Ulrich Klockenbrink untersucht umfassend den Einfluss der EuInsVO und des deutschen internationalen Insolvenzrechts auf die Stellung der Gläubiger in internationalen Insolvenzverfahren. Zunächst stellt er dazu deren Position nach nationalem deutschen, französischen, englischen und US-amerikanischen Insolvenzrecht dar. Dabei werden die unterschiedlich starken bzw. schwachen Rechtsstellungen der Gläubiger nach den verschiedenen Insolvenzstatuten herausgearbeitet.
Sodann widmet sich der Verfasser den Wirkungen, die sich für die Gläubiger aufgrund des Zusammenspiels der nationalen Insolvenzrechtsordnungen bei grenzüberschreitenden Verfahren ergeben. Dabei geht er der Frage nach, inwieweit den Gläubigern Schutz vor den sich aus der internationalen Wirkungserstreckung ergebenden Nachteilen geboten wird. Anschließend wird beleuchtet, inwiefern Gläubiger vor Rechtsgestaltungen der Schuldner durch Verlegung des Interessenmittelpunktes (COMI) geschützt sind. Danach werden die Möglichkeiten der Gläubiger, durch gezielte Stellung von Insolvenzanträgen selbst Einfluss auf das anzuwendende Recht zu nehmen, untersucht. Des Weiteren zeigt der Autor auf, wie die Gläubiger ihre Forderungen in internationalen Verfahren durch gezielte Anmeldungen optimal verfolgen können.
Schließlich wird der Einfluss der internationalrechtlichen Einzelvorschriften (z. B. zur Insolvenzanfechtung) auf die Stellung der Gläubiger untersucht. Dabei werden Handlungsdirektiven für Gläubiger entwickelt, mittels derer sie ihre Befriedigungschancen verbessern können. Gleichzeitig stellt er Möglichkeiten dar, wie einzelne Gläubiger auf Rechtsgestaltungen anderer Gläubiger reagieren können. Klockenbrink arbeitet dabei erstmals in der Literatur die rechtlichen Grenzen dieser Gestaltungen heraus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unterschiedliche Rechtsordnungen und dadurch entstehende Rechtsgefälle bieten dem Kundigen Anreiz durch Rechtswahl, Sitzverlegung oder »forum shopping« das für ihn günstigste Recht zur Anwendung zu bringen. Im Hinblick auf grenzüberschreitende Insolvenzen und der Geltung der Europäischen Insolvenzverordnung hat der Wettlauf der Rechtsordnungen um das beste Insolvenzrecht begonnen. Die Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Europäischen Insolvenzrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Durch Jurisdiktionskonflikte bei der Sanktionierung transnational agierender Wirtschaftsunternehmen werden häufig nicht nur die staatlichen Strafverfolgungsorgane, sondern auch die Unternehmen stark belastet. Für alle Beteiligten wäre es von Vorteil, wenn vorhersehbar wäre, welche Staaten jeweils für die Sanktionierung zuständig sind. Dabei sind neben einer völkerrechtlichen Abstimmung auch Anpassungen auf Ebene des nationalen Strafrechtsanwendungsrechts nötig. Die Arbeit untersucht die Anforderungen an die Ausgestaltung der im Vordergrund stehenden Anknüpfungspunkte und entwickelt Lösungsvorschläge für die Bestimmung der Zuständigkeit bei transnationalen Verbandsstraftaten sowohl für das deutsche Recht als auch für das Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Durch Jurisdiktionskonflikte bei der Sanktionierung transnational agierender Wirtschaftsunternehmen werden häufig nicht nur die staatlichen Strafverfolgungsorgane, sondern auch die Unternehmen stark belastet. Für alle Beteiligten wäre es von