Die
Arbeit untersucht das am 1.10.2015 in Kraft getretene Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HÜ). Im Zentrum der Untersuchung steht die
praxisrelevante Frage, wann Gerichte anderer Staaten trotz anderslautender
Gerichtsstandsvereinbarung einen Rechtsstreit entscheiden können. Eine der Kernregelungen des HÜ sieht bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen die grundsätzliche Derogation der Gerichte anderer Vertragsstaaten vor. Es wird
dargelegt, welche Voraussetzungen eine Gerichtsstandsvereinbarung erfüllen muss, um die Derogationswirkung auszulösen und welche Ausnahmen es von diesem Grundsatz gibt. Vorbild der
Derogationsregelung war das weithin bekannte, äußerst erfolgreiche UN-Übereinkommen über die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ). Aufgrund der Vorbildfunktion dieses Übereinkommens sichtet das vorliegende Buch die Rechtsprechung und Lehre
hierzu, wertet sie aus und zieht Schlüsse für die Auslegung des HÜ.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Entscheidet ein staatliches Gericht über die Vollstreckung oder Aufhebung eines Schiedsspruchs, überprüft es ihn darauf, ob er gegen elementare Grundprinzipien des Gerichtsstaats verstößt – seinen ordre public. Der kartellrechtliche ordre public bezeichnet den kartellrechtlichen Teil dieser Grundprinzipien. Er kommt nicht erst bei der Überprüfung des Schiedsspruchs zum Tragen, sondern entfaltet schon im Schiedsverfahren und sogar vor dessen Einleitung Wirkungen. Die Summe dieser Wirkungen und ihre Rolle bei der Sicherstellung der Kartellrechtskonformität von Schiedssprüchen beleuchtet die vorliegende Arbeit. Sie ist das Ergebnis eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, nimmt aber auch zahlreiche andere Rechtsordnungen in den Blick.
Ausgezeichnet mit dem "Prix des Affaires" der Deutsch-Französischen Hochschule 2022 und einem "Prix de thèse" der Universität Paris 2 Panthéon Assas im Bereich "Droit privé.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Entscheidet ein staatliches Gericht über die Vollstreckung oder Aufhebung eines Schiedsspruchs, überprüft es ihn darauf, ob er gegen elementare Grundprinzipien des Gerichtsstaats verstößt – seinen ordre public. Der kartellrechtliche ordre public bezeichnet den kartellrechtlichen Teil dieser Grundprinzipien. Er kommt nicht erst bei der Überprüfung des Schiedsspruchs zum Tragen, sondern entfaltet schon im Schiedsverfahren und sogar vor dessen Einleitung Wirkungen. Die Summe dieser Wirkungen und ihre Rolle bei der Sicherstellung der Kartellrechtskonformität von Schiedssprüchen beleuchtet die vorliegende Arbeit. Sie ist das Ergebnis eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, nimmt aber auch zahlreiche andere Rechtsordnungen in den Blick.
Ausgezeichnet mit dem "Prix des Affaires" der Deutsch-Französischen Hochschule 2022 und einem "Prix de thèse" der Universität Paris 2 Panthéon Assas im Bereich "Droit privé.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Entscheidet ein staatliches Gericht über die Vollstreckung oder Aufhebung eines Schiedsspruchs, überprüft es ihn darauf, ob er gegen elementare Grundprinzipien des Gerichtsstaats verstößt – seinen ordre public. Der kartellrechtliche ordre public bezeichnet den kartellrechtlichen Teil dieser Grundprinzipien. Er kommt nicht erst bei der Überprüfung des Schiedsspruchs zum Tragen, sondern entfaltet schon im Schiedsverfahren und sogar vor dessen Einleitung Wirkungen. Die Summe dieser Wirkungen und ihre Rolle bei der Sicherstellung der Kartellrechtskonformität von Schiedssprüchen beleuchtet die vorliegende Arbeit. Sie ist das Ergebnis eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, nimmt aber auch zahlreiche andere Rechtsordnungen in den Blick.
