Die Europäische Union wird zunehmend kritisch gesehen und einige politische Gruppierungen fordern ihren Rückbau oder gar den Austritt ihres Landes aus der Union. In diesem Band wird die Umsetzung der Grundrechte, wie sie in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, sowie der Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und weiterer Werte, denen sich das christliche Abendland verpflichtet fühlt, diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Europäische Union wird zunehmend kritisch gesehen und einige politische Gruppierungen fordern ihren Rückbau oder gar den Austritt ihres Landes aus der Union. In diesem Band wird die Umsetzung der Grundrechte, wie sie in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, sowie der Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und weiterer Werte, denen sich das christliche Abendland verpflichtet fühlt, diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auf der Basis von Frieden und Sicherheit besteht die Ethik des freiheitlichen Verfassungsstaates in der Ermöglichung und dem Schutz gleicher Freiheit. Um diese Ethik ist es schlecht bestellt, weil die Freiheit zunehmend als Freiheit zur Beliebigkeit mißverstanden, also nicht mehr in gebührender Verantwortung wahrgenommen wird, was zu einer Gefährdung des Verfassungsstaates durch seine eigene Gesetzlichkeit führt. In der Literatur wird die Bedrohung vielfach erkannt, in der Praxis des Gemeinschaftslebens aber gibt es kein übergreifendes Bemühen, Grundgemeinsamkeiten wiederzugewinnen.
Der Autor geht über eine Analyse aktueller Gefährdungen des Verfassungsstaates hinaus und stellt konkrete Überlegungen darüber an, ob es praktikable Möglichkeiten gibt, diesen Gefährdungen entgegenzuwirken. Dabei sieht er die Ursachen für die Dominanz eines willkürlichen Freiheitsgebrauches vornehmlich in der Ausgestaltung des politischen Systems, das durch einen mangelnden Wirklichkeitssinn zu einer Überforderung der sittlichen und sozialen Kompetenz des Menschen führt, weil der Mensch jene Werte, auf die es in einem geordneten Gemeinschaftsleben ankommt, in der Realität gesellschaftlicher und staatlicher Strukturen nicht mehr hinreichend abgebildet findet, nicht mehr erfahren kann, daß es sich »lohnt«, das Leben an diesen Werten auszurichten. Es fehlt damit an der Ergänzung einer Ethik der Freiheitsanerkennung durch eine Ethik der Realitätsanerkennung. Ziel muß es sein, die Wirklichkeitsnähe der Politik, d. h. ihre Personen- und Sachgerechtigkeit zu fördern. Bei der wachsenden Komplexität der Politik läßt sich dies nur durch eine verstärkte Implementierung von Sachverstand in die Politik erreichen. Von besonderem Interesse ist dabei das Parlament, weil in ihm zum einen weichenstellende Entscheidungen fallen, zum andern aber gerade dort der Experte die Ausnahme ist. Der Autor weist nach, daß die Durchsetzung von Sachverstand die Institutionalisierung von Expertenwissen verlangt. Auf der Ebene des Parlaments bietet sich dafür als Strukturform das Zwei-Kammer-System an; das »politische« Parlament wäre durch ein demokratisch legitimiertes Sachverständigenparlament zu ergänzen, dessen hauptsächliche Tätigkeit in der Beratung liegt, dem aber auch ein Vetorecht gegen von der Ersten Kammer beschlossene Gesetze zusteht, weil nur auf diese Weise Sachverstand eine entscheidende Rolle in der Politik zu spielen vermag.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auf der Basis von Frieden und Sicherheit besteht die Ethik des freiheitlichen Verfassungsstaates in der Ermöglichung und dem Schutz gleicher Freiheit. Um diese Ethik ist es schlecht bestellt, weil die Freiheit zunehmend als Freiheit zur Beliebigkeit mißverstanden, also nicht mehr in gebührender Verantwortung wahrgenommen wird, was zu einer Gefährdung des Verfassungsstaates durch seine eigene Gesetzlichkeit führt. In der Literatur wird die Bedrohung vielfach erkannt, in der Praxis des Gemeinschaftslebens aber gibt es kein übergreifendes Bemühen, Grundgemeinsamkeiten wiederzugewinnen.