Vorteil, wenn vorhersehbar wäre, welche Staaten jeweils für die Sanktionierung zuständig sind. Dabei sind neben einer völkerrechtlichen Abstimmung auch Anpassungen auf Ebene des nationalen Strafrechtsanwendungsrechts nötig. Die Arbeit untersucht die Anforderungen an die Ausgestaltung der im Vordergrund stehenden Anknüpfungspunkte und entwickelt Lösungsvorschläge für die Bestimmung der Zuständigkeit bei transnationalen Verbandsstraftaten sowohl für das deutsche Recht als auch für das Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Durch Jurisdiktionskonflikte bei der Sanktionierung transnational agierender Wirtschaftsunternehmen werden häufig nicht nur die staatlichen Strafverfolgungsorgane, sondern auch die Unternehmen stark belastet. Für alle Beteiligten wäre es von Vorteil, wenn vorhersehbar wäre, welche Staaten jeweils für die Sanktionierung zuständig sind. Dabei sind neben einer völkerrechtlichen Abstimmung auch Anpassungen auf Ebene des nationalen Strafrechtsanwendungsrechts nötig. Die Arbeit untersucht die Anforderungen an die Ausgestaltung der im Vordergrund stehenden Anknüpfungspunkte und entwickelt Lösungsvorschläge für die Bestimmung der Zuständigkeit bei transnationalen Verbandsstraftaten sowohl für das deutsche Recht als auch für das Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Durch Jurisdiktionskonflikte bei der Sanktionierung transnational agierender Wirtschaftsunternehmen werden häufig nicht nur die staatlichen Strafverfolgungsorgane, sondern auch die Unternehmen stark belastet. Für alle Beteiligten wäre es von Vorteil, wenn vorhersehbar wäre, welche Staaten jeweils für die Sanktionierung zuständig sind. Dabei sind neben einer völkerrechtlichen Abstimmung auch Anpassungen auf Ebene des nationalen Strafrechtsanwendungsrechts nötig. Die Arbeit untersucht die Anforderungen an die Ausgestaltung der im Vordergrund stehenden Anknüpfungspunkte und entwickelt Lösungsvorschläge für die Bestimmung der Zuständigkeit bei transnationalen Verbandsstraftaten sowohl für das deutsche Recht als auch für das Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Ulrich Klockenbrink untersucht umfassend den Einfluss der EuInsVO und des deutschen internationalen Insolvenzrechts auf die Stellung der Gläubiger in internationalen Insolvenzverfahren. Zunächst stellt er dazu deren Position nach nationalem deutschen, französischen, englischen und US-amerikanischen Insolvenzrecht dar. Dabei werden die unterschiedlich starken bzw. schwachen Rechtsstellungen der Gläubiger nach den verschiedenen Insolvenzstatuten herausgearbeitet.
Sodann widmet sich der Verfasser den Wirkungen, die sich für die Gläubiger aufgrund des Zusammenspiels der nationalen Insolvenzrechtsordnungen bei grenzüberschreitenden Verfahren ergeben. Dabei geht er der Frage nach, inwieweit den Gläubigern Schutz vor den sich aus der internationalen Wirkungserstreckung ergebenden Nachteilen geboten wird. Anschließend wird beleuchtet, inwiefern Gläubiger vor Rechtsgestaltungen der Schuldner durch Verlegung des Interessenmittelpunktes (COMI) geschützt sind. Danach werden die Möglichkeiten der Gläubiger, durch gezielte Stellung von Insolvenzanträgen selbst Einfluss auf das anzuwendende Recht zu nehmen, untersucht. Des Weiteren zeigt der Autor auf, wie die Gläubiger ihre Forderungen in internationalen Verfahren durch gezielte Anmeldungen optimal verfolgen können.