Ausgezeichnet mit dem "Prix des Affaires" der Deutsch-Französischen Hochschule 2022 und einem "Prix de thèse" der Universität Paris 2 Panthéon Assas im Bereich "Droit privé.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Entscheidet ein staatliches Gericht über die Vollstreckung oder Aufhebung eines Schiedsspruchs, überprüft es ihn darauf, ob er gegen elementare Grundprinzipien des Gerichtsstaats verstößt – seinen ordre public. Der kartellrechtliche ordre public bezeichnet den kartellrechtlichen Teil dieser Grundprinzipien. Er kommt nicht erst bei der Überprüfung des Schiedsspruchs zum Tragen, sondern entfaltet schon im Schiedsverfahren und sogar vor dessen Einleitung Wirkungen. Die Summe dieser Wirkungen und ihre Rolle bei der Sicherstellung der Kartellrechtskonformität von Schiedssprüchen beleuchtet die vorliegende Arbeit. Sie ist das Ergebnis eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, nimmt aber auch zahlreiche andere Rechtsordnungen in den Blick.
Ausgezeichnet mit dem "Prix des Affaires" der Deutsch-Französischen Hochschule 2022 und einem "Prix de thèse" der Universität Paris 2 Panthéon Assas im Bereich "Droit privé.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Ist ein Dritter am Rechtsverhältnis der Parteien beteiligt, haben diese weiterhin das Interesse, die gerichtliche Zuständigkeit im internationalen Rechtsverkehr vorherzusehen. Die Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung muss sich dafür auch auf Dritte erstrecken. Ziel der Arbeit ist, die Probleme aus der Verflechtung materieller und prozessualer Rechtsverhältnisse aufzuzeigen und zur Entwicklung eines rechtssicheren autonomen Systems der Drittwirkung beizutragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der Arbeit ist die Bestimmung der Zuständigkeit nach dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung der Brüssel Ia-VO im Rahmen der Haftung für Prospekt- und Ad-hoc-Publizitätspflichtverletzungen. Zudem wird der Mehrparteiengerichtsstand beleuchtet sowie die Anforderungen an Gerichtsstandsklauseln in Satzungen und Anleihebedingungen dargelegt. Ferner wird das Verhältnis des Musterverfahrens nach dem KapMuG zu den Anerkennungs- und Verfahrenskoordinierungsvorschriften untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Internationalen Zivilverfahrensrecht umschreibt der Begriff der Parteiautonomie die Freiheit der Parteien, mittelbar über die Wahl des international zuständigen Gerichts das anwendbare Verfahrensrecht zu bestimmen. Der Autor untersucht, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Parteien im europäischen Zivilverfahrensrecht die internationale Zuständigkeit der Gerichte parteiautonom begründen können, wobei schwerpunktmäßig die Brüssel I-VO bzw. Brüssel Ia-VO betrachtet werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Felix Ries geht der Frage nach, ob die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung zum Schadensersatz verpflichtet. Dabei untersucht der Autor außervertragliche und vertragliche Schadensersatzansprüche und sichert die gewonnenen Erkenntnisse auch durch einen Überblick über den Schadensersatzanspruch wegen der Missachtung einer Schieds-, Mediations- und Rechtswahlvereinbarung ab. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Vereinbarkeit des Schadensersatzanspruchs mit der EuGVVO.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Entscheidet ein staatliches Gericht über die Vollstreckung oder Aufhebung eines Schiedsspruchs, überprüft es ihn darauf, ob er gegen elementare Grundprinzipien des Gerichtsstaats verstößt – seinen ordre public. Der kartellrechtliche ordre public bezeichnet den kartellrechtlichen Teil dieser Grundprinzipien. Er kommt nicht erst bei der Überprüfung des Schiedsspruchs zum Tragen, sondern entfaltet schon im Schiedsverfahren und sogar vor dessen Einleitung Wirkungen. Die Summe dieser Wirkungen und ihre Rolle bei der Sicherstellung der Kartellrechtskonformität von Schiedssprüchen beleuchtet die vorliegende Arbeit. Sie ist das Ergebnis eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, nimmt aber auch zahlreiche andere Rechtsordnungen in den Blick.
