Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Der Begriff der Fremdrechtsanwendung im Strafrecht beschreibt den Rückgriff auf die Rechtsordnung eines anderen Staates, wenn die Notwendigkeit besteht, bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ausfüllungsbedürftige Straftatbestände des nationalen Rechts zu vervollstän-digen. Nach den Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit sind zugezogene EU-Kapitalgesellschaften uneingeschränkt nach ihrem Gründungsrecht anzuerkennen. Dies führt zu einer "neuen" Art der Fremdrechtsanwendung, bei der ausländisches Recht innerhalb deut-scher Wirtschaftsstraftatbestände zur Beurteilung akzessorischer Merkmale ohne direkten Auslandsbezug zur Anwendung gelangt. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Auswirkungen dieser EuGH-Entscheidungen auf das deutsche Strafrecht. Die Fremdrechtsanwendung wird am Beispiel der spanischen Sociedad de Responsabilidad Limitada im Hinblick auf strafrecht-liche, gesellschaftsrechtliche sowie europa- und verfassungsrechtliche Fragen untersucht. In diesem Zusammenhang werden praktische Bedenken einer Fremdrechtsanwendung sowie die hierzu als Lösungsansatz vertretenen legislativen Möglichkeiten diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Grenzüberschreitende Umweltbelastungen begründeten schon früh die Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Regulierung. Bei ihrer Durchsetzung trifft das stark harmonisierte europäische Umweltverwaltungsrecht auf das bis vor kurzem der Regelungskompetenz der EU entzogene Strafrecht. Die Arbeit untersucht das Zusammenspiel des deutschen Umweltstrafrechts mit dem Umweltverwaltungsrecht der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Umweltstrafrechts-Richtlinie. Im Fokus stehen u.a. die rechtstechnische Ausgestaltung dieses Zusammenspiels durch Verweisungen sowie das Spannungsverhältnis zwischen der Entscheidungshoheit des nationalen Parlaments über die Strafbarkeit und der Notwendigkeit einer europaweit einheitlichen Sanktionierung.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Grenzüberschreitende Umweltbelastungen begründeten schon früh die Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Regulierung. Bei ihrer Durchsetzung trifft das stark harmonisierte europäische Umweltverwaltungsrecht auf das bis vor kurzem der Regelungskompetenz der EU entzogene Strafrecht. Die Arbeit untersucht das Zusammenspiel des deutschen Umweltstrafrechts mit dem Umweltverwaltungsrecht der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Umweltstrafrechts-Richtlinie. Im Fokus stehen u.a. die rechtstechnische Ausgestaltung dieses Zusammenspiels durch Verweisungen sowie das Spannungsverhältnis zwischen der Entscheidungshoheit des nationalen Parlaments über die Strafbarkeit und der Notwendigkeit einer europaweit einheitlichen Sanktionierung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Adrian Hemler identifiziert die Anwendung von "Eingriffsnormen" als Symptom zahlreicher dogmatischer Unklarheiten im IPR und nutzt deren Untersuchung zur Entwicklung einer modernen Kollisionsrechtsdogmatik. Er stellt fest, dass das Institut der "Eingriffsnorm" den Blick dafür verstellt, dass es auch im Kollisionsrecht einer Fortentwicklung durch ggf. neu zu bildende Spezial-Kollisionsnormen bedarf. Auf dem Weg zu diesem Ergebnis zeigt der Autor auf, dass es keinen methodischen Unterschied zwischen der Anwendung fremden Öffentlichen Rechts und der Anwendung fremden Privatrechts gibt. Er weist ferner anhand zahlreicher Fallgruppen und Beispiele nach, dass sich die Bildung neuer Kollisionsnormen nach den Maximen herkömmlicher Interessenjurisprudenz abspielt. Abschließend betrachtet er die Methodik des ordre public umfassend, den er abweichend von der herrschenden Meinung weitgehend als deklaratorische Wiedergabe des Prinzips vom Vorrang höherrangiger Rechtssätze versteht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Adrian Hemler identifiziert die Anwendung von "Eingriffsnormen" als Symptom zahlreicher dogmatischer Unklarheiten im IPR und nutzt deren Untersuchung zur Entwicklung einer modernen Kollisionsrechtsdogmatik. Er stellt fest, dass das Institut der "Eingriffsnorm" den Blick dafür verstellt, dass es auch im Kollisionsrecht einer Fortentwicklung durch ggf. neu zu bildende Spezial-Kollisionsnormen bedarf. Auf dem Weg zu diesem Ergebnis zeigt der Autor auf, dass es keinen methodischen Unterschied zwischen der Anwendung fremden Öffentlichen Rechts und der Anwendung fremden Privatrechts gibt. Er weist ferner anhand zahlreicher Fallgruppen und Beispiele nach, dass sich die Bildung neuer Kollisionsnormen nach den Maximen herkömmlicher Interessenjurisprudenz abspielt. Abschließend betrachtet er die Methodik des ordre public umfassend, den er abweichend von der herrschenden Meinung weitgehend als deklaratorische Wiedergabe des Prinzips vom Vorrang höherrangiger Rechtssätze versteht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Begriff der Fremdrechtsanwendung im Strafrecht beschreibt den Rückgriff auf die Rechtsordnung eines anderen Staates, wenn die Notwendigkeit besteht, bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ausfüllungsbedürftige Straftatbestände des nationalen Rechts zu vervollstän-digen. Nach den Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit sind zugezogene EU-Kapitalgesellschaften uneingeschränkt nach ihrem Gründungsrecht anzuerkennen. Dies führt zu einer "neuen" Art der Fremdrechtsanwendung, bei der ausländisches Recht innerhalb deut-scher Wirtschaftsstraftatbestände zur Beurteilung akzessorischer Merkmale ohne direkten Auslandsbezug zur Anwendung gelangt. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Auswirkungen dieser EuGH-Entscheidungen auf das deutsche Strafrecht. Die Fremdrechtsanwendung wird am Beispiel der spanischen Sociedad de Responsabilidad Limitada im Hinblick auf strafrecht-liche, gesellschaftsrechtliche sowie europa- und verfassungsrechtliche Fragen untersucht. In diesem Zusammenhang werden praktische Bedenken einer Fremdrechtsanwendung sowie die hierzu als Lösungsansatz vertretenen legislativen Möglichkeiten diskutiert.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Buch befasst sich mit der Fremdrechtsanwendung und ihren verfassungsrechtlichen Grenzen am Beispiel der Untreue zu Lasten einer in Deutschland ansässigen . Beschrieben werden die gesellschafs- und europarechtlichen Grundlagen der Niederlassungsfreiheit von europäischen Gesellschaften, die dogmatische Ausgestaltung des Untreuetatbestands sowie die bisherigen Ansätze zur Fremdrechtsanwendung und deren verfassungsrechtlichen Grenzen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Strafgewaltkonflikte gelöst werden sollten. Dabei unterscheidet der Autor zwischen der Regelungs- und der Urteilsgewalt. Er schlägt ein Konzept vor, wonach anwendbares Recht und internationaler Gerichtsstand voneinander abweichen können. Dadurch kann es zu einer Fremdrechtsanwendung im Strafrecht kommen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Strafgewaltkonflikte gelöst werden sollten. Dabei unterscheidet der Autor zwischen der Regelungs- und der Urteilsgewalt. Er schlägt ein Konzept vor, wonach anwendbares Recht und internationaler Gerichtsstand voneinander abweichen können. Dadurch kann es zu einer Fremdrechtsanwendung im Strafrecht kommen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch befasst sich mit der Fremdrechtsanwendung und ihren verfassungsrechtlichen Grenzen am Beispiel der Untreue zu Lasten einer in Deutschland ansässigen . Beschrieben werden die gesellschafs- und europarechtlichen Grundlagen der Niederlassungsfreiheit von europäischen Gesellschaften, die dogmatische Ausgestaltung des Untreuetatbestands sowie die bisherigen Ansätze zur Fremdrechtsanwendung und deren verfassungsrechtlichen Grenzen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Strafgewaltkonflikte gelöst werden sollten. Dabei unterscheidet der Autor zwischen der Regelungs- und der Urteilsgewalt. Er schlägt ein Konzept vor, wonach anwendbares Recht und internationaler Gerichtsstand voneinander abweichen können. Dadurch kann es zu einer Fremdrechtsanwendung im Strafrecht kommen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch befasst sich mit der Fremdrechtsanwendung und ihren verfassungsrechtlichen Grenzen am Beispiel der Untreue zu Lasten einer in Deutschland ansässigen . Beschrieben werden die gesellschafs- und europarechtlichen Grundlagen der Niederlassungsfreiheit von europäischen Gesellschaften, die dogmatische Ausgestaltung des Untreuetatbestands sowie die bisherigen Ansätze zur Fremdrechtsanwendung und deren verfassungsrechtlichen Grenzen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Begriff der Fremdrechtsanwendung im Strafrecht beschreibt den Rückgriff auf die Rechtsordnung eines anderen Staates, wenn die Notwendigkeit besteht, bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ausfüllungsbedürftige Straftatbestände des nationalen Rechts zu vervollstän-digen. Nach den Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit sind zugezogene EU-Kapitalgesellschaften uneingeschränkt nach ihrem Gründungsrecht anzuerkennen. Dies führt zu einer „neuen“ Art der Fremdrechtsanwendung, bei der ausländisches Recht innerhalb deut-scher Wirtschaftsstraftatbestände zur Beurteilung akzessorischer Merkmale ohne direkten Auslandsbezug zur Anwendung gelangt. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Auswirkungen dieser EuGH-Entscheidungen auf das deutsche Strafrecht. Die Fremdrechtsanwendung wird am Beispiel der spanischen Sociedad de Responsabilidad Limitada im Hinblick auf strafrecht-liche, gesellschaftsrechtliche sowie europa- und verfassungsrechtliche Fragen untersucht. In diesem Zusammenhang werden praktische Bedenken einer Fremdrechtsanwendung sowie die hierzu als Lösungsansatz vertretenen legislativen Möglichkeiten diskutiert.