Schließlich wird der Einfluss der internationalrechtlichen Einzelvorschriften (z. B. zur Insolvenzanfechtung) auf die Stellung der Gläubiger untersucht. Dabei werden Handlungsdirektiven für Gläubiger entwickelt, mittels derer sie ihre Befriedigungschancen verbessern können. Gleichzeitig stellt er Möglichkeiten dar, wie einzelne Gläubiger auf Rechtsgestaltungen anderer Gläubiger reagieren können. Klockenbrink arbeitet dabei erstmals in der Literatur die rechtlichen Grenzen dieser Gestaltungen heraus.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Unterschiedliche Rechtsordnungen und dadurch entstehende Rechtsgefälle bieten dem Kundigen Anreiz durch Rechtswahl, Sitzverlegung oder »forum shopping« das für ihn günstigste Recht zur Anwendung zu bringen. Im Hinblick auf grenzüberschreitende Insolvenzen und der Geltung der Europäischen Insolvenzverordnung hat der Wettlauf der Rechtsordnungen um das beste Insolvenzrecht begonnen. Die Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Europäischen Insolvenzrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ulrich Klockenbrink untersucht umfassend den Einfluss der EuInsVO und des deutschen internationalen Insolvenzrechts auf die Stellung der Gläubiger in internationalen Insolvenzverfahren. Zunächst stellt er dazu deren Position nach nationalem deutschen, französischen, englischen und US-amerikanischen Insolvenzrecht dar. Dabei werden die unterschiedlich starken bzw. schwachen Rechtsstellungen der Gläubiger nach den verschiedenen Insolvenzstatuten herausgearbeitet.
Sodann widmet sich der Verfasser den Wirkungen, die sich für die Gläubiger aufgrund des Zusammenspiels der nationalen Insolvenzrechtsordnungen bei grenzüberschreitenden Verfahren ergeben. Dabei geht er der Frage nach, inwieweit den Gläubigern Schutz vor den sich aus der internationalen Wirkungserstreckung ergebenden Nachteilen geboten wird. Anschließend wird beleuchtet, inwiefern Gläubiger vor Rechtsgestaltungen der Schuldner durch Verlegung des Interessenmittelpunktes (COMI) geschützt sind. Danach werden die Möglichkeiten der Gläubiger, durch gezielte Stellung von Insolvenzanträgen selbst Einfluss auf das anzuwendende Recht zu nehmen, untersucht. Des Weiteren zeigt der Autor auf, wie die Gläubiger ihre Forderungen in internationalen Verfahren durch gezielte Anmeldungen optimal verfolgen können.
Schließlich wird der Einfluss der internationalrechtlichen Einzelvorschriften (z. B. zur Insolvenzanfechtung) auf die Stellung der Gläubiger untersucht. Dabei werden Handlungsdirektiven für Gläubiger entwickelt, mittels derer sie ihre Befriedigungschancen verbessern können. Gleichzeitig stellt er Möglichkeiten dar, wie einzelne Gläubiger auf Rechtsgestaltungen anderer Gläubiger reagieren können. Klockenbrink arbeitet dabei erstmals in der Literatur die rechtlichen Grenzen dieser Gestaltungen heraus.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kartellrecht wird in jüngster Zeit in Europa vermehrt mit den Mitteln des Privatrechts durchgesetzt. Bei global agierenden Kartellen steht den Geschädigten für Schadensersatzklagen gegen die Beteiligten des Kartells häufig eine Vielzahl potenzieller Gerichtsstände zur Verfügung. Dabei kommt dem Gerichtsstand für den Ausgang derartiger Verfahren eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Jonas Wäschle untersucht die internationale Zuständigkeit für Kartellschadensersatzklagen anhand des deutschen und US-amerikanischen Rechts. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden Möglichkeiten ausgelotet, wie die Handhabung der internationalen Zuständigkeit bei Weltkartellen im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr koordiniert werden kann.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das gemeinhin als negativ gewertete Phänomen des insolvenzrechtlichen forum shoppings ist ein seit Jahrzenten bekanntes und viel diskutiertes Thema. Seit 2012 hat sich auch der Europäische Gesetzgeber im Rahmen der Reform
des internationalen Insolvenzrechts erneut dieser Thematik angenommen und 2015 eine Neuregelung präsentiert.
Ob diese lang erwartete Neuregelung den hohen Erwartungen gerecht wird und eine angemessene, effektive und eindeutige Lösung für den Umgang mit insolvenzrechtlichem forum shopping schafft, wird im Rahmen dieser Arbeit diskutiert. Sie bietet eine Normauslegung, die den historischen Hintergrund berücksichtigt, diverse international diskutierte Deutungsmöglichkeiten einbezieht und einen europarechtlichen Kontext schafft. Der bewertende Teil setzt sich kritisch mit der finalen Ausgestaltung der Neuregelung auseinander und enthält einen Appell zur Anpassung einiger Passagen.