Ausgezeichnet mit dem "Prix des Affaires" der Deutsch-Französischen Hochschule 2022 und einem "Prix de thèse" der Universität Paris 2 Panthéon Assas im Bereich "Droit privé.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Im Internationalen Zivilverfahrensrecht umschreibt der Begriff der Parteiautonomie die Freiheit der Parteien, mittelbar über die Wahl des international zuständigen Gerichts das anwendbare Verfahrensrecht zu bestimmen. Der Autor untersucht, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Parteien im europäischen Zivilverfahrensrecht die internationale Zuständigkeit der Gerichte parteiautonom begründen können, wobei schwerpunktmäßig die Brüssel I-VO bzw. Brüssel Ia-VO betrachtet werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Felix Ries geht der Frage nach, ob die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung zum Schadensersatz verpflichtet. Dabei untersucht der Autor außervertragliche und vertragliche Schadensersatzansprüche und sichert die gewonnenen Erkenntnisse auch durch einen Überblick über den Schadensersatzanspruch wegen der Missachtung einer Schieds-, Mediations- und Rechtswahlvereinbarung ab. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Vereinbarkeit des Schadensersatzanspruchs mit der EuGVVO.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Im Internationalen Zivilverfahrensrecht umschreibt der Begriff der Parteiautonomie die Freiheit der Parteien, mittelbar über die Wahl des international zuständigen Gerichts das anwendbare Verfahrensrecht zu bestimmen. Der Autor untersucht, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Parteien im europäischen Zivilverfahrensrecht die internationale Zuständigkeit der Gerichte parteiautonom begründen können, wobei schwerpunktmäßig die Brüssel I-VO bzw. Brüssel Ia-VO betrachtet werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Felix Ries geht der Frage nach, ob die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung zum Schadensersatz verpflichtet. Dabei untersucht der Autor außervertragliche und vertragliche Schadensersatzansprüche und sichert die gewonnenen Erkenntnisse auch durch einen Überblick über den Schadensersatzanspruch wegen der Missachtung einer Schieds-, Mediations- und Rechtswahlvereinbarung ab. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Vereinbarkeit des Schadensersatzanspruchs mit der EuGVVO.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ist ein Dritter am Rechtsverhältnis der Parteien beteiligt, haben diese weiterhin das Interesse, die gerichtliche Zuständigkeit im internationalen Rechtsverkehr vorherzusehen. Die Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung muss sich dafür auch auf Dritte erstrecken. Ziel der Arbeit ist, die Probleme aus der Verflechtung materieller und prozessualer Rechtsverhältnisse aufzuzeigen und zur Entwicklung eines rechtssicheren autonomen Systems der Drittwirkung beizutragen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gegenstand der Arbeit ist die Bestimmung der Zuständigkeit nach dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung der Brüssel Ia-VO im Rahmen der Haftung für Prospekt- und Ad-hoc-Publizitätspflichtverletzungen. Zudem wird der Mehrparteiengerichtsstand beleuchtet sowie die Anforderungen an Gerichtsstandsklauseln in Satzungen und Anleihebedingungen dargelegt. Ferner wird das Verhältnis des Musterverfahrens nach dem KapMuG zu den Anerkennungs- und Verfahrenskoordinierungsvorschriften untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gerichtsstandsvereinbarungen gewährleisten zuständigkeitsrechtliche Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit. Innerhalb der EU motivieren Gerichtsstandsvereinbarungen wie kein zweites Instrument des IZPR zu grenzüberschreitendem Handel und fördern so die europäische Integration. Zugleich wird unter Verweis auf die Errungenschaften des wechselseitigen Vertrauens und des Anerkennungsprinzips in der EU die zuständigkeitsrechtliche Nachprüfung von Urteilen, die auf Gerichtsstandsvereinbarungen beruhen, abgelehnt. Urteile des forum derogatum werden europaweit anerkannt. Niklas Brüggemann analysiert internationale Gerichtsstandsvereinbarungen umfassend aus zuständigkeitsrechtlicher, rechtshängigkeitsrechtlicher und anerkennungsrechtlicher Perspektive. Er zeigt auf systematischer, rechtspolitischer und rechtsvergleichender Grundlage, dass die Derogationswirkung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen de lege ferenda durch einen Anerkennungsversagungsgrund geschützt werden sollte.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Im April 2022 wurde in Marburg der 4. Dialog Internationales Familienrecht veranstaltet. Unter dem Generalthema "Europa als Taktgeber für das internationale Familienrecht" haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit aktuellen Fragestellungen des internationalen Familien- und Familienverfahrensrechts befasst. Die Schwerpunkte bildeten die neue Brüssel IIb-VO sowie der Vermögensausgleich in der Paarbeziehung. Der vorliegende Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Referate. Thematisiert werden u.a. Neuerungen in der Brüssel IIb-VO, die Grundrechte-Charta, der Vermögensausgleich in der Paarbeziehung außerhalb des Güterrechts sowie die Folgen des Brexits. Abgerundet wird der Band durch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum internationalen Familienrecht.
