwar stillgelegt werden darf, eine bewusste Übertragung auf einen neuen Rechtsträger aber ein existenzvernichtender Eingriff ist. In kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH zu diesem Rechtsinstitut wird die Umkehr der Beweislast zwischen Eingriff und Schaden begründet. Besondere Bedeutung bei der Ermittlung der Vermögenswerte einer Gesellschaft haben die Geschäftsunterlagen. Nach der vom Autor vertretenen Auffassung haften sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter bei Verlust der Unterlagen auf Schadensersatz mit zu ihren Lasten umgekehrter Beweislast. Unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Leitideen wird in diesem Buch eine Definition sittenwidriger Maßnahmen bei Insolvenzreife herausgearbeitet. An dieser gemessen ergibt sich eine Sittenwidrigkeit des typischen "Firmenbestattungspaketes". Das Buch greift die aktuellen Entwicklungen durch das Inkrafttreten des MoMiG und die Möglichkeiten der "Firmenbestattung" im Ausland auf und weist auf weitergehenden Reformbedarf zum Schutz der Gläubiger hin.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Bei gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zwischen zwei Unternehmen – sogenannten Konzernen – ergibt sich eine Vielzahl von Problemen. Zivilrechtlich steht bei Abziehen von Geldern aus dem Tochterunternehmen zugunsten der Mutter eine Existenzvernichtungshaftung im Raum. Strafrechtlich stellt sich die Frage, ob der Tatbestand der Untreue verwirklicht wird.Da der Bereich des Konzernrechts durch eine enge Verbindung zwischen Zivil- und Strafrecht geprägt ist, waren zivilrechtlich die „Trihotel“- und „Gamma“-Entscheidungen zu berücksichtigen. Strafrechtlich soll die Problematik im Hinblick auf die „Bremer-Vulkan“-Entscheidung diskutiert werden. Zunächst sind hier die verschiedenen Ansichten kritisch zu beleuchten. Anschließend wird getrennt nach faktischen und Vertragskonzernen sowie nach den Gesellschaftsformen „GmbH“ und „AG“ untersucht, ob den Gesellschafter eine Vermögensbetreuungspflicht trifft, was im Endeffekt bejaht wird.Bei der Frage, wann ein Handeln des Gesellschafters pflichtwidrig ist, wird allein ein Stammkapitaleingriff als tatbestandsmäßig erkannt, wobei – nach Ansicht des Autors – strafrechtliche Besonderheiten der Bilanzierung zu beachten sind. Der sog. Existenzvernichtende Eingriff wird u.a. wegen Bedenken hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes abgelehnt. Einen Schwerpunkt legt der Autor auch auf die Untersuchung von konzernspezifischen Problemen bei der Einbeziehung von Ausgleichspflichten und der Nachteilskompensation.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Vor dem Hintergrund der Niederlassungsfreiheit hat es sich die Autorin zur Aufgabe gemacht, ein alternatives Gläubigerschutzsystem für personalistisch geprägte Kapitalgesellschaften vom Typ der GmbH zu entwickeln. Es berücksichtigt das individuelle Risiko der Gesellschaft für die Gläubiger und wird deshalb als "risikobezogener Gläubigerschutz" bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in einer Gesellschafterhaftung wegen Insolvenzverursachung. Danach haften die Gesellschafter persönlich, wenn sie das Insolvenzrisiko ihrer Gesellschaft zurechenbar auf einen beispielhaften Wert von mehr als 15% erhöhen und innerhalb von drei Jahren die Insolvenz der Gesellschaft eintritt. Zur Ermittlung des Insolvenzrisikos werden Ratingagenturen und Kreditinstitute herangezogen. Die Arbeit enthält konkrete Gesetzgebungsvorschläge unter Berücksichtigung des Regierungsentwurfs zum MoMiG und zeigt, dass die vorgeschlagenen Regeln auch auf EU-Auslandsgesellschaften anwendbar sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Mit den für das internationale Gesellschaftsrecht grundlegenden Entscheidungen des EuGH in Sachen 'Centros', 'Überseering' und 'Inspire Art' sind Gesellschaften innerhalb Europas grenzüberschreitend mobil. Was ausländische Gesellschaften im Rucksack ihres Gesellschaftsstatuts in Punkto Gläubigerschutz und insbesondere im Hinblick auf existenzvernichtende Eingriffe mit auf ihre Reise nach Deutschland nehmen, ist im Detail jedoch noch ebenso ungeklärt wie die spiegelbildliche Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf ausländische Gesellschaften mit Sitz in Deutschland. Beide Fragen lassen sich nur mit einem detaillierten Blick auf die jeweiligen nationalen Regelungen klären. Ausgehend von der deutschen Rechtsprechung zu existenzvernichtenden Eingriffen geht Johanna Kroh daher der Frage nach, welche Lösungen die englische, französische und niederländische Rechtsordnung für insolvenzverursachende Eingriffe der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen bieten. Die Dissertation wurde mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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