Das Werk richtet sich sowohl an Praktiker, denen konkrete Hinweise zur Normanwendung an die Hand gereicht werden, als auch an die Wissenschaft, indem ein neuer und umfassender Beitrag zur Diskussion des Umgangs mit insolvenzrechtlichem forum shopping, mit besonderem Blick auf die Rolle des europäischen Gesetzgebers geleistet wird.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die internationale Zuständigkeit für lauterkeitsrechtliche Verfahren ist durch den EuGH noch nicht geklärt. Maßgebend für die Lösung sind die Grundprinzipien der Brüssel Ia-VO sowie die deliktsspezifischen Besonderheiten. Dabei wird zunächst umfassend auf die Rechtsprechung des EuGH zu vergleichbaren Sonderdelikten eingegangen und hergeleitet, wieso sie für das Lauterkeitsrecht nicht gelten kann. Ohne Differenzierung, ob die unlautere Handlung online oder offline begangen wurde, wird – unter Ablehnung des Ubiquitätsprinzips – auf den Marktort als zuständigkeitsrelevanten Gerichtsstand des Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO abgestellt, an dem die Gerichte umfassende Kognitionsbefugnis erhalten. Hierfür werden zudem praxistaugliche Kriterien entwickelt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die internationale Zuständigkeit für lauterkeitsrechtliche Verfahren ist durch den EuGH noch nicht geklärt. Maßgebend für die Lösung sind die Grundprinzipien der Brüssel Ia-VO sowie die deliktsspezifischen Besonderheiten. Dabei wird zunächst umfassend auf die Rechtsprechung des EuGH zu vergleichbaren Sonderdelikten eingegangen und hergeleitet, wieso sie für das Lauterkeitsrecht nicht gelten kann. Ohne Differenzierung, ob die unlautere Handlung online oder offline begangen wurde, wird – unter Ablehnung des Ubiquitätsprinzips – auf den Marktort als zuständigkeitsrelevanten Gerichtsstand des Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO abgestellt, an dem die Gerichte umfassende Kognitionsbefugnis erhalten. Hierfür werden zudem praxistaugliche Kriterien entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mit der Brüssel Ia-Verordnung hat der europäische Gesetzgeber das Internationale Zuständigkeitsrecht novelliert. Nachdem sich das reformierte Zuständigkeitsregime eines großen Zuspruchs in Rechtswissenschaft und Praxis erfreuen durfte, stellt sich die Frage, ob auch aus Perspektive der ökonomischen Analyse des Rechts die Regelungen der Brüssel Ia-Verordnung im Sinne des allokativen Effizienzkriteriums optimal ausgestaltet sind. Anhand des deskriptiven Verhaltensmodells und des normativen Bewertungsmodells betrachtet Jan Wißling zentrale Zuständigkeitsnormen der Brüssel Ia-Verordnung aus einem neuen Blickwinkel. Unter Berücksichtigung des behavioral law and economics-Ansatzes wird ein ökonomisches Untersuchungsprogramm entwickelt und das Zuständigkeitsregime daran gemessen. So entsteht ein Beitrag zum besseren Verständnis der lex lata und zugleich ein Maßstab sowohl zur Kritik als auch zur Entwicklung von Vorschlägen de lege ferenda im Internationalen Zuständigkeitsrecht.