Mit Beiträgen von
Katharina Beißel, RiOLG Jörg Dimmler, VRiOLG a.D. Dr. Rainer Hüßtege, RiBGH Dr. Frank Klinkhammer, Prof. Dr. Claudia Mayer, Prof. Dr. Philipp Reuß, Prof. Dr. Caroline Rupp, RA Gerd Uecker und Prof. Dr. Jan von Hein.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Im April 2022 wurde in Marburg der 4. Dialog Internationales Familienrecht veranstaltet. Unter dem Generalthema „Europa als Taktgeber für das internationale Familienrecht“ haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit aktuellen Fragestellungen des internationalen Familien- und Familienverfahrensrechts befasst. Die Schwerpunkte bildeten die neue Brüssel IIb-VO sowie der Vermögensausgleich in der Paarbeziehung. Der vorliegende Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Referate. Thematisiert werden u.a. Neuerungen in der Brüssel IIb-VO, die Grundrechte-Charta, der Vermögensausgleich in der Paarbeziehung außerhalb des Güterrechts sowie die Folgen des Brexits. Abgerundet wird der Band durch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum internationalen Familienrecht.
Mit Beiträgen von
Katharina Beißel; Prof. Dr. Christine Budzikiewicz; RiOLG Jörg Michael Dimmler; Prof. Dr. Bettina Heiderhoff; VRiOLG a.D. Dr. Rainer Hüßtege; RiBGH Prof. Dr. Frank Klinkhammer; Prof. Dr. Claudia Mayer; RAin Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, FA’inFamR; Prof. Dr. Philipp M. Reuß; Prof. Dr. Caroline Sophie Rupp; RA Gerd Uecker und Prof. Dr. Jan von Hein.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Durch geschickte Rechtswahl Risiken reduzieren und unternehmerische Ziele befördern
Eine bewusste Rechtswahl hilft, die Risiken von Vertragsabschlüssen im internationalen Handel zu reduzieren. Doch welche Rechtsordnung soll für den Vertragsabschluss gewählt werden? Wie wirkt sich eine bestimmte Rechtswahl auf die Wirksamkeit von Vertragsinhalten sowie die Rechte und Pflichten der Parteien aus?
Die Autorin ermittelt die entscheidenden Kriterien für die Rechtswahl und beleuchtet deren praktische Bedeutung. Sie veranschaulicht die Besonderheiten verschiedener Rechtsverhältnisse und Rechtsordnungen und analysiert, wie die Rechtswahl zur Verwirklichung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens beiträgt.
> Bedeutung und Bestimmung des anwendbaren Rechts
> Vorteile und Grenzen der Rechtswahl
> Verhältnis zwischen Rechtswahlklausel und (Schieds-)Gerichtsstandsvereinbarung
> Analyse und Bewertung der Kriterien hinsichtlich Partei- und Unternehmensinteressen
> Mit einem Beitrag von Prof. Dr. Michael Jaensch zur Wahl des Vertragsstatuts und deren Grenzen bei Binnensachverhalten
Aktualisiert: 2023-03-21
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