Der Autor geht über eine Analyse aktueller Gefährdungen des Verfassungsstaates hinaus und stellt konkrete Überlegungen darüber an, ob es praktikable Möglichkeiten gibt, diesen Gefährdungen entgegenzuwirken. Dabei sieht er die Ursachen für die Dominanz eines willkürlichen Freiheitsgebrauches vornehmlich in der Ausgestaltung des politischen Systems, das durch einen mangelnden Wirklichkeitssinn zu einer Überforderung der sittlichen und sozialen Kompetenz des Menschen führt, weil der Mensch jene Werte, auf die es in einem geordneten Gemeinschaftsleben ankommt, in der Realität gesellschaftlicher und staatlicher Strukturen nicht mehr hinreichend abgebildet findet, nicht mehr erfahren kann, daß es sich »lohnt«, das Leben an diesen Werten auszurichten. Es fehlt damit an der Ergänzung einer Ethik der Freiheitsanerkennung durch eine Ethik der Realitätsanerkennung. Ziel muß es sein, die Wirklichkeitsnähe der Politik, d. h. ihre Personen- und Sachgerechtigkeit zu fördern. Bei der wachsenden Komplexität der Politik läßt sich dies nur durch eine verstärkte Implementierung von Sachverstand in die Politik erreichen. Von besonderem Interesse ist dabei das Parlament, weil in ihm zum einen weichenstellende Entscheidungen fallen, zum andern aber gerade dort der Experte die Ausnahme ist. Der Autor weist nach, daß die Durchsetzung von Sachverstand die Institutionalisierung von Expertenwissen verlangt. Auf der Ebene des Parlaments bietet sich dafür als Strukturform das Zwei-Kammer-System an; das »politische« Parlament wäre durch ein demokratisch legitimiertes Sachverständigenparlament zu ergänzen, dessen hauptsächliche Tätigkeit in der Beratung liegt, dem aber auch ein Vetorecht gegen von der Ersten Kammer beschlossene Gesetze zusteht, weil nur auf diese Weise Sachverstand eine entscheidende Rolle in der Politik zu spielen vermag.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Auf der Basis von Frieden und Sicherheit besteht die Ethik des freiheitlichen Verfassungsstaates in der Ermöglichung und dem Schutz gleicher Freiheit. Um diese Ethik ist es schlecht bestellt, weil die Freiheit zunehmend als Freiheit zur Beliebigkeit mißverstanden, also nicht mehr in gebührender Verantwortung wahrgenommen wird, was zu einer Gefährdung des Verfassungsstaates durch seine eigene Gesetzlichkeit führt. In der Literatur wird die Bedrohung vielfach erkannt, in der Praxis des Gemeinschaftslebens aber gibt es kein übergreifendes Bemühen, Grundgemeinsamkeiten wiederzugewinnen.
Der Autor geht über eine Analyse aktueller Gefährdungen des Verfassungsstaates hinaus und stellt konkrete Überlegungen darüber an, ob es praktikable Möglichkeiten gibt, diesen Gefährdungen entgegenzuwirken. Dabei sieht er die Ursachen für die Dominanz eines willkürlichen Freiheitsgebrauches vornehmlich in der Ausgestaltung des politischen Systems, das durch einen mangelnden Wirklichkeitssinn zu einer Überforderung der sittlichen und sozialen Kompetenz des Menschen führt, weil der Mensch jene Werte, auf die es in einem geordneten Gemeinschaftsleben ankommt, in der Realität gesellschaftlicher und staatlicher Strukturen nicht mehr hinreichend abgebildet findet, nicht mehr erfahren kann, daß es sich »lohnt«, das Leben an diesen Werten auszurichten. Es fehlt damit an der Ergänzung einer Ethik der Freiheitsanerkennung durch eine Ethik der Realitätsanerkennung. Ziel muß es sein, die Wirklichkeitsnähe der Politik, d. h. ihre Personen- und Sachgerechtigkeit zu fördern. Bei der wachsenden Komplexität der Politik läßt sich dies nur durch eine verstärkte Implementierung von Sachverstand in die Politik erreichen. Von besonderem Interesse ist dabei das Parlament, weil in ihm zum einen weichenstellende Entscheidungen fallen, zum andern aber gerade dort der Experte die Ausnahme ist. Der Autor weist nach, daß die Durchsetzung von Sachverstand die Institutionalisierung von Expertenwissen verlangt. Auf der Ebene des Parlaments bietet sich dafür als Strukturform das Zwei-Kammer-System an; das »politische« Parlament wäre durch ein demokratisch legitimiertes Sachverständigenparlament zu ergänzen, dessen hauptsächliche Tätigkeit in der Beratung liegt, dem aber auch ein Vetorecht gegen von der Ersten Kammer beschlossene Gesetze zusteht, weil nur auf diese Weise Sachverstand eine entscheidende Rolle in der Politik zu spielen vermag.