Aktualisiert: 2021-02-11
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Auch das Flaggschiff europäischer Insolvenzgesetzgebung, die EUInsVO, konnte sich den Bestrebungen des Unionsgesetzgebers zur Etablierung einer europäischen „Sanierungskultur“ nicht verschließen. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der im Zuge dieser Entwicklung neu eingeführten Möglichkeit zur Abgabe einer Zusicherung gem. Art. 36 EUInsVO. Die Norm stellt eine Rechtsgrundlage zur Verfügung, aufgrund derer in Europa nun flächendeckend virtuelle Sekundärinsolvenzverfahren durchgeführt werden können. Die Idee besteht darin, Sekundärverfahren zu vermeiden, indem den Gläubigern vom Hauptinsolvenzverwalter zugesagt wird, dass sie so gestellt werden, wie wenn ein Sekundärverfahren im jeweiligen Mitgliedstaat durchgeführt worden wäre. Ziel der Arbeit ist es, durch Handlungsempfehlungen einen möglichen Weg aufzuzeigen, damit die europäische Zusicherung – trotz der vielfach geäußerten Kritik – tatsächlich einen sinnvollen Beitrag zur Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzen leisten kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Auch das Flaggschiff europäischer Insolvenzgesetzgebung, die EUInsVO, konnte sich den Bestrebungen des Unionsgesetzgebers zur Etablierung einer europäischen „Sanierungskultur“ nicht verschließen. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der im Zuge dieser Entwicklung neu eingeführten Möglichkeit zur Abgabe einer Zusicherung gem. Art. 36 EUInsVO. Die Norm stellt eine Rechtsgrundlage zur Verfügung, aufgrund derer in Europa nun flächendeckend virtuelle Sekundärinsolvenzverfahren durchgeführt werden können. Die Idee besteht darin, Sekundärverfahren zu vermeiden, indem den Gläubigern vom Hauptinsolvenzverwalter zugesagt wird, dass sie so gestellt werden, wie wenn ein Sekundärverfahren im jeweiligen Mitgliedstaat durchgeführt worden wäre. Ziel der Arbeit ist es, durch Handlungsempfehlungen einen möglichen Weg aufzuzeigen, damit die europäische Zusicherung – trotz der vielfach geäußerten Kritik – tatsächlich einen sinnvollen Beitrag zur Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzen leisten kann.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Eine zentrale Weichenstellung der Zuständigkeitsermittlung gemäß der Europäischen Insolvenzverordnung wird durch den 'Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen', einen unbestimmten Rechtsbegriff, beherrscht. Den Verfahrensbeteiligten wird hierdurch in begrenztem Umfang die Möglichkeit vermittelt, Einfluss auf den Verfahrensort und damit auf das im Insolvenzverfahren zur Anwendung kommende mitgliedstaatliche Insolvenzrecht zu nehmen. Jan-Henning Wyen untersucht die im Spannungsfeld von Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln entstehenden Einwirkungsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten, die er als faktische Rechtswahlfreiheit begreift, und ihre gegenständliche Reichweite unter Berücksichtigung des deutschen Insolvenz- und Gesellschaftsrechts. Darüber hinaus analysiert er das Einflussnahmepotential und die damit verbundenen Anreizstrukturen unter Effizienzgesichtspunkten. Im Spiegel der gewonnenen Erkenntnisse setzt er sich abschließend mit den Vor- und Nachteilen alternativer Regelungsmodelle auseinander.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Einflussnahmen auf die internationale gerichtliche Zuständigkeit (forum shopping) durch Schuldner erfreuen sich im Rahmen der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) reger Beliebtheit. Nicht selten ist bei diesen Manövern aber fraglich, ob dem Ziel der EuInsVO, ein für die von der Insolvenz des Schuldners betroffenen Dritten feststell- und vorhersehbares Anknüpfungssystem zu schaffen, noch entsprochen wird. Es lohnt daher, die Zulässigkeit von forum shopping im Rahmen der EuInsVO mit Blick auf einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt zu beleuchten und zu hinterfragen, wie binnenmarktschädlichen Gestaltungen erfolgreich begegnet werden kann. Dies unternimmt Philipp Reuß und stellt dabei das unionsrechtliche allgemeine Rechtsmissbrauchsverbot in den Fokus seiner Betrachtung. Er bereitet das seit jeher kontrovers diskutierte Rechtsmissbrauchsverbot nicht nur rechtstheoretisch auf, sondern entwickelt auch dessen höchst umstrittene Geltung und konkrete Ausgestaltung im Recht der Europäischen Union, insbesondere im unionalen Insolvenzrecht. Angesichts einer geplanten Revision der EuInsVO macht der Autor geeignete Reformvorschläge. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis des Gravenbrucher Kreises 2012 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der europäische Gesetzgeber hat mir der Unionsmarke und dem Unionsdesign Schutzrechte geschaffen, die einheitlichen Schutz im gesamten Unionsgebiet genießen. Trotz dieser Supranationalität stellen die Unionsmarken- und die Unionsdesignverordnung nicht autonom sicher, dass sich die unionsweite Einheitlichkeit dieser Schutzrechte auch im Verletzungsfall effektiv behaupten kann. Ihre Durchsetzung ist in verfahrens-, kollisions- und sachrechtlicher Hinsicht nur ansatzweise im Unionsrecht geregelt, im Übrigen ist ein Rückgriff auf die mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen erforderlich. Die vorliegende Arbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, in diesem Spannungsfeld zwischen nationalem Recht und Unionsrecht die Möglichkeiten und Hindernisse der Durchsetzung unionsdesign- und unionsmarkenrechtlicher Benutzungsverbote zu untersuchen. Sie entwickelt hierzu mittels einer funktional-rechtsvergleichenden Analyse einen gemeinsamen Begriff der zusätzlich zum Verbot anzuordnenden Annexmaßnahmen, bei denen es sich regelmäßig um Zwangsgelder handelt, und analysiert die Voraussetzungen, Anordnungszuständigkeit sowie die territoriale Reichweite solcher Maßnahmen. Hierauf aufbauend werden die verschiedenen Möglichkeiten des Rechtsinhabers dargestellt, um das Benutzungsverbot mit Hilfe der Annexmaßnahmen innerhalb der Union vollstrecken zu können. Die gefundenen Ergebnisse werden abschließend zum Anlass genommen, um über Harmonisierungsvorschläge zum Zwangsgeld nachzudenken.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Taktische Überlegungen bei der Durchsetzung von Forderungen spielen nicht nur im Erkenntnisverfahren, sondern auch bei der zwangsweisen Durchsetzung des Richterspruchs eine Rolle. Da bei der Vollstreckung grundsätzlich das jeweilige nationale Vollstreckungsrecht zur Anwendung gelangt, kann der Vollstreckungsgläubiger dort existierende Vollstreckungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, die weiter reichen können als im Titulierungsstaat.
Ein Gläubiger, der die entsprechenden Ressourcen und das nötige Know-how besitzt, wird regelmäßig darauf abzielen, seine titulierte Forderung optimal liquidieren zu können. Aufgrund der mannigfaltigen Unterschiede zwischen den nationalen Vollstreckungsrechten wird dies nicht selten der Fall sein. Denkbar sind dabei Unterschiede im nationalen Zwangsvollstreckungsrecht hinsichtlich des Kollisions-, Sach-, Verfahrens-, und Kostenrechts, die der Gläubiger bei der Vollstreckung ausnutzen kann.
Dies führt zu der grundsätzlichen Frage, in welchem Ausmaß es dem Gläubiger gestattet sein sollte, die Unterschiede verschiedener Rechtsordnungen zu seinen Gunsten zu nutzen. Ein rechtsvergleichender Blick in andere Jurisdiktionen lässt die Schlussfolgerung zu, dass Zuständigkeitsbeschränkungen auf Ebene der Vollstreckbarkeit bereits heutzutage keineswegs unüblich sind, um dem Gläubiger bewusst den Zugriff auf ein bestimmtes Vollstreckungsforum zu verweigern. Während dem kontinentaleuropäischen Rechtsanwender schon die Anwendung der forum non conveniens-Doktrin auf Ebene des Erkenntnisverfahrens und erst recht auf Ebene der Vollstreckung Unbehagen bereitet, existieren im internationalen Zuständigkeitsrecht noch weit kreativere Regelungsmechanismen, um Gläubigern den Zugang zum nationalen Vollstreckungsforum zu verwehren.
Aktualisiert: 2020-06-30
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