Aktualisiert: 2021-10-07
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Die Berücksichtigung des Zivilrechts bei der Anwendung strafrechtlicher Tatbestände ist etwa beim Diebstahl nach § 242 StGB anerkannt. Diesen kann nur begehen, wer eine Sache wegnimmt, die nach zivilrechtlichen Vorschriften im Eigentum eines anderen steht und auf deren Übereignung er keinen fälligen und einredefreien Anspruch hat. Weist ein Sachverhalt Bezugspunkte nicht allein zur Rechtsordnung des strafenden Staates auf, stellt sich die Frage, inwieweit und nach welchem Maßstab das (Internationale) Privatrecht einer ebenfalls berührten ausländischen Rechtsordnung über diese Schnittstelle Eingang in seine strafrechtliche Beurteilung finden darf und soll. Anna-Maria Brutscher diskutiert hierzu unterschiedliche Lösungsansätze, deren praktische Konsequenzen an einem Beispielsfall aufgezeigt und die unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Grundsätze gegeneinander abgewogen werden. Diese legen den Rückgriff auf ausländisches Privatrecht nahe und setzen ihm zugleich Grenzen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Societas Europaea (SE) erfährt eine wachsende Bedeutung in Deutschland. Umso mehr ist eine (wirtschafts-) strafrechtliche Aufarbeitung der Europäischen Aktiengesellschaft angezeigt. Das Werk geht mithin einher mit dem Ansatz der rechtssicheren Konturierung darstellungsbedürftiger und auf die SE bezogener Strafrechtszusammenhänge. Hieran anknüpfend ist namentlich die mit der Supranationalität einhergehende Problematik der Fremdrechtsanwendung aufzuzeigen. Angesichts der europaweiten Unternehmensmobilität der SE sowie des über die verordnungsrechtlichen Verweisungsregeln implementierten Rechtswettbewerbs, ist es dem deutschen Rechtsanwender aufgegeben, fremdes Recht zur Strafbarkeitsprüfung des vornehmlich betroffenen SE-Leitungsorgans heranzuziehen. Zur plastischen Darstellung der Problemstellung, die gewiss unter anderen Vorbedingungen bereits von der englischen Limited ausstrahlt, bedient sich die Untersuchung des im Wirtschaftsstrafrecht omnipräsenten § 266 Abs. 1 StGB. Fernerhin ist die Aufarbeitung des gesetzgeberischen Ansatzes fokussiert, dass innerhalb eines Unternehmens bestehende arbeitnehmerische Mitbestimmungsniveau über das unter Strafe stellen des Gebrauchs der Rechtsform der SE sichern zu wollen. Der deutsche Gesetzgeber schlug, die mit einer SE mögliche Verhandlungslösung betreffend die unternehmerische Mitbestimmung vor Augen, einen regulatorischen Sonderweg ein. Mit § 45 Abs. 1 Nr. 2 SEBG liegt eine strafrechtliche Sanktion dahingehend vor, eine SE nicht dazu zu missbrauchen, arbeitnehmerische Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten. Es wird eruiert, ob sich diese evident pauschal konstruierte Strafrechtsnorm als konkretisierbar erweist und demgemäß verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt. Als in der gesellschaftsrechtlichen Unternehmenslandschaft erstmals möglich erweist sich ferner die Etablierung eines Unternehmens monistischer Provenienz. Die Untersuchung zeigt unter untreuestrafrechtlichen Gesichtspunkten auf, welchen Einfluss dies zuvörderst auf die Haftung der geschäftsführenden Direktoren zeitigt, allein im Falle des Handelns auf Weisung des Verwaltungsrats. Überdies ermittelt die Untersuchung systemunabhängig die Möglichkeit der Haftung des SE-Leitungsorgans nach § 266 Abs. 1 StGB unter Würdigung des DCGK.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Strafgewaltkonflikte gelöst werden sollten. Dabei unterscheidet der Autor zwischen der Regelungs- und der Urteilsgewalt. Er schlägt ein Konzept vor, wonach anwendbares Recht und internationaler Gerichtsstand voneinander abweichen können. Dadurch kann es zu einer Fremdrechtsanwendung im Strafrecht kommen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das Buch befasst sich mit der Fremdrechtsanwendung und ihren verfassungsrechtlichen Grenzen am Beispiel der Untreue zu Lasten einer in Deutschland ansässigen . Beschrieben werden die gesellschafs- und europarechtlichen Grundlagen der Niederlassungsfreiheit von europäischen Gesellschaften, die dogmatische Ausgestaltung des Untreuetatbestands sowie die bisherigen Ansätze zur Fremdrechtsanwendung und deren verfassungsrechtlichen Grenzen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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