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Europäische Union wird zunehmend kritisch gesehen und einige politische Gruppierungen fordern ihren Rückbau oder gar den Austritt ihres Landes aus der Union. In diesem Band wird die Umsetzung der Grundrechte, wie sie in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, sowie der Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und weiterer Werte, denen sich das christliche Abendland verpflichtet fühlt, diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Europäische Union wird zunehmend kritisch gesehen und einige politische Gruppierungen fordern ihren Rückbau oder gar den Austritt ihres Landes aus der Union. In diesem Band wird die Umsetzung der Grundrechte, wie sie in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, sowie der Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und weiterer Werte, denen sich das christliche Abendland verpflichtet fühlt, diskutiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das NPD-Verbotsverfahren der Jahre 2013 bis 2017 war eines der aufwändigsten Verfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Inhaltlich hat das Urteil "eine weit über die Entscheidung des konkreten Einzelfalls hinausgehende grundlegende Bedeutung für das Parteiverbotsverfahren als Kernbestandteil des Konzepts der wehrhaften Demokratie", wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle und der Richter des Bundesverfassungsgerichts und zuständige Berichterstatter Peter Müller im Geleitwort zu dieser Dokumentation schreiben. Die Dokumentation enthält nicht nur die Schriftsätze der Parteien und die Entscheidungen des Gerichts, sondern auch das vollständige Wortlautprotokoll der dreitägigen mündlichen Verhandlung. Zusammen mit einer Analyse der Erträge durch die Herausgeber geben diese Materialien einen vollständigen Überblick über den Verlauf des Verfahrens, das die prozeduralen und materiellen Maßstäbe des Parteiverbots aktualisiert und praktisch handhabbar gemacht hat.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das NPD-Verbotsverfahren der Jahre 2013 bis 2017 war eines der aufwändigsten Verfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Inhaltlich hat das Urteil "eine weit über die Entscheidung des konkreten Einzelfalls hinausgehende grundlegende Bedeutung für das Parteiverbotsverfahren als Kernbestandteil des Konzepts der wehrhaften Demokratie", wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle und der Richter des Bundesverfassungsgerichts und zuständige Berichterstatter Peter Müller im Geleitwort zu dieser Dokumentation schreiben. Die Dokumentation enthält nicht nur die Schriftsätze der Parteien und die Entscheidungen des Gerichts, sondern auch das vollständige Wortlautprotokoll der dreitägigen mündlichen Verhandlung. Zusammen mit einer Analyse der Erträge durch die Herausgeber geben diese Materialien einen vollständigen Überblick über den Verlauf des Verfahrens, das die prozeduralen und materiellen Maßstäbe des Parteiverbots aktualisiert und praktisch handhabbar gemacht hat.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Im diesem Buch werden die Möglichkeiten und Grenzen der Rezeption des Wehrhaftigkeitsprinzips im Rechtsvergleich mit der Rechtsordnung der Republik Estland erörtert. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt in der Rechtsvergleichung als wichtige Referenz einer wehrhaften Rechtsordnung. Dennoch ist das rechtliche Konzept der „Wehrhafte Demokratie“ in der Rechtsdiskussion Estlands unbekannt. Dies ist merkwürdig, da der estnische Gesetzgeber beim Aufbau des estnischen Rechtssystems sich in weiten Teilen insbesondere an dem deutschen Recht orientierte. Zudem gibt es in Estland eine entsprechende historische Erfahrung aus den 1930er Jahren, die eine praktische Anwendbarkeit des Wehrhaftigkeitsprinzips illustriert. Obwohl das Handeln des damaligen Staatsoberhauptes von Historikern allgemein eher als missbräuchlich betrachtet wird, war Karl Loewenstein, der als Vater der Wehrhaftigkeitsidee gilt, ausdrücklich der Meinung, dass es sich bei dem Fall von Estland vor dem Zweiten Weltkrieg um eine beispielhafte Anwendung des Wehrhaftigkeitsprinzips handelte. Die Fragestellung der Untersuchung hat grundlegend zwei Richtungen. Zunächst wird gefragt, ob die Wehrhafte Demokratie ein geschichtlich bedingtes nationales Prinzip ist oder ob es sich über die Rezeptionstheorie auch in Estland nutzbar machen lässt. Diesbezüglich wird zudem untersucht, inwieweit die Wehrhafte Demokratie als rechtswissenschaftliches Auslegungsprinzip als solches verfolgt werden kann, da es grundsätzlich fraglich ist, ob die Wehrhaftigkeit als „Kompetenz zur Selbstverteidigung“ eine Vorbedingung oder ein Fremdkörper der Demokratie ist. Zweitens wird gefragt, inwieweit das estnische Grundgesetz nach dem deutschen Auslegungsprinzip als wehrhafte Demokratie interpretiert werden könnte. Ziel der Untersuchung sind diejenigen rechtsvergleichenden Erkenntnisse, die für die Weiterentwicklung des estnischen Staatsrechts mit Hinsicht auf die Wehrhafte Demokratie nutzbar gemacht werden können. Die Erweiterung des Verfassungsverständnisses in Hinblick auf das Wehrhaftigkeitsprinzip kann hoffentlich dabei helfen, dass Estland sich an die Bedürfnisse der Zeit anpasst. Das Forschungsergebnis trägt insgesamt dazu bei, die Haltung des estnischen Grundgesetzes bezüglich der Wehrhaftigkeit zu stärken. Zudem kann die Studie als notwendige Grundlage für weitere spezifische Untersuchungen dienen. Illimar Pärnamägi war 2008–2019 Bediensteter am Justizministerium der Republik Estland (Abteilung für Rechtspolitik, Geschäftsbereich für Öffentliches Recht).
Aktualisiert: 2023-04-06
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Auf der Basis von Frieden und Sicherheit besteht die Ethik des freiheitlichen Verfassungsstaates in der Ermöglichung und dem Schutz gleicher Freiheit. Um diese Ethik ist es schlecht bestellt, weil die Freiheit zunehmend als Freiheit zur Beliebigkeit mißverstanden, also nicht mehr in gebührender Verantwortung wahrgenommen wird, was zu einer Gefährdung des Verfassungsstaates durch seine eigene Gesetzlichkeit führt. In der Literatur wird die Bedrohung vielfach erkannt, in der Praxis des Gemeinschaftslebens aber gibt es kein übergreifendes Bemühen, Grundgemeinsamkeiten wiederzugewinnen.
Der Autor geht über eine Analyse aktueller Gefährdungen des Verfassungsstaates hinaus und stellt konkrete Überlegungen darüber an, ob es praktikable Möglichkeiten gibt, diesen Gefährdungen entgegenzuwirken. Dabei sieht er die Ursachen für die Dominanz eines willkürlichen Freiheitsgebrauches vornehmlich in der Ausgestaltung des politischen Systems, das durch einen mangelnden Wirklichkeitssinn zu einer Überforderung der sittlichen und sozialen Kompetenz des Menschen führt, weil der Mensch jene Werte, auf die es in einem geordneten Gemeinschaftsleben ankommt, in der Realität gesellschaftlicher und staatlicher Strukturen nicht mehr hinreichend abgebildet findet, nicht mehr erfahren kann, daß es sich »lohnt«, das Leben an diesen Werten auszurichten. Es fehlt damit an der Ergänzung einer Ethik der Freiheitsanerkennung durch eine Ethik der Realitätsanerkennung. Ziel muß es sein, die Wirklichkeitsnähe der Politik, d. h. ihre Personen- und Sachgerechtigkeit zu fördern. Bei der wachsenden Komplexität der Politik läßt sich dies nur durch eine verstärkte Implementierung von Sachverstand in die Politik erreichen. Von besonderem Interesse ist dabei das Parlament, weil in ihm zum einen weichenstellende Entscheidungen fallen, zum andern aber gerade dort der Experte die Ausnahme ist. Der Autor weist nach, daß die Durchsetzung von Sachverstand die Institutionalisierung von Expertenwissen verlangt. Auf der Ebene des Parlaments bietet sich dafür als Strukturform das Zwei-Kammer-System an; das »politische« Parlament wäre durch ein demokratisch legitimiertes Sachverständigenparlament zu ergänzen, dessen hauptsächliche Tätigkeit in der Beratung liegt, dem aber auch ein Vetorecht gegen von der Ersten Kammer beschlossene Gesetze zusteht, weil nur auf diese Weise Sachverstand eine entscheidende Rolle in der Politik zu spielen vermag.
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